Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Schlüssige Bezugsgrößen sind ausschließlich der Haushalt und der Betrieb. Ich darf Ihnen ein kleines Zitat des Gutachters, Herrn Prof. Kirchhof, vorlesen, der das in seinem Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem Bild so dargestellt hat – ich zitiere –:

Wenn ein Stadtplaner feststellen will, wie viele Menschen das Angebot eines öffentlichen Weges erreicht, wird er die Zahl der im Umfeld dieses Weges lebenden Menschen ermitteln, nicht deren Schuhe zählen.

Ich glaube, das ist sehr eindeutig: Es geht nicht um die Zahl der Geräte, die jemand zu Hause, im Auto oder im Betrieb hat, sondern es geht um eine klare Bemessungsgrundlage. Das sind der Haushalt und die Betriebsstätte.

Ich werde auf die Betriebsstätten gleich noch einmal zurückkommen.

Die Ausgestaltung des neuen Systems ist meines Erachtens sozial verträglich. Man kann es sich kaum besser vorstellen. Auf der einen Seite wird der durchschnittliche Nutzer nicht stärker als bisher gefordert sein. Auf der anderen Seite werden die mehrfache Meldepflicht und die mehrfache Gebührenpflicht, die bisher bestanden, abgeschafft werden. Zum Dritten werden alle Befreiungstatbestände, die bisher gelten, auch dann gelten.

Herr Kollege Dr. Wilken, es ist auch klar, dass Empfänger des BAföG, der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes darunter fallen. Was Sie dazu gesagt haben, ist falsch. Alle diese Befreiungstatbestände werden weiterhin gelten.

Es ist durchaus so, dass die vorgesehene Regelung zur Erfassung der behinderten Menschen einem Urteil des Bundessozialgerichtes entspricht. Denn es lässt eine grundsätzliche Beitragsfreiheit auf der Grundlage der Behinderung überhaupt nicht mehr zu. Deshalb ist auch das sozial verträglich und gut geregelt. Denn es sieht die Zahlung von maximal eines Drittels der Gebühr und bei bestimmten Behinderungsgruppen eine vollständige Gebührenbefreiung vor.

In diesem Zusammenhang wollten wir durch unseren Entschließungsantrag noch etwas deutlich machen: Uns ist daran gelegen, dass gerade Menschen mit Behinderungen ein größeres Angebot von den Öffentlich-Rechtlichen bekommen, und zwar unabhängig davon, ob es um Radio oder Fernsehen geht. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag das, was die Protokollnotiz zum Fünfzehnten Rundfunksänderungsstaatsvertrag vorsieht, aufgenommen und noch einmal betont.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der FDP)

Stabile Beiträge, die stabile, aber nicht erhöhte Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Ziel haben, setzen voraus, dass die Privaten teilnehmen, dass die öffentliche Hand daran teilnimmt und dass auch die Wirtschaft daran teilnimmt. Ich bin aber sehr froh und begrüße ausdrücklich, dass für die Wirtschaft eine Vereinfachung erreicht wurde. Es gilt da das, was Herr Minister Wintermeyer und auch andere, wie z. B. Herr Greilich, gesagt haben. Es ist wichtig, dass die Staffelung der Betriebsgrößen noch einmal angepasst wurde und dass überhaupt nur 10 % aller Betriebe mehr als einen Beitrag werden bezahlen müssen. Diese Regelung ist richtig. Das ist eine Vereinfachung, die wir nur begrüßen können.

In der Diskussion steht sicherlich auch die Erfassung der Kfz. Auch dazu haben wir in dem Entschließungsantrag eine Protokollnotiz des Vertrages aufgenommen. Denn natürlich wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob ein Kfz tatsächlich neben dem Haushalt und der Betriebsstätte ein systemtreuer Maßstab ist. Es hat zu diesem Thema Diskussionen gegeben. Das hat dazu geführt, dass die Bemessungen geändert wurden. Das erste Kfz ist frei. Das bezieht sich auch auf Filialbetriebe. In jeder Filiale ist ein Kfz frei. Aber sicherlich werden wir auch der grundsätzlichen Fragestellung weiterhin nachgehen, ob die Kfz durch die Abgaben der Haushalte und der Betriebsstätten sinnvoll erfasst sind.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Deswegen wollen wir, dass dazu eine Evaluation vorgenommen wird und dass eventuelle Mehreinnahmen nicht

nur bei den Beitragszahlern, sondern auch bei der Integration in die Betriebsstätten aufkommensneutral ausgeglichen werden.

