Auf kommunaler Ebene sieht es diesbezüglich zwar etwas besser aus, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern – z. B. zu Berlin, Bayern oder Hamburg – ist Hessen alles andere als ein Vorreiter. Da geht wirklich noch mehr. Ich möchte Ihnen das gerne an einem Vergleich verdeutlichen. Während es in Bayern 1.759 Bürgerbegehren gab, waren es in Hessen 323. Während es in Bayern 995 Bürgerentscheide gab, waren es in Hessen 108 – so die aktuellen Daten. Gerade in größeren Städten sind die geltenden Kriterien der HGO schwer zu erfüllen, und viele Bürgerbegehren scheitern schon im Vorfeld daran, die notwendigen Unterschriftenlisten zu erbringen. Deshalb haben wir GRÜNEN im Jahre 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf mit gestaffelten Größen eingebracht, der sich an der bayerischen Gemeindeordnung orientierte. Deshalb wird es Sie nicht verwundern, dass wir den SPD-Vorschlag begrüßen; denn er übernimmt genau diese Größenklassen.
Natürlich kann ich Frau Faeser vollkommen recht geben: In kleineren Kommunen ist es eben einfacher, die Menschen für bestimmte Themen zu interessieren und die Hürden erfolgreich zu überspringen.In großen Städten ist es erheblich schwieriger, die geforderte Zahl an Unterschriften zu erreichen, weil es hier eben viel anonymer zugeht. In den Städten für ein Bürgerbegehren zu werben und die notwendige Zahl an Unterschriften zu erlangen gelingt selten. So nimmt denn auch der Anteil der Kommunen an der Zahl der Bürgerbegehren ihrer Größe entsprechend ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, es sollte Ihnen doch zu denken geben, dass das Land Hessen beim dritten Bürgerentscheid-Ranking hinsichtlich der Kommunalbegehren nur auf ein „Ausreichend“ kommt. Ich bin der Meinung, ein „Ausreichend“ sollte Ihnen nicht genügen. Uns genügt es nicht. Deshalb hoffen wir auf eine interessante Anhörung und darauf, dass wir den Gesetzentwurf der SPD durchbringen.
Vielen Dank, Frau Enslin. – Jetzt steht Herrn Kollegen Bauer von der CDU-Fraktion das Rednerpult zur Verfügung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Faeser hat ihre Pressemitteilung zu dem Gesetzentwurf mit dem Satz überschrieben: „Wir wollen den Menschen mehr Stimme geben!“ – Wer möchte das nicht? Das ist ein berechtigtes Anliegen, auch für unsere Fraktion.
Ihr Gesetzentwurf zielt ja darauf ab, das Unterschriftenquorum bei Bürgerbegehren und das Abstimmungsquorum bei Bürgerentscheiden zu senken. Sie haben es eben erläutert: Das soll gestaffelt nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde erfolgen.Darüber hinaus regen Sie an,dass die Informationspflicht des Gemeindevorstands für die Bürger bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens festgeschrieben werden soll.
All das sind sicherlich wichtige Themen, und auch die Regierungsfraktionen bekennen sich dazu, dass wir an dieser Baustelle arbeiten müssen. Wir bekennen uns aber auch dazu, dass wir uns für eine repräsentative Demokratie aussprechen, deren Stärke gerade darin liegt, dass sie sich nicht von einer aufgebrachten Stimmung leiten lässt, sondern reflektiert und in einem parlamentarischen Verfahren unter Beteiligung aller Interessengruppen abzuwägen versucht.
Der SPD-Gesetzentwurf enthält ein berechtigtes Interesse, nämlich eine stärkere Bürgerbeteiligung.Wer wollte das nicht? Wir als CDU wollen jedoch eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema.Wir verschließen uns auch nicht dem Ringen um die bestmögliche Regelung.Wir wollen aber keine Anbiederung an aktuelle Protestbewegungen, denn das wird der Sache nicht gerecht und ist deshalb abzulehnen.
Meine Damen und Herren, nicht der Zeitgeist, sondern das demokratisch legitimierte Parlament ist gemäß der Verfassung Träger der Legislative. CDU und FDP bekennen sich in ihrem Koalitionsvertrag grundsätzlich zu ergänzenden Elementen der direkten Demokratie. Wir haben das so festgehalten und wollen das auch regeln. Zum Beispiel sollen die formalen Anforderungen an Bürgerbegehren vereinfacht werden. So steht es in unserem Koalitionsvertrag. Darüber hinaus wollen wir von CDU und FDP auch die Informationen der Antragsteller verbessern und die nachträgliche Heilung von Mängeln ermöglichen.
