Protokoll der Sitzung vom 17.05.2011

Die Reaktor-Sicherheitskommission hat hierzu unter Federführung des Bundesumweltministeriums einen Katalog von sicherheitstechnischen Anforderungen erstellt. Darauf aufbauend hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit eine Frageliste entwickelt und diese den Ländern am 5. April 2011 vorgelegt. Die Fragen wurden durch die Betreiber bis zum 21. April 2011 anlagenspezifisch beantwortet. Der Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission liegt seit heute vor.

Von Energie-Kommissar Oettinger wurde eine Überprüfung der europäischen Kernkraftwerke im Rahmen eines sogenannten Stresstests vorgeschlagen. Allerdings gibt es gegenwärtig noch kein Einvernehmen über die EU-Kriterien für diese Überprüfung. Strittig sind – aus der Sicht einzelner Mitgliedsländer – die Einbeziehung von Flugzeugabstürzen, terroristischen Angriffen, menschlichem Versagen oder von Angriffen auf Computersysteme. Ers te Ergebnisse werden nicht vor Jahresende erwartet. Im Übrigen steht im Raum, dass die EU-Überprüfung und die Umsetzung daraus resultierender Erkenntnisse auf freiwilliger Basis erfolgen.

Hessen setzt sich dafür ein, dass in Europa gemeinsame verbindliche Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau für alle Atomkraftwerke verpflichtend werden. Hierzu hat Hessen im Bundesrat im Zusammenhang mit der Behandlung der Bundesratsdrucksache 141/11 – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 – 2013) – den Antrag der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz unter Nr. 3 mitgetragen. Dort ist Folgendes formuliert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass in Europa gemeinsame verbindliche Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau für alle Atomkraftwerke verpflichtend werden. Als Maßstab ist der Stand von Wissenschaft und Technik bei der Hochwasser- und Erdbebenauslegung sowie bei weiteren denkbaren externen Ereignissen, z. B. extreme Wetterbedingungen aufgrund des Klimawandels, Flugzeugabsturz, Cyber-Angriff und Pandemie, heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere auch die Kombinationswirkung unterschiedlicher Ereignisse.

Frage 493, Herr Abg. Roth.

Ich frage die Landesregierung:

Warum hat die Hessische Kultusministerin nicht rechtzeitig über den Antrag entschieden, die Wiesbadener Heinrichvon-Kleist-Schule zum kommenden Schuljahr in eine integrierte Gesamtschule umzuwandeln?

Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Abg. Roth, das Recht eines Schulträgers zur Errichtung, Aufhebung oder Organisationsänderung von Schulen steht unter dem Vorbehalt, dass das Land zunächst dem Schulentwicklungsplan zugestimmt haben muss, in

dem die Maßnahmen vorgesehen sind. Das besagt § 146 des Hessischen Schulgesetzes.

Die für das Zustimmungsverfahren zum Schulentwicklungsplan der Stadt Wiesbaden erforderliche schulfachliche und rechtliche Prüfung ist umfassend und noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung über Schulorganisationsmaßnahmen steht noch aus. Dies wurde dem Magistrat der Stadt Wiesbaden mit Schreiben vom 31. März mitgeteilt.

Aufgabe des Schulentwicklungsplans ist es, ein regional ausgeglichenes und zweckmäßiges Bildungsangebot sicherzustellen. Dabei ist zugleich Aufgabe und Chance, die bestehende Angebotsstruktur von Standorten und Schulformen mit der sich verändernden Nachfrage in Einklang zu bringen. Dabei ist die einzelne Schule jedoch niemals isoliert, sondern immer im Kontext der regionalen Schulentwicklung zu betrachten. Nur so kann abgewogen werden, welche Auswirkungen eine Organisationsänderung auf andere Schulen hätte und ob sie zu einem zweckmäßigen und ausgeglichenen Bildungsangebot führt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Roth.

Frau Ministerin, liegen Ihnen jetzt alle Fakten für die Beurteilung vor, die Sie treffen müssen?

Frau Ministerin Henzler.

Wir haben einen Antrag betreffend den Schulentwicklungsplan der Stadt Wiesbaden vorliegen. Dieser wird insgesamt betrachtet und insgesamt beurteilt.

Zusatzfrage, Herr Wagner.

Frau Ministerin, wie lange prüft Ihr Haus denn schon den Antrag der Stadt Wiesbaden?

Frau Ministerin Henzler.

Herr Abg. Wagner, die Prüfung eines Schulentwicklungsplans dauert sechs bis acht Monate, da wir nicht nur die Entwicklung innerhalb einer einzelnen Stadt betrachten, sondern auch die Entwicklung der umliegenden Regionen. Das ist also keine Frage, die eine einzelne Stadt oder einen einzelnen Kreis betrifft, sondern es geht auch um die Schulentwicklung innerhalb einer Region. Aufgrund der demografischen Entwicklung kann man nicht einfach

nur einzelne Bezirke prüfen, sondern man muss auch schauen, wie es drum herum aussieht.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lange prüfen Sie schon?)

Es gibt keine Zusatzfragen mehr. Danke schön.

Ich rufe Frage 494 auf. Herr Kollege Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen gehen die Planungen der Ortsumgehung B 83 Lispenhausen nur schleppend voran?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Franz, Sie wissen, dass Straßenbaumaßnahmen unterschiedliche Planungsebenen haben. Es beginnt mit der sogenannten Linienplanung. Diese ist abgeschlossen. Wir haben die Angelegenheit dem Bund vorgelegt. Es gibt dort hinsichtlich Lispenhausen eine Vorzugsvariante: die Südumgehung mit einer Überführung der Straße über die Bahnlinie. Dieser Linienplanung hat der Bund zwischenzeitlich zugestimmt.

Jetzt geht es um die Erarbeitung des technischen Entwurfs. Wir sind infolge der Vielzahl der Maßnahmen, die wir bearbeiten, derzeit dabei, das Planungs- und Bauprogramm im Hinblick auf seine Finanzierbarkeit zu überprüfen. Erst wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, kann ich eine konkrete Aussage darüber treffen, wann der technische Entwurf in Angriff genommen wird.

Eine Nachfrage, Herr Kollege Franz.

Ist das ASV in Eschwege personell in der Lage, die entsprechenden Planungsschritte zügig abzuarbeiten, oder liegt es an fehlenden finanziellen Zuweisungen, dass dies nicht geschieht?

Herr Minister Posch.

Ich glaube, ich habe die Frage bereits beantwortet. Es liegt nicht an nicht vorhandener Kapazität des zuständigen Amts für Straßen- und Verkehrswesen, sondern wir überprüfen sämtliche Maßnahmen, insbesondere die, die sich in einer sehr frühen Phase der Planung befinden, darauf, ob ihre Realisierung in absehbarer Zeit machbar ist, und

geben dann den technischen Entwurf dementsprechend in Auftrag.

Frage 495, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Ist für die Teilnahme an der Lernstandserhebung das Einverständnis der Eltern erforderlich?

Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Abg. Merz, das Einverständnis der Eltern ist nicht erforderlich, da es sich um eine Teilnahmeverpflichtung aus dem Schulverhältnis handelt. § 69 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz stellt klar, dass eine Pflicht zur Teilnahme an Tests, Erhebungen und Befragungen besteht, „wenn diese für Untersuchungen zur Evaluation... geeignet und erforderlich sind“. Dies betrifft also auch die Lernstandserhebungen.

Frage 496 ist zurückgezogen.

Wir kommen zu Frage 497. Frau Abg. Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Was sind die besonderen Merkmale hessischer Europaschulen?

Frau Kultusministerin Henzler.

Ziel der hessischen Europaschulen ist es, das Lernen bzw. die Schule als solche mit Blick auf das Leben und Arbeiten im vereinten Europa zu entwickeln, zu erproben und zu organisieren. Die besonderen Merkmale der hessischen Europaschulen bilden sich programmgemäß in den folgenden Bereichen ab:

Die hessischen Europaschulen arbeiten das europäische Curriculum in ihre Schulprogramme ein. Sie nutzen verstärkt europäische Programme, thematisch orientierte Austauschprogramme und Internetprojekte. Sie führen internationale Betriebspraktika durch. Sie richten bilinguale Angebote ein bzw. bauen diese aus. Sie führen Sprachintensivkurse durch. Sie machen berufsbezogene Fremdsprachenangebote und bieten interkulturelle Integrationsprojekte an. Sie beteiligen sich am Sprachenportfolio und am Referenzrahmen des Europarats, und sie gehen Partnerschaften mit Schulen im Ausland ein.

Was das Methodenlernen und die Unterrichtsentwicklung betrifft: Die Schulen legen schülerbezogene Portfolios

über europaschulspezifische Leistungsnachweise an. Die Schulen steuern die Umsetzung durch eine schulische Planungs- und Steuerungsgruppe, an der Eltern und Schüler beteiligt sind. Die Schulen führen ein schulinternes Programmcontrolling durch und lassen eine systematische Evaluation durch die Schulaufsicht sowie durch Externe vornehmen. Die Schulen führen auf der Grundlage des Schulprogramms programmbezogene Lehrerfortbildungen durch. Sie beziehen außerschulische Kooperationspartner ein. Die Schulen pflegen eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu europaschulbezogenen Aktivitäten, und sie stellen anderen Schulen die Ergebnisse der Entwicklungsarbeit zur Verfügung.

Zusatzfrage, Frau Abg. Ravensburg.

Frau Ministerin, welche besonderen Qualifikationen haben die Absolventen erworben, insbesondere hinsichtlich der immer internationaler werdenden Arbeitsmärkte?

Frau Ministerin Henzler.

Wir haben zu diesem Themenkomplex keine statistischen Erhebungen. Allerdings sind es gerade die besonderen Sprachenprogramme, der systematische Austausch mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen, die systematische Förderung methodischer Kompetenzen, die dauerhafte Beteiligung an europäischen internationalen Programmen, die Auslandspraktika sowie die Qualifikationen und Kompetenzen, die in einem zunehmend international orientierten und vernetzten Arbeits- und Studienmarkt gefordert werden und deren Vorhandensein die Einstellungschancen verbessert. Das war übrigens einer der wesentlichen Gründe für die Einführung von Europaschulen. Interkulturelle Projekte, die auf das spätere konstruktive Zusammenarbeiten in Betrieben ausgerichtet sind, sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil.