Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg will ich nur sagen: Wir haben ein System, bei dem jeder junge Mensch in Deutschland studieren kann, weil unser BAföG-System nämlich so gut ist, dass das gelingen kann. Darauf kann man stolz sein.
Zweiter Punkt. Das Deutschlandstipendium kommt. Das ist ein Erfolg. In der Tat werden Studierende monatlich mit 300 € unterstützt. Ich sage auch, das ist ein Anfang. Das ist ein Grundstein, der in die richtige Richtung weist. Umgerechnet würde das bedeuten, dass in ganz Hessen 834 Stipendien für Studierende an hessischen Hochschulen zur Verfügung stünden.
Wenn man sich anschaut, wie groß die Zahl derer ist, die bei den Begabtenwerken gefördert werden, dann stellt man fest, das sind nur 2 bis 3 % aller Studierenden. Ich sage hier, dass das, was nun aufgestockt werden soll, ein Anfang ist und dass ich glaube, dass es Potenziale derer gibt, die sich zur Verfügung stellen, das auch aufzustocken. Das betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch Einzelne, die tatsächlich mit ihrem Geld, das sie löblicherweise anders, als wenn sie es jemanden vererben würden, einsetzen wollen, die Möglichkeit haben, Studierende zu fördern.
Das betrifft vielleicht auch Absolventen von Hochschulen, die sich als Alumni engagieren und das zurückgeben wollen, was sie einmal selbst erfahren haben. Wir haben ein System geschaffen, in dem nun auch Menschen Stipendien fördern können, indem sie sagen: Da weiß ich, dort ist mein Geld gut investiert.
Deswegen brauchen wir in Deutschland – dieses Deutschlandstipendium ist ein erster Schritt dazu – eine Stipendienstiftungskultur. Der Anteil von privaten Quellen an den Bildungsausgaben liegt derzeit in Deutschland bei 15 %, weit unterhalb des OECD-Durchschnitts; das sind nämlich 27,4 %. In Japan und in den USA liegt dieser Anteil sogar bei fast 70 %. Wir haben einen erheblichen Nachholbedarf an Stiftungen und an denjenigen, die Stipendien fördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es richtig ist, das zu fördern, und der Bund hat nun den Anfang gemacht. Der Bund hat auch die sogenannte Zweckkostenpauschale übernommen, die gewährleistet, dass die anfallenden Kosten zur Akquise dieser Mittel aufgebracht werden. Diese eingeworbenen Stiftungen haben auch den großen Vorteil, dass es bei diesen Programmen darum geht, eine regionale Bindung von Stiftern zu einer Hochschule zum gegenseitigen Gewinn voranzubringen.
Wenn es in anderen Ländern nicht die Hochschulen sind, dann liegt das daran, dass wir in Deutschland die autonomsten Hochschulen haben, die es überhaupt gibt. Selbstverständlich ist es richtig, dass die Hochschulen auch bei den Stipendien bestimmen, wie sie das voranbringen wollen; denn jede Hochschule in Hessen hat ein unterschiedliches Profil, und jede Hochschule in Hessen möchte natürlich auch, dass für das Profil, das sie hat, geeignete Stipendiaten kommen. Deshalb ist es richtig, dass
die Hochschulen dies nach den Kriterien aussuchen, die in den Rahmenbedingungen vorgelegt worden sind.
An dieser Stelle will ich noch einmal deutlich betonen, dass das Deutschlandstipendium vorrangig leistungsbezogen vergeben wird, aber dass es nicht allein, Frau Dorn, die Noten sind, sondern – Herr Kollege Reißer hat es eben noch einmal vorgelesen, und Herr Büger hat darauf hingewiesen – andere Kriterien hat, die das gesellschaftliche Engagement oder besondere Umstände der Studierenden betreffen, wie etwa ein Migrationshintergrund, die bewertet werden müssen und sollen, sodass es nicht nur – –
Doch, da müssen Sie einmal den Text lesen. Wir haben ihn eben zitiert, und da steht genau drin, dass es eben nicht nur die Noten sind. Die Schwerpunkte, die bei den Hochschulen gelegt werden, liegen natürlich auch in den Studienfächern, für die sie das benötigen.
