Dieter Franz

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Dritte Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes will einige Sachverhalte und Zuständigkeiten praxisorientiert ändern und mit der Einführung des KATWARN-Systems einen neuen Schwerpunkt im Bereich der Warnsysteme für die Bevölkerung einführen.
Wir waren daher sehr gespannt auf die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Die praxisbezogenen Änderungen sind sinnvoll und finden auch unsere Zustimmung. Dies betrifft unter anderem die neue Regelung in § 4 Abs. 1, der die Zuständigkeiten für Brandmeldeanlagen von den Gemeinden auf die Landkreise überträgt. Diese ordnen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren schon heute Auflagen zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an. Im Grunde genommen geht es darum, das, was schon Praxis ist, in einen gesetzlichen Rahmen zu gießen.
Auch die Änderungen im Bereich der technischen Einsatzleitung, wie in § 41 beschrieben, findet unsere Zustimmung. Danach können außer dem Gemeindebrandinspektor bzw. der Gemeindebrandinspektorin auch andere qualifizierte Feuerwehrangehörige einen Einsatz leiten.
Wesentlicher Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist jedoch die Einführung des KATWARN-Systems, wie in § 34a vorgesehen. Die Anhörung hat unsere Bedenken weder zerstreut, noch hat der vorliegende Änderungsantrag von CDU und FDP eine zufriedenstellende Antwort darauf gegeben. Dass ein ergänzendes System zu Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen durchaus sinnvoll sein kann, ist sicherlich unstrittig. Sirenen gibt es in vielen Regionen unseres Landes ja schon lange nicht mehr. Deswegen ist ein solcher Weg sicherlich angebracht. Ein System, das die
Warnung der Bevölkerung über Mobilfunkendgeräte vorsieht, muss aber auch bürgerfreundlich, effektiv und kostengünstig sein. Bestehende datenschutzrechtliche Vorgaben müssen gleichfalls Beachtung finden.
Aus der Anhörung stellen wir Folgendes fest. Bürgerfreundlich bzw. anwenderfreundlich ist das KATWARNSystem nicht, weil es dem Bürger eine Registrierung vorgibt. Ohne eine vorherige Anmeldung kann der Bürger dieses System nicht nutzen. Kann ein solches System mit dieser Eingangsbedingung effektiv sein? Die Anhörung hat ergeben, dass bei den Anmeldungen eine Quote von lediglich ca. 2 % – im Verhältnis zur Bevölkerungszahl – erreicht wurde. Sowohl in Berlin und in Frankfurt als auch im Schwalm-Eder-Kreis – hier ist dieses System bereits in Anwendung – sind diese Quoten annähernd gleich. Bei massiver Bewerbung dieses Systems, so wurde uns in der Anhörung mitgeteilt, könnte durchaus eine Quote von 10 % erreicht werden. Aber selbst bei einem additiven System erscheint dieser Zielkorridor doch eher gering. Ob die vom Landesfeuerwehrverband geforderte massive Begleitkampagne für dieses Warnsystem daran etwas Wesentliches ändern würde, ist außerdem fraglich.
Zusätzliche Kosten entstünden in diesem Fall natürlich auch. Dass der Landesfeuerwehrverband vor dem Hintergrund dieser Tatsache gefordert hat, im Gesetzentwurf die Registrierung als Vorbedingung der Nutzung zu streichen, ist daher eigentlich nur konsequent. Dies scheint aber technisch und auch aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich zu sein.
Welche Kosten und Folgekosten entstehen? Die Zuständigkeiten für das KATWARN-System haben die Landkreise und die kreisfreien Städte. Ob einmalig 15.000 € für die Einrichtung und 3.000 € für die jährlichen Supportleistungen ausreichen, ist ebenfalls mehr als fraglich. Dr. Meissen vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme hat von einem Einstieg in ein System gesprochen, das Schulung, Betreuung und organisatorische Begleitung erforderlich macht. Er spricht von einer Investitionsentscheidung in ein System, das technisch weiterentwickelt werden soll. Das kostet natürlich auch zusätzliches Geld.
Dass dieses System auf den Servern der öffentlich-rechtlichen Versicherungen läuft, wurde zudem von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, von Herrn Sauer, thematisiert. Er hält eine Situation in staatlicher Hand für besser. Er verwies zudem darauf, dass den Kommunen zukünftig eine staatliche Warn-App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll. Auch das ist eine überlegenswerte Variante.
Im Grunde sind durch die Anhörung zum Thema KATWARN mehr Fragen aufgeworfen als zufriedenstellende Antworten gegeben worden. Da dies der inhaltliche Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist, wird sich die SPDFraktion sowohl bei dem Änderungsantrag von CDU und FDP als auch bei dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vorfeld der Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen, die in Hessen in den freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werksfeuerwehren tätig und für die Sicherheit der Bevölkerung zuständig sind, für ihre Arbeit zu danken.
Der Gesetzentwurf, den Herr Kollege Bellino eben eingebracht hat, hatte einen gewissen Vorlauf, nämlich den der CDU und der FDP auf Drucks. 18/5797 vom Juni 2012. Ich sage es einmal so: Wenn die Alarmierung und die damit verbundenen Vorteile durch die Anwendung dieses Gesetzes schneller gehen als die Einbringung des Gesetzentwurfs, dann ist das für die Bevölkerung auf jeden Fall ein Vorteil.
In der damaligen Diskussion spielte der Punkt eine Rolle, dass man sich registrieren lassen muss. Ich bin nicht in der Lage, technisch zu beurteilen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt.
Spannend wird sicherlich auch Folgendes sein. Sie haben formuliert, dass es 15.000 € für die Grundausstattung bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten gibt. Wenn man das einmal hochrechnet, dann kommt man auf eine Summe von ca. 400.000 €. Zumindest müsste belegt werden, wie man auf diese Summe kommt; ich nehme an, über eine Ausschreibung. Das müsste man aber entsprechend formulieren. Die Landkreise und die kreisfreien Städte werden sicherlich fragen: Das System ist mit 15.000 € eingerichtet worden. Aber die weiteren Betriebskosten pro anno, von Ihrer Seite auf 3.000 € geschätzt, müssen die die Kommunen bezahlen?
Es sind auch einige Anpassungen gelaufen, die vielleicht Antworten auf die sogenannte Tagesalarmbereitschaft geben können, indem man beispielsweise formuliert, dass technischer Einsatzleiter nicht nur der Gemeindebrandinspektor sein kann, sondern auch qualifizierte Feuerwehrangehörige, z. B. Wehrführer, Zugführer und Gruppenführer. Ich halte das angesichts der Situation vor Ort in vielen Bereichen für geboten.
Ein anderer Punkt. Sie sind in Ihrem Gesetzentwurf explizit auf den Krisenstab der Landesregierung eingegangen. Sie haben formuliert, dass er einzurichten und zu unterhalten ist, und Sie haben auch die klare Erwartungshaltung an die Landkreise und die kreisfreien Städte, dass die erforderliche persönliche, räumliche und sächliche Ausstattung zur Verfügung steht. Das reiht sich wiederum in Ihre Grundphilosophie ein. Sie stellen etwas zur Verfügung, und die Betriebskosten müssen die Kommunen selbst tra
gen. Ich glaube, das ist kein Beitrag zur Förderung der Finanzen der Kommunen in Hessen.
Es ist sicherlich kein Zufall und passt auch zu dieser Diskussion, dass die Landkreise bei der Einführung des Digitalfunks auf den Kosten für den Servicepunkt, der eingerichtet werden muss, sitzen bleiben.
Ich glaube, wir können im Ausschuss darüber beraten. Es würde uns interessieren, wie man auf die genauen Zahlen kommt. Wir werden das positiv begleiten und schauen, ob wir eventuell zustimmen können. – Vielen Dank.
Werden den Kommunen, die zusätzlich Gelder aus dem Landesausgleichsstock bekommen, diese beim Konsolidierungspfad angerechnet?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Muslime sind Teil unserer Gesellschaft. Muslime sind als Bürger in Hessen willkommen. Sie leben mit uns, und wie alle Menschen müssen sie auch einmal sterben. Wenn man gestorben ist und der islamischen Tradition und Religion verbunden war, dann möchte man gerne nach dieser Tradition beerdigt werden. Deswegen haben wir den Gesetzentwurf zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz am 8. Mai in diesem Haus eingebracht.
