Der Berg in Berlin kreißte unaufhörlich und gebar heute eine Maus, denn just am heutigen Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Leiharbeit beschlossen. Wir stellen erneut fest, dass Bundesarbeitsministerin von der
Denn das, was heute beschlossen wurde, erfüllt die Prinzipien der Fairness in der Leiharbeit leider nur unzureichend. Künftig wird zwar verhindert, dass ein regulärer Arbeitnehmer einer Firma entlassen, in eine neue Beschäftigungsgesellschaft überführt und zu einem Niedriglohn beschäftigt werden kann – das war der Fall Schlecker –; aber das, was am bitternötigsten ist, wird wieder nicht geregelt. Es wird wieder keine allgemeingültige Lohnuntergrenze, sprich: einen Mindestlohn, in der Leiharbeit geben.
Ich will der Fairness halber hinzufügen: Frau Arbeitsministerin von der Leyen hat – zumindest aus ihrer Sicht – Bestrebungen an den Tag gelegt, eine Untergrenze einzuführen. Sie ist aber offensichtlich bis heute am Widerstand in der eigenen Koalition, vornehmlich am Widerstand der FDP, gescheitert. Insofern ist wieder einmal ein schlechter Kompromiss herausgekommen. Immerhin hat Frau von der Leyen angekündigt, die deutsche Zeitarbeit immun zu machen gegen einen Lohn von 3 oder 4 € – was immer das, auf einen gesetzlichen Mindestlohn bezogen, heißt.
Auch von Frau Haderthauer, Sozialministerin in Bayern, kommt Kritik an diesem unzureichenden Gesetzentwurf. Sie fordert ebenfalls Nachbesserungen.
Meine Damen und Herren, wir harren der Dinge, die da kommen. Allerdings haben wir große Zweifel, dass das, was wir uns unter einem fairen Leiharbeitsverhältnis, insbesondere unter einem geschützten Mindestlohn, unter dem Motto „gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ vorstellen, am Ende zutage tritt.
Das Fatale an dieser Geschichte ist – das ist die eigentliche Katastrophe –, dass der 1. Mai vor der Tür steht: Freizügigkeit in über 25 europäischen Ländern. Freizügigkeit bedeutet, dass Arbeitnehmer nach Deutschland streben werden – ohne dass wir einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Damit ist auf dem Arbeitsmarkt der Lohndrückerei Tür und Tor geöffnet, wenn es so bleibt.
Meine Damen und Herren, deshalb auch am heutigen Tag unsere klaren Forderungen: gleiches Geld für gleiche Arbeit, keine Verträge von Fall zu Fall, klare Mitbestimmung für die Betriebsräte von Entleihfirmen. „Ein Platz – ein Jahr“ heißt: Wenn ein Leiharbeitsverhältnis die Dauer von einem Jahr überschritten hat, ist es entweder zu beenden, oder der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin muss übernommen werden.
Meine Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung erneut auf, im Bundesrat unverzüglich tätig zu werden und sich aktiv für gesetzliche Vorgaben zur Sicherung der Lohngleichheit einzusetzen. Schließen Sie sich endlich den Initiativen zahlreicher anderer Bundesländer an. Helfen Sie Ihrer Bundesarbeitsministerin von der Leyen. Allein schafft sie das gegen die Hardliner, offenbar insbesondere in der FDP-Fraktion, nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte fast vor, meine Rede zu Protokoll zu geben. Aber wenn Sie solche Angriffe fahren, dann verlängern wir den heutigen Abend eben noch ein wenig.
Das Thema Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung haben wir hier im Landtag mehrfach diskutiert. Unsere Positionen dazu haben sich nicht geändert. Im Gegenteil, die Arbeitsmarktentwicklung, der massive Rückgang der Arbeitslosigkeit, die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse auf Rekordniveau – das belegt eindeutig, dass unser wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Kurs richtig ist.
Wer sich die wirtschaftliche Entwicklung in den europäischen Nachbarländern anschaut, sieht, dass wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen und den Chancen für Menschen ohne Beschäftigung geschaffen haben.
