Herr Kollege Spies, ansonsten bin ich gern bereit, Ihr Angebot anzunehmen. Wir machen das gern, dass wir uns einmal die Strukturen in Hessen anschauen. Da kann jeder ein paar Vorschläge machen. Wir sollten einmal die Strukturprobleme in Hessen anschauen, wo wir Überversorgung und wo wir Unterversorgung haben. Gemeinsames Ziel muss es sein, eine gute Versorgung für die Menschen zu erreichen. Da gibt es unterschiedliche Wege, die zu diesem Ziel führen, und die können wir gern diskutieren. Das Angebot nehme ich gern an. Wir sollten nachher die Details dieser Reise verabreden. Dann können wir hier gemeinsam eine Aktuelle Stunde machen, was wir für Erfahrungen gesammelt haben. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung des Hessischen Sozialministers betreffend „Ärztliche Versorgung sichern – neue Wege für eine patientengerechte Versorgungsstruktur“.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes – Drucks. 18/4088 –
Ich darf Frau Kultusministerin Henzler dazu das Wort erteilen. Fünf Minuten sind vorgesehen, Frau Ministerin.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der außerschulischen Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens in Hessen.
Die Gesetzesnovelle knüpft im Kern an das derzeit geltende Weiterbildungsgesetz an, das im Jahr 2006 – man höre und staune – einstimmig vom Hessischen Landtag beschlossen wurde.
Sie nimmt darüber hinaus nötige, durch aktuelle Entwicklungen der hessischen Weiterbildungslandschaft bedingte Anpassungen vor. Die Novelle erweitert gleichzeitig den Handlungsspielraum für die an der Weiterbildung beteiligten öffentlichen und freien Träger zur Weiterentwick
lung des Systems lebensbegleitenden Lernens in Hessen. Wir haben den Ablauf der Geltungsdauer dieses Gesetzes dazu genutzt, um zu prüfen: Was hat sich bewährt, was ist gut, was sollte verbessert werden?
Bewährt hat sich das derzeit geltende Weiterbildungsgesetz in den vergangenen Jahren sehr wohl. Dies wird uns durch Fachwissenschaftler in den beiden bisher erstellten hessischen Weiterbildungsberichten, aber auch durch die öffentlichen und freien Weiterbildungseinrichtungen bestätigt. Dennoch, das geltende Weiterbildungsgesetz wird den neuartigen Herausforderungen im Bereich des lebensbegleitenden Lernens nicht ausreichend gerecht und muss deshalb fortgeschrieben werden.
Im Jahr 2001 wurden mit dem Hessischen Weiterbildungsgesetz die Erwachsenenbildung, die außerschulische Weiterbildung in Hessen grundlegend neu ausgerichtet. Es ging damals um Transparenz und Planungssicherheit, um stärkere Honorierung der Leistungen freier Träger und um eine neue Finanzierung, nicht am Personalschlüssel der Einrichtungen orientiert, sondern an den angebotenen Leistungen. Die Träger der Weiterbildung wurden so handlungsfähiger, und sie wurden im Rahmen des zunehmend dynamischer gestalteten Weiterbildungsmarktes bestandsfähiger gemacht.
Im Jahr 2006 wurde dieses Gesetz nach der im Jahr 2005 stattgefundenen Evaluation weiterentwickelt. Das Prinzip des lebensbegleitenden Lernens oder des lebenslangen Lernens, das die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung umfasst, wurde gesetzlich verankert. Es wurde eine Öffnung der Weiterbildung über den traditionellen Bereich hinaus geschaffen, und es wurde die Möglichkeit bildungs- und trägerübergreifender Kooperationen eröffnet.
Die Ergebnisse dieser Reform können sich sehen lassen. In Hessen existiert eine reiche, vielfältige Landschaft von Anbietern im Bereich der Erwachsenenbildung mit vielen innovativen Ansätzen, nicht zuletzt dank der Volkshochschulen und der freien Träger. Die Weiterbildungslandschaft ist leistungsfähig und sehr gut vernetzt. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Kooperationen und Netzwerke über die einzelnen Träger hinaus entstanden.
Der Hessencampus nimmt dabei im Bereich des lebensbegleitenden Lernens eine entscheidende Rolle ein. Ziel des Hessencampus ist es, Bildung für Erwachsene ganzheitlicher und attraktiver als bisher zu machen und damit immer mehr Menschen am lebensbegleitenden Lernen teilhaben zu lassen. Dass das eine ganz wichtige Aufgabe ist, sieht man daran, dass auch das Arbeitsalter der Menschen immer höher steigt, sodass die Weiterbildung auch im hohen Alter entsprechend den Abschnitten in einem langen Leben wichtiger wird.