Mittlerweile sind wir neun Monate weiter. Einiges hat sich getan. Ob es zum Guten oder Schlechten ist, werden wir gleich noch sehen.
Eines bleibt jedenfalls festzuhalten: Nach der Debatte in der Anhörung wurde wahrscheinlich auch den Mitgliedern der Koalition klar, dass wir mit unserem Gesetzentwurf ein Angebot für eine bessere Integration in Hessen gemacht haben.
Das ist erforderlich, denn Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist eine Aufgabe, die nicht mit einem großen Wurf erledigt werden kann, sondern die mit vielen kleinen einzelnen Schritten angegangen werden muss. Einer dieser kleinen einzelnen Schritte ist dieser Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben.
Damals, während der ersten Lesung, wurde uns von der Koalition gesagt: Das braucht kein Mensch. Das ist nur übermäßiger Formalismus. Das brauchen wir nicht. – Er wurde in Bausch und Bogen abgelehnt.
Ich und auch die Mitglieder der SPD sind sehr froh darüber, dass Sie nach der Anhörung ein bisschen ins Grübeln gekommen sind. Denn die Anhörung hat eindeutig unterstrichen, dass unser Gesetzentwurf genau in die richtige Richtung geht.
Ich hatte im Herbst, also nach den Sommerferien, nach den Ankündigungen die Hoffnung, dass ein größerer oder ein in unsere Richtung gehender Gesetzentwurf kommen wird. Selbst wenn Sie gesagt hätten, dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD kann man nicht zustimmen, weil Mehrheit Wahrheit ist, könnte man das vielleicht noch nachvollziehen. Dass es dann aber ein so kleines Reförmchen wur
de, wie es mit Ihrem Gesetzentwurf formuliert wurde, hat uns sicherlich sehr enttäuscht.
Trotzdem haben wir gesagt, dass wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten werden. Denn wir erkennen an, dass Sie zumindest das Problem gesehen haben und dass Sie da einen Ansatz bieten. Dass es da einen Ansatz gibt, ist also als gut zu bewerten.
Allerdings ist unser Gesetzentwurf wesentlich besser und kommt auch den Forderungen, die wir in der Anhörung sowohl von den islamischen Verbänden als auch von der katholischen oder der evangelischen Kirche gehört haben, näher. Es gab breite Zustimmung. Deswegen ist unser Gesetzentwurf hinsichtlich der Integration das bessere Angebot.
Ich kann nur feststellen, dass wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Man kann die beiden Gesetzentwürfe gegeneinanderstellen. Wir wollen die Kommunen verpflichten, eine solche Ausnahmeregelung zu gestatten. Sie wollen, dass das auf Antrag geschieht. Wenn man etwas auf Antrag macht, ist man in einer gewissen Form Bittsteller. Wir wollen nicht, dass die Muslime, die Mitbürger sind, in einem solchen Fall zu Bittstellern werden.
Wenn Sie die Anhörung genau verfolgt haben, werden Sie wissen, dass das Argument am Anfang war: Die Kommunalen Spitzenverbände sind dagegen. – Ich behaupte einmal: Wenn Sie heute eine Abfrage zu Ihrem Gesetzentwurf machen würden – es muss in jedem Fall ein solcher Antrag gestellt werden, damit man einzeln die Genehmigung erhält –, dann, so glaube ich, würden die Kommunen heute eine ganz andere Stellungnahme abgeben, als sie das damals gemacht haben.
Insgesamt kann ich sagen: Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist der bessere. Zu Ihrem Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten.
Den Änderungsantrag, den die GRÜNEN eingebracht haben, kann man wirklich nur unterstützen. Es geht um das Thema fairer Handel mit Grabsteinen und Grabeinfassungen. Das haben wir sofort aufgenommen.
Ich glaube, insgesamt ist das Paket, das Rot-Grün vorgelegt hat, auf jeden Fall besser als das, was Sie vorgelegt haben. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Ist es vertretbar, dass bei restriktiver Anwendung der Leitlinien für die Kommunalaufsicht das Angebot an Sportstätten, wie z. B. bei der Kleinschwimmanlage in Obersuhl, erheblich eingeschränkt wird oder sogar wegfällt?
Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Hersfeld-Rotenburg die geplante Investitionsmaßnahme der Gemeinde Wildeck untersagt hat, wobei sie den Sanierungswillen der Kommune nicht vollumfänglich berücksichtigte? Auf der einen Seite sind Sie Minister für Sport – Sie geben über das Sportprogramm ent
sprechende Bewilligungsbescheide aus –, auf der anderen Seite werden diese Bewilligungsbescheide von der örtlichen Kommunalaufsicht kassiert.
Zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wildeck. Sie haben eben die Schulden in Höhe von 34 Millionen € erwähnt. Davon sind alleine 21 Millionen € in den Eigenbetrieb geflossen, sodass dort in großem Umfang „rentierliche“ Schulden gebucht sind.
Wenn Sie Ihre eben getätigte Äußerung zum Maßstab nehmen, frage ich Sie: Ist für die Landesregierung künftig der Maßstab, dass sich nur noch finanzstarke Kommunen ein sportliches Angebot in dieser Form leisten können, während insbesondere in ländlichen – und damit finanzschwachen – Regionen die Kommunen, Bürger und Vereine ein solches Angebot nicht mehr erhalten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entwicklungsgeschichte des CDU/FDP-Gesetzentwurfs, den Herr Heinz eben eingebracht hat, ist schon etwas grotesk. Wir haben den SPD-Antrag im Mai in dieses Plenum eingebracht. Es gab eine schriftliche und eine mündliche Anhörung, die in eine große Zustimmung für den SPD-Gesetzentwurf mündete. Damals hat der geschätzte Kollege Dr. Blechschmidt die Anhörung aber wie folgt kommentiert: „Die heutige Anhörung im Innenausschuss hat eindeutig ergeben, dass eine von der SPD geforderte Aufweichung der Sargpflicht nicht notwendig ist.“
Anscheinend haben Sie später erkannt, dass diese Einschätzung falsch war. Wir haben aber ja noch unseren Staatsminister Hahn. Was Staatsminister Hahn damit zu tun hat, könnte man fragen. Er ist seines Zeichens Minister der Justiz, für Integration und Europa. Im Integrationsbrief August 2012 wird er wie folgt zitiert:
Ich nehme die Aufgabe als Ansprechpartner für alle integrationspolitischen Belange sehr gerne an, so Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn, denn das Gelingen von Integration ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes, das ist mein Ziel.
Schöne Ziele werden hier formuliert. Es geht aber nicht darum, dass der Minister der erste Ombudsmann für Integrationsfragen ist, sondern dass die Probleme, die sich bei der Integration stellen, gelöst werden. Da würde man sich wünschen, dass gerade die FDP von Anfang an eine etwas konstruktivere Haltung zu unserem Gesetzentwurf eingenommen hätte.
Es wird dann immer wolkig formuliert, das Grundgesetz, der Glaube, die Toleranz, die Akzeptanz spielten eine Rolle. Wo liegt aber nun der gravierende Unterschied zwischen dem SPD-Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf von CDU und FDP?
Immer ruhig bleiben, so kurz vor Weihnachten.
Ihr Entwurf sieht nur eine Erweiterung der bestehenden Ausnahmeregelungen in § 18 vor. Kollege Heinz hat es eben vorgetragen. Es wird nur ergänzt, aus religiösen Gründen eine Bestattung auch ohne Sarg zu genehmigen. Der SPD-Gesetzentwurf sieht dagegen vor, dass die Gemeinden verpflichtet werden, dies in ihren Satzungen generell zuzulassen. Dies kommt den Muslimen – nach islamischem Ritus und nach ihrer Stellung in unserer Gesell
schaft – natürlich bei weitem mehr entgegen als das, was Sie heute anbieten.
Nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP müssen Muslime nach wie vor einen Antrag stellen, den der Gemeindevorstand genehmigen kann – nicht muss, wie Sie es formuliert haben. Wir alle wissen aber, was das bedeutet: Jeder Antragsteller ist in einer gewissen Form ein Bittsteller. Wer Integration aber ernst nimmt und eine offene Gesellschaft schaffen will, der muss darauf drängen, dass man sich auf Augenhöhe begegnet. Nur wenn man sich auf Augenhöhe begegnet, kann keiner auf den anderen herabschauen. Das ist die Zielsetzung unseres Gesetzentwurfs.
