Das Konkurrenzverhältnis zur Kultur GmbH konnte bis heute nicht aufgelöst werden.Auch die Kultur GmbH formuliert das Interesse der Region, und sie hat immer die Sorge formuliert, dass der Kulturfonds nicht dazu führen darf, die Kulturförderung in der Breite der Region zu negieren. Bislang waren Sie nicht zu den notwendigen Sicherungsmaßnahmen dafür bereit.
Deswegen ist das, was Sie hier vorlegen, ein kleiner Baustein.Aber so zu tun, als sei das wirklich die Entwicklung der Region, ist ziemlich abenteuerlich.
Unser Anspruch wäre es, dass zumindest das, was Sie als Land Hessen in einem Vertrag der Rhein-Neckar-Region für die Entwicklung dieser Region zugestanden haben, als Mindeststandard auch für die Kernregion des Bundeslandes Hessen gilt. Das haben Sie aber nicht getan. Das finde ich sehr bedauerlich.
Vorletzte Bemerkung: der Regionalkreis. Der Herr Beuth erzählt immer, der Regionalkreis geht nicht. – Das war Ihre Formulierung.
Herr Beuth, ich akzeptiere, wenn Sie hier sagen:Wir wollen den Regionalkreis nicht – mit Argumenten, die ich nicht teilen muss und die ich teilweise abenteuerlich finde. Dass er aber nicht geht, das, Herr Beuth, ist natürlich grober Unfug. Er geht natürlich.
Sie wollen ihn nicht. Ich gestehe Ihnen gerne zu: Dabei gibt es ein paar schwierige Fragen zu klären.
Zum Beispiel:Wie macht man das mit der Jugendhilfeträgerschaft? Wie organisiert man die Schulträgerschaft? – Natürlich sind das schwierige Themen, aber die bewegen die Region ohnehin.Das ist doch einer der Punkte,warum es in der polyzentrischen Rhein-Main-Region immer wieder zu Debatten über die Verteilung der Lasten in der Region kommt. Dem aber wird Ihr Gesetz überhaupt nicht gerecht.
Letzte Bemerkung. Ich finde es sehr bedauerlich, dass bei der ersten Debatte im Hessischen Landtag über die Organisation der zentralen Region des Landes Hessen, der wirtschaftlich stärksten Region des Bundeslandes Hessen,der ehemalige Kommunalminister und heutige Ministerpräsident durchgängig durch Abwesenheit glänzt. Das finde ich im Umgang mit dieser Kernregion nicht akzeptabel.
Beifall bei der SPD und der LINKEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Hahn, Sie sind nur ein schwacher Ersatz! – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer-Gümbel, gerne nehme ich den Ball auf. Ich muss sagen, das war ein netter Versuch. Aber ich möchte Sie zum einen sehr herzlich bitten, zu akzeptieren
Herr Kollege Schmitt –, dass wir, wenn Sie hier durch Abwesenheit glänzen, das hier am Rednerpult nicht öffentlich kundtun. Das ist sicherlich nicht mit dem Stil zu vereinbaren, den wir uns gemeinsam versprochen haben.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, da zeigt es sich wieder, dass Sie an einem neuen Stil hier im Haus kein Interesse haben. Das bedauern wir sehr.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Er ist Ministerpräsident, das ist doch ein Unterschied!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDU und FDP haben dieses Gesetz sehr wohl evaluiert – und zwar indem wir mit den Menschen und unseren Kommunalpolitikern in der Region gesprochen und nach einer Lösung gesucht haben, nach einer Lösung, wie wir freiwillige interkommunale Zusammenarbeit organisieren. Herr Kollege Schäfer-Gümbel, das, was Sie dem entgegensetzen, ist Zwang. Aber Zwang wollen wir einfach nicht, schlicht und ergreifend.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, dass Sie hier vom Regionalkreis reden können, liegt doch nur daran, dass Sie seit langer Zeit in der Opposition sind – und wir dafür Sorge tragen werden, dass Sie auch noch lange Zeit in der Opposition bleiben werden.
Denn in dem Moment, in dem Sie Ihr Modell umsetzen müssten, hätten Sie keine Unterstützung in der Region mehr, auch nicht bei Ihren eigenen Leuten. – Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Das war die Flucht vor der Frage!)
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen zu dem Punkt vor. Das war die erste Lesung unter Tagesordnungspunkt 11.
Vereinbarungsgemäß überweisen wir diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Drucks. 18/2749 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Zur Einbringung erteile ich Frau Staatsministerin Puttrich das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, wurden im Rahmen der Föderalismusreform I die Gesetzgebungszuständigkeiten für Naturschutz und Landschaftspflege neu geregelt. Damit gilt das im Juli 2009 verabschiedete Bundesnaturschutzgesetz seit dem 1. März dieses Jahres in allen seinen Teilen unmittelbar. Im Grundsatz ist Naturschutzrecht damit heute Bundesrecht.
