Aber so sagen Sie einfach nur Nein zum Korruptionsbekämpfungsgesetz. Meine Damen und Herren, das spricht für sich.
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Minister Jörg-Uwe Hahn: Sie haben keinen Sachverstand! – Florian Rentsch (FDP): Der Umkehrschluss ist, dass Sie keinen Sachverstand in der Fraktion haben!)
Korruption ist ein Problem. Es ist in Hessen ein Problem. Es ist in Deutschland ein Problem. Wir wollen nicht vergessen: Es geht hier um den Umgang mit öffentlichen Geldern, also mit Steuergeldern. Deswegen brauchen wir – das haben die jüngsten Vorgänge in Hessen gezeigt – unbedingt eine Transparenz bei der öffentlichen Vergabe. Und ja: Wir brauchen auch ein Korruptionsregister. Herr Schork, wenn Sie sagen, dass auch Sie für Korruptionsbekämpfung sind,
dann muss man auch einmal klarmachen: Korruptionsbekämpfung schafft man nicht durch Lippenbekenntnisse, sondern dafür braucht man konkrete Regelungen, man braucht gesetzliche Regelungen. Deshalb fehlt mir das Verständnis dafür, warum Sie hier einfach Nein sagen und damit die Ergebnisse der Anhörung vollkommen ignorieren.
Richtig ist, dass in der Anhörung von vielen gesagt wurde, dass es das Beste wäre, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, damit nicht jedes Land sein eigenes Gesetz macht.
Nun haben wir das Problem, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung genauso untätig ist wie die schwarzgelbe Landesregierung. Herr Saebisch, bei allem Respekt, aber ich weiß nicht, ob man sich darauf verlassen kann,
dass Ihr Einsatz bei der Bundesregierung für ein Bundesgesetz dazu führen wird, dass hier sofort Abhilfe geschaffen wird. Aber niemand hat doch in der Anhörung klarmachen können, warum denn bitte ein Landesgesetz der Entwicklung eines Bundesgesetzes entgegensteht. Das ist doch in sich überhaupt nicht logisch. Berlin und Nord rhein-Westfalen sind vorangegangen und haben eigene Landesgesetze gemacht. Daher ist es doch sinnvoll, dass auch Hessen eine gesetzliche Regelung schafft, dass andere Bundesländer eine gesetzliche Regelung schaffen, damit es Druck auf die Bundesregierung gibt, wenn wir es alle für sinnvoll halten, dass es am Ende eine bundeseinheitliche Regelung gibt.
Wir brauchen eine solche Regelung. Ich finde, dass durch die Erfahrungen, die in der Anhörung auch von den Vertretern der Senatsverwaltung von Berlin vorgetragen wurden, viele Bedenken zerstreut wurden. Es gab die Bedenken, dass man mit der Einführung eines Korruptionsregisters ein neues Bürokratiemonster schaffen würde. Ich fand, da hat der Vertreter der Berliner Senatsverwaltung sehr deutlich gemacht, dass sich erstens der personelle Aufwand zum Aufbau eines Korruptionsregisters in Grenzen hält und dass zweitens ein solches Korruptionsregister eine Serviceleistung für die Vergabestellen sein kann. Die Vergabestellen können dort nachschauen, wo die schwarzen Schafe sind, damit wir uns bei der Vergabe von öffentlichen Geldern daran orientieren können: Wer bringt die beste Leistung? Wer hält soziale Kriterien ein? Wer hält Nachhaltigkeitskriterien ein? – Es sollte nicht darum gehen, wer sich rechtswidrig eine bessere Position im Wettbewerb verschafft.
Deshalb brauchen wir ein solches Gesetz. Es ist vollkommen widersprüchlich, dass eine schwarz-gelbe Koalition, die sonst immer Law and Order predigt – nicht wahr, Herr Innenminister? –, das Problem der Wirtschaftskriminalität und der Korruption völlig wegschiebt. Es entsteht ein immenser wirtschaftlicher Schaden durch Wirtschaftskriminalität. Der wird auf etwa 200 Milliarden € im Jahr geschätzt. Leider haben Sie davon in Ihrer Regierungserklärung in der vorigen Plenarrunde kein Wort gesagt. Das ganze Verhalten hier – Ja zur Korruptionsbekämpfung zu sagen, aber Nein zu irgendwelchen Maßnahmen, die das praktisch umsetzen würden –
Deswegen kann ich für meine Fraktion sagen: Wir begrüßen diese Initiative der SPD. Wir halten es für sinnvoll, hier gesetzliche Regelungen zu schaffen. Ich bin sicher, wenn der Wille da gewesen wäre, hätten wir im Ausschuss auch Regelungen finden können, wie man dem einen oder anderen Bedenken hätte Rechnung tragen können. Aber Sie sagen einfach nur Nein. Das finden wir schade.
Wir werden diesem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Wir finden das einen richtigen Schritt hin zu einer landesgesetzlichen Regelung, um auch in Hessen ein klares Zeichen zu setzen. Der Umgang mit Steuermitteln, mit öffentlichen Geldern muss transparent sein. Korruption muss bekämpft werden, um klarzumachen, dass es Vertrauen in den Umgang mit Steuergeldern geben kann.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Das Wort hat Herr Kollege Klose für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben in den letzten Wochen und Monaten in Sachen öffentlicher Auftragsvergabe in Hessen viel dazugelernt; manche mehr, manche weniger. Wir alle haben schmerzlich dazugelernt – das will ich auch sagen. Denn das Ganze fand zum Schaden des Landes statt.
Daher hege ich die Hoffnung, dass sich gerade wegen der Ereignisse der vergangenen Wochen die ablehnende Haltung der Regierungsfraktionen zum vorliegenden Gesetzentwurf der SPD vielleicht geändert haben könnte. Ich hoffe, sie wird nicht enttäuscht.
Gerade die öffentliche Auftragsvergabe in ihrem Volumen von jährlich bundesweit mehreren Hundert Millionen Euro hat sich in den letzten Jahren als anfällig für korruptes Verhalten gezeigt. Korruption ist nicht nur ein Problem zentralafrikanischer Staaten, wie man es den Leuten gerne weismachen will – ich nenne VW und Siemens. Auch in Hessen gab es Fälle. All diese Fälle sind beklagenswert, und wir sind verpflichtet, diesen Fällen entgegenzuwirken.
Wenn man sich anschaut, dass allein das Land Hessen in diesem Jahr Bauaufträge im Umfang von ungefähr 600 Millionen € vergibt, dann zeigt das doch, dass wir eine hohe Sensibilität und ein stark geschärftes Bewusstsein für diese Problematik entwickeln müssen.
Da wiederhole ich, was ich vor wenigen Wochen hier schon aus anderem Anlass gesagt habe: Nur maximale Transparenz bei öffentlichen Auftragsvergaben sorgt für Wettbewerbsdruck und wirtschaftliche Ergebnisse im Interesse des Staates und damit der Bürgerinnen und Bürger.
Ein Korruptionsregister, wie es die SPD heute vorschlägt, ist ein zielführendes Element – e i n zielführendes Element –, um mehr Transparenz zu erreichen. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf und werden ihm auch zustimmen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geraten häufig mehrere Ziele miteinander in Konflikt: Aufträge sollen schnell, reibungslos vergeben werden; möglichst sollen Unternehmen vor Ort Berücksichtigung finden. Gleich
zeitig wollen wir aber auch, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet, und zwar gerade im Interesse der Unternehmen.
Deshalb bedarf es klarer Regelungen auf Landesebene, die auch für die Kommunen gelten – solange es an dieser Stelle eben kein Bundesgesetz gibt.
Transparente Vergabeverfahren sind gleichzeitig auch im höchsten Interesse der Wirtschaft. Gerade die Unternehmen haben einen berechtigten Anspruch auf fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Die im SPD-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung eines hessischen Korruptionsregisters enthaltenen Maßnahmen und Instrumente liefern für die Durchsetzung gerade dieses Anspruchs einen wichtigen Baustein. Wir begrüßen diesen Entwurf daher ausdrücklich.
Ein Korruptionsbekämpfungsgesetz kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die öffentlichen Auftraggeber wirksam vor korrupten Auftragnehmern und Dienstleistern zu schützen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag, um finanziellen Schaden – gerade auch von den Kommunen – abzuwenden.
Herr Schork, deswegen muss ich Ihnen widersprechen. Es gibt diesen Erlass. Aber dieser Erlass gilt nun einmal nicht für die Kommunen. Das haben meine Vorrednerinnen auch gesagt.
Wie gesagt: Eine bundesweite Regelung ist nicht in Sicht. Herr Saebisch hat im Ausschuss angekündigt, das Land werde dazu Initiativen ergreifen. Da interessiert mich ganz besonders, was die Landesregierung bisher konkret dazu getan hat. Herr Posch, ich nehme an, Sie werden dazu Stellung nehmen.
Solange aber eine bundesweite Regelung nicht in Sicht ist, lohnt ein Blick auf die bestehenden Landesgesetze. Da zeigen die Erfahrungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen – das hat auch die Anhörung bestätigt –, dass sich die Eintragung ins Korruptionsregister häufig als wirksamer erweist als die bestehenden strafrechtlichen oder gewerberechtlichen Sanktionsmaßnahmen. Selbst Ihr eigener, gerade eben vom Kollegen Dr. Blechschmidt zitierter, in Sachen Vergabefehler bei der HZD mehrfach bemühter Gutachter, der geschätzte Herr Prof. Kamann, hat es in der Anhörung begrüßt, dass die aus seiner Sicht nötige gesetzliche Grundlage damit geschaffen würde. Er hat gesagt, es bedarf eines Gesetzes, um diese Maßnahmen umzusetzen; der Erlass alleine genügt da nicht.
Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf schließt genau diese bisher in Hessen bestehende Gesetzeslücke.
Gerade weil sich der geltende Runderlass zu Vergabesperren nur an die Landesbehörden richtet, das vorgeschlagene Korruptionsregister aber für Land und Kommunen gelten soll, ist es so wichtig. Wir wollen, dass ge
rade die Kommunen, die eine Vielzahl von Aufträgen vergeben, so rasch wie möglich von einem landesweiten Korruptionsregister profitieren können.
Im Übrigen schützt das Korruptionsregister auch gerade diejenigen, die eine weiße Weste haben. Es empfiehlt sie nämlich gleichsam zur Beauftragung. Auch deshalb ist das eine sinnvolle Maßnahme.
Im Zuge der Anhörung hat uns die Landesregierung durch das Finanzministerium wissen lassen – der Ministerpräsident hat es dann auch auf dem kleinen Parteitag der CDU bestätigt –, dass sie künftig soziale und ökologische Kriterien im Vergaberecht angewandt sehen will. Das will ich von hier aus ausdrücklich begrüßen. Das ist ein richtiger Schritt. Wir fordern ihn seit Langem.
Darüber hinaus hat das Finanzministerium erklärt, es werde in der Landesregierung bereits darüber nachgedacht, in einer Neufassung des bestehenden Hessischen Vergabegesetzes sowohl diese neuen Kriterien
als auch gesetzliche Regelungen zu Vergabeausschlüssen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung aufzunehmen. Herr Finanzminister, hier interessiert uns natürlich insbesondere, wann wir mit der angekündigten Vorlage dieses Gesetzes rechnen dürfen – oder ob wir vielleicht, wie bei der Fehlbelegungsabgabe heute Morgen, selbst tätig werden müssen, damit das nicht vergessen geht.