Protokoll der Sitzung vom 07.06.2011

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier im Hessischen Landtag wieder einmal über die Arbeitsmarktpolitik. Man muss feststellen, dass wir uns im Hessischen Landtag sehr intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen, in der Regel auf einem gewissen Niveau. Meine Fraktionskollegen – da sind viele Juristen dabei – würden jetzt „grundsätzlich“ sagen. Man hat mir erklärt, „grundsätzlich“ heißt, es gibt auch Ausnahmen. Ich glaube schon, dass es grundsätzlich so ist, dass wir zu diesen Themen hier auf einem gewissen Niveau diskutieren. Das zeigt sich auch daran, dass wir in vielen Bereich zueinander kommen, uns zumindest in den Ausschüssen in gewissen Punkten annähern und gemeinsame Beschlüsse fassen.

An der Stelle möchte ich die Landesregierung ganz besonders loben, die gerade in der Arbeitsmarktpolitik – ich denke, da können mir zumindest manche zustimmen – auch für Deutschland insgesamt wichtige Initiativen gestartet hat. Ich möchte den ehemaligen Ministerpräsidenten Koch, den stellvertretenden Ministerpräsidenten Hahn, Herrn Bouffier, unsere Sozial- und Arbeitsminister, z. B. Herrn Banzer, der sich große Verdienste erworben hat, und natürlich auch Herrn Grüttner nennen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich will damit sagen, wie sinnvoll diese Initiativen sind und dass das, was wir hier tun, auch über Hessen hinaus Wirkungen entfalten kann. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir uns hier sehr sachlich auseinandersetzen. Darum möchte ich an dieser Stelle versuchen, die Dinge zusammenzubinden, wo wir uns einig sind.

Wir können feststellen, dass es einen Bedarf gibt, die Instrumente zu schärfen – Sie sagen: eine höhere Qualität zu erzeugen – und die Flexibilität vor Ort zu stärken. All dies führt der erste Punkt des Antrags der GRÜNEN auf. Ich glaube, hier besteht Konsens. Sie kommen aber zu Schlüssen, die ich nicht ganz und nicht immer teilen kann. Ich möchte aber auch in Richtung von Herrn Dr. Bartelt sagen: Man muss genau hinschauen, was in Berlin in dem Gesetzgebungsverfahren am Ende auf dem Tisch liegt. Ich denke, Hessen wird seine Stimme erheben, wenn es zu Fehlentwicklungen kommt. Jedenfalls haben es die Hessen im Bundesrat bisher immer so gehalten. Das werden wir natürlich genau beobachten.

Ich möchte aber auf das Phänomen hinweisen – die OECD sagt das schon seit Jahren –, dass arbeitslose Menschen in Deutschland im europäischen Vergleich deutlich länger in der Langzeitarbeitslosigkeit verbleiben. Das wird mit mangelnden Anreizen begründet. Das ist zwar keine neue Botschaft, aber ein Sachverhalt, den man bei dieser Entwicklung immer im Hinterkopf behalten sollte.

Es ist so, dass wir zwischen 2005 und 2010 die Eingliederungsmittel in dem Bereich permanent erhöht haben. Aber die Effekte, die das auf die Langzeitarbeitslosigkeit hatte, sind nicht immer so ausgefallen, wie wir es uns erhofft haben. Man muss sich auch in Erinnerung rufen, dass die Große Koalition in Berlin während der Wirtschaftskrise in dem Bereich ganz gezielt nachgeholfen hat, um gewisse Effekte abzufedern. Auch dort sind die Mittel erhöht worden. Von daher haben wir in dem Bereich eine besonders gute finanzielle Situation.

Aber die OECD erklärt – Sie selbst schreiben das in Ihrem Antrag –, man müsse dort nachsteuern und die Qualität verbessern, weil man den erhofften Effekt, den wir uns alle wünschen, nicht erzeugen konnte. Das sagen Sie selbst. Die Langzeitarbeitslosen profitieren im Moment nicht von diesem Aufschwung. Ich bin mir sicher, dass noch niemand genau weiß, ob das, was jetzt in Berlin entsteht, all das befördern kann. Aber ich glaube, es ist uns allen klar, dass es zu Veränderungen kommen muss.

Natürlich hat eine neue Bundesregierung auch einen deutlich veränderten Blick auf einige Dinge. Es stellt sich z. B. die Frage nach der öffentlichen Beschäftigung. Sie haben das Thema Bürgerarbeit angesprochen. Frau von der Leyen hat sichergestellt, dass es keine Kürzungen bei der Bürgerarbeit gibt.

