Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht von dem durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für rechtens erklärten Weg des grundsätzlichen Verbots aus und beschreibt Ausnahmen davon. Ob aber die darin enthaltenen Ausnahmen verfassungsrechtlich zulässig sind,
bleibt offen. Zumindest – dies müssen wir auch berücksichtigen – hat dieser Entwurf eine weitaus größere Zustimmung in der Anhörung erfahren.
Da für uns der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Kinder im Vordergrund steht, halten wir den im Ausschuss beratenen und abgelehnten Änderungsantrag der SPD, der heute nicht mehr zur Entscheidung ansteht, der die Bedingungen in Eckkneipen und Raucherräumen von Gaststätten nur durch die separate Bedienung durch Inhaber zulassen möchte, für zwingend notwendig.
Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es nicht freigestellt, selbstständig darüber zu entscheiden, ob sie sich als Beschäftigte in den Gaststätten, in den Diskotheken, in den Festzelten usw. diesem Rauch aussetzen wollen. Sie haben keine Entscheidungsfreiheit.
Aus den genannten Gründen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der GRÜNEN der Stimme enthalten.
Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Wenn sich selbstständige Wirtsleute entscheiden, sich in eine Räucherkammer zu stellen und dort ihrem Gewerbe nachzugehen, dann mögen sie das für sich entscheiden und die Folgen dieser Entscheidung selbst tragen. Die Koalition lässt zwar wieder qualmen, aber weißer Rauch steigt noch immer nicht auf.
Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Das Wort für die Landesregierung ergreift Herr Gesundheitsminister Banzer.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich vor vier Jahren die ersten Debatten zu diesem Thema im Landtag gehört habe, hätte ich nicht gedacht, dass diese Raucher- und Nichtraucherregelungen auf eine so große Akzeptanz in unserer Gesellschaft stoßen. Nachdem die äußerst drastischen Warnungen auf Zigarettenschachteln überhaupt keine Wirkung zeigten, bin ich sehr überrascht, wie die Gesellschaft ihren Frieden mit diesen Nichtraucherregelungen geschlossen hat.
Ich glaube, dass das auch etwas darüber aussagt – ich räume ein, dass ich auch nicht daran geglaubt habe –, was parlamentarische Debatte und Gesetzgebung bewirken können. Es ist in der Tat eine Bewusstseinsänderung eingetreten. Dies ist eine Bewusstseinsänderung – das sage ich als Gesundheitsminister –, über die man sich freuen kann.
Die Studien,die deutlich machen,wie sich die Verbreitung des Nichtrauchens und die Reduzierung des Passivrauchens auf Erkrankungen auswirken, sind beeindruckend. Selten kann man so unmittelbar Ursache und Wirkung verfolgen, wie dies an dieser Stelle möglich ist.
Ich glaube, dass es richtig ist, dass man diesen Weg des Konsenses in der Gesellschaft weitergeht, dass man versucht, ohne Schaum vor dem Mund abzuwägen, welche Schritte zu gehen sind. In diesem Sinne habe ich die Diskussion zwar politisch, aber nicht inhaltlich verstanden; denn nach wie vor handelt es sich um ein eindeutiges und auch in der Wirkung von der Bevölkerung als solches empfundenes Nichtrauchergesetz. Das Rauchen ist in dieser Gesellschaft eindeutig negativ belegt. Das wird auch so von dieser Gesellschaft gewünscht. Nach diesem Gesetz werden wenige Ausnahmen zugestanden. Viele Umfragen belegen, dass diese Regelung gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist.
Ich begrüße die Anpassung, die das Bundesverfassungsgericht notwendig gemacht hat, weil das Aussetzen der Anwendung, wie das gegenwärtig stattgefunden hat, auf Dauer sicherlich eine schlechte Lösung ist. Aber man kann beobachten, dass, obwohl in den letzten Monaten wegen der Rechtsunsicherheit die Einhaltung des Gesetzes nicht mehr durchkontrolliert wurde, die Bevölkerung das Gesetz trotzdem angewandt hat.
Herr Ministerin, entschuldigen Sie bitte ganz kurz. – Es ist eine arge Unruhe hier im Saal. Ich darf Sie bitten, Ihre Gespräche einzustellen oder draußen weiterzuführen und dem Herrn Minister zu lauschen. Herzlichen Dank.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Vor allem, weil die Rede sehr spannend ist! – Axel Wintermeyer (CDU): Das wäre ein Lauschangriff!)
Danke schön. – Diese Akzeptanz der Bevölkerung sollte der Landtag nicht gefährden. Deswegen glaube ich, dass eine maßvolle rechtliche Klarstellung, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen ist, dazu beiträgt, dass die Erfolgsgeschichte dieses Gesetzes – das kann man eindeutig sagen – und die positive Wirkung, die dadurch eingetreten ist, auch für die Zukunft gewährleistet und gesichert bleiben. Deswegen bin ich froh, wenn dieses Thema zum Gesetz wird, damit wir wieder klare rechtliche Grundlagen haben. Ich glaube, dass wir dabei auf einem guten Weg auch für die Gesundheit der Hessinnen und Hessen sind.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Eine dritte Lesung ist nicht beantragt.
Wir stimmen in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucks. 18/1903 zu Drucks. 18/1160, ab. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das – –
(Axel Wintermeyer (CDU): „Dem Gesetzentwurf“, aber wir haben zwei Gesetzentwürfe! – Florian Rentsch (FDP): Nicht, dass wir dem falschen Gesetzentwurf zustimmen!)
Ich habe vorgelesen, es handelt sich um die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucks. 18/1903 zu Drucks. 18/1160.
Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit hat dieser Gesetzentwurf die Mehrheit bekommen, ist so beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.
Wir kommen nun in zweiter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens,Drucks. 18/1904 zu Drucks. 18/1401.
Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit hat dieser Gesetzentwurf nicht die Zustimmung bekommen und wurde abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG – Drucks. 18/1911 zu Drucks. 18/1771 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG – Drucks. 18/1912 zu Drucks. 18/1876 –
Auch hier ist Herr Kollege Frömmrich der Berichterstatter; hier verzichten wir aber auf die Berichterstattung.
Frau Präsidentin! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesre
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich, für die Berichterstattung. – Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung die Zustimmung geben möchte, bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen, beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.
Wer der ebenfalls aufgerufenen Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist auch das gesamte Haus. Damit ist diese Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Ermächtigung zur Verfahrenskonzentration in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sowie zur Aufhebung von Verordnungen, die Beteuerungsformel und eidesstattliche Versicherung der Mennoniten betreffend – Drucks. 18/1927 zu Drucks. 18/1781 –