Protokoll der Sitzung vom 22.06.2010

Vielen Dank, Herr Kollege Beuth. – Frau Kollegin Hofmann antwortet.

(Peter Beuth (CDU): Jetzt kommt der konstruktive Vorschlag der SPD! – Florian Rentsch (FDP): Jetzt haben Sie die Gelegenheit! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Herr Beuth, Ihr Redebeitrag hat einmal mehr gezeigt, dass Sie meinem Redebeitrag nicht zugehört haben

(Peter Beuth (CDU): Doch, die ganze Zeit!)

und wiederum in Ihrer arroganten Art darauf geantwortet haben.

Ich nenne nur ein Beispiel von vielen. Ich habe in meiner Rede SAP R/3 angeführt, und ich kann hier ein weiteres benennen: Wenn Sie auf die Steuergeschenke für die Hoteliers, die sie selbst aufgrund des bürokratischen Aufwandes gar nicht wollen,verzichtet hätten,könnten wir allein zugunsten des Landes Hessen 160 Millionen c einsparen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben zur Einleitung Ihres Beitrages allgemeine Ausführungen über die Wirtschafts- und Finanzsituation gemacht. Ich glaube, dazu hätten Sie in diesem Kontext lieber schweigen sollen; denn wenn diejenigen, die mit ihrer Politik in Berlin die Einnahmeseite des Staates auf Hartz-IV-Niveau abzusenken versuchen, zu anderen sagen: „Ihr müsst sparen“, dann hat das zumindest ein Geschmäckle.

(Petra Fuhrmann (SPD): Nein, es stinkt!)

Sie haben noch nicht verstanden, dass wir in Hessen ein von der Finanzkrise unabhängiges strukturelles Problem haben. Wir haben nämlich ein strukturelles Defizit im Haushalt, das wir bekämpfen müssen. Herr Staatsminister, wenn Sie dann Opel dafür loben, dass die ein Sanierungskonzept ohne Standortschließungen haben, und ein eigenes Konzept präsentieren, das vor allem Standortschließungen zum Gegenstand hat, dann ist das schon ein bisschen merkwürdig.

Schauen wir uns Ihr Konzept einmal in der Sache an. Ich will nicht weiter zur Finanzkrise, sondern zur Strukturreform in der Justiz reden. Verglichen mit den Gerüchten, die wir in den letzten Wochen und Monaten vernehmen mussten, ist das, was uns schlussendlich hier unterbreitet wurde, im Ergebnis vergleichsweise bescheiden. Immerhin war angedroht worden – intern offensichtlich noch weitaus konkreter als in der Öffentlichkeit –, das größte hessische Verwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht in Frankfurt, zu schließen. Das Gericht mit den meisten Verfahren in Hessen – mit Sonderzuständigkeiten im Wirtschaftsrecht, von der Börsen- bis zur Bankenaufsicht – von der Bankenmetropole wegzuverlagern, war von Anfang an eine Schnapsidee. Hiervon abgebracht haben den Minister offenbar aber nicht Überlegungen der praktischen Notwendigkeit, sondern vor allem Angebote von Richterinnen und Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, durch Abordnung an andere Gerichtsbarkeiten den Überhang an Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beseitigen. Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich: Dies ist ein großartiger Akt praktischer Solidarität mit anderen Gerichtsbarkeiten, die unter weit höhe

ren Belastungen zu leiden haben, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Auch wenn die Freiwilligkeit der Bereitschaft zur Abordnung an andere Gerichte durch drohende Gerichtsschließungen mit motiviert sein sollte, ist sie doch geeignet, das Vorurteil über Richter, sie seien privilegienverliebt und arbeitsscheu, nachhaltig zu korrigieren. Nichts an diesem Zerrbild ist wahr. Das können jetzt alle am praktischen Beispiel erleben. Ich möchte mich deswegen an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Richterinnen und Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedanken, die diese einmalige Aktion möglich gemacht haben. Sie sind ein Vorbild an Verantwortung und Solidarität mit anderen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Im Ergebnis bleibt nach den Vorschlägen des Justizministers die Zahl der Verwaltungsgerichte unverändert. Ich darf nur daran erinnern, dass wir vor einigen Jahren auch einmal darüber diskutiert haben, das kleinste Verwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht in Wiesbaden, zu schließen. Das ist offenbar nicht wieder aufgenommen worden, weil das Verwaltungsgericht Wiesbaden gerade erst im Justizzentrum eine neue Heimat gefunden hat. Das ist ein weiteres Beispiel dafür – ich komme bei Gelegenheit darauf noch zurück –, dass bei Entscheidungen des Ministers Immobilienaspekte offenbar eine größere Rolle gespielt haben als eine tatsächliche Effizienzsteigerung beim Rechtsschutz.

