Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass die rückwirkende Geltung der Gleichstellung nach der einschlägigen europäischen Gleichstellungsrichtlinie an sich sogar zwingend ist. Diese hätte nämlich bis zum 02.12.2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da dies von Hessen erst in dieser Wahlperiode, fünfeinhalb Jahre zu spät, umgesetzt wurde, konnten sich die betroffenen Beamtinnen und Beamten direkt auf diese Richtlinie berufen und die entsprechende Besoldung und Versorgung einfordern. Das hat inzwischen auch eine Reihe von Gerichten zugesprochen, zuletzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Wir haben darüber ausführlich gesprochen. Von einzelnen Bundesländern wurde die Rückwirkung auch in das Landesrecht übernommen.

Nun gibt es – damit haben Sie recht – in der ersten Lesung und auch in der Diskussion im Ausschuss unterschiedliche Aussagen von Sachverständigen und unterschiedliche Rechtsprechung darüber, welche Rückwirkungsfrist gelten soll. Aber die einzig überzeugende Begründung gibt es für den von uns gewählten Zeitpunkt.

(Leif Blum (FDP): Das ist immer so! Das wissen wir ja!)

Das ist in der Tat nichts Neues. – Das wurde jetzt übrigens auch vom Europäischen Gerichtshof so gesehen. Meine Damen und Herren, natürlich kann jeder schwule Beamte und jede lesbische Beamtin, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, den Familienzuschlag erster Stufe rückwirkend vor den Verwaltungsgerichten einklagen. Ziel unserer Initiative aber ist es gerade, solche Klagen zu vermeiden, den betroffenen Bediensteten und auch dem Land Aufwand und Kosten zu ersparen. Denn gerade wenn es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen gibt, kann der Gesetzgeber die rechtlichen Unklarheiten beseitigen. Das wollten wir damit erreichen,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

damit es den einzelnen Bediensteten erspart bleibt, im Einzelfall Klage zu erheben.

Aber das Problem ist ein ganz anderes. CDU und FDP wollten gar keine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht.

(Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Deshalb haben wir es beschlossen! Genau!)

In der 16. Wahlperiode haben Sie jeweils noch gegen unseren Gesetzentwurf gestimmt, den wir schon damals eingebracht hatten. Noch in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs in dieser Wahlperiode äußerte die Mehrheit deutliche Ablehnung. Nicht zuletzt der Staatssekretär Dr. Kriszeleit hat für die Landesregierung ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, eine vollständige Gleichstellung sei nicht notwendig. Erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2009 sahen Sie sich gedrängt, endlich zu handeln. Das geschah eben nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Druck von außen. An Ihrer grundsätzlichen Aversion gegen die Gleichstellung hat dies aber offenbar nichts geändert. Sie waren deshalb auch nicht bereit, nur einen Millimeter über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinauszugehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Meine Damen und Herren, nach unserer Überzeugung ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, immer nur nachzuvollziehen, was die Rechtsprechung vorgibt, sondern Aufgabe des Gesetzgebers ist es, lösungsbedürftige Fragen zu regeln, soweit das mit den Mitteln des Rechts überhaupt möglich ist.

Mit Ihrer Ablehnung unseres Gesetzentwurfs machen Sie erneut deutlich, dass Ihnen die tatsächliche gesellschaftliche Gleichstellung und Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen den Strich geht. Ihre Argumente gegen die Rückwirkung sind ebenso blumig und ausweichend und im Ergebnis falsch wie Ihre Argumente, die Sie jahrelang gegen die Gleichstellung an sich vorgetragen haben. Ich darf nur an die mehrfach in diversen Landtagsdebatten von Herrn Kollegen Beuth vorgetragenen Argumente erinnern, Schwule und Lesben würden keinen Beitrag zum generativen Fortschritt oder zur Weiterentwicklung der Gesellschaft leisten und könnten deshalb nicht beanspruchen, mit der Ehe gleichgestellt zu werden.

