Protokoll der Sitzung vom 03.03.2010

Ich möchte doch die Gelegenheit nutzen, darauf zu antworten. Herr Spies, ich hatte nur zehn Minuten Redezeit. Das Thema Kinder konnte ich leider nicht ansprechen. Dabei ist es ganz wichtig.Aber ich musste erst einmal auf die Polemik von Herrn Spies reagieren.

Das mit den Kinderregelsätzen ist völlig klar.Wir müssen uns – das ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – mit der Höhe des Kinderregelsatzes beschäftigen. Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie wir es schaffen, die Kinder aus Hartz-IV-Familien besser in die Gesellschaft einzugliedern.

Auf der Landesebene ist sicherlich der Bildungs- und Erziehungsplan ein guter Ansatz. Ferner gibt es den Härtefonds für das Mittagessen. Dann gibt es noch verschiedene Maßnahmen. Aber man kann sicherlich auch versuchen, die Kinder über Gutscheine – also nicht unbedingt über monetäre Mittel – am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, ob das nun Sportaktivitäten oder kulturelle Veranstaltungen sind.

(Beifall bei der CDU)

Frau Schott, auf Ihre Kurzintervention möchte ich eigentlich gar nicht eingehen. Die war einfach nur beleidigend. Das sind wir von Ihnen gewohnt, deswegen werde ich auf Ihren Kommentar nicht eingehen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Burghardt. – Jetzt hat Herr Staatsminister Banzer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es immer wieder sagen: Wir können auf unser Bundesverfassungsgericht stolz sein. Man könnte fast meinen, es gebe da irgendeine geheime Dramaturgie, sodass immer zum richtigen Zeitpunkt sehr ernst zu nehmende Richtersprüche ergehen. Ich glaube, dass auch dieser Richterspruch,der ein großes Gewicht hat,zur rechten Zeit ergangen ist.

Ich glaube auch, dass die daraus folgende Diskussion notwendig ist. Sie ist dringend notwendig. Hätte jemand Zweifel daran gehabt, hätte er sich nur die heutige Debatte im Landtag anhören müssen.

Ich glaube, dass eine Gesellschaft nur zukunftsfähig ist, wenn sie beieinanderbleibt. Eine Gesellschaft, die auseinanderfällt, deren Mitglieder verschiedene Wege beschreiten, ist nicht zukunftsfähig.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, dass eine Gesellschaft bei den großen Fragen nur zusammenhalten kann, wenn sie eine gewisse Einigkeit erzielt – nach den entsprechenden Diskussionen; das ist klar. Momentan sind wir bei der Abteilung Ideologie; denn Ideologien gehören zu jeder anständigen Diskussion. Irgendwann wird man zu der Diskussion über einzelne Instrumente übergehen, also darüber, wie man das hinbekommt.Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass wir in Deutschland weiterhin so friedlich zusammen

leben können, wie es jetzt der Fall ist, wenn es einen massiven Streit über die Verwendung von 178 Milliarden c jährlich im Bundeshaushalt gibt.

Deswegen begrüße ich die Diskussion. Ich finde sie auch spannend, weil wir in dem Zusammenhang über die Ziele der Sozialpolitik reden müssen. Damit fängt es doch an. Natürlich muss die Sozialpolitik solidarisch sein, und sie muss dafür sorgen, dass dem Schwachen geholfen wird. Aber zugleich muss die Sozialpolitik auch aktivierend, partizipatorisch und personenorientiert sein. Sie darf den Menschen nicht zum Objekt machen, sondern muss dafür sorgen, dass er selbst ein Teil zu der Diskussion in der Gesellschaft beitragen kann.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist die Diskussion, die wir gegenwärtig zu führen haben: Wie gelingt es der Gesellschaft, ohne dass sich ihre Mitglieder darüber völlig zerstreiten,dafür zu sorgen,dass wir gemeinsam vorwärtskommen und dass die, die das Gefühl haben, an dieser Gesellschaft nicht ausreichend Anteil zu haben,unterstützt werden,damit sie wieder ausreichend integriert sind? Deswegen ist die Teilhabe durch Arbeit eine zentrale Frage einer konsensualen Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, wir können sogar Einigkeit darüber erzielen, dass eine Sozialpolitik, die so ausgerichtet ist, dass sie Menschen, die auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, das Gefühl vermittelt, dieser Zustand sei akzeptabel, in unserer Gesellschaft nicht allgemein akzeptiert werden würde.Wenn wir uns darin einig sind,müssen wir nur noch darüber diskutieren, wie wir die Menschen dazu bringen, dass sie aktiviert sein und sich in diese Gesellschaft einbringen wollen.Wie bekommen wir das vernünftig hin?

Wenn wir die ideologischen Positionen einmal zur Seite schieben, stellen wir fest, es ist wahnsinnig schwierig, eine Antwort darauf zu geben. Das wissen Sie alle. Zum Beispiel wollten wir alle, dass der Niedriglohnsektor ausgeweitet wird, weil wir damit eine Aktivierung und einen ersten Einstieg ins Arbeitsleben verbunden haben. Gleich ein Einkommen zu erzielen, das ausreicht – im RheinMain-Gebiet z. B. –, ist eine Hürde, die sehr schwer zu nehmen ist. Wenn wir eine solche Hürde aufstellen würden, würden wir vielen Menschen gar nicht ermöglichen, wieder eine aktive Rolle einzunehmen.