Im Ergebnis bleiben jedenfalls die Landgerichte, die Staatsanwaltschaften, die Amtsanwaltschaft in Frankfurt, die Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sowie die Justizvollzugsanstalten unangetastet – Letzteres ein bisschen überraschend,weil nach der Schließung der JVA Kassel III immer wieder über die Schließung weiterer Anstalten spekuliert worden war, zumal die Gefangenenzahlen seit einigen Jahren rückläufig sind.Aber so ist es nun einmal.

Nun werden uns zu den Arbeitsgerichten genau die Vorschläge präsentiert, die der Rechnungshof schon in seinem Bericht im Jahr 2005 vorgelegt hatte.Auch hier hat es übrigens zwischenzeitlich Gerüchte gegeben: das Arbeitsgericht Offenbach solle auf die Standorte Hanau und Darmstadt aufgeteilt, das mittelhessische Arbeitsgericht in Marburg angesiedelt und das Arbeitsgericht Fulda nach Bad Hersfeld verlegt werden – statt umgekehrt. Auch über eine mögliche Schließung der JVA Limburg – nach der Schließung der JVA Kassel III – wurde lange spekuliert. Jetzt bleibt sie, ich habe es schon gesagt, unangetastet.

Ich weiß nicht, wer diese Spekulationen in die Presse und jeweils vor Ort gestreut hat.

(Lachen bei der FDP)

Geholfen haben sie jedenfalls dem Justizminister, denn er findet für seine Vorschläge jetzt eine höhere Akzeptanz – nach dem Motto: „Es hätte alles noch schlimmer kommen können.“ Offenbach und Fulda sind froh über den Bedeutungsgewinn ihrer Arbeitsgerichte. Entsprechende öffentliche Erklärungen haben uns ja schon erreicht. Limburg verliert zwar das Arbeitsgericht, ist aber froh, dass nicht auch noch die JVA geschlossen wird, und der Schmerz über den Verlust des Arbeitsgerichts wird in Bad Hersfeld durch die Aufwertung des dortigen Amtsgerichts gemildert, bei dem das Amtsgericht Rotenburg eingeglie

dert werden soll. Wer Schmerzhaftes durchsetzen will, muss vorher noch Schmerzhafteres androhen. Das scheint die Taktik des Justizministers gewesen zu sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Übrig bleibt die Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofs aus dem Jahr 2005 zu den Arbeitsgerichten. Da fragt man sich natürlich schon:Wenn das alles so sinnvoll, effizienzsteigernd und wirksam ist, wie der Herr Justizminister behauptet, warum hat die Landesregierung dann fünf Jahre gewartet, um das umzusetzen? Einen Grund dafür nennt der Bericht des Rechnungshofs selbst. Die Landesregierung hatte damals dem Rechnungshof Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –:

Aus Gründen der Standortsicherung sollten jedoch die Arbeitsgerichte Bad Hersfeld und Limburg bestehen bleiben.

Warum die Landesregierung das inzwischen nicht mehr so sieht, wurde uns bisher nicht mitgeteilt. Die jetzige Entscheidung ist damit nach meiner Beurteilung auch eine Watsche für die Vorgängerjustizminister Dr. Wagner und Banzer, die das offensichtlich noch anders haben wollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Weiterhin wurde uns damals als Stellungnahme der Landesregierung mitgeteilt, vor einer Zusammenlegung seien weitere Untersuchungen notwendig, bei denen insbesondere die Erreichbarkeit der Gerichte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Interessen der Rechtsanwälte und der ehrenamtlichen Richter sowie die Umsetzungsperspektiven des Personals berücksichtigt werden sollten. Aber nichts davon ist in der Zwischenzeit geschehen: Weder wurde die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geprüft – jedenfalls wurde uns das nicht mitgeteilt –, noch wurden die Rechtsanwälte einbezogen; sonst könnte es ja nicht sein, dass ausgerechnet die Rechtsanwälte diejenigen sind,die jetzt die heftigste Kritik an den Plänen äußern.