Erfolgreiche Integration sieht also anders aus als der Gesetzentwurf, den Sie uns heute vorlegen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in Ihrer Integrationspolitik weit auseinander. Das ist aber auch die einzige Konstante in der Politik von CDU und FDP in diesem Haus. Der Gesetzentwurf von FDP und CDU ist nicht ausreichend. In der Schule würde man sagen: ungenügend.
Deswegen werben wir mit Vehemenz dafür, dass in den weiteren Beratungen im Ausschuss der SPD-Gesetzentwurf, der besser ist, eine Zustimmung findet.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Auswirkungen auf die Anlaufstellen und Außenstellen der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geologie, insbesondere in Eschwege und Bad Hersfeld, hat das zwischen Ministerium und Verwaltung verabredete sogenannte Zukunftskonzept, das unter anderem auch einen Vorschlag bezüglich der Schließung von Außenstellen und Anlaufstellen enthalten soll?
Gibt es im Zusammenhang mit dem Zukunftskonzept auch Überlegungen, durch in Pension gehende Mitarbeiter die Anlaufstellen, z. B. in Bad Hersfeld, mittelfristig aufzulösen?
Was für ein Zeitraum ist für die Entwicklung des Konzepts konkret vorgesehen?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Maßnahmen ergreift sie, um der sich verstärkenden Rutschbewegung am Osthang des Hohen Meißners entgegenzuwirken?
Teilen Sie die Auffassung, die in einem Schreiben Ihres Hauses an die Gemeinde Meißner vom 4. April 2012 steht? Dort wird das Nichtstun mit dem Hinweis auf Natura 2000 begründet. Es ist doch ungewöhnlich, dass der Hinweis auf die Gefährdung einer Landesstraße, eines Kulturdenkmals und auch einer Wassergewinnungsanlage damit abgebügelt wird.
In diesem Schreiben wird auch erwähnt, dass man auf die Wassergewinnungsanlage Keudelbrunnen durchaus verzichten könne. Akzeptieren Sie die Auffassung – da spielt § 63 Hessisches Wassergesetz eine Rolle –, dass eine Wassergewinnungsanlage, wenn sie gefährdet ist, einfach mit dem Hinweis darauf, dass die Wasserversorgung insgesamt in der Region gewährleistet ist, geschlossen werden könnte?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion bringe ich den Gesetzentwurf zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes ein. Bevor ich zum Inhalt des Gesetzentwurfs Stellung nehme, lassen Sie mich einige grundsätzliche Bemerkungen machen.
Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von nationaler Bedeutung. Darüber sind wir uns einig, auch darüber, dass Integration überwiegend vor Ort stattfindet und gerade in der Kommune nachhaltig und positiv beeinflusst werden kann.
Dies müssen daher sowohl der Bund als auch die Länder in ihrer Gesetzgebungskompetenz im Blick haben. Im Grunde müssten Bund und Länder alle neuen Gesetze oder Novellierungen dahin gehend bewerten, ob diese integrationsfördernd oder integrationshemmend sind. Alle Gesetze entfalten direkte oder indirekte Wirkungen auf die Lebensverhältnisse und das Umfeld eines jeden Einzelnen, und zwar unabhängig von der nationalen Zugehörigkeit oder weltanschaulicher oder religiöser Einstellung.
Man sollte bedenken, dass jeder Fünfte der deutschen Bevölkerung ausländische Wurzeln hat und über 4 Millionen Muslime in Deutschland leben. Daraus erwächst eine hohe Erwartungshaltung an die Gesetzgebung. Das gilt erst recht, da die Länder in ihrer Erklärung „Nationaler Aktionsplan Integration“ hervorheben, dass sie in den kommenden Jahren besondere Anstrengungen unternehmen werden, damit „eine Kultur der Wertschätzung, kultureller und religiöser Vielfalt...“ breiten Raum einnehmen wird.
Dies nimmt unser Gesetzentwurf in exemplarischer Weise auf. Religiöse Überzeugungen, Rituale und Ehrerbietung gegenüber den Toten sind für Muslime von großer Bedeutung. Für diese Mitmenschen und Mitbürger ist die Bestattung in Leinentüchern ein religiöser Akt. Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin haben bereits gesetzliche Regelungen getroffen.
Unter uns und mit uns in Hessen leben ca. 400.000 Muslime. Das sind Mitbürger, die ebenso wie wir in einem Todesfall um ihre Angehörigen trauern. Wir Sozialdemokraten wollen, dass sie ihre Verstorbenen so bestatten können, wie es ihnen ihr Glaube gebietet.
Deshalb schlagen wir folgende Änderungen im Friedhofsund Bestattungsgesetz vor. Wir wollen § 2 Friedhofs- und Bestattungsgesetz um einen neuen Abs. 7 ergänzen, mit dem die Gemeinden verpflichtet werden sollen, „Bestattung ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen als Ausnahme... zuzulassen und deren Durchführung in der Friedhofsordnung zu regeln...“ Das bedeutet zugleich, dass weitere Änderungen vorgenommen werden müssten.
In dem Gesetzentwurf ist auch eine Regelung vorgesehen, der zufolge der Gemeindevorstand nach der Anhörung des Gesundheitsamtes eine solche Bestattung zuzulassen hat. Das geschieht nach Konsultation der Vertreter der Gesundheitsämter. Wenn von diesen keine Einwände erhoben werden, soll die Genehmigung zu erteilen sein, das also zugelassen werden. Der Gesetzentwurf sieht also vor, dass das nach entsprechender Beschlusslage umgesetzt werden soll.
Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch der Muslime mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die gibt es auch. Seine Annahme erfordert jedoch jene Akzeptanz und Toleranz, die für eine weltoffene und friedliche Gesellschaft unabdingbar sind. Das war immer gute Tradition in Hessen. Diese Einstellung wird für die Zukunft unseres Bundeslandes von existenzieller Bedeutung sein. Nicht das Trennende in einer Gesellschaft sollte herausgestellt werden. Vielmehr wollen wir gemeinsam dafür arbeiten, dass das Verbindende zwischen den Kulturen herauskommt.
Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir bitten darum, dass die Mitglieder aller Fraktionen in der sich anschließenden Beratung im Innenausschuss diese Debatte konstruktiv verfolgen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Bundeswehrreform auch Auswirkungen auf Standorte und Dienstposten in Hessen haben würde, war allen Beteiligten klar. Am 26. Oktober 2011 wurde das zukünftige Stationierungskonzept der Bundeswehr durch Bundesverteidigungsminister de Maizière der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Auswirkungen auf Hessen waren und sind gravierend: 3.200 Dienstposten fallen weg auf nur noch 5.400 in ganz Hessen. Damit sinkt das Verhältnis 1.000 Einwohner zur Anzahl der Dienstposten auf einen Wert von 0,9. Das ist ein im Verhältnis zu anderen Bundesländern schlechter Wert.
Eine bittere Pille und ein schwerer Schlag für die Region ist auch die damit verbundene Entscheidung, den Standort in Rotenburg mit 820 Dienstposten ganz zu schließen. Gerade in Rotenburg und in der Region hat dies niemand erwartet, weil in den vergangenen Jahren – ich betone es noch einmal – 30 Millionen € in die Modernisierung des Standortes investiert wurden. Viele dachten: Wer baut, der bleibt. – Die Realität sieht leider anders aus. Nachvollziehbar und akzeptabel ist das Aus für die Alheimer Kaserne in Rotenburg jedenfalls nicht.
Das neue Stationierungskonzept des Verteidigungsministers ist für Hessen eine große Enttäuschung. Enttäuschend ist aber auch die Kommentierung durch den Hessischen Ministerpräsidenten Bouffier; seine Pressemitteilung vom 26.10.2011 trägt die Überschrift: „Hessen bleibt weiterhin Bundeswehrland“ – banaler und teilnahmsloser geht es kaum noch. Diese lapidare Aussage des Ministerpräsidenten wird insbesondere der Situation und den Herausforderungen in Rotenburg nicht gerecht.
Der Antrag der SPD hatte daher folgende wesentliche Schwerpunkte: erstens, die Kritik an den gravierenden Folgen des Konzeptes, zweitens, die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen, drittens, die klare Aufforderung an Bundes- und Landesregierung, insbesondere die Stadt Rotenburg bei den anstehenden Konversionen nachhaltig und konzeptionell zu unterstützen. Das kann man durch Konversionsberatungen, Machbarkeitsstudien und Konversionsmanagement durchaus positiv begleiten. Die Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten auch auf EU-Ebene ist daher dringend geboten. Viertens. Wesentliche Voraussetzung für eine spätere Vermarktung des Kasernengeländes sind die unter Punkt 7 und Punkt 8 genannten Maßnahmen eines schnellen Baus der Ortsumgehung der B 83 mit dem Bau einer dritten Fuldabrücke.
Wenn der Kollege Frömmrich, den ich sehr schätze, formuliert, unser Antrag sei „unterkomplex“, würde ich dazu
sagen, dass unser Antrag sehr viel konkreter bei der Benennung der Maßnahmen ist, die hier notwendig sind.
Die SPD-Landtagsfraktion hat damit sehr konkrete Vorschläge gemacht, welche Maßnahmen Voraussetzung für eine erfolgreiche Konversion in Rotenburg sind. Unser Antrag ist, wie ich eben schon ausgeführt habe, auch klarer und konkreter als der Antrag der GRÜNEN. Da die Regierungskoalition von CDU und FDP an konstruktiven Lösungsansätzen offenbar kein Interesse hat, ist sowohl der SPD-Antrag als auch der Antrag der GRÜNEN im Hauptausschuss abgelehnt worden.
Eines jedoch ist nach der Diskussion im Hauptausschuss nicht mehr aufrechtzuerhalten, und zwar die Aussage, die Landesregierung sei in der Entscheidung für hessische Standorte im Vorfeld nicht beteiligt gewesen. Im Protokoll des Hauptausschusses vom 18. Januar 2012 steht Folgendes – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten Herrn Staatssekretär Axel Wintermeyer –: „Insofern sind wir sehr zufrieden, dass wir auch die infrage stehenden Standorte Frankenberg und Fritzlar, die auch in Abwägungsprozessen gewesen sind, retten konnten.“ – Im Umkehrschluss heißt das doch, dass sich die Landesregierung für Rotenburg gar nicht oder nur erfolglos eingesetzt hat. Da Staatsminister Wintermeyer im Ausschuss dazu nichts gesagt hat, liegt also der Verdacht nahe, dass man die Schließung des Standortes Rotenburg stillschweigend akzeptiert hat.
Dies scheint auch zu erklären, warum kaum eine Woche vergeht, ohne dass sich Bundes- und Landespolitiker gemeinsam mit CDU-Kommunalpolitikern vor Ort in der Kaserne in Rotenburg die Klinke in die Hand geben. Es ist eine alte Binsenweisheit: Oft sind die Brandstifter die eifrigsten Helfer beim Löschen des Feuers.
Manchmal haben solche Besuche aber auch etwas Gutes; so hat CDU-Staatssekretär Bomba aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unsere Forderung nach einem schnellen Bau der Ortsumgehung B 83 Lispenhausen und dem Bau einer dritten Fuldabrücke eindeutig unterstützt. Nach seiner Einschätzung ist eine Vermarktung des Standortes Rotenburg ohne eine bessere verkehrliche Anbindung nicht möglich – recht hat er.
Staatssekretär Bomba hat zudem klar die Verantwortlichkeiten des Landes Hessen für die Planungen im Straßenbau herausgestellt. Nach den Aussagen des Staatssekretärs werde die Finanzierung durch den Bund zeitnah möglich sein. Er hat dies sowohl auf die Ortsumgehung mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 17,4 Millionen € als auch auf eine mögliche dritte Fuldabrücke mit Kosten in Höhe von ca. 5 Millionen € bezogen. Das ist eine mutige Aussage, die Anlass zu sofortigem Handeln durch die Landesregierung geben sollte.
Es muss vor allem auch deshalb gehandelt werden, weil das Wirtschaftsministerium im Jahr 2011 die Ortsumgehung B 83 in Lispenhausen intern als nicht mehr prioritär eingestuft und daher erforderliche Finanzmittel für die weiteren Planungsschritte nicht mehr zur Verfügung gestellt hat.
Ich kann Ihnen nur zurufen: Nehmen Sie das Angebot des Bundes sofort auf, und kommen Sie mit den Planungen endlich in die Puschen.
Die SPD-Fraktion wird weiter dafür sorgen, dass die Herausforderungen der Konversion in Rotenburg und der Region aktiv unterstützt werden. Wir fordern Sie auch dazu auf, uns zu unterstützen. Sie haben zwar den Antrag abgelehnt, aber das wäre eine Basis gewesen, um Rotenburg in eine gute Zukunft zu führen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der FDP beantragte heutige Aktuelle Stunde ist ein Beleg dafür, dass der FDP nichts mehr einfällt.
Zu dem, was Sie eben formuliert haben, muss ich sagen: Anscheinend leiden Sie nicht nur unter Wähler-, sondern auch unter Realitätsverlusten. In eine Rubrik unter der Überschrift „Aktuelles Jahrzehnt“ würde dieses Thema allerdings durchaus passen. Ich komme noch einmal darauf zurück.
Am 12. Mai 2000 hat der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel bei Wallburg den ersten Spatenstich zum Bau der A 44 gemacht. Heute, nach fast zwölf Jahren – der Mai
ist nicht mehr allzu weit entfernt –, sind gerade einmal 4,2 km Autobahn befahrbar. Das ist eine Ausbaubilanz von 30 m pro Monat. Wenn das eine weltrekordverdächtige Maßnahme sein soll, verstehe ich überhaupt nicht, was Leistung eigentlich bedeutet.
Das ist der Fakt. Für Eigenlob und Selbstbeweihräucherung ist das denkbar ungeeignet. Die vom damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch angekündigten rollenden Bagger scheinen nach den ersten Einsätzen mit einem Getriebeschaden liegen geblieben zu sein.
Dass der Bau der A 44 als letztes Verkehrsprojekt Deutsche Einheit ein zentrales Infrastrukturprojekt für Nordhessen und insbesondere für den Werra-Meißner-Kreis ist, ist unstrittig. Deshalb wird er von der Landtagsfraktion und allen verantwortlichen SPD-Politikern – einen, den Bürgermeister der Stadt Hessisch Lichtenau, haben Sie eben erwähnt – in vollem Umfang unterstützt. Darin sind wir uns mit CDU und FDP einig. Die GRÜNEN – das muss man sagen – vertreten da eine andere Meinung. Das ist aber auch nichts Neues.
Die Frage, wer wofür steht, wird von den Menschen nicht mehr gestellt. Es geht nur noch darum, wann die A 44 fertig ist.
Das ist heute für die belastete Bevölkerung entlang den Bundesstraßen B 400, B 27 und B 7 von zentraler Bedeutung. Darauf warten nicht nur Pendler und die Mitarbeiter heimischer Betriebe, sondern die Menschen in der ganzen Region.
Ich habe 2008, als Sie ebenfalls diese Märchen erzählt haben, eine Anzeige nach dem Motto geschaltet: Wer behauptet, dass die SPD-Abgeordneten in der Region gegen die A 44 sind, der lügt. – Ich habe keine Gegendarstellung gefunden.
Die SPD ist davon überzeugt, dass mit dem Bau der A 44 auch eine Stärkung der Region verbunden ist. Daher freuen wir uns über jede Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Signale für den rechtmäßigen Weiterbau gibt, und über jeden Planfeststellungsbeschluss.
Die 2009 eingerichtete Task force hat zur Beschleunigung der Planung beigetragen. Beschleunigen kann man aber nur etwas, was vorher eindeutig zu langsam war. Deswegen muss man das hier auch einmal festhalten.
Mit der Unterschrift von Minister Posch am 26. Januar zum Planfeststellungsbeschluss der VKE 40.2 zwischen Hoheneiche und Sontra-Nord sind nunmehr acht von elf Abschnitten genehmigt. Leider ist zu befürchten, dass es Klagen geben wird. Man sieht das auch an anderen Teilabschnitten.
Naturschutzrechtliche Bedenken und Einwände des BUND werden aber auch zur Durchsetzung privater Interessen genutzt. Wir können dies rechtlich nicht beanstanden, aber ich kann Ihnen eigentlich nur sagen: Die Bevölkerung dieser Region hat kein Verständnis mehr für diese Klagen und äußert sich in diesem Bereich eindeutig.
Kommen wir zu noch einem Thema. Ich bin mir auch sicher – das ist bei der Vorstellung klar geworden –: Wir haben mittlerweile eine Kostenschätzung von ca. 1,7 Milliarden €. Da kann man nicht sagen, dass die naturschutzrechtlichen Bedenken bei den Planungen unter den Tisch gefallen sind. Der Umkehrschluss ist richtig: Durch die hohen Planungsanforderungen ist dieser Preis letztendlich erst zustande gekommen. Das muss man ganz klar sagen.
Ich möchte noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Bisher wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Für die formelle Anordnung der Verfahren ist die obere Flurbereinigungsbehörde des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig. Diese Verfahren wurden zur großen Zufriedenheit der Eigentümer, der Landwirte und der Kommunen, durchgeführt.
Das Wirtschaftsministerium hat erklärt, dass auf Flurbereinigungsverfahren für die Abschnitte 40.1 und 40.2 verzichtet werden soll. Der Regierungspräsident in Kassel scheint dazu eine andere Auffassung zu haben. Das Wirtschaftsministerium hat die DEGES mit der Aufgabe betraut. Ob diese Maßnahme zu Verzögerungen oder zu Widerständen von Betroffenen führt, werden wir intensiv verfolgen.
Wir Sozialdemokraten wollen die zügige Fertigstellung der A 44. Wir unterstützen dieses wichtige Infrastrukturprojekt im Landtag und selbstverständlich in unserer Verantwortung vor Ort. Minister Posch hat am 15. September 2009 im Landtag das Jahr 2016 als ehrgeiziges Ziel der Fertigstellung der A 44 genannt. Wenn dies zutrifft, meine Herren von der FDP, können Sie zu Recht erneut eine Aktuelle Stunde beantragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der vorliegende Entwurf wurde in Teilen von der Feuerwehr wegen der Vorschrift einer Doppelbedienbarkeit – zu Recht – stark kritisiert. Ist in der neuen Regelung, die Sie eben angekündigt haben, die Doppelbedienbarkeit für die Ausbildungsfahrzeuge als Voraussetzung vorgesehen?
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Taskforce die A 44 beplant und parallel mit gleicher
Intensität die Ortsumgehung Reichensachsen der B 452 angegangen wird?
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen gehen die Planungen der Ortsumgehung B 83 Lispenhausen nur schleppend voran?
Ist das ASV in Eschwege personell in der Lage, die entsprechenden Planungsschritte zügig abzuarbeiten, oder liegt es an fehlenden finanziellen Zuweisungen, dass dies nicht geschieht?
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen lehnt das Kultusministerium eine Beteiligung der hessischen Schulen an der Kampagne „Komm mach mit“ der hessischen Jugendfeuerwehren ab?
Aus welchen Gründen haben Sie dann in einem Schreiben vom 17. März auf die Zuständigkeit des Innenministe riums verwiesen, um diese Aktion der Jugendfeuerwehren durchführen zu lassen?
Das heißt, dass die Verteilung von Flyern der hessischen Jugendfeuerwehren nicht Ihre Zustimmung findet, oder habe ich das eben falsch verstanden?
Herr Minister Posch, Sie hatten eingangs erwähnt, dass diese Änderung, die der Bundestag beschlossen hat, nicht unbedingt Ihre Zustimmung findet. Jetzt geht das in den Bundesrat. Wie wird die Landesregierung im Bundesrat zu dieser Gesetzesinitiative und der bisherigen Beschlusslage Stellung nehmen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hessische Landtag hat mit Debatten über historische Ereignisse – ich erinnere an die für mich peinliche Debatte über die Wiedervereinigung am 29. September 2010 – keine guten Erfahrungen.
Dies liegt daran, dass insbesondere die CDU-Fraktion dieses Hauses aus vordergründigen politischen Motiven eine verkürzte Betrachtung und Bewertung geschichtlicher Zusammenhänge vornimmt.
Durch systematisches Weglassen und Unterschlagen geschichtlicher Fakten wird eine parteipolitische Interpretation historischer Abläufe suggeriert, die nicht akzeptabel ist. Dass die Freiheitspartei der FDP dies im Schlepptau der CDU immer mitmacht, ist bedauerlich, das kann man aber nicht ändern.
Dies trifft auch auf den von CDU und FDP vorgelegten Entschließungsantrag zum 60. Jahrestag der Charta der deutschen Heimatvertriebenen und dem 60. Jahrestag des Wiesbadener Abkommens zu. Die SPD hat aus diesem Grund einen eigenen Entschließungsantrag, Drucks. 18/2912, eingebracht.
Den Ergänzungen unseres Antrags könnte auch von der FDP zugestimmt werden; es sei denn, der Konflikt zwischen Außenminister Westerwelle, FDP, und der BdVVorsitzenden Erika Steinbach, CDU, über die Besetzung des Beirats der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ war nur ein mediales Geplänkel ohne substanzielle Überzeugung.
Dass sowohl die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 als auch das Wiesbadener Abkommen vom Vortag, also vom 4. August 1950, von den Grundüberzeugungen von Verständnis und Versöhnung in Europa getragen sind, ist die rationale Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg mit über 50 Millionen Toten und unendlichem menschlichen Leid.
Leider bekennt sich weder die Charta der deutschen Heimatvertriebenen noch das Wiesbadener Abkommen zu den Gräueltaten des Naziregimes. Diese Fakten der damals jüngsten Geschichte, 1950, wurden ausgeblendet.
Auch die Tatsache, dass die Hälfte der 12 Millionen Vertriebenen auf Veranlassung der deutschen Behörden vertrieben wurde, wird in der Charta leider verschwiegen. „Die Völker der Welt“, heißt es in der Charta, „sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid in dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden“. Leider wird der Völkermord an Millionen von Juden, Sinti und Roma, Andersdenkenden und Behinderten noch nicht einmal erwähnt.
Wer das Geschehene nicht beim Namen nennt, kann das Trennende nicht überwinden. Er legt zumindest den Keim für künftiges Misstrauen oder nimmt dies billigend in Kauf. Dieses Misstrauen ist dem Bund der Vertriebenen daher auch oft in den Nachbarländern, insbesondere aus Tschechien und der Republik Polen, entgegengeschlagen. Leider hat die Spitze des BdV auch oft bis in die jüngste Zeit mit den Forderungen auf Entschädigungen bis ins Jahr 2005 hinein diese Vorurteile durchaus durch ihr Handeln bestätigt.
Dass Nationalsozialisten wie der ehemalige SS-Obersturmbannführer Rudolf Wagner mit zu den Erstunterzeichnern der Charta gehörten, ist geschichtliche Wahrheit. Ob er oder andere persönliche Schuld im Naziregime auf sich geladen haben, können wir nicht bewerten. Diese Tatsache kann aber auch die Bedeutung dieser Charta für das Selbstverständnis der Vertriebenen und ihre Signale und Zeichen der Versöhnung und Aussöhnung mit den Nachbarn im Osten nicht schmälern.
Die Charta und das Wiesbadener Abkommen haben einen wichtigen Beitrag für ein geeintes und friedliches Europa geleistet, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Europavorstellungen der Verbandsfunktionäre des BdV waren oft auch nicht kongruent mit den Vorstellungen der Regierungen und waren es teilweise im Zusammenhang mit der Diskussion um die deutsche Einheit auch nicht – ich nenne nur den Grenzbestätigungsvertrag mit Polen.
Für die ca. 12 Millionen Vertriebenen, denen großes Leid und Unrecht widerfahren sind und die ihre Heimat verloren haben, war der Verzicht, der in der Charta dokumentiert ist, sicherlich sehr schmerzlich. Die Lebenswirklichkeit der Vertriebenen in den Nachkriegsjahren war jedoch von den Sorgen des Alltags geprägt: große Wohnungsnot, die Versorgungslage mit Lebensmitteln, fehlendes Einkommen und fehlende Beschäftigung.
Die Erfahrungen in der eigenen Familie – zwei meiner Onkel sind Sudetendeutsche – haben sicherlich auch dazu beigetragen, dieses Verständnis zu verstärken. Die harte Arbeit für den kleinen Lebensunterhalt hat meine Eltern nicht daran gehindert, die größte Not unserer Verwandten lindern zu helfen. Die Freundschaft mit vielen Heimatvertriebenen gilt auch heute und über diesen Tag hinaus.
Politisch wurden von der SPD-Regierung unter Georg August Zinn mit ihren Investitionen im sozialen Wohnungsbau und der Schaffung von Arbeitsplätzen die richtigen Weichen gestellt. Die Lage der Vertriebenen, aber auch der Einheimischen hat sich zunehmend verbessert. Die Menschen haben alle gleichermaßen davon profitiert.
Dies hat das Miteinander und die Integration gefördert und hat zu Recht einen positiven Ausdruck in Hessen gefunden. Aus den genannten Gründen haben wir einen eigenen Antrag gestellt.
Ich möchte zum Schluss im Hinblick auf den Respekt vor den Vertriebenen Heinrich Heine zitieren:
… der Mensch ist nicht immer aufgelegt zum Lachen, er wird manchmal still und ernst und denkt zurück in die Vergangenheit; denn die Vergangenheit ist die eigentliche Heimat seiner Seele, und es erfasst ihn ein Heimweh nach den Gefühlen, die er einst empfunden hat, und seien es auch Gefühle des Schmerzes.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen wird einem Lehrling aus Bebra durch das Staatliche Schulamt in Fritzlar eine dreistündige Hin- und Rückfahrt zur Berufsschule Homberg (Efze) zugemutet, obwohl er wohnortnah die Berufsschule und die Lehrbaustelle in Bebra besuchen könnte?
Es ist schön, dass dieser schwierige Verwaltungsakt durch Sie persönlich so entschieden wurde.Welche Maßnahmen hat Ihr Haus zur dokumentierten Stellungnahme des Schulamtes in Fritzlar getroffen, die Wegezeiten von insgesamt drei Stunden täglich stellten eine nicht unerhebliche Belastung, aber keinen unzumutbaren Härtefall im Hinblick auf den Lehrstellenmarkt und auf die Betriebe dar, die gern Lehrlinge haben wollen?
Halten Sie das Vorgehen des Staatlichen Schulamtes in Fritzlar für sensibel genug, um den Problemen im ländlichen Raum gerecht zu werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Caspar, bei allem persönlichen Respekt: Sie haben eine Rede gehalten, die man auf dem CDU-Parteitag hätte halten können. Ich glaube aber nicht, dass sie vollumfänglich dem Inhalt dessen angemessen wäre, worum es geht.
Dass wir uns als Hessischer Landtag 20 Jahre nach der Wiedervereinigung mit dem Thema Beratung von SEDOpfern beschäftigen, hat mehrere Gründe.
Formal liegt es daran, dass es einen gemeinsamen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Partei DIE LINKE betreffend Entschädigung von Opfern des SED-Regimes in Hessen, Drucks. 18/778, gab, der diese Problematik im letzten Jahr aufgegriffen hat. Daraus resultierte die Anhörung vom 4. November 2009 des Unterausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung. In der Anhörung erhielten wir von haupt- und ehrenamtlichen Fachleuten aus ihrer Tätigkeit in Opferverbänden, kirchlichen Einrichtungen, Stiftungen wie Point Alpha, Behörden und Ministerien anderer Bundesländer und von einem Anwalt wichtige Hinweise zur Praxis der Verfahren.
Dies hat zu den konkreten Vorschlägen geführt,die sich in dem vorliegenden Antrag Drucks. 18/2178 wiederfinden und jetzt Gegenstand der Debatte sind. Dieser Antrag wird jetzt gemeinsam von vier Fraktionen dieses Hauses getragen. DIE LINKE ist nicht mehr dabei. Demokratie hat jedoch das Kernelement des Dialogs über politische Fragen und nicht ideologisch motivierter Ausgrenzung. Das muss an dieser Stelle auch gesagt werden.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen und stehen jedoch die SED-Opfer, die Opfer der DDR-Diktatur. Das persönliche Schicksal vieler SED-Opfer und damit verbundene Anträge auf Entschädigung unterliegen eben nicht einem klaren Schema mit zeitlichen Abfolgen. Viele Opfer sind traumatisiert und haben über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg eine Selbsterhaltungsstrategie des Verdrängens entwickelt. Wie weit und tief die Verletzungen der Persönlichkeit gehen, zeigen z. B. auch die Vorkommnisse um den sexuellen Missbrauch, den wir heute öffentlich diskutieren. Für viele hat erst die öffentliche Diskussion die Türen zum eigenen Ich aufgestoßen und dieses
ans Tageslicht befördert; denn Opfer vergessen nicht, sie verdrängen.
Aber SED-Opfer stellen heute und hoffentlich auch in der Zukunft noch Anträge auf Entschädigung und Rehabilitierung.Dazu sollten wir sie auch ermuntern und ihnen Hilfestellung und Unterstützung bieten. Sie dürfen nicht in die Rolle lästiger Bittsteller gedrängt werden.
Diese Anhörung vom 4. November hat konkrete Hinweise auf Defizite bei den Verfahrensabläufen ergeben und berechtigterweise klare Qualifikationen und Sachkenntnis der am Verfahren Beteiligten gefordert. Diese Einstellung hat keinen anklagenden Charakter und eignet sich nicht für Schuldzuweisungen im politischen Alltagsgeschäft. Im Mittelpunkt müssen die Hilfestellungen für die Opfer der SED-Diktatur stehen.
Ebenso wichtig ist jedoch auch die gesamtgesellschaftliche Debatte um die Geschichte der DDR.
Wir Sozialdemokraten bewerten die 40-jährige kommunistische Herrschaft in der DDR als Diktatur. Ich sage dies sehr bewusst nicht nur deshalb, weil Sozialdemokraten zu den Opfern und Verfolgten gehörten und die SPD durch die Zwangsvereinigung aufgelöst und von den Machthabern kaltgestellt wurde. Die Wirklichkeit in der DDR war und ist mit den Wertvorstellungen von Demokratie nicht in Übereinstimmung zu bringen.
Ein Staat wie die ehemalige DDR, der in seiner Verfassungswirklichkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern die elementarsten Grundrechte und Merkmale demokratischer Verfassungen wie freie Wahlen, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, freie Gewerkschaften, Religionsfreiheit,freie Berufswahl,Reisefreiheit und das Recht,anders zu sein, verweigert, ist nach unserem Verständnis eine Diktatur.
Erst recht trifft diese Bewertung zu, wenn die eigenen Bürger, die für diese Rechte und ein selbstbestimmtes Leben eintreten oder nur im Verdacht stehen,das tun zu wollen, mit den perfidesten Methoden der Staatsmacht psychisch und physisch verfolgt werden.
Wie in jeder Diktatur gibt es Mitläufer, aktive Unterstützer und willfährige Helfer. Dazu gehörten in der DDR auch die Blockparteien,die bei wichtigen Entscheidungen wie beim Bau der Mauer 1961 und dem Einmarsch in die damalige Tschechoslowakei stets auf Regierungskurs der Kommunisten waren.
Auch dies muss klar ausgesprochen werden und gehört zur Geschichte der Diktatur in der DDR. Ein demokratischer Rechtsstaat bedingt ein ausbalanciertes Verhältnis von Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Wesentliche Teile dieses Dreiklangs der eigenen Bevölkerung vorzuenthalten und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit Füßen zu treten, ist Kennzeichen einer Diktatur.
In der öffentlichen Diskussion über Diktaturen verbietet sich auch eine bewusste oder unbewusste Relativierung, indem die Naziherrschaft als Diktatur gedanklich in einen
Bewertungsmaßstab einbezogen wird. 50 Millionen Tote des Zweiten Weltkriegs und 6 Millionen ermordete Juden stehen für immer als Mahnmal einer menschenverachtenden nationalsozialistischen Herrschafts- und Rassenideologie. Jeglicher gedankliche Vergleich verbietet sich.
Nur diese klare Positionierung ohne Verklärung der Wirklichkeit in der DDR kann den Opfern den verdienten Respekt zollen, ihnen damit ein Stück Genugtuung verschaffen und ihnen ihre Würde teilweise wiedergeben.