Diese Entwicklung mag den einen oder anderen Landespolitiker durchaus betrüben. Umweltpolitisch ist sie aber zu begrüßen. Das gilt in ganz besonderer Weise für die Naturschutzpolitik. Wer den Erhalt der Biodiversität als europäische Aufgabe begreift und auch konzipiert, darf keine kleinteiligen Regelungen auf Länderebene wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist folgerichtig, dass die Landesregierung dem Landtag heute einen Gesetzentwurf vorlegt, dessen Kern das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ist. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf enthält ergänzende Regelungen zum Bundesnaturschutzgesetz, damit dieses in Hessen möglichst reibungslos vollzogen werden kann.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wichtige Aspekte des Hessischen Naturschutzgesetzes aus dem Jahre 2006 im vergangenen Jahr schon im Bundesnaturschutzgesetz Eingang gefunden haben.
Hierzu möchte ich zwei Punkte ganz besonders hervorheben. Der eine Punkt ist der Vorrang für die Kooperation des Naturschutzes mit Land- und Forstwirten. Diese Kooperation ist notwendig; denn unsere hessischen Landschaften sind Kulturlandschaften. Ihre Schönheit und ihren naturschutzfachlichen Wert verdanken wir ganz besonders dem sorgsamen Umgang der Land- und Forstwirte mit ihrem Grund und Boden.
Der zweite Punkt ist die Verknüpfung des Eingriffsausgleichs mit dem Schutzgebietsmanagement. Der Ausgleich für Eingriffe ergibt sich aus dem Verursacherprinzip.Wenn Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten als Eingriffsausgleich angerechnet werden können, ergibt sich hiermit ein doppelter Effekt. Die Maßnahmen sind zum einen fachlich sinnvoll, und sie helfen dem Schutzgebietsmanagement, das fachlich Erforderliche umzusetzen. Das ist insbesondere in Zeiten angespannter Haushaltslage von besonders großem Wert.
Um die angestrebte Einheitlichkeit des Naturschutzrechts in Deutschland zu erreichen, wurde nur moderat von Bundesvorschriften abgewichen. Die Abweichungen beschränken sich auf die Fälle, in denen bewährte hessische Regelungen fortgeführt werden sollen. Insbesondere geht es hier um technische Details.
Als Bekenntnis zum erfolgreichen Weg der Kooperation statt Konfrontation sieht der Gesetzentwurf vor, dass weiterhin der Vertragsnaturschutz den Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen haben soll. Bei der Eingriffsregelung ist gegenüber dem Bundesrecht eine Flexibilisierung vorgesehen, die den Druck auf die Fläche im Eingriffsbereich vermindert. Gleichzeitig soll die Eingriffsregelung besser in das naturschutzrechtliche Ausgleichssystem eingepasst werden, das heute maßgeblich durch das europäische Recht bestimmt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss und halte noch einmal fest: Der Ihnen heute vorgelegte Gesetzentwurf ist als Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz konzipiert und darauf ausgerichtet, das auch in diesem enthaltene Kooperationsprinzip zu verstärken. Schwerpunktaufgabe der Naturschutzverwaltung wird weiterhin die Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts sein.Auch dazu leistet der Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag.
Ich wünsche uns eine konstruktive Beratung und einen guten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, natürlich zum Besten von Natur, Landschaft und Biodiversität in Hessen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Görig für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bund hat mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 erstmals die Möglichkeit erhalten, das Naturschutz- und Wasserrecht umfassend in eigener Regie zu regeln.Dies hat er auch getan. Lieber Kollege Heinrich Heidel, das Klatschen habe ich als Freundlichkeit gegenüber Ihrer neuen Ministerin verstanden. Denn die Verabschiedung des Naturschutzgesetzes auf Bundesebene geschah noch zu Zeiten der Gro
ßen Koalition. Die FDP – daran kann ich mich erinnern – war nicht dafür, dass es so wird. Deshalb muss man das hier aufklären.
Nach Verfassungslage ist das Naturschutzrecht aber auch grundsätzlich der Abweichungsgesetzgebung der Länder zugänglich. Die nach der neuen Kompetenzlage mögliche und auch notwendige Neuordnung des Naturschutzrechts wird mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ausgeführt. Oberstes Ziel sollte eine möglichst bundeseinheitliche Gesetzgebung im Naturschutzrecht sein. Das bedeutet auch, dass wir möglichst wenige Abweichungen von der vorgegebenen Linie des Bundes vornehmen.
Es gibt Veränderungen im Entwurf der Landesregierung, die wir begrüßen und als sinnvoll erachten. Es gibt auch Veränderungen, die wir ablehnen.
Zunächst zu dem Begrüßenswerten, zu § 5. Die Einführung des neuen gutachterlichen Planungsinstruments Bewirtschaftungsplan, die Zusammenführung der Pflegepläne für Naturschutzgebiete und der Maßnahmenpläne aus Natura-2000-Gebieten halten wir für sinnvoll und nachvollziehbar.Wir halten es auch für gut,außerhalb von Schutzgebieten solche Bewirtschaftungspläne zur Verbesserung des Artenschutzes aufzustellen, wie es auch im europäischen Recht vorgesehen ist.