Protokoll der Sitzung vom 02.03.2010

(Günter Rudolph (SPD): Sie müssen einfach einmal anfangen!)

Ich glaube, dass bei der Frage der Kernenergie und der Brückentechnologie sicherlich eines eindeutig ist.Wir alle wünschen uns Energiequellen, die sich aus sich selbst heraus erneuern und die Umwelt nicht belasten. Das ist ein Traum der Menschheit, den wir alle träumen. Wenn wir bei diesem Thema ehrlich miteinander umgehen, dann müssen wir wissen – das hat die Ministerin in einem beeindruckenden Beitrag in der heutigen Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ dargestellt –, dass für die erneuerbaren Energien bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind.

Herr Kollege Arnold, Sie müssen zum Schluss kommen.

Wir brauchen Speicherelemente. Wir brauchen intelligente Netze. Daher ist die Kernenergie eine Übergangstechnologie, bis die erneuerbaren Energien eine nachhaltige Energieerzeugung sicherstellen.

Deshalb ist dieses Energiekonzept, das ausdrücklich auch die Windenergie in Hessen und den Ausbau von Windenergieparks beinhaltet, ein wichtiges Konzept, um uns bei der Energieversorgung zukunftsfähig für die nächsten Jahre zu machen. Insofern noch einmal Dank an alle Experten und an die Frau Ministerin. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Arnold. – Die Rednerliste ist abgearbeitet. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung der Hessischen Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betreffend „Energie 2020: Versorgung sichern – Schöpfung bewahren – Wirtschaft stärken“.

Meine Damen und Herren, auf Ihren Plätzen sind weitere Anträge bzw. Entschließungsanträge verteilt.

Ich darf dazu aufrufen den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Sozialstaat leistungsfähig halten und zukunftsfest machen, Drucks. 18/1989. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Das ist so. Dann darf ich vorschlagen, dass dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 66 wird. Er könnte mit den Tagesordnungspunkten 29, 60 und 64 aufgerufen werden.

(Zurufe: Ja!)

So können wir verfahren, vielen Dank.

Weiterhin ist eingegangen und verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Hessens Haupt- und Realschulen durch die Mittelstufenschule mit systematischer Praxis- und Berufsorientierung neu gestalten, Drucks. 18/1990.Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 67.Er könnte mit den Tagesordnungspunkten 32,59 und 61 aufgerufen werden.

(Günter Rudolph (SPD): Zum eigenen Setzpunkt der CDU! Das macht einen gewissen Sinn!)

Das ist der Setzpunkt für morgen früh um 9 Uhr. – Dem wird nicht widersprochen.

Dann ist Ihnen ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Steuergerechtigkeit wahren – Rechtsstaat schützen, Drucks. 18/1991, vorgelegt worden. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Der Antrag wird Tagesordnungspunkt 68 und kann mit den Tagesordnungspunkten 24 und 25 zum gleichen Thema aufgerufen werden. – Auch das ist so beschlossen.

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 3:

a) Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds und eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Ich darf Sie kurz in die Thematik einführen. Nach § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung wählte der Hessische Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 5. Februar 2009 die 15 ordentlichen, die 15 stellvertretenden sowie die 15 weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses. Durch das Ausscheiden von Herrn Kollegen Volker Hoff aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds erforderlich. Ferner verzichtet das weitere stellvertretende Mitglied Kollege Tobias Utter auf sein Amt im Hauptausschuss. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/1933 schlägt die Fraktion der CDU den Abg. Tobias Utter als ordentliches Mitglied sowie den Abg. Peter Beuth als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor.

Ich darf davon ausgehen, dass wir per Handzeichen abstimmen dürfen. – Dem wird nicht widersprochen.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/1933 zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltung? – Ebenfalls niemand. Dann darf ich feststellen, dass der Abg. Tobias Utter als ordentliches Mitglied und der Abg. Peter Beuth als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss gewählt sind. Herzliche Gratulation.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

b) Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählte der Hessische Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 5. Februar 2009 die 15 ordentlichen, 15 stellvertretenden sowie die 15 weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses. Durch das Ausscheiden von Frau Ulrike Gottschalck aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds erforderlich. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/1958 schlägt die Fraktion der SPD den Abg. Lothar Quanz als stellvertretendes Mitglied vor.

(Zurufe: Oh!)

Der Kollege dürfte der Mehrheit im Hause bekannt sein.

