Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

Insbesondere Flächenkreisen mit vielen kleinen Kläranlagen und dem damit verbundenen höheren Verwaltungsaufwand reicht die vorgesehene Pauschale nicht aus, die in diesem Gesetzentwurf steht. Diese Kritik kommt nicht alleine von der SPD, sondern auch der Hessische Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme auf diese Schieflage aufmerksam gemacht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in meiner letzten Rede schon am Beispiel meines Kreises, des Landkreises Kassel, deutlich gemacht, was es bedeutet, wenn man diese Pauschale einführt. Das ist eine erhebliche Unterdeckung von ca. 25 %, was für den Land

kreis Kassel pro Jahr allein 125.000 € ausmacht. Ich glaube, dass das angesichts der desolaten Finanzlage in den Städten und vor allem in den Landkreisen absolut der falsche Weg ist.

An die Koalitionsabgeordneten aus Flächenkreisen appelliere ich, hier nicht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus etwas zu machen, womit sie ihren eigenen Kommunen im ländlichen Raum, der doch in Sonntagsreden immer gestärkt werden soll, schaden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das halte ich für den falschen Weg. Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung dürfen schließlich nie ein Selbstzweck sein, sondern sie müssen immer angemessen sein. Das ist es hier aber nicht. Eine Spitzabrechnung wäre hier deutlich gerechter.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir hatten als SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht, der leider keine Mehrheit gefunden hat. Wir sind hier die Verbündeten der Kreise und auch die Verbündeten der Städte und Gemeinden.

Ich möchte abschließend noch auf einen letzten Punkt eingehen. Auch der Städte- und Gemeindebund hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass insbesondere § 2a Abs. 2 gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstößt. Er hat dort die Leitsätze des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen angeführt. Auch darauf haben Sie in den Beratungen im Ausschuss keine Antwort gegeben. Ich finde das sehr ärgerlich, weil es gut sein kann, dass das Abwasserabgabengesetz demnächst beklagt wird. Das sollte man vermeiden, wenn man schon frühzeitig über die Anhörung entsprechende Hinweise erlangt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl die Lex Kali + Salz hiermit abgeschafft worden ist, werden wir als SPD-Fraktion in der Abwägung diesen Gesetzentwurf aufgrund der kommunalfeindlichen Regelungen, die damit getroffen werden, ablehnen müssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Kollege Gremmels. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Herr May das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alles, was zu Kali + Salz gesagt wurde, ist richtig. Von daher möchte ich es nicht wiederholen. Es war richtig, die Regelung herauszustreichen. Darüber kann man sich ein bisschen freuen. In der Tat, Frau Schott, Sie hatten da den richtigen Riecher gehabt. Ich denke, das muss man nicht weiter bekritteln. CDU und FDP haben einmal etwas Richtiges gemacht. Das kann man auch so anerkennen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Es ist richtig, dass es nicht sein kann, dass der größte Verschmutzer in Hessen keine Abwasserabgabe zahlen muss.

Ich möchte in der Kürze nur auf einen Aspekt eingehen, den wir aber auch nicht zum Anlass genommen haben,

eine Änderung vorzuschlagen. Es geht um das Fremdwasser. Was Fremdwasser in Kläranlagen bedeutet und wieso es problematisch ist, habe ich Ihnen in der letzten Plenarrunde schon einmal erklärt. Wir sehen hier das Problem, dass insgesamt noch zu viel Fremdwasser in die Kläranlagen hineinkommt. So ist im Gesetzentwurf eine Regelung enthalten, dass bei vermindertem Abwasserabgabensatz nur bis zu 50 % Fremdwasser gezogen werden können, wobei es klar ist, dass der durchschnittliche Fremdwasseranteil in Kläranlagen nur 44 % beträgt. Dieser Satz liegt also über dem, was durchschnittlich vorhanden ist.

Wir haben uns nach eingehender Beratung trotzdem dafür entschieden, keine Verschärfung dieses Satzes zu beantragen, da das regional sehr unterschiedlich ist. Insbesondere in Nordhessen und Nordwesthessen gibt es durch natürliche Gegebenheiten einen sehr starken natürlichen Fremdwassereintrag in die Kläranlagen. Von daher ist unser Ziel eher, dass man schaut, wie man flächendeckend den Fremdwasseranteil reduzieren kann, aber dabei auf regionale Spezifika eingeht.

Von daher haben wir keine Änderungen zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf beantragt. Wir stimmen der Neuregelung, was die Verpressung angeht, zu und stimmen daher auch dem gesamten Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schönen Dank, Herr Kollege May. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Landau.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz ist ausgewogen und anwenderfreundlich. Es schafft Rechtssicherheit und Einheitlichkeit. Es trägt zur Entbürokratisierung bei und entlastet die Vollzugsbehörden. Dies kann man so für das Hessische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz feststellen.

Nach § 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes ist eine widerrufliche Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung der Abwasserabgabe möglich, „wenn das Einleiten in den Untergrund wegen des Wohls der Allgemeinheit einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer vorzuziehen ist“. Bislang wurde diese Regelung in Hessen ausschließlich vom Unternehmen K+S in Anspruch genommen. Die frühere Kali + Salz AG hat für die Versenkung von Salzabwässern mit Bescheid vom 1. Juli 1981 eine entsprechende Befreiung von der Abwasserabgabe erhalten.

