Heinz Lotz
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Waldgesetz zum Dritten, heute Nachmittag im Plenum.
Meine Damen und Herren, die Entstehungsgeschichte des Waldgesetzes ist holpriger als jede Mountainbikepiste.
Das wollte ich als Einstieg sagen. Wenn wir diese Geschichte nachvollziehen – Herr Stephan hat es erklärt –, dann begann sie im vorigen Jahr, im Juni. Da kamen die ersten Mails von den Mountainbikern bei mir an, die sich über die Neuregelung des Betretungsrechts beklagt haben, wie es in diesem Entwurf stand.
Das Schöne daran ist, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Fraktionen irgendeinen Entwurf dieses Gesetzes hatten. Im Juli hatte ich dann von den Mountainbikern – ja, klar – den Gesetzentwurf bekommen. Und dann geschah in der Tat das, was geschehen musste: Die Ministerin hat einen runden Tisch einberufen, um sich in diesem Bereich mit den Waldsportlern zu einigen.
Die Formulierungen, die dadurch in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind, waren in der Tat hinsichtlich des Betretungsrechts in Ordnung. Hinzu kam dann, dass bei der letzten Beratung etwas nachgeschoben wurde, nämlich der Themenkomplex Gemeinschaftswald.
Meine Damen und Herren, nichtsdestoweniger gibt es aus unserer Sicht noch einige Punkte, in denen wir in der Tat auch mit dem heutigen Gesetzentwurf noch nicht zufrieden sind. Nach unserer Auffassung treten in diesem Gesetzentwurf zu harte betriebswirtschaftliche Überlegungen zutage. Es wurde die ganzjährige Anwesenheitspflicht einer forstwirtschaftlichen Fachkraft gestrichen. Nach Auffassung der SPD ist einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes mit diesem Gesetzentwurf nicht Genüge getan – schon allein unter den Personalgesichtspunkten. Nach unserer Meinung wird durch dieses Gesetz der Wald zudem auf einen bloßen Rohstofflieferanten herabgestuft.
Meine Damen und Herren, daher können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Natürlich werden wir nach dem 22. September erneut über dieses Gesetz nachdenken. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis beginne ich mit einem Zitat von Bertolt Brecht:
Weißt du, was ein Wald ist? Ist ein Wald etwa nur zehntausend Klafter Holz? Oder ist er eine grüne Menschenfreude?
Ich denke manchmal, bei dieser Landesregierung ist unser Wald nur Holz.
Wie schön wäre es, wenn es ein Gesetz gäbe, das den Zweck verfolgt – das hat Herr Stephan vorhin fast in der Form vorgelesen –, „den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens … und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung … zu erhalten“?
Meine Damen und Herren, diese Formulierung entspricht fast wörtlich der des § 1 Bundeswaldgesetz. Wenn man in Hessen ein neues Waldgesetz verabschiedet, warum dann nicht mit dieser Zweckbestimmung?
Warum geht es Ihnen nur um wirtschaftliche Aspekte? Geht es nach diesem Entwurf, dann gibt es keine Handhabe bei Verstößen gegen das Nachhaltigkeitsgebot. Außerdem fallen die Paragrafen zu den Wirtschaftsplänen, zu Sonderfällungen oder Übernutzungen einfach durch den betriebswirtschaftlichen Rost. Diese Landesregierung führt nach meiner Auffassung und nach Auffassung der SPDFraktion den Nachhaltigkeitsgedanken ad absurdum.
Auch das ist im Übrigen ein Zeichen dafür, wie „ernsthaft“ in Hessen zum Thema Nachhaltigkeit generell Politik betrieben wird. Nachhaltigkeit bekommen wir aus unserer Sicht aber nur hin, wenn wir das passende Personal dafür haben. Erst vor wenigen Tagen fand in Berlin der sogenannte Demografiegipfel statt. Auf diesem Gipfel haben die sogenannten Fachleute festgestellt, dass wir Probleme bei der Gewinnung des Fachpersonals bekommen werden. In vielen Regelungen, auch dieses Waldgesetzes, wird aus unserer Sicht die Personalgewinnung quasi verhindert. In vielen Regelungen wird die Sicherstellung der Waldbetreuung ignoriert oder gestrichen, in diesem Gesetzentwurf z. B. durch die Streichung der erforderlichen ganzjährigen Anwesenheit einer Fachkraft.
Ich komme zu einem weiteren Thema, das bei diesem Gesetzentwurf aus meiner Sicht behandelt werden muss, nämlich zu den Weihnachtsbaumkulturen. Nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfs würde das Anlegen von Weihnachtsbaumkulturen erleichtert. Hiervor möchte ich schon heute warnen. In anderen Bundesländern gibt es mittlerweile riesige Proteste gegen die Anhäufung von Weihnachtsbaumkulturen in der Landschaft und die dadurch ausgebrachte Menge an Pestiziden, die für unser Grundwasser natürlich nicht förderlich ist.
Herr Stephan, Sie haben das Betretungsrecht angesprochen. Das Betretungsrecht nach § 15 Waldgesetz war der Anlass, überhaupt einmal vernünftig über das Gesetz zu diskutieren. Warum haben wir darüber diskutiert? – Weil wir als SPD-Fraktion das auf die Agenda geschrieben haben.
Dann kamen die Verbände, und aufgrund ihres Drucks ist es ihnen gelungen, das Ministerium dazu zu bringen, einen runden Tisch einzurichten und eine auch aus unserer Sicht vernünftige Lösung herbeizuführen.
Wenn Sie die Wahrheit nicht hören können, dann weiß ich nicht mehr, wie ich mit Ihnen umgehen soll.
Herr Stephan, das nächste Problem – Sie haben es angesprochen – verbirgt sich hinter dem Stichwort Gemeinschaftswald. Auf die Idee, hier etwas zu tun, sind Sie erst gekommen, nachdem wir eine Kleine Anfrage gestellt und deutlich gemacht haben, dass hier überhaupt ein Problem besteht.
Erst dann haben Sie sich bewegt. – Kurzum, jetzt ist nachgelegt worden. Es liegt ein Änderungsantrag der CDUFraktion vor, der relativ umfangreich ist.
Ich beantrage für die SPD-Fraktion eine dritte Lesung, damit wir uns mit diesen Problemen noch einmal auseinandersetzen können.
Frau Ministerin, wie viele LIFE+-Projekte fördert das Land Hessen momentan? Wie hoch ist die Förderung? Wie hoch ist die Koförderung des Landes Hessen?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiegel, die CDU hat ein landwirtschaftspolitisches Papier mit dem Titel „Mut zur Verantwortung“ vorgelegt, das Sie hier in aller Breite vorgetragen haben. Hätten Sie ein bisschen Mut gezeigt, dann würde dieses Papier nach vorne gerichtete Innovationen aufzeigen. Mitnichten steht aber irgendetwas davon in diesem Papier.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die bäuerlichen Betriebe in der Landwirtschaft im Interesse einer ökonomischen und ökologischen Entwicklung des ländlichen Raumes fördern. Wettbewerbsfähige, vielfältig strukturierte und nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sind ein wesentliches Rückgrat der Entwicklung hier in Hessen. Unsere Landwirtschaft prägt in ihrer Vielfalt das Bild unserer Dörfer.
Herr Wiegel, wir haben aber nicht allein den betriebswirtschaftlichen Ansatz, den Sie hier vorgestellt haben. Wir wollen zwar die Landwirtschaft fördern, aber es geht uns auch um die Natur, um die Ökologie und um den ländlichen Raum.
Hier müssen wir in der Lage sein, auch unter Zuhilfenahme der EU-Fördermittel eine vernünftige Politik für die ländlichen Räume zu machen, die Arbeitsplätze sichert, Arbeitsplätze schafft und auch weiterhin für den ländlichen Raum da ist.
Für die SPD-Fraktion ist dabei die Größe des Betriebes nicht maßgeblich. Vielmehr sind es – wie es uns die ökologische Landwirtschaft vormacht – die Art des Wirtschaftens, die Qualität der Produkte sowie Aspekte des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes.
Meine Damen und Herren, eine Notiz am Rande: Dazu gehört nach unserer Meinung auch ein Mindestlohn in der Landwirtschaft, vergleichbar mit dem Mindestlohn im Baugewerbe.
Die Menschen müssen von der Arbeit in der Landwirtschaft leben können. Aber: Was müssen wir tun, um Arbeitsplätze und Wertschöpfungen in den ländlichen Regionen zu halten oder neu zu schaffen? Wir müssen regionale Wirtschaftskreisläufe wiederbeleben und ausbauen.
Wir müssen eine stärkere Förderung der regionalen dezentralen Verarbeitungs- und Vermarktungsbemühungen umsetzen. Dafür müssen wir Betriebe fördern, die sich nicht auf die Produktion beschränken, sondern Kulturlandschaft und soziales Leben im ländlichen Raum gestalten.
Meine Damen und Herren, das können wir beispielsweise tun, indem wir einen Ausgleich für die Ballungsräume schaffen, sodass die Bevölkerung vor Ort einen tatsächlichen Mehrwert hat.
Wir diskutieren heute Vormittag ein Positionspapier der CDU, das aus meiner Sicht ab September in Hessen nicht mehr relevant sein wird.
Immerhin hat die CDU aber erkannt, dass die ökologische Landwirtschaft eine wichtige Rolle für den ländlichen Raum spielt.
Herr Irmer, deshalb hat sie den Umstieg auf den ökologischen Landbau zähneknirschend als förderungswürdig anerkannt. Sie haben nur den Fehler gemacht, die dauerhafte Förderung herausstreichen zu wollen. Ich sagte bereits: Dies werden wir verhindern.