(Zuruf von der FDP)

Die Rechtsanwaltskammer Kassel hat kürzlich auf einer Tagung in Marburg eine Resolution zum Erhalt der Gerichtsstandorte – insbesondere der Arbeitsgerichtsbarkeit – verabschiedet, und fast täglich werden von örtlichen Rechtsanwälten die Pläne in den Medien kritisiert.Sie befürchten natürlich, dass mit der Schließung von Gerichtsstandorten ein Bedeutungsverlust der eigenen Kanzlei einhergehen wird. Ich bin übrigens gespannt, wie die Anwaltsfraktion der FDP mit diesen Fragen umgehen wird.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

In der Stellungnahme der Landesregierung heißt es übrigens auch, eine Optimierung der Struktur der Arbeitsgerichte sei mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abzusprechen. Eine solche Absprache hat offenbar nicht stattgefunden.Wir haben Bekundungen der IHK in Offenbach und der Wirtschaftsjunioren in Limburg, die sehr scharf gegen die Gerichtsschließungen protestiert haben. Die Gewerkschaften sind sowieso dagegen. Offensichtlich hat also all das, was damals angekündigt worden war, nicht stattgefunden.

Ich weiß, dass mit Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit relativ intensiv Gespräche geführt

wurden und dass die jetzt präsentierten Pläne mit ihnen abgestimmt waren. Ihre Zustimmung wurde übrigens im Wesentlichen dadurch motiviert, dass ihnen versprochen wurde, kein Personal abzubauen. Aber immerhin wurde offenbar mit dieser Richterschaft gesprochen, während alle anderen Beteiligten eher außen vor waren. Mindestens das muss noch nachgeholt werden.

Bei den Amtsgerichten, die jetzt geschlossen werden sollen, ist die Situation ein bisschen anders. Hier gab es 2004 ja schon einmal eine Aktion, bei der kleinere Amtsgerichte geschlossen oder zu Zweigstellen einer größeren Einheit herabgestuft wurden. Warum im Jahre 2012 geschlossen werden soll,was 2004 noch als erhaltenswert angesehen wurde, ist bisher nicht hinreichend erklärt; denn die jetzt zur Schließung anstehenden Gerichte waren damals ja nicht größer. Soll also jetzt nachgeholt werden, was vom damaligen Justizminister Dr. Wagner versäumt wurde, oder erleben wir nur einen weiteren Schritt im Rahmen einer Salamitaktik? Dann ist natürlich die Frage: Wann folgt der nächste Schritt, und wie soll der aussehen? Sind in einem weiteren Schritt vielleicht diejenigen dran, die sich jetzt noch sicher wähnen, wie die Amtsgerichte in Seligenstadt, Kirchhain, Idstein usw.? Der damalige Justizminister Herr Dr. Wagner hat uns damals erklärt, jetzt sei die Struktur der Amtsgerichte in Ordnung. Die neue Landesregierung sagt nun plötzlich, es sei alles ganz anders. Das bedarf zumindest eines Worts der Erklärung.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich so, dass die Standorte der heutigen Amtsgerichte in vordemokratischer Zeit oft rein willkürlich,durch Entscheidung irgendeines feudalen Gerichtsherrn,entstanden sind.Die Verleihung der Gerichtshoheit an eine Gemeinde oder einen Vasallen galt damals ja als große Ehre und Aufwertung der Bedeutung. So sind einige sehr alte Gerichtsstandorte entstanden. Die jetzige Struktur – Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht – ist ja erst mit den Reichsjustizgesetzen 1870/1871 entstanden. Seitdem haben alle ordentlichen Gerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte, sowohl von den Standorten als auch von den Arbeitsabläufen und Zuständigkeiten her ständig Änderungen erfahren. Standorte wurden aufgegeben oder verlagert,andere ausgebaut bzw.erweitert.Vielfach wird in den Regionen das örtliche Gericht als Zeuge vergangener Größe einer Stadt verstanden und diese Historie liebevoll gepflegt. Das ist gut und richtig. Wenn ich den örtlichen Ärger über den angedrohten Verlust des „eigenen“ Gerichts höre, ist das natürlich nachvollziehbar.

Es ist auch – was ich positiv sehe – ein Beleg für die Verbundenheit mit der Justiz und der eigenen lokalen Geschichte. Insofern ist es ein gutes Zeichen, wenn so viele Menschen vor Ort zunächst einmal – ich sage es vorsichtig – reserviert auf die Pläne der Landesregierung reagieren. Aber für uns im Landtag können die örtlichen Besonderheiten natürlich nur ein Aspekt unter vielen sein, die wir unserer Entscheidung zugrunde legen müssen.

Sie erinnern sich vielleicht daran, dass meine Fraktion auch schon bei der letzten Schließungsrunde von Amtsgerichten nicht pauschal alle Veränderungen abgelehnt hat. Vielmehr haben wir uns auf die Schließungen konzentriert, die wir aus sachlichen Gründen nicht für gerechtfertigt hielten.

