Wann beabsichtigt sie, den Entwurf einer Novelle des Ende des Jahres auslaufenden Schulgesetzes vorzulegen und in die Regierungsanhörung zu geben?
Herr Abg. Wagner, das Hessische Kultusministerium arbeitet an einem Entwurf zu einer Novelle des Hessischen Schulgesetzes und wird ihn dann vorlegen, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Die Geltungsdauer des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.Juni 2009,das zum 31. Dezember 2010 ausläuft, wird bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sein.
Frau Ministerin, werden Sie das auslaufende Gesetz nicht nur verlängern, sondern in diesem Jahr noch eine Novelle einbringen und die Gesetzesberatung dieser Novelle abschließen?
Herr Abg. Wagner, wir werden das jetzt gültige Schulgesetz in seiner Geltungsdauer verlängern.Wie ich eingangs
Frau Ministerin, verstehe ich Sie richtig, dass Sie im ersten Halbjahr dieses Jahres keine Novelle des Hessischen Schulgesetzes in die Regierungsanhörung einbringen werden?
Frau Ministerin, ich finde es schön, dass Sie sagen, dass es dann eingebracht wird, wenn es fertig ist. Wann ist voraussichtlich damit zu rechnen, dass diese Novelle fertig ist?
Herr Abgeordneter, in diese Novelle fließt sehr vieles ein, unter anderem auch die neue Mittelstufenschule. Deshalb kann ich noch nicht einen genauen Zeitpunkt nennen.
Warum wurde die von Vertretern der Regierungsfraktionen gegenüber dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen gemachte Zusage, dass von den Mitteln zur Sonderförderung der Landesorganisation von Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft höchs
Bevor ich die Frage zur Beantwortung freigebe, darf ich Sie – den Kollegen Blum – bitten, die Regierungsbank zu verlassen.
Dann darf ich bitten, dass die Mitarbeiter der Fraktion DIE LINKE ihre Gespräche mit der Frau Abg. Wissler draußen haben. – Herzlichen Dank. Jetzt darf die Frau Ministerin antworten.
Herr Abg. Wagner, außerhalb der gesetzlichen Finanzierungsregelungen erhalten die freien Träger im Rahmen des Haushaltsgesetzes nach 2008 und 2009 auch im Jahr 2010 eine zusätzliche Sonderförderung von insgesamt 800.000 c pro Jahr, die in zwei Bereichen umgesetzt werden. Der Bereich eins betrifft die Weiterentwicklung des Systems des lebensbegleitenden Lernens der anerkannten Landesorganisationen nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz und umfasst 400.000 c pro Jahr. Bereich zwei betrifft die Entwicklung von Kooperationen und den Aufbau von Sofortstrukturen mit Hessencampus mit ebenfalls 400.000 c im Jahr.
Aus Bereich eins können bis zu 60 % der Gesamtsumme beantragt werden, um Ergebnisse diesbezüglicher Vorhaben aus dem Jahre 2009 zu sichern. Aus dem Förderbereich zwei sollen die für die freien Träger vorgesehenen Fördermittel in Gesamthöhe von 800.000 c im Jahr 2010 zumindest zu 40 % für Projekte im Rahmen von bzw. in Kooperation mit Hessencampus verwendet werden.
Die Hausspitze hat dies am 29. Oktober 2009 im Rahmen eines Gespräches mit den freien Trägern transparent kommuniziert. Die Aufteilung der Fördermittel für Projekte im Rahmen von bzw. in Kooperation mit Hessencampus ist für den Aufbauprozess von Hessencampus als ein Teilsystem lebensbegleitenden Lernens zielführend und wichtig.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund dessen, was Sie eben gesagt haben, folgende Feststellung des Kollegen Schork, protokolliert in der vorletzten Sitzung des Landeskuratoriums für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen: „Herr Abg. Schork gibt hier ausdrücklich zu Protokoll, dass die Ministerin“ – also Sie – „auf seine Nachfrage mitgeteilt habe, dass Umfang und Verwendung der Sondermittel für freie Träger in 2010 unverändert bleiben sollen (800.000 c insgesamt, davon 25 % Projekte im Rahmen von bzw. in Kooperation mit HC)“?
Herr Abg. Wagner, das Kultusministerium würde sich nie herausnehmen, Aussagen von Abgeordneten zu beurteilen.
Frau Ministerin, aber offenkundig nimmt sich das Kultusministerium heraus,Zusagen,die Sie gegenüber Abgeordneten des Hauses gemacht haben, zu brechen. Stimmen Sie mir darin zu?
Wie kommen Sie auf die Idee, dass es feste Zusagen gegenüber Abgeordneten dieses Hauses gegeben hat?
Frau Staatsministerin, wir kommen dazu, weil ein Abgeordneter gesagt hat, dass es eine solche Zusage – –
Herr Kollege Al-Wazir, zum zweiten Mal: Beginnen Sie als Fragesteller.Versuchen Sie es bitte, damit ich hier kein Problem bekomme.
Sie lassen mir leider keine andere Wahl, als auf die Geschäftsordnung hinzuweisen. Ich gebe Ihnen jetzt die letzte Chance, eine Frage zu stellen.
Frau Ministerin, stimmen Sie zu, dass das, was der Kollege Wagner gerade vorgelesen hat, eine Zusage Ihres Hauses bzw. von Ihnen an Abgeordnete beinhaltet hat?
Herr Kollege Al-Wazir, ich stimme zu, dass das, was der Herr Kollege vorgelesen hat, ein Protokoll aus dem Landeskuratorium ist.
Frau Ministerin, ist denn die Aussage, die in der zitierten Protokollpassage enthalten ist, zutreffend oder nicht zutreffend?