Staatliche Förderungen für die Landwirtschaft müssen aus unserer Sicht auch gesellschaftlich legitimiert sein, übrigens auch Förderungen durch die europäische Agrarpolitik. Hier gilt für mich das Wort „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“.
Die Unterstützung der Landwirtschaft durch den Staat ist aber per se kein Erbhof. Jedoch erfüllt die ökologische Landwirtschaft nach Auffassung der SPD-Fraktion die Kriterien der Legitimation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Es muss auch dort gerecht zugehen.
Der kleine Ökolandwirt hat aus unserer Sicht einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber der konventionellen Landwirtschaft.
Zum Schluss – ich sagte es bereits –: Wir diskutieren heute Vormittag über ein Papier, über das wir eigentlich nicht diskutieren müssten, weil es ab September Makulatur sein wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, meine Damen und Herren! Wenn ich nicht so viel Angst vor meinem Kollegen Ernst-Ewald Roth gehabt hätte, hätte ich in der vergangenen Woche frühzeitig die zweite Adventskerze angezündet. Denn ich war sehr froh, dass ich endlich den Entwurf des Hessischen Waldgesetzes erhalten habe. Der Landesregierung ist es tatsächlich gelungen, auch der Opposition offiziell eine Version des Entwurfs des Waldgesetzes zukommen zu lassen.
Lieber Günter Rudolph, nun müssen wir nicht mehr kursierende Entwürfe lesen, die uns wütende Radfahrer, Reiter oder andere außerhalb des Landtags befindliche Personen zugeschickt haben.
Auf den unrühmlichen Start dieses Gesetzgebungsverfahrens möchte ich erst gar nicht eingehen. Nur so viel möchte ich dazu sagen: Anstatt mit einem neuen Betretungsrecht die Chance zu nutzen, eine friedensstiftende Lösung bei dem Thema Sport im Wald herbeizuführen, wurde gepatzt. Anders kann man es nicht sagen. Wenn man es genau nimmt, muss man sagen, dass der runde Tisch nicht durch Frau Ministerin Puttrich zustande gekommen ist, sondern trotz der Ministerin.
Dem Engagement der betroffenen Menschen ist es zu verdanken, dass ein runder Tisch hierzu gemacht wurde. Dazu sage ich Bravo.
Kommen wir aber nun zu den Ungereimtheiten im Entwurf Ihres Waldgesetzes. Positiv ist zunächst der neue Name Waldgesetz. Das suggeriert, dass der Wald nicht mehr nur Rohstofflieferant ist, sondern auch grüne Lunge, ein Ausgleich für die Menschen in einer immer hektischer werdenden Gesellschaft und ein Ort der Erholung. Aber auch beim Klimaschutz spielt der Wald eine erhebliche Rolle.
Das kann man auch in Ihrem Entwurf lesen. In § 1 Abs. 1 steht:
Ziel des Gesetzes ist es: … den Wald als Lebensund Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren, …
und so weiter. Es ist schön, dass Sie das am Anfang des Gesetzes so formulieren wollen. Allerdings wird damit versucht, auch Holzprodukten – und damit der verstärkten Nutzung des Holzes – eine Klimaschutzfunktion zuzugestehen. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Holzindustrie. Das wird aber weder dem Wald noch dem Klimaschutz gerecht.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das auch in seinem Umweltgutachten aus dem Jahr 2012 klar herausgestellt. Dort heißt es: Wichtiger als die kommerzielle Bedeutung des Waldes ist die „Funktion als natürlicher Lebensraum sowie für den lokalen und globalen Klimaschutz“. Der Sachverständigenrat geht sogar noch weiter. Um den Klimawandel abzumildern, sollte durch ein höheres Bestandsalter der Aufbau weiterer Kohlenstoffvorräte im Wald angestrebt werden.
Ein weiterer Widerspruch im Entwurf des Waldgesetzes findet sich in § 18, Staatswald. Zwar wird auf die Bedeutung des Gemeinwohls hingewiesen. Konkret geht es aber in dem Entwurf um betriebswirtschaftliche Grundsätze. Dabei sollte doch die Grundlage für die Bewirtschaftung des Waldes immer das Gemeinwohl sein.
So hat es auch 1990 das Bundesverfassungsgericht dargelegt. Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes – der 58 % der Waldfläche in der Bundesrepublik ausmacht – dient der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Aus dem gleichen Grund sollte es auch verboten werden, sogenannte forstfiskalische Grundstücke zu verkaufen. Wald ist Gemeingut und sollte nicht privatisiert werden.
Meine Damen und Herren, in der vergangenen Sitzung des Umweltausschusses haben wir die Ministerin befragt, wie die Landesregierung zu den geplanten Stellenstreichungen bei Hessen-Forst steht. Unsere Befürchtungen, dass mehr als 300 Stellen gestrichen werden, wurden leider bestätigt.