Deswegen haben wir alle diesen Niedriglohnsektor gefordert. Er ist, gerade unter Rot-Grün, sehr bewusst ausgeweitet worden. Dieses Instrument hat auch gegriffen. Das müssen wir einräumen.

Jetzt kommt es darauf an,wie wir weiter vorgehen,wie wir die Situation so bewältigen, dass bei den Menschen auch weiterhin der Eindruck besteht, es widerfahre ihnen Gerechtigkeit, wenn sie arbeiten und dafür bezahlt werden. Die Menschen, die arbeiten, müssen das Gefühl haben, dass es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht.

Dafür gibt es die verschiedensten Konzepte. Es gibt das Konzept Mindestlohn. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass wir damit einen Bereich zerstören und zusätzliche Arbeitslosigkeit hervorrufen.

Es gibt die Frage: Wie kann man behutsam unter Aufrechterhaltung der solidarischen Unterstützung Menschen dazu bringen, dass sie mit Freude und Motivation

arbeiten? – Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat dazu sehr kluge Hinweise gegeben. Es hat uns einen Sack voll Arbeit aufgegeben.

Ich finde übrigens, dass das zum Teil sehr wichtige Ansätze sind, über die viel zu wenig diskutiert wird. Zum Beispiel geht es um die Frage, was alles zur Grundsicherung gehört. Da gibt es ganz spannende Fragen zwischen Ländern und Bund zu klären. Denn das, was zum Teil Aufgabe der Länder ist, wurde trotzdem zu der vom Bund zu finanzierenden Grundsicherung definiert. Das wird ganz spannend zwischen Bund und Ländern werden. Ich nenne als einen ersten Punkt die Versorgung der Schüler mit Mittagessen. Nach der Definition ist das eine Aufgabenstellung, die künftig auf den Bund zukommen wird.

Ich nenne die Schülerbeförderung. Auch das ist ein ganz spannender Aspekt.Wir haben bisher alle gedacht, das sei eindeutig eine kommunale Aufgabe, gehöre also auf Landesebene.Das muss man sich einmal anschauen.Das muss man zu Ende diskutieren. Angesichts dessen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, ergeben sich ganz spannende Fragestellungen.

Wir müssen darüber diskutieren, ob wir diesen Weg mit den Härtefallsituationen wirklich gehen wollen und ob wir damit die Menschen wirklich zur Selbstständigkeit bringen, indem wir ihnen für jeden Einzelfall des Lebens eine Pauschale zugestehen, oder ob es nicht besser wäre, das mit einem Gesamtbetrag zur freien Eigengestaltung zu organisieren.

Wir haben das Thema zu diskutieren:Was passiert eigentlich bei Personen, die Sachleistungen bekommen? Aktiviere ich sie damit wirklich? Wie stelle ich ganz sicher, dass sie damit das erreichen, was sie zum existenziellen Minimum brauchen? Sie können dann nicht mehr entscheiden, in welcher Weise sie diese Sicherheit entgegennehmen.

Ich finde es vollkommen richtig, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Die Frage, wie hoch die Regelsätze sind, ist keine, die auf dem Verordnungsweg geregelt wird.Vielmehr ist das eine Frage,der sich der Gesetzgeber widmen muss. – Das wird auch ganz spannend werden.

Weil wir entsprechende Aktivitäten im Bundesrat gestartet haben, begrüßen wir Hessen natürlich, dass die Regelsätze für die Kinder nicht kleine Erwachsenenregelsätze sein dürfen, sondern dass die Kinder Regelsätze mit eigenen Ansprüchen bekommen werden. Ich kann nicht abschätzen, was bei der im Rahmen der Gesetzgebung stattfindenden Überprüfung bei den Regelsätzen für die Erwachsenen herauskommen wird. Aber man kann relativ sicher sein, dass bei der Überprüfung der Regelsätze für die Kinder ein Mehr herauskommen wird. Durch dieses Mehr wird natürlich das Lohnabstandsgebot in eine neue Herausforderung kommen.Auch dieser Frage werden wir uns zu stellen haben. Das werden wir zu diskutieren haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich werbe sehr dafür, diese Diskussion intensiv zu führen. Denn diese Gesellschaft muss am Schluss das Gefühl haben,stolz auf ihre Sozialleistungen sein zu können.Ich bin stolz darauf, dass wir nicht nur in einem Rechtsstaat und in einem freiheitlichen Staat leben,sondern auch in einem Staat, der Solidarität nicht nur buchstabiert, sondern auch lebt.

(Beifall bei der CDU und der SPD sowie bei Abge- ordneten der FDP)

Herr Minister Banzer, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Was machen wir mit dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 29? Soll er dem Ausschuss überwiesen werden?

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Der Dringliche Antrag unter Tagesordnungspunkt 60, der Dringliche Antrag unter Tagesordnungspunkt 64 und der Dringliche Entschließungsantrag unter Tagesordnungspunkt 66 sollen auch dem Ausschuss überwiesen werden?

(Günter Rudolph (SPD):Auch!)

Alles geht weg an den Ausschuss. Damit ist das so dem Ausschuss überwiesen.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes – Drucks. 18/1903 zu Drucks. 18/1160 –

Gemeinsam damit wird Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens – Drucks. 18/1904 zu Drucks. 18/1401 –

Berichterstatterin für die beiden Gesetzentwürfe ist Frau Kollegin Ravensburg.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich trage zunächst die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Ich komme dann zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Ravensburg, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Frak

tion.Als Erster spricht Herr Kollege Florian Rentsch, der Fraktionsvorsitzende der FDP.