Ja, auch in Berlin, im Ostteil der Stadt, da haben Sie recht, aber eben auch in anderen Landschaften, in den neuen Bundesländern, hat Ihre Partei regiert. Die hatte damals noch einen anderen Namen.
Durch Wechsel des Namens versuchen Sie zu erreichen, dass die Leute vergessen, woher Sie kommen. Aber wir vergessen das eben nicht.
Dort durfte man noch nicht einmal darüber reden, dass es überhaupt eine Vertreibung gab. Die Vertreibung wurde als nicht existent dargestellt. Die Heimatvertriebenen dort hatten überhaupt keine Möglichkeit, sich zu organisieren. Auch das wurde ihnen untersagt. – Das zu dem Thema Menschenwürde und Menschenrechte in Bereichen, in denen Sie regiert haben.
Ich darf auch insbesondere der Landesbeauftragten, Frau Ziegler-Raschdorf dafür danken, dass sie dieses Thema an verschiedenen Stellen aufgegriffen hat. Dadurch ist zum Ausdruck gekommen, dass das Land Hessen die großen Leistungen der Vertriebenen, die diese für unser Land und für den Frieden in Europa erbracht haben, anerkennt. Vielen Dank dafür.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann nicht unwidersprochen bleiben, wenn sich ein Abgeordneter des Hessischen Landtags hierhin stellt und von der Charta der Vertriebenen als einem Papier spricht, das von Revanchismus getragen ist.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass es unwidersprochen bleibt, dass Blut-und-Boden-Theorien als Grundlage für die Entstehung der Charta der Vertriebenen hier herangezogen werden.
Meine Damen und Herren, das zeigt allerdings auch, welches Verständnis, welches Demokratieverständnis, welches Geschichtsverständnis,
welches Verständnis auch von dem Leid von 15 Millionen Vertriebenen – von denen 2 Millionen auf der Flucht umgekommen sind und die 1950 ein Dokument der Versöhnung auf den Weg gebracht haben, das nun vollkommen frei von Revanchismus ist –, dahinter steht und in welchem Zusammenhang hier Geschichtsklitterung vonseiten der LINKEN betrieben wird.
Herr Kollege Franz, ich kann durchaus verstehen – und damit könnte man sich auseinandersetzen –, welchen Zusammenhang Sie noch mitzudiskutieren versuchen wollen. Das wäre durchaus eine Diskussion wert. Ich weiß nicht, ob sie der Charta der Vertriebenen gerecht wird. Ich bezweifle es.
Deswegen teile ich eher, dass es zumindest an dieser Stelle, unabhängig davon, ob es zwei Anträge gibt, eine Gemeinsamkeit gibt; dass die Charta der Heimatvertriebenen als wichtiges Dokument der Versöhnung und auch das Wiesbadener Abkommen in seiner Bedeutung er
kannt und auch tatsächlich als Dokumente der Versöhnung gewürdigt werden. Das verbindet uns immerhin.
Ich finde das wichtig. Wir können über andere Fragen diskutieren, aber das, was Herr Kollege Wilken gesagt hat, ist sicherlich etwas, was mich zutiefst trifft. Es trifft mich zutiefst, obwohl ich nun wirklich einer derjenigen bin, der nicht vertrieben worden ist, und das auch nur aus den Erzählungen meines Vaters kenne. Ich versuche an dieser Stelle aber, mich hineinzudenken und zu verstehen, was Sie Menschen mit einer solchen Argumentation antun, die das Leid einer Vertreibung erlebt haben. Das halte ich in den Räumlichkeiten des Hessischen Landtags für einen ungeheuerlichen Vorgang, der einen fast sprachlos macht.
Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle nicht auf die Situation eingehen, die im Jahre 1950 geherrscht hat, sondern mich auf drei, wie ich finde, wesentliche Aspekte des Dokuments, nämlich der Charta, beschränken. Die Charta enthielt, was man gar nicht genug würdigen kann, den Verzicht auf Rache und Vergeltung für die Vertreibung. Das war ein bahnbrechendes Bekenntnis für Frieden und Völkerverständigung, trotz des noch frischen Schmerzes über den Verlust der Heimat und auch der mit der Vertreibung verbundenen Gräuel, die auch nicht wegzudiskutieren sind. Da ist eben nichts von Revanchismus oder Ähnlichem zu erkennen, was den Vertriebenen eben wieder unterstellt worden ist. Die Vertriebenen haben die Untaten auf beiden Seiten nicht vergessen, und sie haben sie auch nicht verschwiegen. Sie haben sie aber nie gegeneinander aufgerechnet.