Ich sage hier ganz deutlich – die GRÜNEN haben das auch gesagt, auch wenn Sie nicht mit allem übereinstimmen –, dass das Stipendium an sich etwas Sinnvolles ist. Herr Grumbach hat gesagt, er würde lieber auf Stipendien verzichten und dafür nur das BAföG erhalten und weiterführen. Das ist nicht innovativ und im bundes- und weltweiten Durchschnitt eine Meinung, bei der man sagen kann: Rückschrittlicher geht es eigentlich kaum noch.
Ich will am Ende sagen: Beide Programme machen in der Kombination Sinn. Das BAföG haben wir auch nicht einfach so fortgeführt, wie es gewesen ist, sondern wir haben den BAföG-Satz erhöht, und es werden mindestens 12 Millionen € in den Landeshaushalt eingestellt, um beim BAföG die Sätze zu erhöhen. Deswegen kommt es darauf an, dass man beide Programme sieht, das Deutschlandstipendium und das BAföG, denn beide ergänzen sich. Die mit der Einführung des Deutschlandstipendiums sich ergebenden Chancen für die Hochschulen und den Wissenschaftsstandort werden wir in Hessen gemeinsam mit den Hochschulen und der Wirtschaft zugunsten der Studierenden nutzen.
Es ist vorgeschlagen, alle vier aufgerufenen Anträge in den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur weiteren Beratung zu überweisen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid – Drucks. 18/3628 zu Drucks. 18/2727 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den
Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herzlichen Dank, Herr Frömmrich, für die Berichterstattung. – Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Bauer für die CDU-Fraktion. – Entschuldigung, ich habe mich geirrt, nicht, dass Sie sich zu früh freuen; die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unser Wille, und das belegt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, das Verfahren der Zulassung eines Volksbegehrens deutlich zu erleichtern. Deshalb wollen wir eine klare Verlängerung der Eintragungsfrist für die Unterstützung des Volksbegehrens von bisher 14 Tagen auf zwei Monate. Das ist eine deutlich längere Zeit, um für ein entsprechendes Anliegen zu werben. Deshalb wollen wir auch eine spürbare Absenkung des bisherigen Quorums für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens von bisher 3 % auf 2 % der Stimmberechtigten der letzten Landtagswahl, womit die Zahl der erforderlichen Unterschriften von derzeit rund 131.000 auf dann rund 87.000 Bürgerinnen und Bürger sinken wird. Wir wollen darüber hinaus mit unserem Gesetzentwurf eine Selbstverpflichtung des Landtags, was bedeutet, dass er sich mit dem Volksbegehren beschäftigen muss, sobald das Zulassungsquorum von 2 % erreicht ist. Damit hätten 2 % dasselbe Recht wie jede im Landtag vertretene Fraktion.
Meine Damen und Herren, die Vorstellungen der anderen Fraktionen gehen in dieselbe Richtung der Vereinfachung, aber sie gehen – zumindest nach unserer Auffassung – dabei auch deutlich zu weit. Sie gehen zu weit in Richtung: noch einfacher, noch weniger und noch beliebiger.
Wir wollen eben, dass ein Volksentscheid die Zustimmung eines erheblichen Teils der Bevölkerung finden muss, damit er Gesetz wird. Deshalb wird von uns nicht an dem geltenden Quorum von einem Fünftel der Stimmberechtigten, also von rund 875.000 Hessinnen und Hessen, gerüttelt. Das sind dann aber immer noch deutlich weniger Stimmberechtigte, als wir sie hier im Parlament, durch uns Abgeordnete vertreten, für ein erfolgreiches Gesetzgebungsverfahren benötigen. Diese Tatsache sollte den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch vor dem Hintergrund, dass unsere Verfassung der Volksgesetzgebung eben gerade keinen Vorrang zugedacht hat, doch zu denken geben.
