Protokoll der Sitzung vom 07.06.2011

Wir haben ebenfalls in der Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf vorgelegt, der eingeht auf die eingegangenen Stellungnahmen in der Anhörung, auf viele Gespräche, die der Kollege Sürmann und andere Mitglieder der FDP-Fraktion, aber auch meiner Fraktion mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Jägerinnen und Jägern geführt haben. Das sind alles Änderungen, die die Praxistauglichkeit noch ein Stück erhöhen.

Ich beginne zunächst mit dem Gesetzentwurf der SPD, der in dritter Lesung auch behandelt wird. Wir sind gegen diesen Gesetzentwurf. Wir sind grundsätzlich dagegen,

dass aus Mitteilungen eines Verbandes, egal, welcher Verband – hier der hoch geschätzte Landesjagdverband – hier angesprochen wurde, ohne Änderungen ungeprüft solche Aussagen in einen Gesetzentwurf übernommen werden, der nur einen Teil dieser Vorschläge beinhaltet hat. Deswegen schon bei der letzten Lesung, aber auch heute bei dieser Lesung unsere klare Absage an diesen Gesetzentwurf. Es ist nicht zielführend, wenn man nur einen kleinen Teil davon sofort in einen Gesetzentwurf umsetzt.

Unser Gesetzentwurf beschäftigt sich in vielen Punkten mit Entwicklungen, die sich in der Zwischenzeit in der Jagd, aber vor allen Dingen in dem Zielkonflikt zwischen Wald, Wild, Natur, Feld ergeben haben, wobei ich deutlich sagen möchte: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe eigentlich keinen Zielkonflikt zwischen dem Wald und dem Wild; ich sehe eigentlich nur Zielkonflikte zwischen den Menschen, die unterschiedliche Nutzungen, Nutzungszwecke und Nutzungsziele haben.

Natürlich ist klar, dass wir uns damit beschäftigen müssen, auf der einen Seite Eigentümer zu haben, Waldbesitzer, die von diesem Wald leben und die etwas dagegen haben, wenn große Schäl- und Verbissschäden dort entstehen, auf der anderen Seite die Jäger, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die Schützer von Natur, Wild und Landschaft, die in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft unserem Wild entsprechende Lebensmöglichkeiten geben müssen und geben wollen.

Dazu dient diese jagdliche Raumordnung. Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich auch dem Kollegen Sürmann für gute Zusammenarbeit, dass wir hier keinen Zielkonflikt, sondern einen Interessenausgleich zwischen Wald und Wild hervorrufen konnten – anders als in Rheinland-Pfalz, anders als im Saarland oder auch in Bayern. Wir haben durch verschiedene Regelungen dafür gesorgt, dass wir weniger Bürokratie haben, dass wir mehr Verantwortung den Hegegemeinschaften geben und dass wir den Tierschutzgedanken dort stärken, wo wir es eingerichtet haben.

(Beifall bei der FDP)

Ich denke, dass wir auch zu der Frage Schäl- und Verbissschäden – Herr May, die Sie nicht zu Unrecht in Ihrer Presseerklärung angeführt haben – Regelungen vorschlagen. Wir haben eine zu hohe Wilddichte. Das müssen wir unseren Jägern deutlich sagen. Aber ich glaube, dass wir Schäl- und Verbissschäden verringern können, indem wir mehr natürliche Äsung von den Jägern, von den Jagdgenossenschaften fordern, dass sich weniger Störungen ereignen, dass die Jagd anders organisiert wird und letzt endlich damit – das zeigen viele Beispiele – Schälschäden verringert werden.

Es gibt neue Regelungen für die Fütterung. Ich sage ausdrücklich für das Protokoll: CDU und FDP sagen, wir brauchen in Hessen keine Fütterung für das Schalenwild. Die üblichen Winterereignisse machen das nicht notwendig, vor allem weil wir die Ausbringung von Raufutter ganzjährig zulassen. Auf der anderen Seite ist es auch ein Gedanke des Tierschutzes, eine Notzeit zu definieren und zu sagen: Wenn wir wirklich eine ausgesprochene Notzeit haben, dann muss auch dafür gesorgt werden, dass das Wild nicht in Massen verhungert.

(Beifall des Abg. Holger Bellino (CDU) und der FDP)

Der Gesetzentwurf zum Hessischen Jagdgesetz ist praxistauglich und trägt bei den Jagdzeiten den neuen Entwick

lungen, wie modernen wildbiologischen Erkenntnissen, Rechnung. Dazu wird der Kollege Sürmann noch etwas sagen. Mit diesem Fraktionsentwurf werden wir – das hoffe ich sehr – heute in Hessen ein Jagdgesetz verabschieden, das auch für andere Bundesländer beispielgebend ist. Wichtig ist aber vor allem, dass die Jägerinnen und Jäger draußen im Land das Gefühl haben, dass wir als verantwortliche Politiker ihnen mit diesem Gesetz ein Rahmenwerk an die Hand geben, das ihre Arbeit unterstützt und dafür sorgt, dass ihre Arbeit gemacht werden kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der FDP)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Lotz für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Arnold, ich will am Anfang zunächst etwas zurückweisen. Sie haben gesagt, die SPD-Fraktion hätte für ihren Entwurf nur das zur Grundlage genommen, was der Landesjagdverband gefordert habe. Das ist mitnichten so. Wir haben auch mit vielen anderen Verbänden gesprochen. Ich komme im Laufe meiner Rede noch darauf zurück.

Seitdem die SPD-Fraktion im Jahr 2009 ihren Gesetzentwurf eingebracht hat, wurde uns immer wieder bestätigt, dass ein moderater Umbau des Jagdgesetzes notwendig ist. Ich glaube, das wissen wir alle. Dafür haben wir Vorschläge des Landesjagdverbandes, der Hegegemeinschaften, der Jagdgenossenschaften und vieler anderer Fachleute sowie von Tierschutzseite aufgegriffen.

(Beifall bei der SPD)

Das neue Jagdgesetz muss dem Ziel folgen, überflüssige Bürokratie abzubauen.

(Beifall bei der SPD)

Verantwortung soll künftig stärker als bisher nach unten übertragen werden. Es muss für einen Tierschutz gesorgt werden, der sowohl den Jägern als auch den Tierschützern Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang will ich heute hier erwähnen, dass die SPD in der nächsten Woche ein Gesetz zur Tierschutzverbandsklage auf den Weg bringen wird.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit unserem Entwurf von 2009 richtig liegen und lagen, zeigt im Übrigen der spätere Vorschlag der Fraktionen von CDU und FDP.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Das geht auf die gleiche Quelle zurück!)

Herr Dr. Arnold, in beiden Entwürfen bleiben die Grundzüge des Jagdrechts unangetastet. Daran wollen wir festhalten.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FDP – Dr. Walter Arnold (CDU): Sie sind nicht das Original!)

Herr Dr. Arnold, leider gehen uns CDU und FDP in ihrem Gesetzentwurf in Teilen entweder nicht weit genug oder zu weit. Es gibt jedoch auch viele Übereinstimmungen, z. B. bei der verbesserten Regelung der Nachsuche. Bislang durfte die Nachsuche nur in den abgegrenzten Revieren gemacht werden. In beiden Entwürfen sollen die Grenzen zur sogenannten Nachsuche überschritten werden dürfen.

Wir waren beim Jagdgesetz von Anfang an daran interessiert, einen offenen Dialog mit allen Fraktionen des Landtags zu führen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Arnold, Sie wissen es: Der Präsident des Landesjagdverbandes Dietrich Möller sprach sich dafür aus, beide Gesetzentwürfe zu einem zu verschmelzen.

(Timon Gremmels (SPD): Sehr gut!)

Er sagte, eine solche Verschmelzung – ich zitiere – „könnte ein Vorgang sein, der deutlich mache, dass Sachgerechtigkeit und nicht Ideologie die Novelle des Hessischen Jagdgesetzes leiten würde“.

(Timon Gremmels (SPD): Sie hätten auf Ihren Parteifreund hören sollen! – Gegenruf des Abg. Mario Döweling (FDP): Das liegt doch nicht an uns!)

Ob es der Jagd insgesamt gerecht wird, auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu verzichten und dafür kurzfristig parteipolitisch etwas zu gewinnen, sei dahingestellt.

(Beifall bei der SPD)

Andersherum wäre es besser gewesen. Wir hätten damit, so meine ich, der Jagdpolitik mehr gedient. Hierzu hätten wir jedoch einen Kompromiss finden müssen. Dies hat Kollege Sürmann versucht. Herr Sürmann, ich danke Ihnen ausdrücklich. Sie haben in der Tat probiert, einen gemeinsamen Gesetzentwurf hinzubekommen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Mario Döweling (FDP))

Schwarz-Gelb gemeinsam wollte dies aber nicht. Sie haben noch nicht einmal ein bisschen guten Willen gezeigt, nur um Effekthascherei bei den Jägern zu betreiben. Meine Damen und Herren, viele hauptamtliche Jäger – mit hauptamtlichen Jägern meine ich Förster in den Forstämtern; dort habe ich mit einigen gesprochen – hätten es lieber und gern gesehen, wenn unser Gesetzentwurf oder auch noch ein gemeinsames Jagdgesetz verabschiedet wird. Ein Kompromiss ist immer ein Geben und ein Nehmen. Daher können wir dem Entwurf von CDU und FDP auch nicht zustimmen und werben selbstverständlich bei Ihnen allen um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege May, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es nach der Länge der Beratung des Gesetzentwurfs ginge, wenn also die Länge etwas über die

Güte des Gesetzentwurfs aussagen würde, dann müsste er eine hervorragende Qualität haben.

(Mario Döweling (FDP): Hat er auch!)

Aber auch nach anderthalb Jahren wird das neue Jagdgesetz kein großer Wurf werden, sondern höchstens kleine Verbesserungen im Vergleich zum alten Gesetz aufweisen.

Sie schaffen es mit diesem Gesetz wieder einmal nicht, einen Interessenausgleich zwischen Jagd und Tierschutz, zwischen Jagd und Naturschutz und zwischen Jagd und Land- und Forstwirtschaft zu erreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Walter Arnold (CDU): Herr Kollege, das sehen wir aber anders!)

Dies spiegelt sich sehr deutlich in den Ergebnissen der Anhörung wider, die Sie meistenteils ignoriert haben. Sie erhalten für Ihren Gesetzentwurf vor allem die Zustimmung des Jagdverbandes. Wir GRÜNE haben für unsere Änderungen hingegen breite Zustimmung von allen möglichen Verbänden bekommen.

(Zuruf des Abg. Mario Döweling (FDP))

Selbst offensichtliche Fehler werden von Ihnen ignoriert. Ich habe Sie schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es, wenn das so beschlossen wird, wie es vorgelegen hat, ab der Verkündung dieses Gesetzes in Zukunft legal ist, in befriedeten Bezirken Schusswaffen zu verwenden. Darauf habe ich Sie hingewiesen. Sie haben diesen Fehler nicht ausgebügelt, sodass wir diese absurde Gesetzeslücke haben werden.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Das stimmt nicht! – Zuruf des Abg. Frank Sürmann (FDP))

Doch, das stimmt. Sie werden es sehen, wenn es verabschiedet ist.