Ist Ihnen bekannt, in welcher Höhe die Unterhaltsvorschusskassen der Kommunen für diese säumigen Väter eintreten müssen? Müssen wir nicht diese Väter zur Unterhaltspflicht heranziehen, bevor wir ihnen auch noch ein Sorgerecht aufdrängen?
Vielen Dank für die Frage, Frau Fuhrmann. Es ist ein diametraler Widerspruch zwischen Petra Fuhrmann und Jörg-Uwe Hahn. Ich will nicht einem Vater ein Sorgerecht aufdrängen. Der Vater hat in meinen Augen das Sorgerecht. Er ist nämlich der Vater.
Was ist das für ein Weltbild, Frau Fuhrmann? Hat die Mutter dann das Recht, über das Kind zu verfügen, nur weil sie nicht verheiratet ist,
Frau Fuhrmann, tun Sie mir einen Gefallen. Ich habe eben geschwiegen, als Sie versucht haben, ohne Mikrofon zu reden.
Zweitens geht es nicht darum, schwierige Leute zu organisieren. Ich will einmal meinen Fraktionskollegen, Ihren Landtagskollegen Hans-Christian Mick nehmen. Das ist doch kein schwieriger Zeitgenosse.
Dass wir da auch schwierige Kantonisten haben, ist vollkommen klar. Aber die müssen wir nachher abarbeiten.
Sie haben etwas zum Unterhaltsrecht gesagt. Ich war gefühlt ein Leben lang Kreistagsabgeordneter in der Wetterau. Was meinen Sie, was wir der Verwaltung Dampf gemacht haben, dass dort entsprechende Strukturen eingerichtet werden, damit diesen Unterhaltszahlungen nachgekommen wird? Aber das ist eine ganz andere Frage.
Ich möchte noch auf eines hinweisen. Ich glaube, es waren Sie, Frau Hofmann, die gesagt hat, das Bundesverfassungsgericht hat sich für die Antragslösung ausgesprochen. Ja, das kann man so sehen. Ich will nicht streiten, man kann es so sehen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Widerspruchslösung verfassungswidrig ist. Es hat vielmehr gesagt, der Gesetzgeber hat hier eine Auswahlmöglichkeit.
Ich möchte noch eine letzte Bemerkung zum Thema Jugendämter machen. Ich muss gestehen – diese Debatte haben wir vor vier Wochen bei der Justizministerkonferenz in Halle auch sehr intensiv geführt –: Ich verstehe es nicht. Ich verstehe nicht, warum ein Vertreter des Jugendamtes personenstandsrechtliche Dinge zu entscheiden hat. Das ist nicht sein Job, sondern das ist zunächst der Job der städtischen Behörde und dann des zuständigen Amtsgerichts oder Verwaltungsgerichts, das hängt ein bisschen davon ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt tun wir nicht so, als ob sich ein Jugendamtsmensch – das meine ich alles positiv – hinsetzt, sich die Familie anschaut und dann eine Regelung über das Sorgerecht trifft. Dazu ist er nicht ausgebildet.
Nein, das macht er nicht, das entscheidet immer und immer das Amtsgericht und immer und immer das Familiengericht.
Das ist nun einmal so. Deshalb können wir uns jetzt nicht mit etwas beschäftigen, was nicht passiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie merken, dass wir als Hessische Landesregierung und ich als Person den Antrag von CDU und FDP unterstützen. Ich glaube, dass es zwei rechtlich mögliche Lösungen gibt, die Antragslösung und die Widerspruchslösung, dass es aber nur eine Lösung gibt, die die Gleichheit zwischen Mann und Frau tatsächlich dokumentiert, und das ist die Widerspruchslösung. – Herzlichen Dank.
Schönen Dank, Herr Minister. – Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für diejenigen Paare, die nicht verheiratet sind, aber gemeinsam ein Kind bekommen und es auch gemeinsam versorgen wollen, die Erziehung gemeinsam übernehmen wollen, gibt es heute schon eine Lösung: einfach das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Das ist zurzeit schon möglich. Ich habe das selbst gemacht und kann dem Kollegen Mick sehr gerne sagen, wo das in Frankfurt möglich ist. Das dauert, weil die Ämter dort nicht so voll sind, in der Regel zehn Minuten und ist überhaupt kein Problem.
Das Problem ist, dass wir hier unterscheiden müssen. Es gibt das, was wünschenswert wäre. Da gebe ich Herrn Minister Hahn sehr wohl recht.
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn insbesondere die Väter ihr Recht und ihre Pflicht zur gemeinsamen Sorge – auch zum gemeinsamen Unterhalt, Frau Kollegin Fuhrmann – in Anspruch nehmen würden.
Allerdings sieht die gesellschaftliche Realität anders aus. Ich glaube, dass man hier sehr genau hinschauen muss, wie die gesellschaftliche Realität aussieht. Sie sieht in relativ vielen Fällen bei getrennten Eltern, vor allem aber bei vorher nicht verheiratet gewesenen Eltern, die getrennt sind und für die es nach der Trennung keine rechtliche Regelung gibt, so aus, dass Väter das Sorgerecht haben, aber der Pflicht, die dahintersteht, in keiner Weise nachkommen. Das führt dazu, dass die Mütter dann nicht nur alleinerziehend sind, sondern zusätzlich einen Klotz am Bein haben, indem sie sich mit dem Vater, der dieser Verantwortung nicht gerecht wird, auch noch auseinandersetzen müssen bei jedem – jetzt fällt mir kein parlamentarisches Wort ein, ich lasse es –, bei jeder kleinsten Entscheidung,
Ich finde, solange die Kerle dieser Verantwortung nicht gerecht werden, darf man denen dieses Recht nicht auch noch hinterherwerfen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Stefan Müller (Hei- denrod) (FDP))
Meine Damen und Herren! Ich habe mich wegen eines Aspektes zu Wort gemeldet und will auch nüchtern und etwas weniger polemisch vortragen. Es geht um das, was der Justizminister zu dem Vortrag der A-Länder gesagt hat: dass man das Antragsmodell unterstützt, aber zu
Sie haben die Rolle des Jugendamtes, wie ich finde, unzutreffend dargestellt. Es geht hier nicht um eine Entscheidung des Jugendamtes, sondern um eine vermittelnde Lösung. Hier sind die Fachkräfte des Jugendamtes entsprechend qualifiziert oder werden nachqualifiziert, um zu vermitteln. Sie kennen die Familien in den kritischsten Fällen am allerbesten. Ich kann Ihnen nur eines sagen: In diesen kritischen Fällen in den Familien, im Streit zwischen Müttern und Vätern, wollen die bestimmt als Allerletztes zum Gericht gehen.
Einen Moment. – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Rednern zu folgen und Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals, wenn notwendig, zu verlegen. – Bitte schön, Frau Schott.
Ich bin schon ein bisschen erstaunt darüber, wie man den Männern per se das Recht absprechen kann, Vater zu sein, bloß weil es Männer gibt, die diesen Job, auf Deutsch gesagt, bescheiden machen. Die gibt es, natürlich gibt es die, die ein Klotz am Bein der Mütter sind.
Aber das kann keine Grundlage dafür sein, Männern per se das Recht abzusprechen, Vater ihrer Kinder zu sein, außer die Mutter gibt ihr Ja und Amen dazu.