Dass wir als Landtag durch die Anhörung wichtige Hinweise auf Verbesserungen in institutionellen und organisatorischen Strukturen erhalten haben, ist kein Vorwurf an die Handelnden.Woher sollten sie auch die dazu erforderliche Sensibilität haben, wenn sie dafür weder eigene Erfahrungen einbringen konnten noch eine gebotene Vernetzung oder ein intensiver Austausch mit anderen Bundesländern erfolgte? Dass jetzt die Entschädigungsbehörden besser darauf vorbereitet werden, Mitarbeiter durch Gedenkstättenbesuche sensibilisiert und qualifiziert werden und ein niedrigschwelligeres Beratungsangebot vorgehalten wird, begrüßen wir sehr.
Den Gutachtern in diesen Verfahren kommt eine besonders große Bedeutung zu. Es ist von Frau Kollegin Schulz-Asche schon darauf hingewiesen worden: Es ist unheimlich wichtig, dass die Gutachter die Akzeptanz der Opfer haben, auch wenn sie nicht immer in ihrem Interesse zu einem Ergebnis kommen können. Das ist geboten, damit sie das Verständnis haben, dass ihnen Gerechtigkeit in diesen Verfahren entgegentritt.
Erforderlich ist auch, dass die Befristung zur Antragstellung bis zum 31.12.2011 – so ist die gegenwärtige Rechtslage – aufgehoben wird. Erlittenes Unrecht in einer Diktatur darf nicht durch zeitliche Abläufe unter den Teppich der Geschichte gekehrt werden.
Die SPD-Fraktion stimmt diesem Antrag mit seinen Zielformulierungen zu. Wir wissen heute nicht, wie viele Anträge von Opfern noch gestellt werden.Aber durch unsere gemeinsam erarbeiteten Vorschläge können wir Verbesserungen in den Verfahren erreichen. Dies sind wir den Opfern der DDR-Diktatur schuldig, aber dies ist auch unsere Aufgabe und Verpflichtung, wenn Demokratie und Menschenwürde im Zentrum unserer Arbeit im Hessischen Landtag stehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Kaufmann, ich möchte eines vorwegschicken: Ich bin klar für die A 44. Ich freue mich darauf, dass es hoffentlich bald weitergeht. Ich kann nur formulieren: Es ist – ich sage: Gott sei Dank – so, dass nicht die Mehrheit der Bevölkerung des Werra-Meißner-Kreises heute
dieser Debatte folgen muss. Die Debatte ist rückwärtsgewandt. Es reicht.Wir müssen nach vorne schauen.
Zu der Behauptung, dass man wirtschaftlich nichts davon hätte: Ich und andere haben nie behauptet, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Werra-Meißner-Kreises und der Region, die an der A 44 liegt, nur von der A 44 abhängt. Aber sie hilft uns ein großes Stück, diese strukturellen Defizite aufzuarbeiten.
Wir haben ein anderes Thema im Werra-Meißner-Kreis. Wir haben das Thema des demografischen Wandels. Die Menschen wollen im Werra-Meißner-Kreis bleiben. Sie wollen aber auch schnell in die Ballungsräume – das ist für uns der Bereich Kassel – kommen. Deswegen kann ich Ihnen sagen: Ich kann Ihre rückwärtsgewandte Argumentation nicht teilen. Es ist doch beschlossen. Wir wollen es jetzt nur umsetzen. Deswegen kann ich alle nur dazu aufrufen, dass wir gemeinsam daran arbeiten. Ich wünsche, dass es bis 2016 klappt. Aber dazu müsste man durchaus das Instrument des Sofortvollzugs anwenden. Dazu werden wir vielleicht noch etwas durch den Verkehrsminister Posch hören. Im Interesse der Menschen an der B 7, an der B 27 und an der B 400 wünsche ich, dass endlich die Belastungen aufhören und wir sichtbare Fortschritte beim Bau der A 44 machen. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Welche kurz- bzw. langfristigen Maßnahmen will sie ergreifen, um mögliche Erdrutsche im Bereich Schwalbenthal am Hohen Meißner zu verhindern?
Kann der geschädigte Privateigentümer Dieter Kohl vom „Gasthaus Schwalbenthal“ auf finanzielle Unterstützung des Landes Hessen rechnen?
Weil aufgrund der Rechtslage die Zuständigkeit bei den Kommunen liegt, die früher Bergbau betrieben: Gibt es Empfehlungen an die Kommunen, wie sie sich für einen solchen Fall finanziell absichern können? Es übersteigt nämlich das finanzielle Leistungsvermögen einer Kommune mit ca. 3.300 Einwohnern, in einem solchen Fall finanziell in Vorlage zu treten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung wird heute in der zweiten Lesung verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass CDU und FDP zustimmen werden. Wie sich andere verhalten werden, werde ich noch begründen. Es wurde von dem Kollegen Reißer erwähnt, dass vor fünf Jahren, im Jahre 2004/2005, mit der Überleitung von 1.700 Menschen, die in der Landesverwaltung beschäftigt waren, in die Kommunalverwaltung die entsprechenden Aufgaben, die dazugehören, übergegangen sind – eine sicherlich immense Leistung,die dahintersteht. Das will ich durchaus bestätigen.
Wenn das so ist, dass das eine wirklich bedeutende Entwicklung im Bereich der Landesverwaltung/Kommunalverwaltung war, dann ist es unsere Auffassung, dass man bei einer so bedeutenden Vorgeschichte eine echte Evaluierung hätte machen müssen. Die Effizienzsteigerung, die mit diesem Gesetz in Aussicht gestellt wurde, wäre von uns Abgeordneten gerne einmal daraufhin bewertet wor
den, ob das eingetreten ist. Ich glaube, das wäre durchaus das Selbstverständnis des ganzen Hauses gewesen.
Wenn man allerdings, wie es die Landesregierung nun gemacht hat, mit den Spitzenverbänden bilaterale Gespräche geführt hat, so ist festzustellen: Es ist vom Landkreistag uneingeschränkte Zustimmung konstatiert worden; der Hessische Städtetag hat auf bestimmte personelle Defizite hingewiesen,was in der etwas höflichen Form lautet: Die Regelung wird als positiv, dennoch als unzureichend bewertet. – Eine höfliche Umschreibung, dass man in einigen Punkten durchaus noch Kritik hat.
Wenn man Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Landesverfassung ernst nimmt, dann hätte man eine solche Evaluierung machen sollen und müssen.Weil das nicht erfolgt ist, werden wir Sozialdemokraten uns heute bei der Verabschiedung dieses Gesetzes der Stimme enthalten.– Danke schön.
Ich bin Sozialdemokrat und bleibe es auch.
Ich frage die Landesregierung:
Woran liegt es, dass ihre Rechtsverordnung zum Feuerwehrführerschein und damit verbundene konkrete Handlungsgrundlagen für die Kommunen und Feuerwehren noch nicht vorliegen?
Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen: In Bayern gilt das schon seit dem 16. Oktober 2009. Ich habe trotzdem eine Zusatzfrage. Wird sich das Land Hessen an den dann den Kommunen zusätzlich entstehenden Kosten beteiligen?
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass jeder Tag, an dem das unwürdige Gezerre um den Sitz im Stiftungsrat weiter fortgeführt wird, ein Schaden für die deutsch-polnischen Beziehungen und für Europa insgesamt ist.
Aus diesem Grunde die herzliche Bitte der Sozialdemokraten, diesem unwürdigen Gezerre ein Ende zu setzen und dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zum Anlass genommen, uns Bewertungen aus der Anhörung in der Form zueigen zu machen, dass wir bestimmte Argumente aufgenommen haben. Ich möchte vorher aber noch einmal auf einige Punkte eingehen, die zwar diskutiert wurden, hier aber letztendlich nicht durch Änderungsanträge dokumentiert sind.
Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Diskussion,die auch vom Landesfeuerwehrverband in Bezug auf die Altersgrenze geführt wurde. Diese Erweiterung wurde vom Landesfeuerwehrverband abgelehnt. Bisher ist es so:Von 60 bis 62 Jahre kann man das freiwillig machen. Dieses Gesetz sieht jetzt vor, dass man das auch bis 65 Jahre machen kann. Auch wir teilen die Auffassung: Wenn es um freiwillige Feuerwehren geht, dann trauen wir den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren zu, selbst zu entscheiden, ob sie ihren Dienst für die Allgemeinheit in der freiwilligen Feuerwehr bis 65 Jahre leisten wollen.