Meine Damen und Herren, die Zeitarbeit ist ein wichtiger Faktor für den Aufschwung. Sie schafft den Unternehmen die notwendige Flexibilität, um am Markt erfolgreich zu sein. Sie schafft vor allem für viele Menschen, die ohne Beschäftigung waren, eine neue Zukunftsperspektive. Ich erinnere hier an die Antworten auf die Großen Anfrage zu diesem Thema. Hier wurde deutlich, dass ein sehr großer Teil der Beschäftigten in der Zeitarbeit vorher ohne Job war. Nicht wenige Arbeitnehmer werden schließlich von den Firmen übernommen, die sie zuvor ausgeliehen haben.
Ich erinnere auch daran, dass die von SPD und GRÜNEN gebildete Bundesregierung im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Reformen das Instrument der Zeitarbeit gezielt und mit guten Gründen gestärkt hat.
Das war seinerzeit eine der wichtigsten Forderungen zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Das schuf mehr Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. Genau das haben Sie gemacht. Davon wollen Sie nichts mehr wissen. Sie wollen von Ihrer ehemaligen Bundesregierung unter Gerhard Schröder nichts mehr wissen. Sie wollen sich von ihr nur noch distanzieren.
Gerade der Fachkräftemangel, der vor der Tür steht, zeigt doch deutlich, dass viele Firmen auf der Suche nach Beschäftigten sind und sich immer mehr einfallen lassen, um mehr Arbeitnehmer zu sich zu holen.
Schon deshalb werden Zeitarbeitsfirmen nicht darum herumkommen, die gleichen Löhne in den Bereichen zu zahlen, um die es in Ihrem Antrag geht. Ihre Mitarbeiter sollen die gleichen Löhne erhalten, die auch die Stammbelegschaft bekommt. Das ist der Grundsatz des Equal Pay, der sich immer mehr durchsetzt. Immer mehr Zeitar
Erst vor Kurzem habe ich mich mit einem Unternehmer aus der Region Fulda diesbezüglich unterhalten können. Die Firmen schaffen es kaum noch, ihre Leihmitarbeiter zu halten. Sie laufen stattdessen immer wieder Gefahr, ihre Mitarbeiter an die Außenbetriebe zu verlieren.
Meine Damen und Herren, Sie malen einfach ein verzerrtes Bild von Zeitarbeit. Das Bild von der Realität, das Sie zeichnen, ist nicht mehr haltbar. Angesichts des Fachkräftemangels sollten Sie Ihre Positionen endlich revidieren, damit wir hier nicht permanent unnötige Diskussionen führen müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir können es heute relativ kurz machen. Der Kollege Lenders hat viel Richtiges gesagt, und wir haben schon des Öfteren über das Thema gesprochen.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist und bleibt in der Krise ein Stützpfeiler der Wirtschaft. Wir wissen, wie die Zahlen in der Krise aussahen, und wir wissen, dass die Zahl der Arbeitnehmerüberlassungen jetzt, im wirtschaftlichen Aufschwung, steigt. Jetzt kommen nach und nach die positiven Nachrichten aus den Betrieben. So hat z. B. Volkswagen vor Kurzem erklärt, 400 Arbeitnehmer aus Zeitarbeitsfirmen mit unbefristeten Arbeitsverträgen fest zu übernehmen. Das Gleiche hört man von BMW aus Leipzig. Dort sollen jetzt 100 Mitarbeiter fest übernommen werden.
Das ist zwar ein Tropfen auf den heißen Stein; aber es ist ein Schritt auf dem Weg in die richtige Richtung. Ich denke, wir sollten uns darin einig sein, dass dies in einer Zeit, als es gerade der Automobilbranche nicht so gut ging, ein geeignetes Instrument war, um das aufzufangen. Jetzt geht es wieder bergauf. Auch die Spitzen müssen aufgefangen werden, und daher können die Zeitarbeitnehmer wieder eingestellt werden.