Die Landesregierung wird dieses Thema ohnehin aufgreifen, denn die bisherige Regelung der Hessischen Gemeindeordnung läuft durch ihre Befristung zum 31. Dezember 2011 aus. Dann beginnt automatisch die notwendige Evaluation dieser Regelungen. Es macht Sinn, die bisherige Praxis dann mit den Spitzenvertretern der Gemeinden zu besprechen, wie wir § 8b der Hessischen Gemeindeordnung – „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ – noch bürgerfreundlicher gestalten können. Wir regen deshalb an, die Evaluation zur Hessischen Gemeindeordnung abzuwarten, um in diesem Rahmen eine sorgfältige und maßvolle Ergänzung im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung anzustreben.
Entscheidend ist, dass die zu findende Regelung ein hinreichend repräsentatives Bild der Auffassung der Bürgerschaft ermöglicht. Deshalb legen wir als CDU-Fraktion ein Augenmerk darauf, dass in der Demokratie die Minderheit die Mehrheit nicht dominiert. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb müssen eine Mindestzahl an Unterschriften und Beteiligungsquoren in irgendeiner Form geregelt werden. Sie sind und bleiben unerlässlich. Vereinfachungen bei Bürgerentscheiden sollten nicht angestrebt werden, nur weil die öffentliche Stimmung dafür gerade günstig ist.
Auch ein Wettbewerb der Parteien – wie er sich vielleicht abzeichnen mag – um die niedrigsten Hürden bei Bürgerbeteiligungen, wie das möglicherweise die GRÜNEN anstreben, ist abzulehnen. Die bisherigen Regelungen stellen im Übrigen keine unüberwindlichen Hürden für Bürgerentscheide dar. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Hessen keine Seltenheit. Seit 1993 haben 107 Bürgerentscheide stattgefunden. Bei einem Abstimmungsquorum von 25 % – so ist die gegenwärtige Rechtslage – stellt das auch in größeren Städten keine unüberwindbare Hürde dar. Seit 1993 gab es fünf erfolgreiche Bürgerentscheide in Städten mit über 50.000 Einwohnern, zwei davon in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Ein Zustimmungsquorum von 25 % existiert übrigens in sechs weiteren Flächenländern, wobei das Saarland sogar ein Quorum von 30 % hat.
Mit Einleitungsquoren von 10 % bei Bürgerbegehren liegt Hessen im Vergleich der Bundesländer ebenfalls im Mittelfeld. Auch dieses Quorum stand den Entscheidungen nicht entgegen. Seit 1993 gab es nämlich in Städten mit über 50.000 Einwohnern insgesamt neun Bürgerentscheide, davon drei in Städten mit über 100.000 Einwohnern.
Quoren, die denen in dem vorliegenden Gesetzentwurf ähneln, finden sich zwar auch in der bayerischen Gemeindeordnung; jedoch hat der Bürgerentscheid dort nur eine Bindungswirkung von einem Jahr. In Hessen dagegen können Bürgerentscheide frühestens nach drei Jahren von der Gemeindevertretung abgeändert werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen Ihren Vorschlag also ernsthaft prüfen. Allerdings weisen wir schon jetzt darauf hin, dass es in keinem anderen Bundesland ein Unterschriftsquorum von lediglich 3 % in Städten mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 gibt.
Schauen wir uns also den Gesetzentwurf im Ausschuss noch einmal genauer an, und arbeiten wir an einer Lösung, die der Sache gerecht wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Bauer. – Herr Dr. Blechschmidt, Sie haben jetzt die Gelegenheit, die Position der FDP vorzutragen.
Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Frau Faeser,Sie sind am 15.November als Erste mit Ihrer Gesetzesinitiative an die Öffentlichkeit gegangen und haben eine Pressemitteilung dazu herausgebracht. Ebenso wie der CDU-Kollege möchte ich Ihr Statement „Wir wollen den Menschen mehr Stimme geben!“, das ich sehr nett und richtig fand, an den Anfang meiner Ausführungen stellen.Ich meine nämlich,dieses Statement bringt genau das auf den Punkt,was auch die Koalition will – was viele von uns wollen.
