Nach der Landesregierung immer, Herr Geschäftsführer. – Herr Kollege Rudolph hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grüttner, wir sind Ihnen dankbar. Damit ist unser Stimmvotum nachher auch klar und nachvollziehbar:
Wir werden den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen, weil Sie genau das nicht machen; Sie federn die Mehrbelastung der Kommunen eben nicht ab und tragen dem Konnexitätsgedanken damit keine Rechnung.
Ich empfehle Ihnen den „Wiesbadener Kurier“ von vor einigen Tagen, wo die Landeshauptstadt Wiesbaden erklärt hat, es gebe Mehrbelastungen für die Kommunen, und der Nährgehalt des Zensusgesetzes halte sich in Grenzen.
Herr Grüttner, deswegen seien Sie nicht so arrogant und überheblich. Vom Inhalt her sind wir uns durchaus einig. Das kann man mittragen. Das ist gar nicht der Punkt.
Aber hier reden wir über zusätzliche Belastungen der Kommunen, die dringend jeden Euro brauchen. Wer sich so verhält wie Sie, Herr Grüttner, dem geht es nicht um die Sache, sondern der will seine Meinung durchsetzen. Wir sind Ihnen dankbar für die Klarstellung. Sie geht leider zulasten der Kommunen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Grüttner, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Wenn Sie uns hier erklären, dass Sie das Konnexitätsprinzip verletzen wollen, dann frage ich nach, wer hier die Gesetzesbrüche begeht.
Wir schlagen vor, dass eine Umsetzung zur Erlangung der für uns alle sicherlich notwendigen Planungsdaten anders geschieht als mit dieser Volkszählung 2011. Diese Möglichkeit besteht auch für uns im Rahmen bestehender Gesetze und auf dem Boden der Verfassung. – Danke sehr.
Ich weiß, dass man sich damit nicht besonders beliebt macht. Aber irgendwie muss die Wahrheit doch Wahrheit bleiben.
Herr Kollege Rudolph, Sie sind es, der sich unbeliebt macht, weil Sie mich dazu zwingen, etwas fürs Protokoll korrekt festzuhalten. Ich erkläre deswegen nur zu Protokoll, dass nach dem Änderungsantrag von CDU und FDP § 15 Abs. 1 des Gesetzentwurfs folgende Fassung hat – der Antrag liegt Ihnen vor, und ich bitte Sie, sehr genau zuzuhören, damit Sie den Sinn aufnehmen können –:
Es ist schlecht. Wenn man sich nicht auf das Zuhören konzentriert, dann wird das mit dem Wahrnehmen schwierig. Ich setze noch einmal an.
Für die mit der Durchführung dieses Gesetzes verbundenen Mehrbelastungen gewährt das Land den Gemeinden und Landkreisen einen finanziellen Ausgleich in pauschalierter Form.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ergänzung dessen, was Herr Abg. Greilich gerade gesagt hat, muss ich vielleicht noch einmal versuchen, zu erklären – damit auch Herr Rudolph weiß und den Weg nachvollziehen kann –, wie man zur Kostenermittlung gekommen ist.
Alle Kommunen, die eine Erhebungsstelle einrichten und die mit dem Zensus betraut worden sind, sind abgefragt worden, welche Kosten ihnen vor Ort für diesen Zensus entstehen. Alle Kommunen haben zurückgemeldet. Die Kosten differieren zwischen 1,83 c in Fulda und mehr als 3 c in einer anderen Kommune. Ich sage nicht, wo das ist. Aber es ist ungefähr zwischen 1,80 c und 3,80 c. Oder lassen Sie es zwischen 1,70 c und 4 c sein.
Die Kommunen haben uns gesagt: Soundso hoch ist unser Aufwand, soundso viel kostet uns das, wenn wir den Zensus durchführen. – Mit dem Änderungsantrag, den die Fraktionen von CDU und FDP eingebracht haben, werden in pauschalierter Form die Kosten, die uns die Kommunen genannt haben, die ihnen entstehen, in genau dieser Höhe durch die Landesregierung für diesen Zensus ersetzt.
Was noch an irgendeiner Stelle offen bleiben soll und ob Sie noch Ausflüchte suchen, um dem Gesetz nicht zuzustimmen, mögen Sie selbst entscheiden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst, Herr Kollege Greilich, für die nicht überheblichen Äußerungen in meine Richtung.
Meine Damen und Herren, ich weise noch einmal darauf hin: Laut Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden mit einem CDU-Oberbürgermeister entstehen mögliche Mehrkosten in Höhe von 370.000 c. Das Land will nur 300.000 c erstatten, die Differenz sind 70.000 c.
Da Sie die Backen so dick aufblasen,nenne ich das Thema Mindestverordnung. Bis zum heutigen Tage haben die Kommunen, die die Mindestverordnung umgesetzt haben, noch nicht einen Euro gesehen. Gebranntes Kind scheut das Feuer, um das sehr deutlich zu sagen.
Herr Greilich,das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Wir wollen, dass die Kommunen jeden Euro bekommen, den sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.Wir glauben dieser Landesregierung nicht, weil das Thema Mindestverordnung das Beispiel dafür ist, wie man den Kommunen Aufgaben aufgibt, ihnen aber nicht die nötigen Finanzmittel dazu gibt.
Wenn Sie das alles so machen, dass den Kommunen nicht 1 c Mehrbelastung bleibt, dann haben Sie recht, dann werde ich das hinterher genauso konsequent sagen. Den Beleg,dass Sie das so machen,den müssen Sie bringen.Sie haben die Bringschuld. Sie haben in der Vergangenheit allzu oft belegt,dass Sie nicht gehalten haben,was Sie versprochen haben. Deswegen bleibt es bei unserer Stellungnahme. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Es erscheint so, als seien wir jetzt am Ende der Aussprache angelangt. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über die Änderungsanträge. Ich lasse in der Reihenfolge des Eingangs abstimmen.
Zunächst der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE,Drucks.18/2402.Wer diesem die Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Daher lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2559, abstimmen. Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das – Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Nun zum Änderungsantrag der SPD,Drucks.18/2570.Wer diesem die Zustimmung geben kann, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind SPD und DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011, Drucks. 18/2397 zu Drucks. 18/2073, in der eben noch geänderten Fassung in zweiter Lesung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und DIE LINKE. Enthaltungen?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben. Herzlichen Dank.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes – Drucks. 18/2511 zu Drucks. 18/1056 –