Dieses Instrument muss aus unserer Sicht flexibel bleiben. Es ergibt keinen Sinn, in diesem Bereich Hürden aufzubauen. Eine Hürde ist der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Das ist eigentlich ein richtiger Grundsatz; aber es ist ein Instrument, das die Zeitarbeit in den Bereichen hemmt, denen sie eigentlich nutzen sollte. Deswegen sprechen wir uns auch weiterhin gegen einen Mindestlohn in diesem Bereich aus.
Ich wundere mich immer darüber – das habe ich Ihnen schon ein paarmal gesagt –, dass gerade die SPD so wenig Vertrauen in die Gewerkschaften hat. Wir haben Anfang letzter Woche gehört, dass die IG Metall mit VW eine Lohnuntergrenze vereinbart hat. Ich denke, das ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass die Tarifpartner das selbst regeln können.
(Zuruf von der SPD: Es sind doch nicht alle in der IG Metall! Das ist das Problem! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ich denke an Fälle wie Schlecker. Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, bei dem es darum geht, dafür zu sorgen, dass dieser Drehtüreffekt ausbleibt. Ich glaube, das ist das richtige Signal in die richtige Richtung. Ich kenne den Gesetzentwurf noch nicht. Sehen Sie es mir nach.
Aber ich denke, wir müssen auch mit Blick auf den 1. Mai nächsten Jahres darauf achten, dass keine Schwemme von Arbeitnehmern aus dem Osten kommt, wie es von vielen vermutet wird. Ich sehe das nicht so; aber es wird von vielen vermutet. Wir müssen das beobachten, dementsprechend reagieren und dann eventuell auch über Mindestlöhne in diesem Bereich sprechen.
Für die CDU bleibt es dabei – das ist klar –, dass es auch in diesem Bereich kein Lohndumping geben darf. Es darf auch nicht sein, dass Zeitarbeiter feste Arbeitsplätze wegnehmen. Ich denke, in diesem Sinne ist alles dazu gesagt worden. Wir werden den Antrag der SPD ablehnen, weil er einen Schritt in die falsche Richtung bedeutet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor wenigen Tagen hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in letzter Instanz der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tarifmächtigkeit, also das Recht, Tarifverträge abzuschließen, abgesprochen. Das Bundesarbeitsgericht hat nach dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, dass in den vergangenen Jahren in dieser Branche ein schlimmes Spiel mit den Beschäftigten gespielt wurde.
Dass das möglich war, liegt zum einen an den Arbeitgebern in der Leih- und Zeitarbeitsbranche, die bereitwillig bei der Gründung der Christlichen Gewerkschaften in ihren Betrieben mitgeholfen haben, um dann mit ihnen Tarifverträge abzuschließen, die die ganze Idee der Branchen- und Flächentarifverträge verspotteten. Sie lagen weit unter den Tarifverträgen der DGB-Gewerkschaften und auch unter denen der entleihenden Betriebe.
Nun könnten mehrere Milliarden Euro an Nachzahlungen an die Beschäftigten und an die Sozialkassen fällig werden. Ob es dazu kommt, wird stark davon abhängen, wie viel politischen Druck die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen, also die wirklichen Gewerkschaften, in dieser Frage entfalten können. Die Bundesregierung stellt sich gegenüber dem Anliegen der Beschäftigten bislang ziemlich taub und verweist mit Recht darauf, dass die geltenden Regelungen größtenteils auf die rotgrüne Bundesregierung und die Hartz-Kommission zurückgehen.
Gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der schlimms ten Auswüchse der Leiharbeit werden aber nötig sein; denn die Gewerkschaften, schrieb der DGB in seinem Kommentar zum elften Leiharbeitsbericht der Bundesre
Es könnte nun sein – das würden wir sehr begrüßen –, dass allein durch dieses Urteil der Kostenvorteil der Leiharbeit, der sie seit 2003 für die Arbeitgeber so attraktiv gemacht hat, wegfällt oder doch stark geschmälert wird. Das wäre ein riesengroßer Fortschritt und könnte dazu führen, dass künftig mehr befristet Angestellte tatsächlich den Sprung in eine reguläre Beschäftigung schaffen. Die Leih arbeit hat diese Brücke zu keinem Zeitpunkt dargestellt. Sie stellt sie bis heute nicht dar.