Nun wird in § 6 des neuen Waldgesetzes der Passus über die ganzjährige Anwesenheitspflicht einer forstlichen Fachkraft gestrichen. Aus meiner Sicht öffnet dieser fehlende Passus weiteren Stellenstreichungen bei HessenForst Tür und Tor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir uns von vornherein einig sind: Die SPD-Landtagsfraktion akzeptiert die jetzigen Stellenstreichungen bei Hessen-Forst nicht, und wir werden auch zukünftig dort Stellenstreichungen nicht akzeptieren.
Eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes ist nur mit genügend und gut ausgebildetem Personal möglich. Bereits jetzt arbeitet Hessen-Forst personell am Limit, vor allem bei den Waldarbeitern. Wir müssen noch über jeden froh sein, der bei Hessen-Forst arbeitet. Das Durchschnittsalter steigt, und Nachwuchs bleibt aus, da in anderen Bundesländern bessere Perspektiven für die nachfolgenden Generationen geschaffen wurden.
Meine Damen und Herren, die geplanten Stellenstreichungen sind schon wahnwitzig genug. Die Streichung der ganzjährigen Anwesenheitspflicht ist eine Einladung, um weiterhin den Rotstift beim Personal anzusetzen.
Ich sage nochmals: Es ist gut, dass das Forstgesetz nun Waldgesetz heißen soll. Wir von der SPD fragen jedoch: Wenn man nun schon einmal das Forstgesetz in Waldgesetz umbenennt – warum macht man dann nicht auch ein Gesetz für den Wald?
In diesem Entwurf lesen wir viele Lippenbekenntnisse in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Meine Damen und Herren, ich will hier nur drei wesentliche Punkte herausstellen. Wir wollen klare Nachbesserungen in Sachen Klimaschutz. Der Widerspruch zwischen der besonderen Gemeinwohlbedeutung und der Bewirtschaftung des Staatswaldes muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Und auch das sage ich noch einmal ganz klar: Ein Gesetz, das weitere Stellenstreichungen möglich macht, ist mit unseren Stimmen definitiv nicht machbar.
Liebe Frau Ministerin, wenn Sie am Sonntag die dritte Adventskerze anzünden, nehmen Sie sich nochmals Ihr Waldgesetz zur Hand, und lesen Sie es unter den Aspekten des Klimaschutzes und des Gemeinwohls sowie der Nachhaltigkeit. Aus unserer Sicht bedarf dieser Gesetzentwurf einer Überarbeitung. Wir freuen uns schon auf die angeregten Diskussionen bei der durchzuführenden Anhörung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der gesamten Diskussion frage ich mich, ob die Menschen auf der Straße verstehen, warum die Landwirte von der Europäischen Union Direktzahlungen in Milliarden-Euro-Höhe erhalten. Was legitimiert diese Zahlungen? Angesichts der Finanzkrise in der Europäischen Union berührt gerade diese Frage das Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft.
So wurde auf der Agrarministerkonferenz, die im Ok tober 2011 in Suhl stattgefunden hat, davon gesprochen, dass die Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik eine zentrale Aufgabe dieses Jahrzehnts sei. In dem vorliegenden Antrag von Schwarz-Gelb vermisse ich die Weiterentwicklung. Statt der Weiterentwicklung findet sich da nur ein „Weiter so“.
Das wird der Sache nicht gerecht.
Auch die Agrarministerkonferenz sieht die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik als eine große Chance an. Diesen Ansatz kann ich im Antrag ebenfalls nicht erkennen. Es gilt doch, den guten Ruf der Landwirtschaft in Hessen zu wahren. Herr Kollege May hat darauf hingewiesen. 77 % der Bürger der Europäischen Union und 79 % der Deutschen sind laut einer aktuellen Umfrage des Eurobarometers der Meinung, dass direkte Zahlungen in der einen oder anderen Form an das Erfüllen von Umweltaufgaben geknüpft werden sollten.
Nur 9 % der Deutschen unterstützen Subventionen ohne Gegenleistungen. Es ist doch verständlich, dass die Menschen wollen, dass nur dann Geld der öffentlichen Hand fließt, wenn eine klar definierte Leistung für die Öffentlichkeit erfolgt.
Frau Puttrich, es reicht nicht, dass Sie erklären, das von der Europäischen Union geplante Greening werde in der hessischen Agrarpolitik bereits seit Jahren gelebt. Es ist gut, dass in Hessen 10 % der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Gemeinsame Agrarpolitik reformiert werden muss. Sie muss ökologischer und gerechter werden.
Die knapp 28.500 Empfänger in Hessen erhielten im Jahr 2010 rund 227 Millionen € an direkten Zahlungen. Der größte Teil der Betriebe, das sind ca. 50 %, erhielt weniger als 5.000 €. Ein minimaler Anteil bekam hingegen mehr als 100.000 €. Das zeigt, dass die direkten Zahlungen bei der Einkommenssicherung eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben.
Herr Stephan, bei der Gemeinsamen Agrarpolitik reden wir auch hinsichtlich der Verteilung der Mittel über Gerechtigkeit. Die Menschen draußen wollen wissen, warum wer welche Summe erhält.
Das kann zum Teil mit der Betriebsgröße erklärt werden. Aber warum erhält ein durchrationalisierter Ackerbaubetrieb ungleich mehr Zahlungen als ein Grünlandbetrieb, der vielleicht nur eine Familie ernähren muss? Das ist den Menschen dieser Gesellschaft kaum vermittelbar. Deshalb gilt es, die Weichen entsprechend den Herausforderungen der Zukunft zu stellen.
Nur allzu gerne wird von CDU und FDP die Agrarreform auf die geplanten, vorhin genannten 7 % Vorrangflächen reduziert. Eine ähnliche Reduzierung auf einen Schwerpunkt hatten wir übrigens schon einmal, als vor knapp drei Jahren um den Vorrang für die Nutzung erneuerbarer Energien gerungen wurde. Damals waren CDU und FDP gegen die sogenannte Verspargelung der Landschaft durch Windkrafträder. Glücklicherweise gehört dieses Schreckgespenst seit einigen Wochen der Vergangenheit an.
Beim Thema Agrarreform geht es nicht um die Verspargelung, sondern da sind es die Stilllegungsflächen. Leider wird der Begriff häufig in einem falschen Zusammenhang genannt. Es geht um ökologisch wertvolle Flächen, die extensiver bewirtschaftet werden sollen. Nur weil da weniger gedüngt wird, heißt das nicht, dass die Flächen aus der Produktion herausfallen.
Machen Sie also bitte keine Panik. Von einer echten Stilllegung, wie sie bis vor Kurzem in der Tat noch existierte, ist hier nicht die Rede. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Ackerrandstreifen, Wasserrandstreifen und andere Strukturelemente in die Vorrangfläche eingerechnet werden.
Meiner Auffassung nach müssen wir von den Maiskulturen wegkommen. Etwa ein Viertel aller Betriebe wirtschaftet mit engen Fruchtfolgen.
Alle reden ständig von Nachhaltigkeit. Ursprünglich war die Dreifelderwirtschaft das Sinnbild für Nachhaltigkeit. Es kann mir niemand erklären, dass nachhaltig gewirtschaftet wird, wenn ständig 70 % der Ackerfläche für eine Fruchtart genutzt wird. Deshalb sollten maximal 50 % der Ackerfläche für eine Frucht sein. Sonst wird das alles keinen Effekt haben.
Es sollten nur diejenigen 100 % der direkten Zahlungen erhalten, die drei unterschiedliche Kulturen anbauen, ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen und das Umbruchverbot für Grünland einhalten.
Wir werden in den kommenden Jahren voll damit zu tun haben, das Grünland zu schützen. Nehmen wir einmal an, dass ein neuer Stall gebaut wird und die Kühe in den Laufstall kommen. Möglicherweise wird dadurch mehr Futtermais verwendet. Dafür muss Grünland umgebrochen werden.
Möglicherweise wird für den Energiemais das Grünland zu Ackerland umfunktioniert. EU-Agrarkommissar Ciolo? will ab dem Januar 2014 ein Verbot des Grünlandumbruchs haben. Das ist aus unserer Sicht aus verschiedenen Gründen sinnvoll.
Das ist es etwa wegen des Klimaschutzes. Der Termin für das Verbieten des Umbruchs sollte unserer Meinung nach vorgezogen werden, um bestehendes Grünland zu schützen. Aufgabe der Politik wird es sein, die Grünlandnutzung wirtschaftlich attraktiv zu machen.
Meine Damen und Herren der CDU und der FDP, ja, es darf durch die Reform kein Bürokratiemonster entstehen. Das wurde im Übrigen auch auf der Agrarministerkonferenz in Suhl so erklärt. Herr Stephan, dem wird auch niemand widersprechen. Wir dürfen die Sorge vor zu viel Bürokratie aber auch nicht als Totschlagargument benutzen.
Denn die vom EU-Agrarkommissar Ciolo? vorgestellte Agrarreform ist in unseren Augen zwar nur ein Reförmchen. Es ist aber auch eine große Chance, denn sie zeigt in die richtige Richtung. Wenn wir ehrlich über Agrarpolitik reden, dann müssen wir auch eine ehrliche Diskussion führen, wie es spätestens nach 2020 mit den direkten pauschalierten Zahlungen weitergehen soll. Anstatt Selbstverständlichkeiten zu belohnen, sollten in Zukunft die ge
sellschaftlichen Leistungen der Landwirte entlohnt werden.