Die Ein-Euro-Jobs sind jedoch ein anderes Thema. An der Stelle müssen wir uns auch einmal anschauen, von welchen Rahmenbedingungen die Bundesregierung ausgeht, wenn sie die Entwicklung der finanziellen Positionen darstellt. Sie geht davon aus, dass wir 2015 noch 2,5 Millionen Arbeitslose haben, was automatisch nach sich zieht, dass sich in den Bereichen finanzielle Veränderungen ergeben. Es geht um Planungen, die dort jetzt festgeschrieben werden sollen. Wir müssen uns fragen: Trifft das so ein, oder müssen wir an der Stelle möglicherweise nachsteuern?

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Aus unserer Sicht ist das, was in Berlin angekündigt wird, auf jeden Fall vertretbar, wenn Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie wir sie uns erhoffen. Ich denke, auch Sie hoffen, dass sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den nächsten Jahren verringern wird und dass diese deutlicher von der Entwicklung profitieren als heute. Ich

glaube, auch an dem Punkt sind wir uns einig. Wir brauchen uns darüber nicht zu zerstreiten.

Ich glaube aber auch, dass gerade bei den Ein-Euro-Jobs dringender Handlungsbedarf besteht. Ich möchte Sie einmal mit der einen oder anderen Situation vertraut machen. Ich habe leider nur die Zahlen für die Argen. Zu den Optionskommunen liegen mir nur rudimentäre Daten vor.

(Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Herr Bocklet, Sie wissen es genau. – Die Argen – dazu gehört auch Frankfurt – haben die Hälfte ihrer Mittel für Ein-Euro-Jobs ausgegeben. Ich glaube, das ist nicht das, was wir uns in der Regel unter einer aktivierenden Eingliederungsleistung vorstellen, sondern das bedeutet eine Schönung der Arbeitslosenstatistik, die den Menschen am Ende nicht zugutekommt.

Ich sage nicht, dass das Instrument der Arbeitsgelegenheit grundsätzlich falsch ist. Aber ich sage, es sollte nur dort eingesetzt werden, wo es für die Menschen einen Sinn ergibt, und es sollten in Deutschland nicht flächendeckend große Summen ausgegeben werden, nur um Menschen nicht in der Statistik auftauchen zu lassen. Von daher glaube ich, dass an der Stelle, finanziell gesehen, relativ viel Luft ist.

Sie wissen natürlich, dass sich gerade in Hessen bei den Eingliederungsleistungen die Frage gestellt hat, warum hier nicht so viele Eingliederungsmittel abgerufen werden wie in anderen Ländern. Eine These ist, dass die Optionskommunen in Bezug auf die Ein-Euro-Jobs deutlich zurückhaltender sind als die Argen. Da wir sehr viele Optionskommunen haben, könnte dies ein Grund dafür sein, dass in Hessen deutlich weniger Eingliederungsmittel abgerufen worden sind als in anderen Bundesländern, die aus meiner Sicht in dem Bereich deutlich schlechtere Quoten haben als wir.

Von daher liegt es auf der Hand: Bei der Umsetzung der Eingliederung, bei der Steuerung und bei der Steigerung der Effizienz ist unglaublich viel zu machen. Da in den letzten Jahren die Mittel dafür ständig erhöht worden sind, ist aus meiner Sicht auch eine gewisse Luft drin. Effizienz erzeugt man nur, wenn man die dort eingesetzten Mittel ein Stück weit reduziert.

Allerdings bin ich gern bereit, mit Ihnen in eine Detaildiskussion darüber einzusteigen, ob die Reform der Instrumente bis ins Letzte durchdacht worden ist. Man muss sich an der Stelle darüber im Klaren sein, dass diese Mittel in den letzten Jahren massiv erhöht worden sind, gerade auch in der Krise, dass wir hier eine deutlich andere Beschäftigungssituation haben – ich glaube, wir alle sind froh darüber – und dass die Bundesregierung, wie Sie nachlesen konnten, bei den Ein-Euro-Jobs deutlich umsteuern muss. Ich stimme absolut mit Frau von der Leyens Beschreibung der Situation der Ein-Euro-Jobber überein, die einen Großteil der Eingliederungsmittel verschlungen haben.

Es muss so umgesteuert werden, wie Sie es verlangt haben, nämlich dass die aktivierenden Hilfen tatsächlich zu den Menschen gelangen. Jetzt erfolgt das zumeist über einen Gründungszuschuss. An der einen oder anderen Stelle ist es vielleicht klüger, etwas genauer hinzuschauen, weil es signifikante Hinweise darauf gibt, dass Mitnahmeeffekte vorhanden sind. Im Ausschuss können wir uns

noch einmal detaillierter mit dieser Stellungnahme auseinandersetzen. Das halte ich für vertretbar.