Frau Kollegin, ich darf Sie bitten, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Das will ich gerne tun. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird auch weiterhin um den Rundfunkstaatsvertrag noch Diskussionen geben. Wir werden diese Diskussionen im Ausschuss mit einer Anhörung aufnehmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich für die CDUFraktion Folgendes feststellen: Es wird ein transparenterer Vertrag sein. Es wird transparentere Gebühren geben. Es wird dem Grundsatz nach keine höheren Gebühren geben. Es wird einen gerechten Staatsvertrag geben. Dem werden wir in der Summe zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Frau Kollegin Wolff, vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Al-Wazir. Er spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut.

(Zuruf: Bravo!)

Ich glaube, das kann man hier sagen. Denn in meiner Partei wird seit fast zehn Jahren darüber diskutiert, wie es gelingen kann, den Umstieg von einer gerätebezogenen Gebühr hin zu einem einfacheren Modell zu vollziehen. Wir haben das in unserem allerersten Papier Haushaltsabgabe genannt. Es wird Rundfunkbeitrag heißen. Aber es ist schon so, dass der Systemwechsel, den wir jetzt mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg bringen werden, von der Sache hier richtig ist.

(Beifall der Abg. Ellen Enslin und Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich darf das vielleicht einmal mit einem Blick zurück deutlich machen. Das letzte Mal wurde der Irrsinn des bisherigen Modells klar, als der Begriff „neuartige Empfangsgeräte“ in den vorletzten – oder, ich glaube, es war sogar der Zwölfte – Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführt wurde. Denn es ist natürlich völlig klar, dass ein Modell, bei dem man – ich drücke das einmal so aus – eigentlich noch den Volksempfänger vor Augen hat, nicht mehr zu einer Situation passt, in der fast jeder ein Gerät mit sich herumträgt, mit dem er Radio hören und Fernsehen schauen kann. Spätestens mit dem vor einigen Jahren gemachten Versuch, eine Gebühr für Computer einzuführen, weil damals die Öffentlich-Rechtlichen zunehmend im Internet aktiv wurden, wurde völlig klar, dass das alte System in dieser neuartigen Empfangslandschaft nicht mehr funktionieren kann.

Ich sage ausdrücklich, dass es richtig ist, zu sagen: Wir wollen in Zukunft die Gebühr nicht mehr davon abhängig machen, was für ein Gerät vorhanden ist, wie viele Geräte vorhanden sind oder wem die Geräte gehören, sondern wir wollen es von einer ganz simplen Frage abhängig machen. Bei den Privaten sollen das die Wohnung und für den gewerblichen Bereich die Betriebsstätte bzw. die Kraftfahrzeuge sein, die in aller Regel ein Radio haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage ausdrücklich, dass es richtig ist, dass dieser Systemwechsel jetzt kommen wird. Lieber Herr Kollege Wilken, in diesem Zusammenhang verstehe ich nicht, warum die Linkspartei selbst dagegen ist. Denn die von Ihnen angesprochene Currywurstbude hat doch in aller Regel ein Radio, das läuft, während die Wurst gebraten wird.

Wenn dieses Radio bisher nicht angemeldet war, ist das kein Argument dafür, dass die Currywurstbude, die schon immer über dieses Radio verfügt hat, niemals in irgendeiner Form zu einem Beitrag herangezogen werden sollte. Ich mache das jetzt konkret: Die Currywurstbude ist eine Betriebsstätte. In dieser Betriebsstätte arbeiten Menschen. Denn die voll automatisierte Currywurstbude gibt es nicht. Wenn die Currywurstbude voll automatisiert wäre – wogegen ich strikt bin –,

(Beifall des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

dann wäre kein Beitrag fällig. Solange da aber jemand arbeitet, handelt es sich um eine Betriebsstätte.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es weniger als acht Personen sind. Denn ansonsten könnte diese Currywurstbude betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll betrieben werden. Das bedeutet, dass die Currywurstbude in Zukunft einen Beitrag in Höhe eines Drittels, also weniger als 6 € pro Monat, zu entrichten haben wird.

Wer das nicht zahlen kann, der hat, so will ich es einmal sagen, das falsche Geschäftsmodell. Sie müssen als Vertreter der Linkspartei also nicht versuchen, die Rächer der enterbten Currywurstbudenbesitzer zu werden. Das ist wirklich nicht nötig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP)

Ich sage Ihnen sehr deutlich, im Zuge dieser Debatte um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist sehr viel Unsinn geredet worden. Man muss aber nicht jeden Unsinn glauben. Ganz besonders hervorgetan hat sich Herr Sixt, weil er dafür sorgen wollte, dass er für seine Mietwagen keine Gebühren mehr zahlen muss.

Die Rechnungen, die teilweise in die Welt gesetzt worden sind, waren so abenteuerlich und sind, wenn man genau hingeschaut hat, am Ende immer in sich zusammengebrochen. Wer von unglaublich steigenden Belastungen gesprochen hat, hat damit indirekt zugegeben, dass er bisher offensichtlich zu den Schwarzsehern oder Schwarzhörern gehört hat. Diejenigen, die bisher die Regelungen gesetzeskonform erfüllt haben, sind in aller Regel ohne jegliche Zusatzbelastung im neuen System, weil auch für jedes Kraftfahrzeug nur der Drittelbeitrag fällig ist. Man geht davon aus, wenn man in einem Kraftfahrzeug sitzt und fährt, dann kann man nicht gleichzeitig fernsehen, aber man hört vielleicht Radio.

Jetzt zu den Punkten, die allerdings aus meiner Sicht zu den wichtigen Fragen gehören. Da geht es beispielsweise um die Menschen mit Behinderungen. Meine Fraktion hat

sehr lange über diese Frage diskutiert und sich am Ende dafür ausgesprochen, dass Menschen mit Behinderungen nicht per se als arm anzusehen sind. Wenn sie arm sind, d. h. das Geld nicht haben, um den Beitrag zu bezahlen, dann werden sie natürlich befreit. Ihre Befreiung soll nicht aufgrund der Behinderung stattfinden, sondern aufgrund der fehlenden Mittel. Ich sage aber ausdrücklich dazu, ich hätte es begrüßt, wenn die zusätzlichen Mittel, die jetzt reinkommen, verpflichtend in barrierefreie Angebote hätten investiert werden müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wir werden sehr genau darauf achten müssen, wenn der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt, ob es wirklich dazu kommt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dieses zusätzliche Geld in zusätzliche barrierefreie Angebote investieren. Wenn sie es nicht tun, werden wir darüber nachdenken müssen, diese Verpflichtung bei den folgenden Rundfunkänderungsstaatsverträgen einzufügen.

Zur Frage der bisherigen Nur-Hörfunkteilnehmer. Herr Kollege Wilken, Sie haben es angesprochen: Es gibt 2,3 Millionen Menschen, die offiziell nur ein Radio haben, aber keinen Fernseher. Wie realistisch das ist, das mögen wir einmal dahingestellt sein lassen. Es mag auch einzelne Menschen geben, die wirklich nur ein Radio haben und keinen Fernseher. Ich bezweifle, dass es 2,3 Millionen Menschen sind. Herr Kollege Wilken, wir werden im Laufe der Debatte noch einen Angriff der Springer-Presse auf dieses Modell erleben. Ganz klar, das wird passieren. Sie werden sich überlegen müssen, ob Sie als Linkspartei Hand in Hand mit der Springer-Presse gegen diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgehen möchten. Das ist aber Ihre Entscheidung, liebe Kollegen von der Linksfraktion.

Herr Kollege Al-Wazir, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Frau Präsidentin, ein allerletzter Satz. – Den Antrag von CDU und FDP müssen wir leider ablehnen.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Ja, leider. – In Punkt 4 machen Sie sich das Modell von Herrn Sixt zu eigen. Das können wir nicht teilen. Bei der Frage der Reduzierung der Belastungen sage ich ausdrücklich: Wenn da wirklich mehr Geld reinkommt, wäre für mich die Debatte angesagt, ob man nicht endgültig auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Bereich verzichten kann, und nicht, ob man den Beitrag senkt. Insofern haben wir eine andere Position.

Frau Präsidentin, Entschuldigung, weil ich ein bisschen Angst vor Ihnen habe, fällt mir jetzt der Satz schon nicht mehr ein: Wir werden dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, und zwar mit Überzeugung. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Vielen Dank, Herr Kollege Al-Wazir. – Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss. Ebenso überweisen wir den Entschließungsantrag von CDU und FDP, Drucks. 18/3917, an den Hauptausschuss.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (Hessisches Korruptionsbekämp- fungsgesetz) – Drucks. 18/3908 zu Drucks. 18/3005 –

Zur Berichterstattung hat zunächst Herr Kollege Warnecke das Wort.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (Hessisches Korrup- tionsbekämpfungsgesetz), Drucks. 18/3005.

Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.