Auch aus diesem Grund müssen wir eine ehrliche Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte führen. Sollen wir nur diejenigen fit für den Wettbewerb machen, die möglichst billig Rohstoffe für die Energieindustrie oder für die Supermärkte liefern? Oder wollen wir auch Betriebe unterstützen, die das Wagnis eingehen, eine multifunktionale Landwirtschaft zu betreiben, eine Landwirtschaft, die sich nicht nur auf die Produktion beschränkt, sondern Kulturlandschaft und soziales Leben gestaltet, ökologische Landwirtschaft, die einen Ausgleich für die Ballungsräume schafft?
In der Vergangenheit musste ich im Übrigen häufig das Argument hören, dass mit ökologischer Landwirtschaft nicht die Hungersnot auf unserem Planeten gelöst wird. Herr May hat es schon erwähnt. Dieses Argument kommt meist aus den Reihen der CDU.
Das ist nicht nur zynisch, sondern schlichtweg falsch.
Die Hungersnot wird nicht dadurch gestoppt, dass in Deutschland oder Europa mehr Lebensmittel produziert werden. Überlegen Sie einmal, dass mittlerweile ein Siebtel der weltweiten Maisernte zu Ethanol verarbeitet wird. Meine Damen und Herren, der Welthunger darf nicht gegen den Umweltschutz ausgespielt werden.
Wir brauchen eine gute Landwirtschaft in den betroffenen Schwellenländern und in den Ländern der Dritten Welt.
Herr Präsident, ich versuche, zum Schluss zu kommen.
Meine Damen und Herren, was wir in Europa brauchen – Herr Präsident, meine letzten Sätze –, sind zielgenaue Investitionen für die Wirtschaft der ländlichen Räume, in die Qualität der Lebensmittel und in den Boden- und Gewässerschutz. Die Milliardensubventionen an die Landwirtschaft müssen aber gegenüber der Gesellschaft besser begründet werden. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 muss aus unserer Sicht als Chance gesehen werden.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, es reicht. Herr Bellino, Sie haben recht. Sie haben in Ihrem Antrag nur auf ein „Weiter so“ plädiert. Wir wollen eine Weiterentwicklung.
Deswegen werden wir auch Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Arnold, ich will am Anfang zunächst etwas zurückweisen. Sie haben gesagt, die SPD-Fraktion hätte für ihren Entwurf nur das zur Grundlage genommen, was der Landesjagdverband gefordert habe. Das ist mitnichten so. Wir haben auch mit vielen anderen Verbänden gesprochen. Ich komme im Laufe meiner Rede noch darauf zurück.
Seitdem die SPD-Fraktion im Jahr 2009 ihren Gesetzentwurf eingebracht hat, wurde uns immer wieder bestätigt, dass ein moderater Umbau des Jagdgesetzes notwendig ist. Ich glaube, das wissen wir alle. Dafür haben wir Vorschläge des Landesjagdverbandes, der Hegegemeinschaften, der Jagdgenossenschaften und vieler anderer Fachleute sowie von Tierschutzseite aufgegriffen.
Das neue Jagdgesetz muss dem Ziel folgen, überflüssige Bürokratie abzubauen.
Verantwortung soll künftig stärker als bisher nach unten übertragen werden. Es muss für einen Tierschutz gesorgt werden, der sowohl den Jägern als auch den Tierschützern Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang will ich heute hier erwähnen, dass die SPD in der nächsten Woche ein Gesetz zur Tierschutzverbandsklage auf den Weg bringen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit unserem Entwurf von 2009 richtig liegen und lagen, zeigt im Übrigen der spätere Vorschlag der Fraktionen von CDU und FDP.
Herr Dr. Arnold, in beiden Entwürfen bleiben die Grundzüge des Jagdrechts unangetastet. Daran wollen wir festhalten.
Herr Dr. Arnold, leider gehen uns CDU und FDP in ihrem Gesetzentwurf in Teilen entweder nicht weit genug oder zu weit. Es gibt jedoch auch viele Übereinstimmungen, z. B. bei der verbesserten Regelung der Nachsuche. Bislang durfte die Nachsuche nur in den abgegrenzten Revieren gemacht werden. In beiden Entwürfen sollen die Grenzen zur sogenannten Nachsuche überschritten werden dürfen.
Wir waren beim Jagdgesetz von Anfang an daran interessiert, einen offenen Dialog mit allen Fraktionen des Landtags zu führen.
Herr Dr. Arnold, Sie wissen es: Der Präsident des Landesjagdverbandes Dietrich Möller sprach sich dafür aus, beide Gesetzentwürfe zu einem zu verschmelzen.
Er sagte, eine solche Verschmelzung – ich zitiere – „könnte ein Vorgang sein, der deutlich mache, dass Sachgerechtigkeit und nicht Ideologie die Novelle des Hessischen Jagdgesetzes leiten würde“.
Ob es der Jagd insgesamt gerecht wird, auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu verzichten und dafür kurzfristig parteipolitisch etwas zu gewinnen, sei dahingestellt.