(Peter Beuth (CDU): Das ist doch so! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Meine Damen und Herren, es hat sich gezeigt, dass Sie mit solch verschrobenen Auffassungen den gesellschaftlichen

Fortschritt, die Gleichstellung, letztlich nicht verhindern konnten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Meine Damen und Herren, selbstverständlich können Sie heute unseren Gesetzentwurf ablehnen. Sie haben dafür die Mehrheit. Aber damit werden Sie den Fortschritt beim Thema Gleichstellung nicht verhindern können, wie Sie auch sicher sein können, dass meine Fraktion dieses Thema bei jeder passenden Stelle im Landtag wieder zur Sprache bringen wird, bis eine volle Gleichstellung erreicht ist. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Hofmann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werbe bei den Mehrheitsfraktionen dieses Hauses noch einmal dafür, dass sie dem vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen. Wenn man jetzt einen Rückblick vornimmt, bewahrheitet sich das, was wir von Anfang an befürchtet haben, nämlich dass das Gesetz, dem wir am 25. März dieses Jahres einstimmig zugestimmt haben, im Kern doch zu kurz greift.

Ich möchte daran erinnern, dass die SPD-Fraktion diesem Hause einen eigenen, sehr umfassenden Gesetzentwurf – den umfassendsten überhaupt – vorgelegt hatte, der von Ihnen leider abgelehnt worden ist.

Die Probleme, die wir jetzt haben, resultieren daraus, dass die Regelungen, die im hessischen Landesrecht vorgenommen worden sind, zu kurz gesprungen sind. Die Rechtsklarheit, die wir brauchen, ist bis zum heutigen Tag nicht gegeben. Herr Dr. Jürgens hat darauf hingewiesen. Was sollen die Gerichte auch anderes tun, als Recht zu sprechen, wenn keine klaren gesetzlichen Regelungen gegeben sind? Ich sage aber auch ganz klar, dass die Richtlinie, auf die wir hier Bezug nehmen, eine Rückwirkung zum 3. Dezember 2003 vorsieht.

Wie Sie alle hier im Hause wissen – zumindest die Juristinnen und Juristen –, können die Betroffenen ihre Rechte aus der Richtlinie unmittelbar geltend machen. Das wird auch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dokumentiert, der die nationalen Behörden und Gerichte in solchen Fällen gerade anhält, die vorhandene Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass begünstigende Regelungen für die benachteiligten Gruppe anzuwenden sind oder die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber auf eine andere Art und Weise vorgenommen werden muss. Der Europäische Gerichtshof stellt dies in ständiger Rechtsprechung noch einmal klar. Deshalb ist die Rückwirkung nicht nur politisch wichtig, sondern auch rechtlich geboten, weil sie die Diskriminierung beseitigt, die in der Gesellschaft auf jeden Fall noch vorhanden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Weil der Herr Staatssekretär, der leider nicht zugegen ist, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom

28. Oktober dieses Jahres herangezogen hat – die aber nicht zu mehr Klarheit geführt hat –, möchte ich auf die Rechtsprechung unseres höchsten Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, zurückgreifen und Ihnen in Erinnerung bringen: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, in der Entscheidung vom 7. Juli 2009 und in der Entscheidung vom 21. Juli 2010, ohne Einschränkung klargestellt, dass die Benachteiligung verpartnerter Beamter nicht mit dem bloßen Verweis auf das Schutzgebot der Ehe in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gerechtfertigt werden könne. Außerdem ist auch klar geworden, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht erst ab deren Inkrafttreten gilt, sondern generell auch für die Vergangenheit.

(Peter Beuth (CDU): Das ist grober Unfug! Das Bundesverfassungsgericht hat das an keiner Stelle gesagt! Sie erzählen groben Unfug in diesem Parlament! Unfassbar!)

Wenn Sie das beherzigen würden, müsste Ihnen klar sein, dass Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen müssen. Es ist bedauerlich, dass man die Rückwirkung nicht von Anfang an mit aufgenommen hat.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich sage Ihnen ganz klar: Wenn Sie das nicht tun, handeln sich das Land und die Justiz viel Ärger ein, denn es werden, das ist in der Anhörung schon prognostiziert worden, viele Klagen kommen, die Sie mit einer klaren gesetzlichen Grundlage verhindern könnten.

