Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zur dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Behebung von Winterschäden an Straßen, Drucks. 18/ 3761, zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3783 neu, und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/3802, lautet wie folgt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Haushaltsausschuss, beteiligt, in der 67. Plenarsitzung am 1. März 2011 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und der Haushaltsausschuss haben zu dem Gesetzentwurf am 2. März 2011 eine öffentliche mündliche Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat sich in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 2. März 2011 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD die eben genannte Beschlussempfehlung an das Plenum vorgeschlagen.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 18/3783 neu mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Stimmenthaltung von SPD und LINKEN und der Änderungsantrag Drucks. 18/3802 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN bei Stimmenthaltung der GRÜNEN abgelehnt worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ist daraufhin mit den gleichen Stimmenverhältnissen den Beschlussvorschlägen des Haushaltsausschusses gefolgt.
Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abg. Frankenberger für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will das voranstellen, worin wir uns sicher einig sind: dass die durch den Winter 2010/2011 verursachten Frostschäden auf den hessischen Straßen dringend und schnell beseitigt werden müssen. Ich denken, in diesem Ziel sind wir uns alle einig.
Die gestrige Anhörung hat aber auch gezeigt, dass die Kommunalen Spitzenverbände die Art der Finanzierung, wie sie im Gesetzentwurf von CDU und FDP vorgesehen ist, ablehnen.
Kollege Rudolph, Sie haben recht. – Ich zitiere an dieser Stelle den Vertreter des Landkreistags, der gesagt hat: „Wir lehnen den Gesetzentwurf von CDU und FDP entschieden ab.“ Deutlicher kann man es nicht formulieren.
Alle Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände haben auch deutlich gemacht, dass sie den von der SPD vorgelegten Änderungsantrag nicht nur begrüßen, sondern dass sie von den drei Vorschlägen, die gestern auf dem Tisch lagen, den Vorschlag der SPD auch für den besten Vorschlag halten. Dafür gibt es gute Gründe.
Die im Gesetzentwurf der CDU und der FDP vorgesehene Finanzierung ist nämlich – auch das wurde gestern deutlich – nicht nur kommunalfeindlich, sondern auch ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Da wird ein Gesetzentwurf eingebracht, der den Eindruck erweckt, das Land Hessen gebe 100 Millionen € aus, um die dringendsten Frost- und Winterschäden auf den hessischen Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen beseitigen zu können. Die Wahrheit ist aber eine andere. Das Land gibt lediglich 50 % der genannten Summe, nämlich 50 Millionen € eigenes Geld. Der Rest wird den hessischen Kommunen ganz einfach weggenommen. Das ist kommunalfeindlich – wie Ihre Politik der letzten Jahre.
Meine Damen und Herren, das Land Hessen will hier Geld ausgeben, das ihm gar nicht gehört. So einfach ist das. Die 50 Millionen € gehören den hessischen Kommunen. Das sind kommunale Gelder aus dem Steuerverbund,
In der Anhörung wurde vorgerechnet, was diese Mogelpackung für die hessischen Landkreise bedeutet. Durch die Vorwegnahme der Auszahlung von Geldern aus dem Steuerverbund verlieren die hessischen Landkreise im nächsten Jahr das Doppelte jenes Betrages,
der ihnen nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP in diesem Jahr für die Beseitigung von Winterschäden zusteht. Rechnet man die dadurch notwendige Erhöhung der Kreis- und Schulumlage hinzu, so verlieren die Landkreise 30 Millionen € - dreimal so viel wie ihnen nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP in diesem Jahr zustehen, um ihre dringendsten Schäden zu beseitigen.
Der Kämmerer der Stadt Kassel hat vorgerechnet, dass durch den Vorschlag von CDU und FDP die Stadt unter dem Strich 400.000 € verliert.
Gestern in der Anhörung habe ich gelernt – ich denke, auch andere –: In Hessen gibt es nach Lesart von CDU und FDP verschiedene Arten von Winterschlaglöchern. Nach Lesart von CDU und FDP sind nämlich Schlaglöcher, die im Winter 2010/2011 verursacht wurden, wesentlich schwerwiegender, tiefer, als die Schlaglöcher, die auf unseren Straßen im Winter 2009/2010 entstanden sind.
Wenn aber CDU und FDP wie auch die Landesregierung die durch Frostschäden verursachten Schlaglöcher als ein solch wichtiges Problem ansehen, dann ist es doch eine ganz berechtigte Frage, warum sie nicht bereits im vergangenen Jahr ein solches Programm aufgelegt haben.
Meine Damen und Herren, offenbar ist es so: Für Sie haben Schlaglöcher 2010/2011 eine andere Qualität als Schlaglöcher 2009/2010.
Das war schon ein dreister Versuch – ich habe das wirklich als dreist empfunden, und ich glaube, auch anderen Kolleginnen und Kollegen ging das so –, als uns Vertreter der Regierungsfraktion in der Anhörung einreden wollten, dass dem wirklich so sei. Allen Ernstes wurde da die Behauptung aufgestellt, die Frostschäden im Winter des vergangenen Jahres seien nicht so schwerwiegend gewesen wie die Frostschäden in diesem Winter.
Diese absurde Auffassung wurde unisono vom Vertreter des Städte- und Gemeindebundes widerlegt. Er hat darauf hingewiesen, dass Kommunen in Hessen für die Be
Der Kollege Schmitt hat bereits am Dienstag darauf hingewiesen, dass schon im letzten Jahr von Kommunen, von Landkreisen, die Bitte an die Landesregierung herangetragen wurde, den Kommunen bei der Bewältigung der Schäden finanziell zu helfen. Meine Damen und Herren, im vorigen Jahr wurde das von Ihnen noch abgelehnt.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, und das pfeifen auch alle Spatzen vom Dach: Nicht die notwendigen Reparaturen auf unseren Straßen haben bei Ihnen die Einsicht reifen lassen, dass den Kommunen geholfen werden muss; die Wahrheit ist ganz einfach. Anlass für dieses verkorkste Gesetz ist der Kommunalwahltermin am 27. März 2011.