Andersherum wäre es besser gewesen. Wir hätten damit, so meine ich, der Jagdpolitik mehr gedient. Hierzu hätten wir jedoch einen Kompromiss finden müssen. Dies hat Kollege Sürmann versucht. Herr Sürmann, ich danke Ihnen ausdrücklich. Sie haben in der Tat probiert, einen gemeinsamen Gesetzentwurf hinzubekommen.
Schwarz-Gelb gemeinsam wollte dies aber nicht. Sie haben noch nicht einmal ein bisschen guten Willen gezeigt, nur um Effekthascherei bei den Jägern zu betreiben. Meine Damen und Herren, viele hauptamtliche Jäger – mit hauptamtlichen Jägern meine ich Förster in den Forstämtern; dort habe ich mit einigen gesprochen – hätten es lieber und gern gesehen, wenn unser Gesetzentwurf oder auch noch ein gemeinsames Jagdgesetz verabschiedet wird. Ein Kompromiss ist immer ein Geben und ein Nehmen. Daher können wir dem Entwurf von CDU und FDP auch nicht zustimmen und werben selbstverständlich bei Ihnen allen um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Uhr und die lange Tagesordnung will ich es nicht allzu lange machen. Herr Dietz, ich will aber an erster Stelle zumindest für die SPD-Fraktion das zurückweisen, was Sie über die Opposition gesagt haben: dass die Opposition Naturschutz und Landschaftsschutz voranstellt und nicht im Einklang mit den Menschen im ländlichen Raum macht. Das weise ich ausdrücklich zurück.
Wir als SPD machen schon immer Natur- und Landschaftsschutzpolitik für die Menschen, gerade auch in der ländlichen Region.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Vorlage des neuen Naturschutzgesetzes sind – wie schon immer – die Naturschutzbeiräte bei der obersten und den unteren Naturschutzbehörden festgeschrieben.
Wir als SPD-Fraktion fordern aber eigentlich auch einen Naturschutzbeirat bei der oberen Naturschutzbehörde, dort, wo viel über Naturschutz entschieden wird, nämlich bei den Regionalplänen und den größeren Schutzgebieten, beim Regierungspräsidenten. Man sollte durchaus einmal überlegen, ob man nicht dazu kommen kann, auch dort einen Naturschutzbeirat einzurichten.
Der letzte CDU-Änderungsantrag befasst sich mit Bewirtschaftungsplänen und deren Umsetzung. Herr Dietz, diesen Änderungsantrag begrüßen wir auch. Der ist okay, geht uns aber natürlich nicht weit genug. Wir fordern erneut, Landschaftsrahmenpläne in dieses Naturschutzgesetz aufzunehmen, um einfach all das sicherzustellen, was in diesen Plänen gehändelt werden muss.
Ich erinnere mich sehr genau daran, als Anfang September zu diesem Naturschutzgesetz gesagt wurde, dass wir gemeinsam in die Anhörung gehen sollen, um dann auch gemeinsam die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Was ist das für eine Schlussfolgerung, wenn aus der Anhörung keiner der vielen Kritikpunkte und keiner der Verbesserungsvorschläge der Stellungnahmen den Weg in den Gesetzentwurf gefunden haben? Der Änderungsantrag von CDU und FDP greift davon ebenfalls nahezu nichts auf. Man darf doch als jemand, der um eine Stellungnahme gebeten wurde, von uns Politikern erwarten, dass seine Stellungnahme aus der Anhörung verantwortungsbewusst ausgewertet wird. Da wir nach der Anhörung immer noch über nahezu den gleichen Gesetzentwurf reden, hat sich natürlich an der Meinung unserer Fraktion zu diesem Gesetzentwurf nichts geändert.
Wir halten es mit dem Bundesrecht für nicht vereinbar, wenn Sie sagen, dass Ersatzmaßnahmen gleichzeitig Ausgleichsmaßnahmen sind. Wir reden doch von Grundpfeilern des Naturschutzes, wenn wir vom Dreiklang Vermeidung, Ausgleich und Ersatz reden. Deshalb darf dieser Dreiklang auch nicht aufgeweicht werden. Das tun Sie aber. Der Naturraumbezug, wie er im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen ist, muss nach unserer Meinung beibehalten werden. Es wird Sie nicht wundern, dass wir diesem Gesetzentwurf und damit auch in Konsequenz den Änderungsanträgen nicht zustimmen werden. – Ich bedanke mich.
Gut. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 100.000 aktive Fischer betreiben in Hessen Gewässer- und Fischartenschutz. Die meisten von ihnen tun dies in Angelsportvereinen. Der ursprüngliche Entwurf des Fischereigesetzes sah eine generelle Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer vor. Die Erlangung eines Fischereischeins ist unseres Erachtens aber ohne Berücksichtigung des Tierschutzes nicht sinnvoll. Tierschutz gehört in die Fischereiprüfung. Die generelle Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer erschien uns daher falsch. Der Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP zu diesem Gesetzentwurf hat dieses Problem aufgenommen, und damit ist dieser Gesetzentwurf für die SPD-Fraktion zustimmungsfähig.
