Mit dieser Struktur sind wir auf einem sehr guten Weg. Wir werden es damit auch schaffen, dass die Lehrer im Vorbereitungsdienst mit ihren zwei Staatsexamen dann fertig sind, wenn wir sie brauchen, nämlich zum Halbjahr bzw. zum Schuljahresbeginn. Damit können sie direkt in den Dienst übernommen werden.
Wir werden auch den Praxisanteil am eigentlichen Prüfungstag stärken. Die Prüfung trägt mit einem erheblichen Gewicht zur Note des zweiten Staatsexamens bei. Auch hier wird der Fokus ganz klar auf der Praxis, also auf den Lehrproben, liegen. Das ist aus unserer Sicht wichtig und richtig.
Wir werden aber auch die Rolle der Schulen stärken. Das Gutachten des Schulleiters wird wieder eingeführt werden. Denn unsere feste Auffassung ist, dass auch der Schulleiter ein Wörtchen mitzureden haben sollte. Er kann die Entwicklung eines solchen jungen Menschen, eines Lehramtanwärters, beurteilen.
Das wurde vorhin schon gesagt. Es gibt eine Reihe Änderungsanträge. Zum Teil wurde schon Zustimmung von der Opposition signalisiert. Es geht da auch um einige kleinere handwerkliche Fehler, die sich eingeschlichen haben.
Frau Habermann hat es schon angesprochen. Es gibt allerdings auch etwas, wo man sich womöglich nicht wird einigen können. Das betrifft die Rolle der Lehrkraft des Vertrauens im Prüfungsausschuss. Ich halte es generell für einen sehr großen Fortschritt, dass wir wieder eine Lehrkraft des Vertrauens im Prüfungsausschuss haben werden. Das wird in 99,5 % der Fälle wahrscheinlich die Mentorin oder der Mentor sein, die oder der am Prüfungstag im Prüfungsausschuss mit dabei sitzt. Das gibt dem Prüfling Sicherheit, wenn er dort ein vertrautes Gesicht sieht. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt.
Man kann darüber diskutieren, ob diese Lehrkraft des Vertrauens im Prüfungsausschuss ein Stimmrecht haben soll, wie es der Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorsieht und wie es die GEW fordert. Es gibt gute Argumente, die dafür sprechen. Es gibt Argumente, die dagegen sprechen. Ich habe mich letzten Endes davon überzeugen lassen, dass wir es bei der jetzt im Gesetz vorgesehenen Regelung belassen sollten. Ich denke, das ist in dem Fall der richtige Weg.
Auch die Ausbildung für die beruflichen Schulen wurde angesprochen. Die beruflichen Schulen sind eine sehr innovative Schulform, die in unserem Land Großartiges leistet. Ich denke, wir sollten sie mit der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes dazu befähigen, dass sie entsprechend qualifizierte Bewerber bekommen. Das kann z. B.
Das wurde schon gesagt: Die dritte Lesung wurde beantragt. Auch ich beantrage jetzt noch einmal formell für meine Fraktion die dritte Lesung. Denn es gibt in der Tat einige Änderungsanträge, über die wir im Ausschuss noch reden sollten. Wir werden dann sehen, ob wir auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Herr Kollege Wagner, ich muss allerdings eines sagen. Damit muss ich ein wenig Wasser in den Wein gießen. Sie haben sehr viel über die erste Phase der Ausbildung gesprochen, die wir heute nicht beraten. Sie haben ein wenig versucht, uns Ihren Dringlichen Antrag schmackhaft zu machen.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich sehe nicht so ganz die Notwendigkeit Ihres Dringlichen Antrags. – Das wurde schon gesagt: Entsprechende Prozesse laufen bereits. Die entsprechenden Arbeitsgruppen sind gebildet. Aus meiner Sicht muss man das deswegen jetzt nicht unbedingt haben. Wir behalten uns vor, ob wir dem nach der Beratung im Ausschuss werden zustimmen können.