Auch darüber müssen wir Einigkeit erzielen: Wir freuen uns darüber – davon gehe ich aus –, dass wir in Hessen bei den jungen Menschen eine hervorragende Beschäftigungslage haben. Da dies so ist, kann man sich überlegen, ob man dort Mittel reduzieren kann. Wenn die Beschäftigung steigt und dieser Trend, allein durch die demografische Entwicklung bedingt, auch so bleibt, ist es konsequent, von der Bundesagentur zu erwarten, dass sie Personal reduziert: in einem organischen Prozess, nicht nur über betriebsbedingte Kündigungen.

Frei werdende Stellen sollten nicht neu besetzt werden. Bei einer riesengroßen Behörde sind das natürlich relativ viele Stellen. Die positive Entwicklung bei der BA besteht aus meiner Sicht darin, dass wir weniger Geld in die Verwaltung und in die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit investieren müssen, da sich die Situation nachhaltig verbessert.

Ich glaube, niemand hier kann bestreiten, dass dies auch auf die Trägerlandschaft Auswirkungen hat. Es ist ganz klar, dass es auch für die Träger schmerzliche Prozesse zur Folge hat, wenn sich in Bezug auf die BA die Frage stellt, ob wir noch so viel Aktivität brauchen. Man wird sich überlegen, welcher Träger der effizienteste ist, und die entsprechende Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird nicht in Berlin getroffen, und die treffen auch nicht wir, sondern sie fällt vor Ort. Der Grundkonsens bestand eben darin, dass vor Ort am besten beurteilt werden kann, welche Träger effizient sind und wer mit dem Geld die besten Erfolge erzielen kann.

Herr Kollege Rock, ich darf Sie bitten, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Die Instrumente, die im OFFENSIV-Gesetz gewählt worden sind, machen eine Reform zwingend notwendig. Ich denke, wir werden im Detail noch einmal darüber diskutieren.

Aber im Grundsatz ist das, was in Berlin entschieden worden ist, absolut richtig. Das findet auch unsere Zustimmung. Was die Details betrifft, wird das Land Hessen wachsam sein und sich einbringen. Das versprechen wir Ihnen. Ich freue mich auf eine gute Diskussion im Ausschuss. – Danke.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Herr Sozialminister Grüttner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufforderung, die Rede zu Protokoll zu geben, halte ich für dem Thema nicht ganz angemessen, obwohl klar ist, dass wir heute über einen Gesetzentwurf diskutieren, der eigentlich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ist. Er wird natürlich auch in Hessen zu Konsequen

zen führen. Aber es ist ein Gesetzentwurf, der im Bundesratsverfahren nicht mitbestimmungspflichtig und nicht zustimmungspflichtig ist. Was die Einflussnahme anbelangt, werden wir dort nicht mit den Mitteln arbeiten können, die uns bei zustimmungspflichtigen Gesetzen zur Verfügung stehen.

Der Schwerpunkt der Diskussion liegt im Rechtskreis des SGB II. Das ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass wir das Hauptaugenmerk auf diesen Bereich richten, weil er die überwiegende Anzahl der Personen ohne Arbeit umfasst. Sie bekommen Leistungen nach diesem Gesetz.

Wir hatten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 eine grundlegende Revision der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf der Grundlage bundesgesetzlicher Bestimmungen. Diese Reform verfolgte auf der einen Seite das Ziel, die regionalen Entscheidungsspielräume durch die Einführung eines Vermittlungsbudgets zu erhöhen und die Gestaltungsspielräume regional verfügbar zu machen. Auf der anderen Seite wurde von der Bundesregierung das Ziel verfolgt, das Verbot der Umgehung und Aufstockung von Regelleistungen bis auf engste Ausnahmetatbestände festzuschreiben und die grundsätzliche Geltung des Vergaberechts zu verdeutlichen.

Wir haben nunmehr rund zwei Jahre lang Erfahrungen mit dem neuen Instrumentarium, und man muss in der Tat gestehen: Die Bilanz fiel in den letzten zwei Jahren durchwachsen aus. Es ist zwar gelungen, den Streit um den Einsatz von Eingliederungsleistungen weitgehend zu befrieden, aber es bleibt festzuhalten, dass bei den arbeitsmarktfernen Personen nach wie vor ein massiver Handlungsbedarf besteht. Alle vorliegenden Studien kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Personenkreis mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln des SGB II nicht ausreichend erreicht werden kann. Das bleibt festzuhalten; das muss man konstatieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch unter finanziellen Aspekten, das ist der nächste Punkt, hat sich der Einsatz der Instrumentarien nicht positiv ausgewirkt. Die Zahl der Bezieher von Transferleistungen hat sich eben in den letzten Jahren nicht wesentlich verringert. Eine Vereinfachung der Fördermöglichkeiten und eine Verschlankung der gesetzgeberischen Detailgestaltung würden zu einer Verminderung des Verwaltungsaufwands und unter Umständen sogar zu einer Kostensenkung führen, und im operativen Bereich hätten die Beratungsfachkräfte größere Handlungsspielräume und könnten damit den individuellen Situationen der Leistungsberechtigten auch eher gerecht werden.