In der Folgezeit wurden bei der Kali + Salz AG mehrere Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, in deren Folge der Geschäftsbereich Kali- und Magnesiumprodukte auf die K+S KALI GmbH übergegangen ist. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit den insbesondere seit 2008 aufgetretenen fachlichen Fragestellungen zur Versenkung von Salzabwässern in den Untergrund und deren Auswirkungen auf das Grundwasser ist auch eine Überprüfung der abwasserabgabenrechtlichen Situation erfolgt. – So viel zur Frage von Frau Schott.

Im Ergebnis wurde die Abwasserabgabe entsprechend den Fristen aus dem Abwasserabgabenrecht rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2008 durch Bescheid festgesetzt. Ferner wurde die Befreiung von der Abgabepflicht mit Rückwirkung bis 2005 widerrufen. Aufgrund der sich abzeichnenden Grundwasserproblematik infolge der Ver

senkung in den Untergrund ist zukünftig nicht mehr damit zu rechnen, dass die Einleitung in den Untergrund wegen des Wohls der Allgemeinheit einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer vorzuziehen ist. Die Anforderungen des § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes sind damit nicht erfüllt. Die Grundlage dieser gesetzlichen Regelung ist nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion nunmehr nicht mehr gegeben. Sie hat den Wegfall dieser Regelung in einem Änderungsantrag formuliert.

Den eingebrachten Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der die Pauschalierung bei den Abrechnungsmodalitäten und Schätzungen der Fremdwasseranteile kritisiert, lehnen wir ab. Denn wir begrüßen die Einführung der Methode des sogenannten gleitenden Minimums als objektiviertes Ermittlungsverfahren für den Fremdwasseranteil bzw. Verdünnungsgrad des Schmutzwassers.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Die von der SPD-Fraktion vorgetragenen Änderungen führen zu mehr Bürokratie, teilweise zu nur mit hohem Aufwand praktizierbaren Verfahren sowie zu ungerechten und nicht vergleichbaren Ergebnissen.

Die CDU-Fraktion begrüßt in dem Gesetzentwurf, dass mit dem Entfall von Nachweispflichten und einem geringeren Umfang an Dokumentationspflichten ein geringerer Verwaltungsaufwand erreicht wird.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Die Begründung der SPD, das Gesetz belaste die Landkreise, entbehrt einer sachlichen Grundlage, zumal deren Verwaltungsvollzug ohnehin durch Pauschalen vom Land abgedeckt ist.

Dann sei noch angemerkt, dass der durchschnittliche Aufwand der vergangenen Jahre die Grundlage eben dieser Pauschale ist.

Zum Schluss sage ich: Wir vereinfachen lediglich die Abrechnungsverfahren. Das bringt die Entlastung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Schönen Dank, Herr Kollege Landau. – Für die FDPFraktion hat nun Herr Sürmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich wesentlich kürzer fassen, als die Redezeit das zulässt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich will zunächst feststellen, dass wir die Verlängerung zum Anlass genommen haben, das Abwasserabgabengesetz auf eine Basis zu stellen, die weniger bürokratischen Aufwand bedeutet, die eine Vereinfachung der Berechnung der Gebühren vorsieht und die dazu führt, dass wir am Ende dem Umweltschutz, nämlich dem Gewässerschutz, einen besseren und größeren Stellenwert einräumen, als das bisher der Fall war. Wir haben durch diese Abwasserabgabe geregelt – man muss auch sehen, dass das ein umweltpolitisches Instrument ist –, dass die Intensität des Eintrags des Schmutzwassers der Grad der Ge

bührenerhebung ist. Das wird dem Verursacherprinzip gerecht. Das kann jeder verstehen und nachvollziehen.

Herr Gremmels, die Bedenken, die Sie geäußert haben, dass die Kläranlagen das nicht stemmen könnten, sind zumindest an dieser Stelle falsch erhoben. Denn das Problem, das die Kleinkläranlagen im gesamten ländlichen Raum in der Bundesrepublik bekommen, wird an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie festgemacht werden müssen.

(Timon Gremmels (SPD): Sie müssen zuhören!)

Wir können froh sein, dass wir die Einnahmen aus der Abwasserabgabe später auch für diese Dinge einsetzen können.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte noch zwei Dinge sagen. Frau Schott hat gesagt, es sei unmöglich, dass man noch Wasser einleiten darf, das umwelttechnisch unbedenklich ist.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Ich verstehe Ihre Aussage überhaupt nicht. Wenn der Gewässerschutz nicht beeinträchtigt wird, wenn etwas eingeleitet wird, und dafür eine Gebührenbefreiung erstellt wird: Was ist daran eigentlich falsch? Ich weiß nicht, was Sie da erläutert haben.

Im Übrigen möchte ich mit der Legende aufräumen, K+S hätte in der Zeit überhaupt nichts bezahlt. Das ist nämlich nicht richtig. Man muss das schon korrekt darstellen, damit nicht eine Firma in eine Ecke gestellt wird, die wirklich viel leistet, insbesondere viele Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

K+S hat zwischen 1991 und 2000 5,3 Millionen DM an Hessen bezahlt, zwischen 2001 und 2003 1,6 Millionen €. Der Vergleich für die Zeit von 2004 bis heute hat ergeben, dass die Hälfte bezahlt wird und ab dann voll. Das ist auch richtig und gut so. Dieses Geld soll dann auch im Sinne des Umweltschutzes für den Gewässerschutz vernünftig verwendet werden; denn die Abgabe aus dem Abwasserabgabengesetz ist zweckgebunden und muss auch für den Gewässerschutz verwendet werden.

Deswegen ist es ein guter Gesetzentwurf. Ich danke ausdrücklich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie das erkannt hat. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)