Meine Damen und Herren, wir halten es für richtig, dass Entscheidungen, die schließlich für alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen gelten sollen, auch von einem erheblichen Teil der Bürger abgestimmt werden, und das ist
nach unserer Auffassung letztlich ein Fünftel. Wir finden diese Vereinfachungen gehen weit genug; denn es darf nicht sein, auch wenn das jetzt etwas zugespitzt formuliert sein mag, dass irgendwann der Initiator eines Volksbegehrens zusammen mit seinem Kegelklub entscheidet, in welche Richtung sich die Gesetze in Hessen entwickeln. Das darf nicht sein, denn in einer Demokratie sollte eine Minderheit nicht über die Mehrheit entscheiden können.
Wir haben mit den jetzigen Regelungen lange Erfahrungen gesammelt, die uns auch zu der Einsicht gebracht haben, dass wir sie an den genannten Stellen lockern wollen und müssen. Lassen Sie uns doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch weitere Erfahrungen sammeln, um das Verfahren dann gegebenenfalls erneut zu überprüfen.
So ganz kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die Opposition fordere diesen außerparlamentarischen Gang des Volksbegehrens mit nur ganz kleinen Hürden auch deshalb, weil Sie es vielleicht aufgegeben haben, zu hoffen, dass Sie ihre Vorstellungen auf parlamentarischem Weg umsetzen können.
Das könnte jedoch eine Milchmädchenrechnung sein, denn das Volk besteht eben nicht nur aus Menschen, die dieselbe Meinung haben wie man selbst. Schauen Sie z. B. in die Schweiz und denken Sie an die aus Volksinitiativen hervorgegangenen Volksabstimmungen zum Bau von weiteren Minaretten und zur sogenannten Ausschaffung von kriminellen Zuwanderern. Denken Sie bitte auch daran, wie diese Abstimmungen ausgegangen sind.
Meine Damen und Herren, die Stärke der repräsentativen Demokratie liegt gerade auch darin, sich nicht von einer aufgebrachten Stimmung oder von tagesaktuellen Meinungsbildern leiten zu lassen. Die parlamentarische Demokratie ist aus gutem Grunde nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs in unserem Rechtssystem gestärkt worden, und sie bildet seit mehr als einem halben Jahrhundert die Grundlage für Frieden und Wohlstand. Die Väter und Mütter der Hessischen Verfassung haben sich klar für ein solches parlamentarisches System ausgesprochen, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Ausnahmen für Möglichkeiten der direkten Demokratie vorgesehen. Wir wollen dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis beibehalten.
Volksbegehren sind wichtige und richtige Ergänzungen für die parlamentarische Demokratie. Wir halten sie für wichtig und wollen deshalb spürbare Erleichterungen schaffen. Wir wollen das Ganze aber mit Augenmaß voranbringen. Eine größere Bürgerbeteiligung kann Früchte tragen und dann auch einer existierenden Politikverdrossenheit entgegenwirken.
Ich komme zum Schluss. Es kommt auf das richtige Maß an. Wir glauben, dass unser Gesetzentwurf dieses Maß hält; denn wir glauben, dass Entscheidungen immer von einer repräsentativen Mehrheit der Bevölkerung legitimiert sein sollen, egal ob hier im Landtag oder eben im Falle eines Volksbegehrens. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Nächster Redner ist Herr Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon gut, nachdem der Kollege Bauer hier ein Plädoyer für seinen Vorschlag gehalten hat, dass wir noch einmal deutlich machen können, dass wir uns da in der Tat diametral unterscheiden. Denn wir haben keine Angst vor dem Bürger.
Wir sind für Bürgerbeteiligung, und wir sind für direkte Demokratie. Da unterscheiden wir uns in der Tat von Ihnen.