Die Akzeptanz von Hessencampus vor Ort ist sehr groß. Im Jahre 2007 waren acht Regionen beteiligt, mittlerweile sind es 16. Weitere Regionen befinden sich im Aufnahmeverfahren. In den heute schon aktiven Zusammenschlüssen sind weit mehr als 150 Einrichtung involviert, darunter jetzt schon 35 berufliche Schulen, neun Schulen für Erwachsene und 18 Volkshochschulen.
Dieses strategische Bündnis Hessencampus, das seit Jahren erfolgreich praktiziert wird und bundesweit Beachtung findet, wird nun auf rechtliche Füße gestellt. Der Gesetzestext sieht jetzt die Verbünde im Kern eines Hessencampus der beruflichen Schulen, der Volkshochschulen und der Schulen für Erwachsene vor. In den Gesetzestext wird die Rolle der beruflichen Schulen im Rahmen von Hessencampus neu aufgenommen. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, eine richtige rechtliche Selbstständigkeit zu erhalten.
Auch die Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Zusammenhang mit Hessencampus erfolgt jetzt auf vertraglicher Basis und ist rechtlich abgesichert. Das übergeordnete Ziel, die Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen zu fördern – das ist die programmatische Vorgabe dieses Gesetzes –, ist aufgenommen und als Aufgabe der Weiterbildungseinrichtungen definiert worden.
Land und Kommunen sollen in Hessen gemeinsam die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, dass für alle Bürgerinnen und Bürger ein erreichbares, am Bedarf orientiertes und abgestimmtes Bildungsangebot vorhanden ist. Die Landesregierung hält aber nach wie vor an dem Grundgedanken des Weiterbildungsgesetzes fest. Die Weiterbildung ist eine öffentliche Aufgabe in öffentlicher Verantwortung.
Dieses Gesetz sieht zusätzlich die Möglichkeit einer Konstituierung regionaler Bildungskoordinationen vor. Dadurch können Angebote breiter angelegt und die Bildungsberatung verbessert werden. Auch die Zusammensetzung des Landeskuratoriums wird mit diesem Weiterbildungsgesetz verändert. Es werden mit beratender Stimme zwei Mitglieder des Hessencampus aufgenommen.
Die Gesundheitsbildung, die bisher lediglich eingeschränkt zu förderungsfähigen Pflichtangeboten der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zählte, wurde nun – und das auf ausdrücklichen Wunsch der Volkshochschulen – uneingeschränkt in das Pflichtangebot integriert. Es wurde die Möglichkeit einer Weiterbildungsstatistik geschaffen, die es in anderen Bundesländern schon gibt.
Aber auch die Weiterbildung der Erwachsenen muss einen gewissen Beitrag zu den Sparbemühungen dieses Landes leisten. Wir machen es nicht am Unterricht. Wir haben die Unterrichtsstunden der freien Träger nicht gekürzt. Wir haben auch die Honorarsätze für die Unterrichtenden nicht gekürzt.
Wir haben den Innovationspool gestrichen. Das ist schade. Aber irgendeinen kleinen Beitrag muss jeder Bereich dazu leisten.
Das alles zeigt die Bedeutung, die die Landesregierung dem lebensbegleitenden Lernen in Hessen beimisst. Die Vorentwürfe zu diesem Gesetz wurden sehr breit mit allen Trägern diskutiert. Es gab einen sehr konstruktiven Dialog. Auch das Landeskuratorium hat den Gesetzentwurf positiv zur Kenntnis genommen. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten. Ich hoffe, dass wir diesen Konsens auch im Parlament weiterführen können, und freue mich auf eine intensive Beratung.
Vielen Dank. – Die Redezeit ist ein bisschen überschritten worden. Wir sind etwas großzügig, was die fünf Minuten angeht. Die Aussprache beginnt mit Frau Kollegin Gnadl für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lebensbegleitendes Lernen ist ein Schlagwort, das sich besonders in den vergangenen Jahren wie ein Leitmotiv durch die bildungspolitische Diskussion zieht. Vor dem Hintergrund des Übergangs zur Wissensgesellschaft bedeutet lebenslanges Lernen nicht nur eine Aufforderung an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, sich weiterzubilden, sondern auch an die Wirtschaft und Politik, für entsprechende Bildungsangebote zu sorgen.
Damit dieses Schlagwort vom lebensbegleitenden Lernen kein inhaltsleeres Modewort bleibt, muss es mit Substanz gefüllt werden. Dafür sorgen nicht zuletzt tagtäglich auch die Volkshochschulen und die vielen freien Bildungsträger in Hessen. Dafür haben wir als Landesgesetzgeber schon in der Vergangenheit mit den gesetzlichen Regelungen gesorgt. Dafür müssen wir weiterhin sorgen, um gute Rahmenbedingungen für die Weiterbildung zu geben.
