Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

Praktiker in den Kommunalverwaltungen, die auch Studierende an die Verwaltungsfachhochschulen senden, schätzen deren Arbeit. Wir brauchen beides: Wir brauchen die wissenschaftliche Ausbildung, wir brauchen aber auch Praktiker in den Verwaltungen, die dann Dinge in die Praxis umsetzen müssen. Das ist nachher auch wichtig. Deswegen ist das eine gelungene Mischung, und deswegen können wir der Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes auch zustimmen.

Herr Kollege Rudolph, der Kollege Frömmrich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen. Es ist die Woche vor Weihnachten. Sind Sie so lieb?

Auch wenn ich nicht lieb bin, so lasse ich es trotzdem zu.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Für Liebsein wird er nicht bezahlt!)

Dann ist es ja noch besser, Kollege Rudolph.

Herr Kollege Rudolph, Sie haben gerade gesagt, es wäre sachfremd, das dem Hochschulgesetz zu unterwerfen. Aber wenn Sie sich das Gesetz einmal anschauen, sehen Sie, dass beispielsweise die Archivschule genau diesen Weg geht und dass die Bibliothekarausbildung in der letzten Gesetzesnovelle ebenfalls genau diesen Weg gegangen ist und auch dem Hochschulgesetz unterworfen worden ist. Warum kann es denn so falsch sein, das, was für die gilt, auch für die anderen zu machen?

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Sie haben mich bewusst missverstanden. Das ist politisch zulässig, trotzdem teile ich Ihre Auffassung nicht, Herr Kollege Frömmrich.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich akzeptiere doch, dass Sie einen anderen Ansatz haben. Aber wir teilen ihn nicht.

Die Ergebnisse sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Anhörung waren deutlich. Vom Grundsatz her gibt es keinen großen Änderungsbedarf.

Auf eine Kleinigkeit will ich hinweisen: die Zusammensetzung des Senats hinsichtlich der Berücksichtigung von Lehrbeauftragten. Wir haben das thematisiert. Herr Innenminister, Sie sagen, es haben sich bisher keine Bewerber gefunden. Das allein ist aber kein Grund. Man könnte es gesetzlich verankert lassen; wenn sich trotzdem keine Bewerber finden, ist es auch gut.

Das ist aber für uns kein Grund, diesem Gesetz am Schluss nicht zuzustimmen. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung brauchen wir qualifiziertes Personal. Die Verwaltungsfachhochschulen im Lande Hessen – sei es die in Wiesbaden, sei es die Finanzschule in Rotenburg – leisten einen guten Dienst. Natürlich müssen die sich fortentwickeln. Das hat aber nur sehr bedingt etwas mit

dem Dienstrecht und dessen Modernisierung zu tun. Das kann doch nicht für alles herhalten.

In der Zusammenfassung also: im Kern ein wenig spektakuläres Gesetz, in der Sache von uns nachvollziehbar. Deswegen werden wir zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Beuth, CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn der Kollege Rudolph zu Recht festgestellt hat, dass er nicht lieb ist, will ich ihm bei dem, was er hier vorgetragen hat, trotzdem zustimmen,

(Heiterkeit des Abg. Dr. Matthias Büger (FDP) – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

nämlich zu dem Gesetzentwurf von CDU und FDP über die Veränderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes.

Die Anhörung war einhellig. Das wurde hier schon vorgetragen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Alle Sachverständigen und Verbände haben im Grundsatz gutgeheißen, was wir in diesem Gesetzentwurf festgelegt haben.

Zu Recht hat Kollege Frömmrich eben nachgefragt: Wer hat denn so argumentiert, was die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf angeht? Er hat darauf verwiesen, dass das vor allen Dingen die Hochschulen selbst waren, auch die Städte und Gemeinden durch ihre Spitzenverbände. – Ja, Herr Kollege Frömmrich, das ist völlig richtig. Aber das sind eben auch die Abnehmer der Hochschulabsolventen, die dort ausgebildet werden. Ich glaube, deswegen ist es richtig, dass wir denen entsprechendes Gehör schenken.

Meine Damen und Herren, die Ausbildung an den Verwaltungsfachhochschulen führt zu einer unmittelbaren Berufsbefähigung und ermöglicht den direkten Einsatz in der Verwaltungspraxis. Diese Ausbildung ist maßgeschneidert für den öffentlichen Dienst, passgenau, kostengünstig, eine niveauvolle Ausbildung für eine hoch qualifizierte hessische Beamtenschaft. Deswegen ist es klug, dieses Gesetz über das Jahr 2010 hinaus gelten zu lassen. Daher werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Beuth. – Das Wort hat der Abg. Schaus, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon im Ausschuss klar geworden: Wir als LINKE werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Insofern erwarte ich jetzt auch einmal einen Applaus von Ihnen, Herr Dr. Blechschmidt.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der FDP – Leif Blum (FDP): Das ist eher ein Grund, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen!)

