Ja, diese Regionalpartnerschaft, die Sie – vielen herzlichen Dank für diese überwältigende Zustimmung – gleich im Hessischen Landtag beschließen werden, sozusagen sanktionieren werden, ist die erste, die ein Land in Deutschland mit einer Region in der Türkei abschließt. Das ist so besonders, dass Bundespräsident Christian Wulff gebeten hat, dass er bei seiner Reise, die er Mitte Oktober in die Türkei durchführt, seinem Antrittsbesuch als Bundespräsident in der Türkei, in irgendeiner Weise dabei sein kann, wenn die Regionalpartnerschaft zwischen Hessen und Bursa abgeschlossen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe deshalb den Präsidenten darüber in Kenntnis gesetzt, dass aller Voraussicht nach zwischen dem 19. und dem 21. Oktober – das Protokoll des Auswärtigen Amtes ist so spannend, dass wir abwarten müssen, was dabei herauskommt – eine Möglichkeit besteht, dass Repräsentanten des Landes Hessen gemeinsam mit Repräsentanten der Region Bursa in einem feierlichen Akt in Anwesenheit des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland die Urkunde unterzeichnen.
Ich möchte Sie herzlich bitten, dass Sie uns als Hessischer Landtag wieder begleiten. Ich darf aber auch sagen: Damit diese Partnerschaft überhaupt leben kann, werden die entsprechenden feierlichen Veranstaltungen sowohl in Bursa wie auch in Hessen noch stattfinden. Es heißt nicht, es gibt eine Unterschrift in Anwesenheit des Bundespräsidenten, und alles ist fertig, sondern wir möchten gerade eine breite Zustimmung haben.
Deshalb bitte ich ein bisschen um Verständnis: Ich weiß, es sind Herbstferien. Ich weiß, der eine oder andere hat schon Urlaub gebucht. Ich bitte ganz herzlich darum, dass wir trotzdem in Anwesenheit des Bundespräsidenten in der Türkei den ersten offiziellen Schritt hin zu dieser Partnerschaft gehen können. Es müssen aber noch zwei offizielle Schritte sowohl in Bursa wie auch in Hessen folgen – und dann viele inoffizielle, menschliche.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben als Hessen wieder einmal die Vorreiterrolle. Ich glaube, wir können alle gemeinsam sehr stolz darauf sein. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich lasse abstimmen über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Abschluss einer Regionalpartnerschaft des Landes Hessen mit der türkischen Provinz Bursa, Drucks. 18/2911. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit Zustimmung des gesamten Hauses beschlossen worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/2914 zu Drucks. 18/2526 –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur zur Orientierung: Ich bin nicht die Frau Wallmann, auch wenn durch meine zierliche Gestalt Ähnlichkeiten vorhanden sind.
Ich übernehme aber gerne, um die Zeit nicht in die Länge zu ziehen, die Aufgabe der Kollegin, die Beschlussempfehlung vorzutragen. Beschlussempfehlung des Rechtsund Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes, Drucks. 18/2526:
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und der LINKEN bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Schönen Dank. – Eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion ist vorgesehen. Für die SPD hat sich Frau Hofmann gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Rechtspolitiker haben das Schicksal, dass wir immer zu etwas sperrigeren Themen reden dürfen. Ich versuche trotzdem, es etwas anschaulich zu machen,gerade für die nicht Fachpolitiker.
Wir sind als Landesgesetzgeber im Zuge des Föderalismus gefordert, dadurch, dass eine bundesgesetzliche
Regelung zum 1. Dezember 2010 ausläuft, das Hinterlegungsrecht der Bundesländer nun in eigener Zuständigkeit zu regeln. Aus diesem Grund beraten wir das vorliegende Gesetz in zweiter Lesung.Mit neu geregelt wird das Justizkostenrecht. Es haben sich – das ist bemerkenswert – die Bundesländer zusammengetan, um in gemeinsamen Beratungen entsprechende Landesregelungen auf den Weg zu bringen und einheitliche Regelungen zu verfassen. Was uns gewundert hat, ist, dass das Auslaufen der bundesrechtlichen Regelung nicht überraschend kam. Trotz alledem hat sich die Landesregierung, wie wir finden,sehr spät auf den Weg gemacht.Es gab wohl auch Abstimmungsschwierigkeiten mit anderen Landesjustizverwaltungen, neue Regelungen zu erlassen.
Vom Verfahren her war es so, dass wir in einer Sondersitzung des Rechts- und Integrationsausschusses über die Ausführungen der Regierungsanhörung befinden mussten. Es gab doch den einen oder anderen Hinweis von Gerichten oder Rechtspflegern. In der Augustsitzung haben die Regierungsfraktionen die Behandlung des Gesetzentwurfs mit dem Hinweis verschoben, es komme noch ein Änderungsantrag. Dieser Änderungsantrag ist nie eingegangen, weil die Erforderlichkeit eines solchen Änderungsantrags nicht mehr angezeigt war.Aus unserer Sicht war das Ganze etwas holprig, zumal die zeitlichen Abläufe ganz klar gewesen sind.
Sei es drum, holpriges Gesetzgebungsverfahren – Sie haben es der Beschlussempfehlung schon entnommen, die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, denn das Hinterlegungsrecht wird mit diesem Gesetz klar strukturiert, effizienter strukturiert, es wird moderner.
Ich habe schon erwähnt, in der Anhörung gab es den einen oder anderen Hinweis, ob man etwa die Verwaltungsvorschriften, die es vorher auf Bundesebene gab, so im Gesetz aufnehmen muss. Sie wissen, wenn man Verwaltungsvorschriften in das Gesetz aufnimmt,besteht die Gefahr, dass es unübersichtlicher und unklarer für den Rechtsanwender wird. Wir haben uns nach Sichtung des Gesetzes und der Struktur davon überzeugen lassen, dass es in diesem Fall nicht so ist. Dazu kommt, dass einige Anregungen aus der Anhörung, etwa die dreifache Ausfertigung des Hinterlegungsantrags, ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen worden sind.
Lassen Sie mich abschließend zum Verfahren noch etwas sagen. Herr Dr. Jürgens, Sie haben im Rechts- und Integrationsausschuss vorgetragen, das, was die Länder hier fabriziert hätten, sei alles Gleichmacherei; das könne nicht im Sinne des Föderalismus sein. Ganz so kann man das nicht sehen. Wir haben hier schon Synergien geschaffen. In der Tat ist es natürlich fraglich, ob sich 16 Landesjustizverwaltungen zusammensetzen müssen, um eine bundeseinheitliche Regelung abzulösen, und das Ganze dann noch durch 16 Länderparlamente gehen muss. Es stellt sich schon die Frage, ob man das nicht hätte anders regeln können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat kann ich an das anknüpfen, was ich im Ausschuss gesagt habe: Wenn ein Gegner des Föderalismus ein Argument sucht, das den Föderalismus selbst ad absurdum führt, dann wird er in dem, was wir heute diskutieren, sicherlich fündig.
Um was geht es? Frau Hofmann hat es gesagt, wir hatten bis zum 1. Dezember dieses Jahres eine bundeseinheitlich geltende Hinterlegungsordnung. Das war eine Regelung, die aus dem Jahr 1937 stammte, also vorkonstitutionelles Recht, vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, aber weiterhin galt. Bisher hat sich nur der Bundestag damit beschäftigt, wie das Hinterlegungsrecht in Deutschland gestaltet werden soll.
In der Sache gab es Streit zwischen Bund und Ländern,ob es materiell Bundesrecht oder Landesrecht sei. Schlussendlich hat man sich geeinigt, dass es sich um Landesrecht handelt, mit der Folge, dass sich nunmehr 16 Landesparlamente damit befassen müssen, um etwas herzustellen, was man vorher schon hatte, nämlich Rechtseinheit in der gesamten Bundesrepublik.Damit führt sich in der Tat der Föderalismus ad absurdum, wenn man das, was bundeseinheitlich gelten soll,nicht bundeseinheitlich regelt,sondern in allen 16 Ländern.
Der Föderalismus hat seine Bedeutung vor allem dann, wenn man tatsächlich unterschiedliche Regelungen treffen kann. Wir sind uns alle einig, dass man das beim Hinterlegungsrecht tunlichst nicht tun sollte. Auch wir sind der Auffassung, es muss ein einheitlich geltendes Hinterlegungsrecht in Deutschland geben.
Dieses Gesetz hat wenig,was man kritisieren könnte.Deswegen werden wir auch nicht dagegen stimmen.Wir werden aber auch nicht dafür stimmen, sondern uns enthalten.
Ich glaube schon, dass wir als Landtag einen gewissen Widerspruch anmelden müssen. So, wie es gelaufen ist, und so, wie es laufen muss, wenn man bundeseinheitliche Regelungen herstellen will, ist es so, dass wir jetzt etwas vorgelegt bekommen, das die Justizverwaltungen untereinander besprochen haben und das in allen 16 Bundesländern abgestimmt wird. Würden wir im Hessischen Landtag sagen, wir machen etwas ganz anderes, wir gehen noch einmal zurück in die Verhandlungen mit den Bundesländern, dann müsste noch einmal mit allen anderen 15 Bundesländern gesprochen werden. Das macht natürlich ein vernünftiger Landtag nicht,und es gibt nur vernünftige Landtage in diesem Land.
Das führt dazu, dass faktisch die Landtage fortschreitend entwertet werden.Wir haben bei den Rundfunkstaatsverträgen schon mehrfach besprochen,dass die Landtage nur noch die Möglichkeit haben, das abzunicken, was anderenorts erarbeitet wurde.Wegen dieser fortschleichenden Entwertung der Landtage und Übertragung der faktischen Gesetzgebungstätigkeit auf die Justizministerkonferenz wollen wir einen gewissen Kontrapunkt setzen und uns der Stimme enthalten,weil wir aus diesem Grund dem Gesetz nicht ohne Weiteres zustimmen wollen. In der Sache ist es richtig, dass wir in Deutschland einheitliche Rechtsanwendungen haben müssen. – Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Müller das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Jürgens, ich muss Ihnen ein Stück weit widersprechen. Wir könnten hier sehr wohl auch Änderungsanträge zu diesem Gesetz vorschlagen und verabschieden, auch wenn sich die 16 Bundesländer geeinigt haben. Dann hätten wir in der Tat unterschiedliche Gesetzgebungen. Genau das wäre dann Föderalismus. Deswegen kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum Sie sagen, wir könnten hier nichts ändern und dadurch würden die Landtage entwertet. Wir können hier sehr wohl ändern. Dann mag uns jemand aus Baden-Württemberg kritisieren, dass hier die Hinterlegungsregelungen anders sind als dort, aber das könnten wir sehr wohl tun.
Ich finde es ein bisschen bedauerlich, denn wir sind uns in der Sache alle einig. Insofern brauchen wir dazu nicht so fürchterlich lange zu reden, uns auszutauschen und uns zu streiten.
Das Gesetz ist ein gutes Gesetz. Es wird all die Dinge, die in diesem Bereich zu regeln sind, regeln. Deswegen begrüßen wir dieses Gesetz sehr und werden ihm auch zustimmen.Wenn sich alle enthalten würden,hätten wir kein Gesetz. Das wäre in der Tat ein Problem, dann hätten wir nämlich keine Regelung mehr. Deswegen werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn sich alle enthalten würden, könnte der Müller alleine entscheiden!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben gerade den seltenen Augenblick, dass vier Juristen einer Meinung sind, weil sie sagen, dass wir ein inhaltlich gutes Gesetz vorliegen haben. Das soll in diesem Land schon relativ selten vorgekommen sein. Umso bemerkenswerter ist es, dass diese vier Juristen aus vier unterschiedlichen Fraktionen kommen und umso bemerkenswerter ist es, dass sich eine Fraktion zu einer gelungenen Enthaltung durchgerungen hat, obwohl es gut ist. Das gibt noch mehr zu denken.
Da ich den Nachmittag nicht unnötig in die Länge ziehen will: Die inhaltlichen Ausführungen sind gemacht. Auch zur Pauschalkritik des Kollegen Jürgens am Föderalismus in dieser Republik ist das Notwendige gesagt worden. Die CDU-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu. – Ich wünsche weiterhin frohe Beratung.