Sie nicht zu vergessen, kann nicht bedeuten, darin einen unüberbrückbaren Graben für ein zukünftiges Zusammengehen zu sehen. Persönliche Schuld muss in einem geordneten Rechtsgang gesühnt werden, auf beiden Seiten. Kennzeichen eines Rechtstaates ist aber der Nachweis individueller Schuld. Eine Kollektivschuld gibt es an dieser Stelle nicht.
Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Vision eines in Frieden und Freiheit geeinten Europas, und dass sich die Vertriebenen einbringen wollten und nach wie vor einbringen wollen. Mit der Vision eines geeinten Europas waren die Vertriebenen zwar nicht allein, aber nur wenige Menschen konnten sich damals vorstellen, welche gewaltigen Veränderungen diese Idee bis heute mit sich bringen würde. Es kann wohl festgestellt werden, dass die deutschen Vertriebenen – ich sage ganz bewusst: die deutschen Vertriebenen – ihren selbst gestellten Ansprüchen und Aufgaben in den 60 Jahren, die seither vergangen sind, gerecht geworden sind. Das zeigt vor allem, wie zeitlos die Aussagen der Charta sind.
Als drittes Merkmal der Charta will ich die Forderung nach dem Recht auf Heimat nennen. Das Recht auf Heimat wird mittlerweile international als ein Menschenrecht angesehen und hat Eingang in verschiedene europäische Gesetzeswerke gefunden. Auch hierdurch können sich die Vertriebenen in ihrer Vision aus dem Jahre 1950 bestätigt fühlen.
Das Echo auf die Charta war zum damaligen Zeitpunkt breit und vielfältig. Der Inhalt und der Stil der Erklärung sorgten bei Politik und Medien für Überraschung. Man war eigentlich auf harte Töne und aggressive Forderungen gefasst gewesen. Auf eine postulierte Selbstverpflichtung,
auf eine so eindeutige Absage an Rache und Gewalt und auf den Willen, als Vertriebene zu einem vereinten und versöhnten Europa beizutragen, war man damals nicht gefasst. Das ist die historische Bedeutung der Charta der Heimatvertriebenen für unser Land, und die ist nicht wegzudiskutieren.
(Beifall bei der CDU – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es, vorbildlich, der Zeit voraus!)
In dem Zusammenhang ist auch das Wiesbadener Abkommen zu sehen. Deswegen ist es notwendig und wichtig, dass wir uns an einem solchen Werk weiterhin orientieren, es aber auch zum Bildungsinhalt unserer Schulen machen.
Nur, wenn es in unseren Schulen auch Bildungsinhalt ist, können Argumentationen, wie sie hier eben vorgetragen worden sind, verhindert werden.
Nur, wenn richtige Bildung vermittelt wird, kann verhindert werden, dass solche Reden auf einem öffentlichen Platz oder in einem Parlament gehalten werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der CDU, zu Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE) gewandt: Unverschämtheit! Was erlauben Sie sich?)
Herr Kollege Grüttner, Entschuldigung, ich wollte eigentlich nicht mitten in den Satz reinplatzen. Ich möchte Sie nur freundlich darauf hinweisen, dass die für die Fraktionen verabredete Redezeit abgelaufen ist.
Das kann nicht sein. Nur, wenn es auch in solchen Fragenstellungen eine vernünftige Schulbildung gibt, kann verhindert werden, dass solche geschichtsklitternde Darstellungen, die von diesem Pult geäußert wurden, in Zukunft weiterhin betrieben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb wird unter dem Gesichtspunkt „60. Jahrestag der Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ auch der von der Landesregierung ausgelobte Kulturpreis kommen, damit man auf Dauer daran erinnert, welchen Beitrag Vertriebene in unserem Land zu Einheit, Frieden und Weiterentwicklung geleistet haben. Dazu ist es wichtig gewesen, dass wir einen solchen Preis gestiftet haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir im nächsten Jahr bei der Preisverleihung auch noch die Gelegenheit haben werden, auf den besonderen Wert der Charta einzugehen.
Deswegen denke ich, dass es eigentlich wieder eine Chance gegeben hätte, in einer anderen Art und Weise einen Jahrestag zu würdigen, als es hier in Teilen angelegt worden ist.
Herr Schäfer-Gümbel, durch die Verknüpfung eines Jahrestags mit tagespolitischen Ereignissen, wie es beispiels
weise in Ihrem Antrag der Fall gewesen ist, haben Sie dem Versuch, in diesem Hause eine Einheit herzustellen, von vornherein einen Riegel vorgeschoben. Das wollten Sie auch. Sie wollen in dieser Frage nämlich keine Gemeinsamkeiten in diesem Hause. Wir nehmen das zur Kenntnis, und, ich denke, die Fraktionen werden auch dementsprechend abstimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Grüttner, das Einzige, was dieser Diskussion unwürdig war, waren Ihr Auftritt und die Art und Weise, wie Sie den Kollegen Franz beschimpft haben.