Ich habe schon damals in verschiedenen Diskussionsrunden gesagt, die Tatsache, dass in einem Ort mehr als 150 oder 200 Jahre lang ein Gericht ansässig war, ist kein hinreichender Grund dafür, dass dort auch in den nächsten 150 oder 200 Jahren ein Gericht ansässig sein muss.Selbst

verständlich müssen wir uns immer wieder vergewissern, welche Standorte die richtigen sind, und selbstverständlich kann auch eine Zusammenlegung von Gerichten sinnvoll sein, wenn dadurch effektiver arbeitende Einheiten entstehen. Der Hessische Rechnungshof hat dargestellt, dass mittlere Gerichte mit zehn bis 25 Richterplanstellen am effektivsten arbeiten würden.

Natürlich ist die Zusammenlegung von Kleinstgerichten, die nur zwei oder drei Richterstellen haben,mit einem Effizienzgewinn in den Arbeitsabläufen verbunden. Bei ganz kleinen Gerichten mit nur zwei Richterstellen ist schon eine Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall ein Problem.

Frau Hofmann hat vorhin gesagt, die Spezialgerichtsbarkeiten müssten erhalten bleiben, weil das Recht immer komplizierter werde, und die Spezialisierung sei so wichtig. Eine Spezialisierung gibt es bei zwei Richtern vor Ort selbstverständlich nicht. Die müssen alles machen: Betreuungssachen, Wohnungseigentumssachen, Nachlasssachen, Vollstreckungssachen, Zivilsachen, Registersachen und alles, was noch dazukommt. Das ist ein großes Sammelsurium; eine Spezialisierung gibt es nicht. Die ist erst möglich, wenn man mehr Richterstellen hat.

Das Gleiche gilt für Geschäftsstellen, Rechtspfleger und Kostenbeamte. Natürlich sind in den Arbeitsabläufen Effizienzgewinne zu generieren. Die wären auch schon vor 50 oder 60 Jahren zu generieren gewesen. Wir müssen erklären, warum wir das jetzt erst machen und es früher bleiben ließen. Der Herr Minister hat gesagt, mit der ITAusstattung sei das viel günstiger,und deshalb könne man es jetzt machen. Das ist eigentlich eher ein Argument in die umgekehrte Richtung. Früher war der Richter in Zivilsachen höchstens mit einem Kommentar ausgestattet.

Herr Kollege Dr. Jürgens, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Hofmann?

Nein, im Augenblick nicht. Sie können aber bei 20 Minuten gern eine Intervention machen.

Jetzt hat ein Richter an einem kleinen Amtsgericht über die IT-Struktur natürlich die Möglichkeit, die ganze Rechtsprechung und die ganze Literatur dazu einzusehen. Das ist also eher ein Argument in die andere Richtung.

Ich bin sicher, wir können durch die Zusammenlegung von kleinen Amtsgerichten und auch von kleinen Arbeitsgerichten Effizienzgewinne in den Arbeitsabläufen generieren. Aber damit ist noch nicht die Frage beantwortet, ob wir das auch machen sollen. Wir müssen uns nämlich überlegen, welche Belastungen und Nachteile für das Rechtspublikum auf der anderen Seite möglicherweise damit verbunden sind.

Eine entscheidende Frage, auch in unserem Kontext, lautet – das ist hier als ein besonderes Sparbeispiel dargestellt worden –:Was bringt das in Euro und Cent? Es geht also um die Frage, wie viel man mit diesen Effizienzgewinnen wirklich einspart.

Kommen wir zunächst zur Bürgernähe der Justiz. Natürlich ist die Bürgernähe für einen demokratischen Rechtsstaat unabdingbar. Recht haben und Recht bekommen

sind bekanntlich zweierlei.Der Zugang zum Recht erfolgt vor allem über die Gerichte. Sowohl bei den Arbeitsgerichten als auch bei den Amtsgerichten sind die räumlichen Entfernungen besonders bedeutsam. Bei den Arbeitsgerichten – Frau Hofmann hat es schon angesprochen – hängt das mit den obligatorischen Güteterminen zusammen. Der Arbeitnehmer muss dort erscheinen; er muss vor Gericht auftreten.Auch zu den Amtsgerichten – ich greife nur die Betreuungs- und die Nachlasssachen heraus – müssen die Betroffenen kommen. Es muss einen persönlichen Kontakt geben; das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.