Umso komischer fand ich es, dass DIE LINKE am selben Tag eine Pressemitteilung mit der Überschrift „SPD-Vorschläge zu mehr Demokratie in Hessen: Mehr wahltaktisches Geplänkel als ernsthafte Veränderungsvorschläge!“ herausgegeben hat. Wir wollen die Menschen ernst nehmen. Auch unter dem Gesichtspunkt habe ich dieses Statement an den Anfang meiner Ausführungen gestellt. Die CDU-Fraktion hat schon Bezug darauf genommen.
Die Politiker müssen die Bürger mitnehmen. Was wir auf der Landesebene schon begonnen haben – auch das haben die Vorredner deutlich gemacht –, werden wir gemeinsam mit den Kommunen fortsetzen. Die aktuelle politische Diskussion zeigt doch,dass das politische Handeln für die Bürgerinnen und Bürger oft nicht transparent genug ist. Es ist deshalb wichtiger denn je, dass die Politiker proaktiv auf die Menschen zugehen, sie in die politische Debatte einbinden und bei politischen Entscheidungen mitnehmen.
Eine Möglichkeit, dies umzusetzen, besteht darin, die Elemente der direkten Demokratie zu stärken. Wir haben dies auf der Landesebene bereits angestoßen. Es finden sich auch verschiedene Gesetzentwürfe dazu. Gerade heute sind verschiedene Änderungsanträge eingegangen. Wir werden in Kürze einen Gesetzentwurf beschließen. Dies wollen wir auch auf der kommunalen Ebene fortsetzen.
Man muss das, was die SPD-Fraktion beantragt, einmal mit dem vergleichen, was die FDP und die CDU wollen – ich habe das in einer Synopse gegenübergestellt –: Die Koalition will die formalen Anforderungen für Bürgerbegehren vereinfachen. Sie haben sich auf das Quorum bezogen. Wir haben für die Landesebene ein anderes Quorum vorgestellt. Gleichwohl meinen wir, dass da ein Handlungsbedarf besteht.
Die Koalition will auch die nachträgliche Heilung von Mängeln ermöglichen. Dazu kann ich im SPD-Gesetzentwurf nichts erkennen. Zumindest im Augenblick sehe ich nichts; vielleicht wird die Gesetzesberatung noch Aufschluss darüber bringen.
Wir wollen die Information der Antragsteller verbessern. In Art. 1 Nr. 1 Ihres Gesetzentwurfs heißt es, dass der Gemeindevorstand „die Bürgerinnen und Bürger bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens über die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen“ unterrichten soll. An dieser Stelle wollen wir sogar mehr erreichen. Das alles –
insofern schließe ich mich der CDU-Fraktion an – wollen wir im Zuge der HGO-Novellierung diskutieren und voranbringen, so, wie es in unserem Wahlprogramm auf den Punkt gebracht wird.
Die FDP bekennt sich zur repräsentativen Demokratie. Auch das möchte ich hier festhalten. Sie will diese aber um Elemente der direkten Demokratie bereichern. Der Bürger soll sich auf allen politischen Ebenen, aber vor allem in seinem unmittelbaren Umfeld sowohl an sachpolitischen als auch an personalpolitischen Entscheidungen stärker beteiligen können. Die FDP wird im Sinne dessen, was ich skizziert habe, diesen Weg mit dem Koalitionspartner fortsetzen.
Ich freue mich auf eine gute Beratung im Ausschuss. Ich werde aber auch deutlich machen, dass wir formal etwas mehr wollen und der Auffassung sind, dass darüber im Rahmen der HGO-Novellierung zu diskutieren sein wird. Aber die Diskussion im Ausschuss wird interessant werden. Ich möchte das, was ich eingangs gesagt habe, noch einmal aufgreifen: Wir wollen dem Bürger mehr Stimme geben. – Dem stimme ich zu. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Blechschmidt. – Herr Schaus, ich darf Ihnen jetzt für die Fraktion DIE LINKE das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Tage ist viel die Rede davon, dass die Menschen und die Politik einander wieder näherkommen müssen. In Bayern und in Hamburg wurden wichtige Entscheidungen des Gesetzgebers durch Volksabstimmungen gekippt, und in Gorleben und in Stuttgart demonstrieren seit Monaten Zehntausende gegen Entscheidungen des Gesetzgebers, die sie für falsch halten und die ihrer Auffassung nach nicht demokratisch legitimiert zustande gekommen sind.