(Heiterkeit)

Ich gehe davon aus, dass wir auch hier per Handzeichen abstimmen können.Wird dem widersprochen und zur geheimen Wahl aufgerufen? – Das ist nicht der Fall.

Wer möchte diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Gegenprobe. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Vielen Dank, das ist dann wohl einstimmig.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann müssen Sie sich selbst gratulieren!)

Ich darf dem Abg. Lothar Quanz herzlich gratulieren.

(Allgemeiner Beifall – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer bin ich und wenn ja, wie viele? – Minister Volker Bouffier: Ist das ruhegehaltsfähig?)

Soweit ich weiß, ist es nicht ruhegehaltsfähig, Herr Minister. – Ich bedanke mich für das Vertrauen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz über das Recht auf Informationsfreiheit in Hessen (Hessisches Informationsfreiheitsgesetz – HIFG) – Drucks. 18/1895 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Kollege Weiß von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Weiß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will heute erst einmal dafür, dass Sie bereit waren, die eigenständigen Entwürfe von SPD und GRÜNEN für ein Informationsfreiheitsgesetz im Ausschuss ein paarmal zu schieben,mit einem Dank und Lob an die Koalitionsfraktionen beginnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Leif Blum (FDP):Das heißt,das dicke Ende kommt jetzt gleich!)

Es war ein Lob an Sie, Herr Blum. Machen Sie sich ein Sternchen in den Kalender.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Er lobt sich doch immer selbst! – Gegenruf des Abg. Leif Blum (FDP))

Herr Blum, andererseits ist diese Koalition genauso ein Auslaufmodell wie die klassische Glühbirne. Gerade einmal 10 % Ihrer Energie erstrahlen als Licht, und die restlichen 90 % verpuffen als warme Luft.Dann kann man für die 10 % auch einmal ein Lob aussprechen.

(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Gerne würde ich Ihnen auch danken und dafür ein Lob aussprechen, dass Sie dem gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz, den GRÜNE und SPD heute einbringen, zustimmen; denn ein solches Gesetz wäre ein Meilenstein für den Datenzugangsschutz in unserem Bundesland.

Die GRÜNEN und wir haben ein Verfahren gewählt, das bei der Gesetzgebung eigentlich Standard sein sollte. Wir haben den Experten in der Anhörung zu unseren Gesetzentwürfen sehr genau zugehört und ihre konstruktiven Anregungen in einen gemeinsamen Entwurf eingearbeitet, der Ihnen heute vorliegt.

(Wolfgang Greilich (FDP):Sie hätten das besser zurückgezogen!)

Wir haben bei der Zusammenlegung bei inhaltlich identischen Stellen die jeweils kürzere und verständlichere Variante gewählt, um das Gesetz nutzerfreundlich zu machen. Im Folgenden möchte ich kurz ein paar Elemente unseres Entwurfs vorstellen, die konkreter Ausfluss aus der Anhörung sind.

Was den Anwendungsbereich des Gesetzes angeht, so wurde die Argumentation des Hamburger Datenschutzbeauftragten aufgegriffen und darauf abgestellt, dass es bei öffentlichen Stellen generell auf die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ankommt.Wir sind der Meinung von Prof. Simitis gefolgt und haben die Sparkassen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Dafür haben wir, der Systematik folgend, neben den Rundfunkanstalten auch die Forschungseinrichtungen und die Hochschulen in den Anwendungsbereich aufgenommen.

Beim Zugangsanspruch des § 5 ist die Formulierung „jeder“ neu.Auch dies dient der rechtlichen Klarstellung und ist in der Gesetzesbegründung ausführlich erläutert. Bei § 5Abs.2 haben wir uns in der Formulierung an einen Vorschlag des Datenschutzbeauftragten aus Schleswig-Holstein angelehnt.

Sie sehen also, wir haben ein breit gefächertes Expertenspektrum zu Wort kommen lassen und haben auch begründete Anregungen aufgenommen, sodass wir Ihnen mit unserem Entwurf die Möglichkeit geben, für Hessen das modernste IFG zu schaffen, das es in Deutschland gibt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies gilt besonders für die Ablehnungsfiktion, die in § 7 enthalten ist. Diese ist bundesweit einmalig und gewährt

den Bürgern maximal schnellen Rechtsschutz zur Wahrung ihrer Ansprüche.Denn gerade beim Informationszugang kommt es besonders auf die zeitliche Nähe an.