Ich will hier noch Folgendes ansprechen. Das betrifft eine wirklich überschaubare Zahl von Fällen. Hier zu sagen, das sei fiskalisch nicht zu verantworten, ist wirklich Quatsch. Es betrifft eine wirklich überschaubare Zahl von Fällen, in denen man wirklich Abhilfe schaffen könnte. Geben Sie sich deshalb einen Ruck, und stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Die SPD-Fraktion wird es auf jeden Fall tun.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Müller für die FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann sich schon ein bisschen aufregen, wenn man hier zuhört, insbesondere über das, was Herrn Dr. Jürgens gesagt hat. Was Sie hier erzählen, ist an Frechheit kaum noch zu überbieten.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen genau, dass CDU und FDP bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet haben, ein Gleichstellungsgesetz einzubringen. Wir haben es eingebracht, und wir haben es beschlossen. Sie stellen sich hierhin und sagen, wir seien gegen die Gleichstellung, wir würden versuchen, sie zu verhindern. CDU und FDP in diesem Hause haben ein Gleichstellungsgesetz für Hessen beschlossen. Herr Dr. Jürgens, nehmen Sie das bitte einfach einmal zur Kenntnis, und hören Sie auf, mit Unterstellungen und Verleumdungen Politik zu betreiben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben hier im Landtag das siebte Mal innerhalb von eineinhalb Jahren zu diesem Thema eine Gesetzeslesung durchzuführen. Sie haben in der letzten Ausschusssitzung über dieses Thema schon gar nicht mehr diskutiert. Heute holen Sie die große politische Keule heraus. Daran zeigt sich doch, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen in keiner Weise um eine sachliche Auseinandersetzung mit Argumenten und Themen. Es geht Ihnen hier allein um Ihren politischen Gewinn.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist bedauerlich, wenn man davon redet, dass es hier um ein wichtiges Thema gehe, denn das sehen wir alle so.

Sie beziehen sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Das ist noch nicht rechtskräftig. Es weicht auch von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2005 ab. Es weicht außerdem von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 ab, das aber ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist, zu dem noch nicht einmal eine Begründung veröffentlicht worden ist. Lieber Herr Dr. Jürgens, insofern sollten wir darüber im Rechts- und Integrationsausschuss inhaltlich und sachlich angemessen diskutieren. Dann werden wir feststellen, dass es so eindeutig, wie Sie es hier darstellen, definitiv nicht ist und dass eine Klarheit darüber, welche Rückwirkung die richtige ist, noch lange nicht getroffen ist.

Deshalb kann ich nichts anderes sagen, als dass man dem Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt in der Form definitiv nicht zustimmen kann.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat der Abg. Dr. Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein relativ einfacher Grund, weswegen wir uns heute zum siebten Mal mit diesem Thema beschäftigen müssen. Sie haben mit Ihrer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das keine Rechtssicherheit schafft. Das können Sie mit Ihrer Mehrheit tun. Das haben Sie mit Ihrer Mehrheit getan, genauso wie Sie mit Ihrer Mehrheit Ausschusssitzungen ansetzen können, die parallel liegen, sodass dann hier vorgetragen werden kann, dass unsere kleine Fraktion nicht an allen Ausschusssitzungen teilgenommen hat. Sie konnte ganz einfach nicht teilnehmen. Sie haben zwar die Mehrheit, aber ob Sie damit diesem Land etwas Gutes tun, kann offensichtlich immer wieder bezweifelt werden.

(Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU und der FDP)

Die Konsequenz ist, dass wir jetzt Klagen anhängig haben, Klagen, die niemandem nutzen, weder den Betroffenen noch den Gerichten, noch uns allen. Das grüne Gesetz würde dem ein Ende bereiten. Deswegen stimmen wir ihm zu. Die gesellschaftliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist Ihnen von der CDU und der FDP offensichtlich nach wie vor kein Anliegen.

(Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Deshalb haben wir die Gleichstellung beschlossen?)

Uns ist sie schon ein Anliegen. Wie Menschen leben und lieben, ist ureigenste Privatsache. Ihre ist es offensichtlich immer noch, Menschen zu diskriminieren.

(Beifall bei der LINKEN – Stefan Müller (Heiden- rod) (FDP): Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen! Sie reden wider besseres Wissen!)

Jetzt hat Herr Abg. Honka für die CDU-Fraktion das Wort.