Eines sehen wir in dieser Situation nicht: dass daraus eine eventuelle Verlängerung für die Hauptamtlichen im Bereich der Schichtarbeit abgeleitet wird. Es ist vollkommen klar, auch für die SPD-Fraktion: Wer sich im 24-StundenDienst, rund um die Uhr und sonn- und feiertags für die Allgemeinheit einsetzt, hat einen Anspruch darauf, dass seine Dienstzeit mit 60 Jahren beendet ist. Alle statistischen Unterlagen belegen, dass gerade die Lebenserwartung von Personen, die im Schichtdienst arbeiten – noch dazu in drei Schichten –,kürzer ist.Aus diesem Grunde sehen wir diese Besorgnis nicht.
Eine Randerscheinung der Diskussion war § 8, in dem es um die altersgerechte Ausstattung für die Bambini-Feuerwehren ging. Ich hoffe sehr, wahrscheinlich im Einklang mit vielen Kommunen, dass dadurch nicht erhebliche Kosten auf die Kommunen zukommen. Hier wurde vom Präsidenten Ackermann formuliert:Ab und zu ein Handlauf oder vielleicht ein zusätzlicher Kleiderhaken, das wäre es. – Ich hoffe sehr, dass es bei dieser Einschätzung bleibt und die Praxis vor Ort uns nicht eines Besseren belehrt.
Wir haben die Anhörung zum Anlass genommen, in drei wesentlichen Punkten Änderungsanträge zu stellen. Darauf möchte ich noch einmal kurz eingehen. Wir haben uns dafür entschieden, den Kostenersatz für die Aufwendungen der Hilfsorganisationen bei überörtlichen Einsätzen zu regeln.Das heißt,sie haben einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Kosten. Im Ausschuss gab es eine kleine Diskussion darüber. Mich hat die etwas lapidare Ausführung sehr gewundert: „Die bekommen genug Geld“. Wenn das so wäre, wäre es nicht ganz nachvollziehbar, dass man im Jahr 2006 die zusätzlichen Kosten für die Fußballweltmeisterschaft bezahlt hat.
Es kann doch nur eines gelten: Entweder haben sie genug Geld, um die zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen, oder sie haben es nicht. Wir wollen es nicht immer dem Goodwill des Ministers überlassen, dass eine solche Genehmigung erteilt wird, weil die finanziellen Belastungen für die Hilfsorganisationen doch sehr groß sind.
Des Weiteren wollen wir den Sonderstatusstädten Hanau, Marburg, Gießen, Fulda, Rüsselsheim und Bad Homburg
die Möglichkeit eröffnen, dass sie bei dem überörtlichen Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe ihre Mehrkosten bei den Personal- und Sachkosten auch in die entsprechenden Rechnungen umsetzen können. Ich glaube, das ist nicht nur recht und billig;denn gerade diese Städte leisten durch ihre fachlich hoch qualifizierten Brandschutzleistungen Erhebliches für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und auch für den Katastrophenschutz.
Des Weiteren haben wir vorgeschlagen, dass die Kommunen ihre Vorhaltekosten umsetzen können.Bisher werden bis zu 20 % als Eigenbehalt registriert. Wir wollen das gern auf 90 % erhöhen.Es würde den Kommunen gut tun, eine zusätzliche finanzielle Entlastung zu haben.
Leider ist es so – das wurde eben schon vorgetragen –, dass diese Änderungsanträge nicht angenommen wurden. Sie haben unsere Anträge abgelehnt. Letztendlich haben Sie die Anliegen der Hilfsorganisationen und der Kommunen nicht zu Ihren eigenen gemacht, was wir sehr bedauern. Dennoch haben wir uns entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die freiwilligen Feuerwehren in diesem Lande darauf vertrauen können und müssen, dass sich eine breite Mehrheit in diesem Landtag für den gesetzlichen Rahmen ausspricht und damit eine Plattform bietet, dass sie wissen: Sie können auf uns im Hessischen Landtag vertrauen.
Aus diesem Grunde kann ich Ihnen, wie eben vorgetragen, sagen:Wir bedauern, dass die Änderungsanträge von Ihrer Seite nicht angenommen worden sind.Aber wir werden dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ist es zutreffend, dass juristische Entscheidungen in der Vergangenheit nicht zeitnah und konsequent in die Planungen einbezogen wurden und es dadurch zu durchaus auch erheblichen zeitlichen Verzögerungen gekommen ist?
Deckt sich das Vorhaben in Bebra mit der momentanen Investitionsplanung der DB AG?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Gründe sind für die Unterbrechung der Baumaßnahmen für den Radweg R 5 zwischen Sontra-Hornel und Sontra-Berneburg verantwortlich?
Warum ist eine solche Bauausführung gewählt worden, obwohl damit eine für die Radfahrer sicherlich sehr gefährliche Querung der B 27 erforderlich ist?
Dann frage ich noch einmal nach: Wer ist jetzt dafür verantwortlich? Ist es das ASV aufgrund der Statik, oder ist
es die Firma, die ausgeführt hat, weil sie nicht rechtzeitig die entsprechenden Winkelsteine bestellt hat?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Da wir heute den Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in erster Lesung beraten, ist es sicherlich auch einmal Zeit, kurz auf das erste Gesetz dieser Art zurückzublicken. Wenn man den Rahmen betrachtet, in dem sich solche Gesetze bewegen, muss man eigentlich eines feststellen. Hätten wir nicht die ehrenamtlichen freiwilligen Helfer bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz, dann könnten wir zwar sehr gut ein solches Gesetz beschließen, aber es könnte nicht mit Leben erfüllt werden. Es könnten auch keine Leben gerettet werden. Es könnten keine Immobilien mit ihrem entsprechenden Wert gerettet werden. Deswegen gilt mein Dank allen, die sich im Land Hessen für diese Aufgabe ehrenamtlich engagieren. Natürlich gilt er auch denen, die das hauptamtlich machen.
Das wurde eben schon erwähnt: Nur 3 % derer, die da tätig sind, machen das hauptberuflich.
Herr Minister Bouffier hat das eben schon gesagt: Es sind 75.000 Menschen, die sich momentan aktiv betätigen. Es sind 29.000 junge Menschen, die sich bei den Jugendfeuerwehren engagieren.
Da hat z. B.das erste Gesetz aus dem Jahr 2007 einen Hinweis gegeben. Man hat die Anstrengung unternommen, eine Bambini-Feuerwehr für Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren einzurichten. Ich glaube, das müsste man einmal evaluieren. Das war damals sicherlich der richtige Schritt, um relativ früh an junge Menschen heran
zukommen und um sie für die Feuerwehr und vielleicht auch für den Katastrophenschutz zu interessieren.
Wir haben aber auch etwas anderes gehört. Das war auch Bestandteil des letzten Gesetzes. Der Herr Minister ist eben noch einmal ganz kurz darauf eingegangen. Mit dem ersten Gesetz haben wir die Option eröffnet, dass man über das 60. Lebensjahr hinaus seinen Dienst bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres verlängern konnte. Ich habe mich mit vielen Aktiven bei der Feuerwehr unterhalten. Sie sagen: Okay, das kann man durchaus machen.
Aber wenn man sich die Zahlen ansieht, muss man doch sagen: Es ist als Option in das Gesetz aufgenommen worden.Aber das war nicht der ganz große Wurf. Denn wenn man sich die Statistik anschaut, erkennt man, dass die Zahl der Aktiven, die über 50 Jahre alt sind, eigentlich im Verhältnis zu den anderen sehr gering ist. Aus diesem Grund kann natürlich die Zahl derer, die von einer solchen Option Gebrauch gemacht haben, nicht sonderlich hoch sein. Ich glaube, das wird auch die Diskussion im Innenausschuss zeigen, nachdem wir die Zahlen erhalten haben,die genau zeigen werden,was es da wirklich an Zuwachs gegeben hat.
Sie wollen jetzt die Möglichkeit eröffnen, dass man das noch bis zum 65. Lebensjahr machen kann. Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen. Es gibt auch eine des Landesfeuerwehrverbandes. Dort ist man eigentlich der Meinung, dass angesichts einer solchen Bedeutung bei den Ehrenamtlichen und auch bei den Hauptamtlichen mit 60 Jahren durchaus Schluss sein könnte.