Protokoll der Sitzung vom 02.03.2010

Frau Ministerin Lautenschläger.

Zum einen hat das Regierungspräsidium hinsichtlich des Härtegrads meines Wissens schon eine Entscheidung getroffen.

(Lothar Quanz (SPD): Da wurde jetzt verlängert!)

Dieser wurde verlängert. – Zum anderen betrifft das die Frage der Versenkung. Die läuft aus. Da ist es notwendig, dass das Unternehmen Anträge stellt. Je nachdem, wie diese Anträge aussehen, muss dann im Regierungspräsidium eine entsprechende Prüfung stattfinden, um die Möglichkeit zu schaffen, zu verlängern.

Herr Dr. Spies, hatten Sie sich gemeldet? – Dann ist Herr Warnecke dran.

Frau Staatsministerin Lautenschläger, sehen Sie im Bau eines Steinkohlekraftwerks mit 1.000 MW Leistung im Werratal eine Alternative, wie das in Niedersachsen diskutiert wird, um damit eine Eindampfungsanlage zu betreiben?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Diese Alternative ist mir bisher nicht bekannt.

Frage 199 wurde zurückgezogen.

Ich rufe dann Frage 200 der Frau Abg. Dr. Pauly-Bender auf.

Herr Präsident, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Haushaltstiteln erhielten die hessischen Tierheime seit 2003 Zuwendungen des Landes?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Pauly-Bender, ich beantworte Ihnen das gerne noch einmal.Aber ich habe schon auf Ihren bei uns kurzfristig eingegangenen Brief der SPD-Fraktion vom 17. Februar 2010 ausführlich dargelegt, dass seit den Neunzigerjahren allgemeine Mittel zur Förderung der Tierheime nicht mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich können Tierschutzvereine wie alle anderen Vereine in Hessen aus Lotto-Tronc-Mitteln gefördert werden.

Frau Dr. Pauly-Bender stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, ist die Landesregierung bereit, per Landesgesetz Ausführungen zum Tierschutzgesetz vorzunehmen, die klarstellen, wer welche finanziellen Zuständigkeiten für die Unterbringung der Fundtiere hat?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Mir ist nicht bekannt, dass da eine Notwendigkeit besteht, dass es da also irgendwelche Probleme in der Frage der Zuständigkeiten hinsichtlich der Finanzausstattung gibt.

Frau Abg. Dr. Pauly-Bender stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, welche finanzielle Zuständigkeit sieht die Hessische Landesregierung für die Notaufnahme von Tieren?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Pauly-Bender, ich komme gerne noch einmal darauf zurück. Sie haben dazu bereits ein sehr aus

führliches Schreiben bekommen. Des Weiteren haben Sie dazu einen Dringlichen Berichtsantrag gestellt.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Tierheime den ihnen übertragenen Aufgaben, insbesondere der Unterbringung der Fundtiere, gerecht werden müssen. Dies zu kontrollieren ist aber Aufgabe der Kommunen.

Wir kommen damit zu Frage 201 der Frau Abg.Müller aus Kassel.

Ich frage die Landesregierung:

Ist bei der Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Ortschaften wegen nicht mehr bestehender Notwendigkeit dies mit den örtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern erörtert worden?

Herr Staatsminister Posch.

Frau Kollegin Müller, zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Formulierung, die Sie in Ihrer Frage verwandt haben, nämlich dass es sich um nicht mehr notwendige Geschwindigkeitsbegrenzungen handele, nicht richtig ist.Vielmehr handelte es sich um rechtswidrige Anordnungen. Diese Anordnungen wurden auf der Grundlage der Kontakte zwischen den Polizeibehörden und dem Regierungspräsidium erörtert. Eine separate Diskussion mit den Bürgermeistern hat nicht stattgefunden.

Frau Abg. Müller stellt eine Zusatzfrage.

Es geht dabei um Helsa, Eschenstruth und St. Ottilien. Dort sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen immer als notwendig erachtet worden. Auch vor Ort wurde festgestellt, dass die Notwendigkeit dafür besteht. In Ihren Ausführungen schreiben Sie, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bei entsprechender Gehwegbreite usw. zugelassen werden kann. All das trifft zu. Auch die Notwendigkeit wird bestätigt. Können Sie Ihre Meinung vielleicht irgendwann noch einmal ändern?

Herr Minister Posch.

Das hat mit meiner persönlichen Meinung überhaupt nichts zu tun. Vielmehr habe ich Ihnen die Rechtslage geschildert. Da dies offensichtlich doch noch nicht so

kommuniziert worden ist – sonst wäre die Nachfrage nicht erforderlich gewesen –, will ich die Rechtslage noch einmal nennen, damit sie hier zu Protokoll genommen wird, weil das, so glaube ich, von allgemeinem Interesse ist.

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Tempo-30-Zonen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Für die Anordnung von Tempo-30Zonen muss keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden. Dafür dürfen sie nicht auf Bundes-, Landes-, Kreis- und sonstigen Vorfahrtsstraßen angeordnet werden. Die Rechtslage ergibt sich aus § 45 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung.

Für die Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbegrenzungen muss hingegen gemäß § 45 Abs.9 Straßenverkehrsordnung eine Gefahrenlage gegeben sein, „die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung... erheblich übersteigt“. Darin besteht der Unterschied zwischen der Tempo-30-Zone und einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung.

In der Regel wird die Gefährdung über das Unfallgeschehen nachgewiesen. Außerdem gibt es das im unmittelbaren Umfeld der Kindergärten und der Grundschulen und bei nicht vorhandenen oder zu schmalen Gehwegen oder zu schmalen Fahrbahnen mit Ausweichen der Kraftfahrzeuge auf die Gehwege. Diese Voraussetzungen sind nach einer Untersuchung der Polizei und des Regierungspräsidiums als nicht gegeben angesehen worden. Das hat zu der Entscheidung geführt.

Herr Abg. Gremmels stellt eine Zusatzfrage.

Herr Posch, sind Sie mit mir nicht der Auffassung, dass, wenn die gesamte Bevölkerung des Ortes und alle Beteiligten der Auffassung sind, dass das dort sinnig war, man es im Sinne des Subsidiaritätsprinzips per Gesetz ändern sollte?

(Lachen des Ministers Karlheinz Weimar)

Herr Staatsminister Posch.

Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips kann die bestehende Rechtslage nicht geändert werden.

(Zuruf von der FDP: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, die Antwort zu Frage 202 ist gemäß unserer Geschäftsordnung dem Tagesordnungspunkt zugeordnet worden, den wir am kommenden Donnerstag im Rahmen der Aktuellen Stunde behandeln werden, sodass diese Frage entsprechend der Geschäftsordnung heute nicht beantwortet wird.

Ich rufe Frage 203 der Frau Abg.Waschke auf.

Ich frage die Landesregierung:

Plant sie, das Hessische Vergabegesetz zu überarbeiten?

Herr Staatsminister Banzer.

Frau Abgeordnete, ich habe auf der dritten ordentlichen Bezirkskonferenz des DGB Hessen-Thüringen angekündigt, in Gespräche zu diesem Thema einzutreten.

Es folgt Frage 204 des Herrn Abg.Wagner aus dem Taunus.

Ich frage die Landesregierung: