Protokoll der Sitzung vom 16.11.2010

In vielen Bundesländern gibt es zudem Regelungen zur direkten politischen Teilhabe, die in Hessen fehlen. Zum Beispiel fehlt in Hessen ein kommunales Antrags- und Petitionsrecht. Die GRÜNEN in Hessen haben einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Die Realität zeigt längst, dass man das auch in Hessen endlich machen sollte.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Auf kommunaler und auf Landesebene ist es in Hessen hinsichtlich der Transparenz aber ziemlich finster. Deshalb müsste sich eigentlich auch die SPD dieses Themas mit annehmen.

Aber selbst das,was Sie machen wollen,machen Sie leider halbherzig. Die hessische SPD bleibt hinter den bayerischen Regelungen zum Bürgerbegehren und zum Bürgerentscheid zurück. Sie bleibt so weit zurück, dass es einen fast schon wundert. Es soll weder Transparenz noch Fairness- oder Kompromissklauseln geben. Die Frage der direkten Demokratie auf Kreisebene fassen Sie genauso wenig wie eine Verkleinerung des sehr umfassenden Ausschlusskataloges für die Bürgerentscheide an.

Alles in allem kann man sagen, dass der Gesetzentwurf deshalb wirklich sehr dürftig ist. Das finde ich sehr ärgerlich. Denn Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf die großen Probleme der Zeit wälzen. Das sind Entfremdung, Politikverdrossenheit und Demokratiedefizit. Als größte Oppositionspartei müssten Sie dann aber ein Konzept vorlegen, das wenigstens den Anspruch vermuten lässt, dass Sie diese Probleme lösen können und wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich fasse zusammen. Das wäre ein kleinstmöglicher Schritt in die richtige Richtung. Aber das würde kaum zu mehr Demokratie führen, geschweige denn diejenigen Probleme lösen, mit denen Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf begründen. Da muss noch viel nachgebessert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Schaus, vielen Dank. – Herr Siebel hat sich zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. Herr Siebel, Sie kennen das. Ich sage das für die Zuhörer. Sie haben zwei Minuten Redezeit.

(Heiterkeit des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD))

Danke. – Herr Kollege Schaus, mich wundert schon sehr, wie man sich als Vertreter einer Partei in einem Parlament hinstellen kann und das, was die originäre Aufgabe einer repräsentativen Demokratie ist, in diesem Maße infrage stellen kann, obwohl sie sich als solche bewährt hat. Das verstehe ich überhaupt nicht.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht in diesem Gesetzentwurf nicht um die Frage, ob man die Quoren so oder so gestaltet.Vielmehr geht es darum, dass wir ein verändertes Verständnis hinsichtlich der Politik und der Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger haben, in politische Entscheidungsprozesse einzugreifen und diese zu begleiten. Darum ringen wir.

Wir ringen hier nicht darum, ob die Entscheidungen der repräsentativen Demokratie infrage gestellt werden sollen. Wenn Sie den Gesetzentwurf einmal genau durchgelesen hätten, hätten Sie erkannt, dass das dort auch exakt so steht. Vielmehr reden wir darüber, inwieweit wir als verantwortlich arbeitende Parlamentarier sozusagen an dem Punkt nachsteuern, dass sich etwas in der Gesellschaft verändert hat. Deshalb sollen die Bedingungen für

die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch uns verändert werden. Das ist der Kern dieses Gesetzentwurfs, und nicht das, was Sie uns hier erzählt haben. Entschuldigung, aber das liegt meiner Ansicht nach neben dem Thema.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Herr Siebel, danke. – Herr Schaus, Sie haben Gelegenheit zur Antwort. Sie haben ebenfalls zwei Minuten Redezeit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Herr Schaus entschuldigt sich jetzt und zieht alles zurück!)

Herr Schäfer-Gümbel, mitnichten werde ich das tun. – Ich finde, dieser Gesetzentwurf ist lieblos.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Oh, lieblos!)

Denn er will nicht in umfassender Weise regeln. Dabei bleibe ich.

Es geht um ein verändertes Verständnis hinsichtlich der politischen Beteiligung. Das akzeptiere ich. Das nehme ich auch an.

Sie wollen aber nichts anderes tun, als die Quoren zu verändern.Das bezeichne ich als lieblos.Ich meine,das ist die minimale Anforderung an einen solchen Gesetzentwurf.

Ich darf Sie noch einmal recht herzlich auffordern, darüber nachzudenken, dass es nicht nur darum geht, die Quoren zu verändern und zu senken, sondern dass es auch um das ganze Verfahren und um die Bürgerbeteiligung geht. Ich habe das angesprochen. Es geht um die Frage der unmittelbaren Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auch auf kommunale Entscheidungen. Da geht es z. B. um Antragsrechte. Da geht es um Petitionsrechte. Das ist ein Teil dieser Diskussion und muss es auch bleiben. Unserer Meinung nach sollte es das auch bleiben. Deshalb denke ich, dass es zu kurz gesprungen ist, die Quoren verändern zu wollen.

Sie wollen sich der gesellschaftlichen Realität, von der ich zugebe, dass es sie gibt, zuwenden. Sie wollen dann aber nichts anderes tun. Sie wollen sozusagen keinen Schritt über den Horizont hinaus tun und weiterdenken.

Insofern sage ich: Sie wollen in dieser Regelung verbleiben. Sie sind leider nicht innovativ an diesen Gesetzentwurf herangegangen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Schaus, danke. – Als Nächster spricht Herr Innenminister Rhein zu uns.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass der Schmusekurs zwischen Dunkelrot und Rot offensichtlich vorbei ist. Die Umfragezahlen zeigen aber auch, dass man Sie nicht mehr braucht. Merken Sie, wie Sie jetzt behandelt werden?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das gilt aber nicht nur für sie!)

Vor wenigen Monaten haben sie Sie noch umschwärmt. Heute ist es so. Daran sehen Sie, wie das mit der Partnerschaft ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe)

So sind sie. – Ich finde, über den Gesetzentwurf kann man sich nicht so aufregen, wie Sie das tun. Lassen Sie uns das irgendwie auf den Punkt zurückführen.

Sie wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Regelung für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid ändern. Ich will das genauso tun, wie das die Kollegen Dr. Blechschmidt und Alexander Bauer getan haben. Ich will auch für die Landesregierung nicht von vornherein zu allem Nein sagen.Aber das muss man auch hinzufügen. Die Erfahrungen und auch die Zahlen, die uns in Hessen vorliegen, schreien nicht gerade nach einer Veränderung der bestehenden Gesetzeslage. Das ist überhaupt nicht so.

Seit Einführung des Instrumentes in die Hessische Gemeindeordnung, also seit dem 1.April 1993, haben in Hessen insgesamt 107 Bürgerentscheide stattgefunden. Ich finde nicht, dass das eine geringe Zahl ist.Wir haben Parlamente.Sie sind der Hauptraum,um gewisse Regelungen herbeizuführen. Insoweit finde ich, dass 107 schon eine Zahl ist, bei der man nicht unbedingt sagen muss: Wir müssen jetzt alles ändern, es muss alles neu werden.

Wenn ich mir das richtig angeschaut und verglichen habe, nehmen Sie für die gestaffelte Absenkung der Quoren für den Bürgerentscheid die Gesetzeslage in Bayern zum Vorbild. Nach meiner Sicht der Dinge verkennen Sie dabei aber, dass als Konsequenz aus diesem sehr niedrigen Abstimmungsquorum, das sie dort haben, der Bürgerentscheid lediglich eine einjährige Bindungswirkung hat.

Das ist in Hessen völlig anders. Wir haben eine völlig andere Situation. In Hessen darf ein Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren von der Gemeindevertretung abgeändert werden.

Übrigens ist auch das ein Punkt, den Sie – verschweigen wäre ein großes Wort – jedenfalls nicht erwähnen und den Sie auch nicht diskutieren. Der Katalog der möglichen Themen für Bürgerbegehren ist in Hessen weitaus umfangreicher als anderswo. Die Liste der ausgeschlossenen Themen, also der sogenannte Negativkatalog, ist in Hessen vergleichsweise kurz. In Hessen können Sie mit dem Instrument des Bürgerbegehrens unendlich viel verändern. In anderen Ländern ist das viel enger gefasst. Dort sind die Spielräume viel geringer.

Aber auch unabhängig davon sehe ich nicht wirklich einen Grund, das Abstimmungsquorum von 25 % zu verändern. Ich habe eingangs gesagt: Wir wollen nicht zu allem Nein sagen, wir diskutieren über alles, wir schauen uns alles an. – Das ist überhaupt keine Frage.

Seit 1993 hat es in Städten mit über 50.000 Einwohnern fünf erfolgreiche Bürgerentscheide gegeben. In meinen Augen ist auch das eine hohe Zahl. Zwei Bürgerentscheide davon fanden in kreisfreien Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern statt. In Wiesbaden war das im Jahr 1994, und in Kassel war das im Jahr 2001.Also auch in diesen größeren Städten wird dieses Instrument nicht übermäßig genutzt, aber es wird genutzt. Es ist also nicht so, dass man unbedingt wieder alles von den Füßen auf den Kopf stellen muss.

Meiner Einschätzung nach machen 17 Jahren Erfahrung deutlich: Nicht einmal in größeren Städten ist das 25-%Quorum eine unüberwindbare Hürde. Man kann es durchaus überwinden. Das zeigen uns die Zahlen.

Das Gleiche gilt auch für die vorgesehene gestaffelte Absenkung des Einleitungsquorums für Bürgerbegehren. Denn nach den praktischen Erfahrungen, die wir in Hessen haben, ist es wirklich nicht so, dass Bürgerbegehren in Großstädten wegen des Einleitungsquorums in Höhe von 10 % zum Scheitern verurteilt wären.

Seit 1993 gelangen beispielsweise in den Städten mit über 50.000 Einwohnern insgesamt neun Bürgerbegehren, davon drei in Städten mit über 100.000 Einwohnern. Auch da sehe ich nicht unbedingt,dass alles völlig geändert werden muss.Was ich für interessant halte – –

Herr Staatsminister,Entschuldigung,dass ich dazwischengehe.Herr Dr.Jürgens hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.Würden Sie die zulassen?

(Minister Boris Rhein: Bitte, gern!)

Herr Rhein, ist Ihnen bekannt, dass der von Ihnen erwähnte Bürgerentscheid in Kassel von 2001 nur auf einen Stadtteil und nicht auf die gesamte Stadt bezogen war, also als Argument für die Erreichbarkeit des Quorums in einer großen Stadt nicht taugt?

Kassel war nur ein Beispiel von mehreren.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Dr. Jürgens, ich nehme das trotzdem zur Kenntnis.

(Horst Klee (CDU): In Wiesbaden war das nicht so!)

Es ändert auch nichts an dem Kern der Aussage. Was ich für einen interessanten Punkt halte – auch darüber sollten wir diskutieren, man muss es sich anschauen, weil es viele verschiedene Facetten hat, ob es gut oder schlecht ist –, ist die Einführung einer Pflicht des Gemeindevorstandes, die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Einleitung über die zu beachtenden Rechtsvorschriften und die Rechtslage zu informieren. Das ist etwas, was man sich durchaus anschauen kann. Auch hierzu kann man zweigeteilter Meinung sein. Ich bin nicht endgültig entschieden, welcher Meinung ich bin.