Aus Sicht des Landes ist es deshalb erforderlich, einen eigenständigen arbeitsmarktpolitischen Handlungsrahmen für das SGB II zu schaffen. Ein Verzicht auf gesetzgeberische Detailformulierungen im SGB II ist nach meiner Auffassung nicht hinderlich, sondern eher förderlich. Den Grundsicherungsträgern verbleibt dann vor Ort nämlich ein größerer Gestaltungsspielraum. Diese erhöhte Flexibilität vor Ort bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf Steuerung. Zum einen bleiben die Grundsicherungsträger in ein System der Finanzkontrolle eingebunden, und darüber hinaus unterliegen sie den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Bundesarbeitsministeriums bzw. der Länder. Sie sind ferner in ein System von Zielvereinbarungen und Zielsteuerungen eingebunden und unterwerfen sich somit dem Vergleich auf der Grundlage von definierten Kennzahlen.

Allerdings, auch das muss man festhalten, findet diese Auffassung auf der Bundesebene noch nicht die notwendige Unterstützung, damit dieser Weg gegangen werden kann. Wir haben in den letzten Wochen eine sehr starke inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf begonnen, nachdem der Entwurf vorher – und in großen Teilen noch heute – immer nur unter rein fiskalischen Aspekten diskutiert worden ist. Ich bin eigentlich froh, dass diese Diskussion begonnen wurde, weil ich der Auffassung bin, dass sich die Instrumentenreform an den Bedürfnissen der Menschen, die betroffen sind, orientieren sollte und nicht ausschließlich an fiskalischen Aspekten festgemacht werden kann. Gleichwohl dürfen diese natürlich nicht gänzlich außer Acht gelassen werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

So unterstütze ich ausdrücklich eine ganz flexible Umgestaltung der Umsetzung der Grundsicherung vor Ort, und zwar ausgerichtet an den individuellen Problemlagen der Leistungsbezieher, denn nur auf diese Art und Weise werden wir dauerhaft leistungsfähig und erfolgreich sein.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Hier muss auch die Ausprägung des regionalen Arbeitsmarkts mit einbezogen werden, denn es gibt nicht den einen Arbeitsmarkt, sondern der Arbeitsmarkt in Dortmund ist möglicherweise ein gänzlich anderer als in der Wetterau.

(Gerhard Merz (SPD): Möglicherweise!)

Insofern ist es heute auch zu früh, um bereits konkrete Prognosen für die Zukunft abzugeben. Zwar geht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt unbestritten mit Kürzungen einher, doch ist der Arbeitsmarkt auch bundesweit mit über 40 Millionen Erwerbstätigen ausgesprochen solide, und das ist ein Ergebnis der ausgesprochen guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung, aber auch der Landesregierung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zu knapp 3 Millionen Arbeitslosen kommen eben 1 Million offene Stellen. Somit haben wir derzeit bundesweit eine Situation, die im Vergleich zu früheren Zeiten sehr günstig ist, und das mit einer sehr positiven Prognose für Arbeitslose, dass diese eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Das muss unser Ziel sein. Verdeutlichen lässt sich diese positive Entwicklung daran, dass die Sockelarbeitslosigkeit bundesweit erstmals seit 25 Jahren zu sinken beginnt. Es ist dann nachvollziehbar, dass die Mittel, die zur Hochzeit der Krise zu ihrer Bekämpfung eingesetzt wurden, nicht mehr in alle Zukunft perpetuiert werden und zur Verfügung stehen können.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ja!)

Ein Teil der Reformen der Bundesregierung betrifft den sogenannten öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, mit dem Ziel, Menschen, die vom ersten Arbeitsmarkt weit weg sind, auch eine Chance zu geben und sie wieder an diesen heranzuführen. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr – das muss man sich immer vergegenwärtigen – rund 1 Milliarde € in Ein-Euro-Jobs investiert, aber nur 300 Millionen € wurden an die Arbeitslosen, und 700 Millionen € wurden an die Träger gezahlt.

(René Rock (FDP): Hört, hört!)

700 Millionen € wurden an die Träger gezahlt. Natürlich habe ich Verständnis für Träger, die sich in ihrer Arbeit in Zukunft darauf ausrichten, dass sie sich natürlich auch selbst finanzieren wollen; aber Sie müssten mir doch eigentlich zustimmen, dass dieser Zustand, wenn man sich dies vorstellt, nicht weiter fortgeführt werden kann und nicht haltbar ist.