Diese Entscheidung teilte Staatssekretär Rhein dem Mitbewerber in seinem Gespräch vom 19. Mai 2009 mit.
Anschließend besprach man in diesem Gespräch andere Verwendungsmöglichkeiten, und der Mitbewerber war ausdrücklich mit einer solchen anderen Verwendung einverstanden.
Sein Anwalt – auch das konnten Sie in den Akten nachlesen – hat in seinem Schreiben vom 26. Mai 2009 ausdrücklich bekundet, dass sein Mandant mit einer anderen entsprechenden Verwendung einverstanden wäre.
Deshalb ist Staatssekretär Rhein nach diesem Gespräch davon ausgegangen, dass die Weiterführung der Gespräche über andere Verwendungen nach der Bekanntgabe gegenüber dem Bewerber dieser Auswahlentscheidung gleichzeitig die Beendigung der aktuellen Bewerbung bedeutet.
Der Bewerber war anwaltlich vertreten. Der Anwalt hat anschließend schriftlich das Gespräch bestätigt und die Details einer anderweitigen Aufgabe erörtert.
Damit gab es nach Auffassung des Innenministeriums nur noch einen Kandidaten für die Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei.
Auf dieser Basis haben Staatssekretär Rhein und ich das Verfahren fortgesetzt, nach weiteren sieben Wochen die Kabinettsentscheidung herbeigeführt und die Urkunde übergeben. – Das ist der Sachverhalt.
Meine Damen und Herren, eine bessere Dokumentation dieses zweiten Verfahrens wäre wünschenswert. Das sehen wir auch so.
Darüber brauchen wir nicht zu streiten.Aber über die Tatsache, dass es ein neues, zweites Verfahren gab, kann man nicht ernsthaft streiten.
Die Tatsache, dass es beispielsweise im zweiten Verfahren keine Auswahlvermerke der Spitze des Landespolizeipräsidiums gab, erklärt sich schlicht daraus
nun hören Sie doch einfach einmal zu –, dass auf Bitten des anderen Bewerbers die Spitzenkräfte der Polizeiabteilung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht teilnehmen sollten. Das war dessen Bitte.
Dieser mehr als ungewöhnlichen Bitte habe ich entsprochen, um von vornherein den Streit über eine mögliche Befangenheit bei der Auswahlentscheidung zu vermeiden. Auch das konnten Sie in den Akten nachlesen. Aber das alles wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen.
Insbesondere ziehen Sie die Erinnerungsvermerke des damaligen Justiziars, Präsident Hefner, und des Staatssekretärs in Zweifel, und zwar öffentlich.
Zunächst ist einmal festzustellen: Es ist zulässig, auch Erinnerungsvermerke zu den Akten zu geben. Das haben Sie selbst eingeräumt.
Meine Damen und Herren, es ist aber nicht zulässig, die Darstellung eines Staatssekretärs und eines Spitzenbeamten der hessischen Polizei öffentlich in Zweifel zu ziehen, ohne dafür irgendeinen Beleg zu nennen. Das ist nicht zulässig.
Ich kenne Herrn Staatssekretär Rhein und Präsidenten Hefner seit Langem und habe nicht den geringsten Zweifel an deren Lauterkeit. Deshalb muss ich das auch sagen: Entweder legen Sie Belege für Ihre ehrenrührigen Be
Sie brauchen doch gar keinen Ausschuss mehr. Sie haben doch Ihr Urteil schon längst gefällt. Ihnen geht es doch nicht um Aufklärung. Ihnen geht es doch um Diffamierung.
Das muss man sich vielleicht als Politiker gefallen lassen, aber auch nicht unwidersprochen. Wer es sich aber auch gefallen lassen muss, ohne sich entsprechend wehren zu können, sind die Polizeibeamten, die Sie öffentlich herabwürdigen. Sie erwecken den Eindruck, hier wären Streifenpolizisten quasi in Spitzenämter gekommen, weil sie dem Minister passen, in der CDU sind oder, was übrigens auch nicht stimmt, mit mir befreundet sind.
(Günter Rudolph (SPD): Wer hat das behauptet? Bleiben Sie bei der Wahrheit! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das sagt der Richtige!)
Herr Rudolph, wie Sie arbeiten, hat man eben noch einmal gehört. Denken Sie an unsere Debatte im Innenausschuss. Sie haben den Vorwurf erhoben, der neue Polizeivizepräsident des Landespolizeipräsidiums sei aus parteipolitischen Gründen ernannt worden. Ich habe Ihnen alles detailliert dargelegt. Sie hatten keine Fragen mehr. Anschließend haben Sie sich hingestellt und lautstark erklärt: „Viele Fragen sind offen.“ Kollege Greilich hat gesagt: „Dann stellen Sie doch Ihre Fragen.“ Null. Dann habe ich noch einmal gesagt: „Stellen Sie Ihre Fragen.“ Null. Anschließend haben Sie wieder munter erklärt: „Es sind noch viele Fragen offen.“
Ihre letzte Aktion,Vertuschung von Vorwürfen gegen die Präsidentin des Landeskriminalamtes: alles Unsinn.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Was Sie hier gerade machen, sind doch alles Ablenkungsmanöver! Die Not ist groß! – Günter Rudolph (SPD): Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
Meine Damen, meine Herren, man merkt die Absicht. Ich kann nur sagen, dass Ihr Vortrag Sie entlarvt.
Deshalb möchte ich ausdrücklich festhalten: Die Beamten, um die es hier geht, sind durch die Bank weg Spitzenkräfte der hessischen Polizei. Sie haben durch bereits wahrgenommene Spitzenpositionen ausnahmslos ihre herausragende Befähigung bestätigt.
Ich bitte Sie herzlich:Wenn Sie Ihre Kampagne fortsetzen wollen, dann arbeiten Sie sich an mir ab. Aber lassen Sie die ehrenrührigen Behauptungen gegenüber den Beamten.