Herr Rudolph hat es schon angesprochen: Wir haben eher mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Sie den Sitz der Lehrbeauftragten im Senat streichen wollen – mit der Begründung, es sei niemand bereit, dort zu kandidieren.

Das ist eigentlich keine gute Begründung. Aber wenn über Jahre hinweg hier kein Bewerber gefunden wurde, dann ist diese Streichung nicht unbedingt ein Drama. Aber das muss in dieser Diskussion genauso thematisiert werden wie die Einbeziehung einer sogenannten anwendungsbezogenen Forschung. Auch das sehen wir bei den Verwaltungsfachhochschulen durchaus kritisch. In der Anhörung ist nämlich nicht ganz klar geworden, was unter anwendungsbezogener Forschung zu verstehen ist.

Ich möchte nicht, dass die vielen Polizistinnen und Polizisten, die an der Verwaltungsfachhochschule tätig sind, beispielsweise dafür eingesetzt werden, irgendwelche Kampfmittel zu erproben, in welcher Form auch immer. Auch das wäre anwendungsbezogene Forschung. Aber ich glaube, dafür ist die Verwaltungsfachhochschule nicht der geeignete Ort, auch nicht – weil es sich um Verwaltung handelt – für die Einbeziehung der Drittmittel in eine dementsprechende Lehrtätigkeit.

Wir sehen es aber als sehr positiv an, dass den Forderungen seitens der Verwaltungsfachhochschule nach einer Veränderung der Struktur der Personalräte nicht entsprochen wurde, sondern dass die Regelungen in § 102 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes erhalten bleiben.

Meine Damen und Herren, es ist auch nicht richtig, dass sich die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Verwaltungsfachhochschule von der allgemeinen Studienberechtigung unterscheiden. Insgesamt haben wir es hier mit Studentinnen und Studenten zu tun, die allesamt als Beamtenanwärterinnen und -anwärter tätig sind, die also von einem Dienstherrn eingestellt werden – sei es das Land Hessen, sei es bei der Polizei, sei es in der allgemeinen Verwaltung in den Kommunen.

Herr Kollege Frömmrich, dass die Ausbildung so qualifiziert ist, viel qualifizierter, als Sie es dargestellt haben, das kann ich Ihnen an meinem eigenen Beispiel zeigen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Denn bereits vor 30 Jahren habe ich diese Verwaltungsfachhochschule besucht, und wenige Monate nach dem Besuch dieser Verwaltungsfachhochschule bin ich in die Privatwirtschaft gewechselt. Man kann also durchaus erfolgreich von dieser Verwaltungsfachhochschule in die Privatwirtschaft wechseln. – Und ich werde auch so bleiben, wie ich bin. Das kann ich Ihnen versichern.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es mag sein, dass das aus Ihrer Sicht ein schlechtes Beispiel ist. Aber dieses Beispiel widerlegt sehr wohl das, was Sie gesagt haben.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU und der FDP)

Es handelt sich hier um rund 1.700 Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeidienst und um etwa 600 Anwärterinnen und Anwärter für den überwiegend kommunalen Bereich – also um einen überschaubaren

Kreis. Ich finde es falsch, aus einer alten, überholten Position der GRÜNEN heraus sich jetzt trotzig zu enthalten. Ich dachte immer, Sie seien für flexible Ansätze und Lösungen zu haben. Das ist in diesem Fall in Ihrem Verhalten aber nicht zu erkennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Rhein, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute schaffen wir es offensichtlich nicht, uns über Innenpolitik zu streiten. Das mag auch mit der vorweihnachtlichen Stimmung zu tun haben. – Nein, auch mir wird es nicht gelingen, hier noch Öl ins Feuer zu gießen.

Was mich ein bisschen besorgt macht, ist, dass ich in einer Debatte einmal so nah an Günter Rudolph bin. Ich habe nicht gedacht, dass wir das auch noch hinbekommen.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Aber ich muss sagen: Wo er recht hat, hat er recht. Dass die Kollegen Blechschmidt und Beuth immer kluge und richtige Dinge sagen, ist auch nichts Neues. Insofern muss man auch da nicht mehr hinzufügen.

Ich finde, dass ganz besonders nach der Anhörung, aber auch nach dieser Debatte wirklich alles gesagt ist, was zu diesem Gesetz gesagt werden muss. Die hessischen Verwaltungsfachhochschulen genießen zu Recht einen ganz exzellenten Ruf, was natürlich auch mit dem Gesetz, das diesen Fachhochschulen zugrunde liegt, zu tun hat.

(Günter Rudolph (SPD): In erster Linie mit den Leuten, die dort unterrichten!)

Ich kann gar nicht nachvollziehen, dass Jürgen Frömmrich hier kritisiert, dass wir nach dem Motto „Ich will so bleiben, wie ich bin“ vorgehen. Ganz im Gegenteil.