Daher begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich, dass der Landtag im Zuge des Ablaufs der Geltungsdauer des Hessischen Weiterbildungsgesetzes über eine Novellierung diskutiert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt in einigen Bereichen auch eine positive Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes dar, beispielsweise bei der Einführung der Unterrichtsform des E-Learnings oder die angestrebte bessere Koordinierung von Bildungsangeboten.
An anderen Stellen haben wir als SPD-Fraktion allerdings auch Kritikpunkte, die wir gern konstruktiv in die Beratungen mit einbringen wollen, beispielsweise die Bezuschussung der Unterrichtseinheiten. Die Landesregierung möchte die Landesförderung für die öffentlichen Träger wie bisher auf 200.000 Unterrichtsstunden festschreiben. Das heißt, es wird nur jede siebte Unterrichtsstunde des geleisteten Pflichtangebots der Bildungsträger durch das Land gefördert. Dabei empfiehlt der hessische Weiterbildungsbericht 2010 – ich zitiere –:
Die öffentliche Kofinanzierung der Weiterbildung entfaltet eine hohe Bindungswirkung für die auch finanziell bedeutsame Beteiligung der gesellschaftlichen Großgruppen an Weiterbildung. Daher sollte das jetzige Finanzierungsvolumen auf jeden Fall angemessen erweitert werden. Eine Stagnation oder Absenkung würde das weitere finanzielle Engagement der beteiligten Verbände deutlich gefährden.
Meine Damen und Herren, erschwerend kommt hinzu, dass selbst die geförderten Unterrichtsstunden unverändert bleiben. Bedenkt man die seither eingetretenen Kaufkraftverluste, dann sieht man, dass hier ein Stillstand auf dem Bisherigen auch einen Rückschritt bedeuten kann. Daher fordern wir eine stärkere Bezuschussung der Unterrichtseinheiten durch das Land und werden dies in die weiteren Beratungen mit einbringen.
Ähnliches gilt für die Zuschüsse des Landes an den Landesvolkshochschulverband für die Leistungen und die
Meine Damen und Herren, mit lediglich 6 % Landesanteil liegt Hessen bei der Weiterbildungsförderung am Ende der Bundesländer. Es ist ein wichtiger Punkt, im Zuge der Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes zu einer Änderung zu kommen und eine Veränderung, was die Zuschüsse angeht, herbeizuführen und sie nicht auf dem Status quo zu belassen.
Ein eindeutiger Rückschritt ist aus unserer Sicht die Streichung des Innovationspools. Die Ziele, die mit den Mitteln aus dem Innovationspool erreicht werden sollten, sind aus Sicht der SPD-Fraktion weiterhin notwendig. Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in der Weiterbildung sind Daueraufgaben. Deswegen verwahren wir uns dagegen, dass diese gestrichen werden sollen, denn letzten Endes wollen wir uns an den Weiterbildungsmaßnahmen des Bundes und der EU weiter beteiligen können und diese zusätzlichen Mittel zur Weiterbildung, die nach Hessen fließen, dadurch nicht gefährden.
Zusammenfassend kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir grundsätzlich der Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes zustimmen und diese begrüßen, dass wir einige Neuerungen des Hessischen Weiterbildungsgesetzes, wie es uns heute vorliegt, ausdrücklich positiv bewerten, dass wir aber unsere Forderungen nach einer höheren Bezuschussung der Unterrichtseinheiten und des hvv-Instituts sowie nach Erhaltung des Innovationspools für Entwicklungsprojekte in die anschließenden Beratungen einbringen werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die anstehende Novellierung auch zu einer realen Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens wird. Ich bin da guter Dinge. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Gnadl. – Wir setzen die Aussprache in der Reihenfolge der Abgabe der Wortmeldungen fort. Herr van Ooyen, deswegen sind jetzt Sie an der Reihe.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lebenslanges Lernen wird für immer mehr Menschen zu einer Notwendigkeit. Die Weiterbildung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie muss öffentlicher Verantwortung unterliegen und zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Tarifparteien werden.
Wir müssen heute feststellen, dass in unserem Land 7,5 Millionen Menschen nicht richtig lesen und schreiben können, also als Analphabeten gelten. 68 % davon sprechen übrigens Deutsch als Muttersprache. Ähnliches gilt sicherlich für die Grundrechenarten. Es sind nicht die Jahrgänge unmittelbar nach dem Schulabschluss. Es sind vielmehr die älteren Menschen, die sich eh schon abgeschrieben haben und die in Altersarmut geschickt werden sollen. Für uns als LINKE heißt das, dass wir in den elementaren Fragen ein lebenslanges Lernen organisieren und anbieten müssen.