Ich denke, wir werden in dem Sinne zu einem sehr guten Ergebnis für die hessischen Lehrerinnen und Lehrer kommen. Damit werden wir auch für die hessischen Schülerinnen und Schüler zu einem qualitativ guten Unterricht kommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Inhalten dieses Gesetzentwurfs wurde bereits ausreichend vorgetragen. Deshalb werde ich das nicht mehr tun.
Wir lösen mit diesem Gesetzentwurf ein Versprechen ein, das alle Fraktionen im Wahlkampf 2008 während einer öffentlichen Veranstaltung gegeben haben. Die FDP-Fraktion hat dann im Jahr 2008 den ersten Gesetzentwurf zu dem Thema vorgelegt. Er fiel der Diskontinuität zum Opfer.
Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf, der in sich wirklich rund ist. Ich freue mich auch sehr, dass die Verkürzung auf 21 Monate von allen begrüßt wurde. Ich glaube, mit 21 Monaten können wir die Qualität der Lehrerausbildung in Hessen weiterhin auf hohem Niveau halten. Ich glaube nicht, dass das Nordrhein-Westfalen mit 18 Monaten genauso machen kann, wie wir es hier machen werden.
Ich denke, dieses Gesetz ist ein Beleg dafür, dass es gut ist, wenn man vorher im Dialog mit vielen anderen daran arbeitet. Deshalb gibt es auch nur noch wenige kleine Unstimmigkeiten zwischen uns.
Wir nehmen uns natürlich auch die erste Phase vor. Sie wissen aber, dass es dabei noch einen dritten Partner gibt; das sind die Universitäten, die man mit ins Boot holen muss. Es ist in die Struktur der Universitäten nicht ganz einfach einzubauen, die Studierenden dort wegzuholen und in die Schule zu schicken. Damit ist die Arbeitsgruppe beschäftigt, und auch sie wird dieses Thema lösen.
Es freut mich sehr, dass die Opposition zu diesem Gesetzentwurf so positiv gesprochen hat. Es wäre eine Sensation, wenn wir ein Gesetz zum Thema Lehrerbildung hier im Landtag einstimmig beschließen könnten. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun nach erfolgter zweiter Lesung zur Überweisung. Entsprechend dem Antrag, den Gesetzentwurf einer dritten Lesung zu unterziehen, überweisen wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Kulturpolitischen Ausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Gleichzeitig überweisen wir den Dringlichen Antrag, Tagesordnungspunkt 75, an den Kulturpolitischen Ausschuss. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Wir bitten, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auch an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist Teil der Beschlussempfehlung, er geht also automatisch an den Kulturpolitischen Ausschuss.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele 2015 auch in Hessen beitragen – Drucks. 18/3742 zu 18/3644 –
Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses angenommen worden ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Tagesordnung bereinigen. Die Fraktionsgeschäftsführer haben sich darauf verständigt, folgendermaßen zu verfahren:
Tagesordnungspunkt 20 soll ohne Aussprache an den Innenausschuss überwiesen werden, aber nicht zur abschließenden Beratung, er kehrt ins Plenum zurück. – Es widerspricht niemand. Damit ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22 wird zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen. – Dem widerspricht auch niemand. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24 soll zur abschließenden Beratung an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Keiner widerspricht. Dann ist das so beschlossen.
Im nächsten Plenum aufzurufen wären die Tagesordnungspunkte 25, 26, 27, 29, 30, 31 und 33. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 34 soll zur abschließenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. – Dem widerspricht auch keiner. Dann ist das so beschlossen.
Die Tagesordnungspunkte 36, 37 und 74 überweisen wir zur weiteren Beratung an den Sozialpolitischen Ausschuss. Sie kommen ins Plenum zurück.
Tagesordnungspunkt 38 soll zur abschließenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden. – Kein Widerspruch. Dann ist das so.
Die Tagesordnungspunkte 41 und 73 werden zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen und kommen ins Plenum zurück.
Das war es. Ich bedanke mich herzlich. Ich wünsche eine gute Zeit bis zum nächsten Treffen. Auf Wiedersehen.