Herr Bauer, ich denke nicht, dass es darum geht – so haben Sie es formuliert –, sich bei einer aktuellen Protestbewegung anzubiedern. Zum Beispiel beim Projekt Stuttgart 21 geht es vielmehr darum, einmal darüber nachzudenken, ob Entscheidungen, die vor Jahren oder Jahrzehnten getroffen wurden, noch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in einer veränderten Gesellschaft finden. Das ist eine sehr wichtige Frage, die viel mit Demokratie zu tun hat.
Diesen Menschen ist gemeinsam, dass sie nicht länger durch eine ihnen fremd gewordene politische Klasse für unmündig erklärt werden wollen, sondern sie wollen bei dem unmittelbar mitbestimmen, was sie unmittelbar betrifft. Sie wollen nicht mit Versprechungen bis zum nächsten Wahltermin vertröstet werden, und sie brauchen auch keine PR-Agenten, die erklären, warum diese oder jene politische Entscheidung alternativlos ist.
Meine Damen und Herren, ob Finanzkrise, Gesundheitsreform, Atomdeal oder Nachtflugverbot: Der Eindruck, dass die Politik eher Lobbyinteressen bedient als die Interessen der Bevölkerung, dass der Staat die Wirtschaft fördert, während die Bedürfnisse der Menschen unberücksichtigt bleiben, dass den Reichen gegeben und den
Armen genommen wird und dass sich die Parteien mit diesem Zustand bestens arrangiert haben, zerstört das Vertrauen in Politik und Demokratie.
Wie kann es denn sein, dass die Volksgesetzgebung in unserer Hessischen Verfassung zwar den höchsten Stellenwert genießt, bis heute aber de facto kaum umgesetzt wird, nicht auf der kommunalen und schon gar nicht auf der Landes- und der Bundesebene? Der Lobbyismus, den man im Kapitel „Staatsgewalt“ vergebens sucht, ist hingegen zur dominierenden Größe der Gesetzgebung geworden. Damit wird die Intention unserer Verfassung mit Füßen getreten. Der Grundgedanke der Volkssouveränität wird missachtet.
Als LINKE vertreten wir einen anderen Ansatz.Wir wollen, dass alle Menschen ihre Interessen möglichst unmittelbar vertreten können. Wir wollen den Lobbyismus begrenzen, und wir wollen mehr direkte Demokratie statt einer Stellvertreterpolitik. Am wichtigsten ist dies nach unserer Auffassung dort, wo die Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben: in ihren Heimatgemeinden und -städten sowie in den Landkreisen.
DIE LINKE hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, über den am Donnerstag hier zum ersten Mal beraten werden wird.Ich möchte jetzt nur so viel sagen:Wir haben damit nicht nur Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weiterentwickelt, sondern wir haben darin auch viele weitere Punkte verankert: unmittelbare Beteiligungsrechte und eine Transparenzregelung, die Förderung regionaler Wirtschaftstätigkeit im kommunalen Besitz, die Förderung von Integration und den Schutz der Umwelt.All das sind Punkte, die unserer Auffassung nach mit bedacht werden müssen.
Darauf bezieht sich auch meine Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, den ich als kleinstmöglichen Schritt in die richtige Richtung bezeichnen möchte.
Sie beschäftigen sich ausschließlich mit den Quoren für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Man fragt sich, warum die Dinge, die in anderen Bundesländern längst erfolgreiche Praxis zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sind, von Ihnen nicht aufgegriffen werden. Die Quoren stellen nur einen Teil der Probleme dar. Das ist am einfachsten zu lösen, indem man sie senkt.
Es geht aber doch um viel mehr, wenn man ein anderes Verhältnis von Bürger und Politik haben will. Mitbestimmung setzt z. B. zwingend Transparenz voraus. Nur wenn man weiß, wann wo warum von wem etwas entschieden wird, kann man überhaupt mitbestimmen.
In vielen Bundesländern gibt es zudem Regelungen zur direkten politischen Teilhabe, die in Hessen fehlen. Zum Beispiel fehlt in Hessen ein kommunales Antrags- und Petitionsrecht. Die GRÜNEN in Hessen haben einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Die Realität zeigt längst, dass man das auch in Hessen endlich machen sollte.