Nur noch ein paar Takte aus unserer Sicht zu dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Hier geht es hauptsächlich um die Population der Kormorane, deren Abschuss nicht von der Fischereibehörde geregelt werden soll, sondern von der unteren Naturschutzbehörde. Nach unserer Auffassung kann dies aber durchaus auch die Fischereibehörde tun, da auch sie diese natur- und artenschutzrechtlichen Abwägungen korrekt treffen kann. Daher unsere Zustimmung. – Herzlichen Dank, das in aller Kürze.
Ich frage die Landesregierung:
Was unternimmt sie gegen Schwelbrände und die daraus herrührenden Immissionen und Brandgefahren in den Kohlelagern des Kraftwerks Staudinger?
Ich frage die Landesregierung:
Werden Seligenstadt und Hainburg demnächst unter vermehrtem Fluglärm leiden müssen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Thorsten, ich weiß nicht, ob mir das gelingt.
Aber gestatten Sie mir trotzdem eine Vorbemerkung. Die Diskussion um diese Gesamtbelastungsstudie bräuchten wir wahrscheinlich heute hier überhaupt nicht zu führen; denn die vorherige Diskussion hat gezeigt:Wenn die Hessische Landesregierung zehn Jahre lang ein bisschen mehr im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes getan hätte,dann müssten wir darüber überhaupt nicht mehr diskutieren, dann wäre in dem Bereich wesentlich weniger Belastung vorhanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liest man die sogenannte Gesamtbelastungsstudie von Ministerin Lautenschläger, hat man unweigerlich das Gefühl, dass die Aschewolke bereits seit Jahren den Flugverkehr über Rhein-Main lahmgelegt hat. Denn Fluglärm findet in dieser Studie schlicht und einfach nicht statt.
Wenn in dem Antrag von Mai 2008 das Wörtchen „Lärmbelastungen“ steht, dann ist das keine höfliche Floskel; denn wir wollen wissen, wie es dabei aussieht.Wir werden am Donnerstag auch eine Enquetekommission einsetzen. Das hat den Sinn und Zweck, dass wir im Prinzip einmal wissen, was mit der Lärmbelastung im Ballungsraum Rhein-Main los ist.
Meine Damen und Herren, ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was an dem Antrag aus 2008 – man höre und staune, so alt ist er schon – so schwierig zu verstehen war.Der Arbeitsauftrag lautete schlicht:Erstellen Sie eine Gesamtbelastungsstudie unter Berücksichtigung von folgenden vier Punkten: erstens Emission von Schadstoffen, zweitens Feinstäube, drittens Versiegelung und Zerschneidung von Landschaften, viertens Lärmbelastungen. Ich frage Sie:Was ist daran so missverständlich?
Die Menschen im Ballungsraum Rhein-Main haben ein Recht darauf, hierüber zuverlässige Zahlen zu erhalten. Ein Sprichwort sagt, Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. Genau das ist doch der Punkt. Zum Wohle der Menschen brauchen wir eine genaue Ursachenanalyse, um dann längst überfällige Maßnahmen einleiten zu können.
Aber was hat das Ministerium abgeliefert? Ich glaube, das wird dem Ernst der Lage und den Sorgen der Menschen überhaupt nicht gerecht. Stattdessen bekommen wir ein neues Kapitel der Umweltministerin zum Thema Ignoranz in Sachen Umwelt- und Klimaschutzpolitik.
Daten über Großvorhaben sucht man in diesem Papier vergeblich.Beispiel:Staudinger.Seit Monaten diskutieren wir über die Quecksilberbelastung; Sie haben es erwähnt, Herr Seyffardt. Hier wäre eine Chance gewesen, kompetente Zahlen vorzulegen. Das ist mitnichten geschehen. Wir haben im Ausschuss von der Kraftwerksleitung vorgestellt bekommen, wie es zukünftig aussieht. Eine unabhängige Meinung wurde uns von der Mehrheit verweigert. Meine Damen und Herren, Mehrheit ist nicht Wahrheit, sage ich nur dazu.
Für diese sogenannte Gesamtbelastungsstudie wurden in eine bereits vorhandene Studie noch ein paar Daten dazugeklatscht, damit die betroffenen Menschen in der Region Ruhe geben. Niemand wäre auf die Idee gekommen, dass die vorgelegten gut 100 Seiten als erhoffte Gesamtbelastungsstudie zu erklären sind, wenn dies Frau Lautenschläger nicht behauptet hätte. Dies ist ein Zitat aus einer Tageszeitung, und ich glaube, dies sagt in der Tat alles aus. Immerhin, wir wissen nun, dass ein Anstieg der Emissionen von Feinstaub und Stickoxid droht. Ansonsten kann das Fazit nur lauten: Die Hausaufgabe wurde nicht korrekt abgegeben, im Gegenteil, es wurde auch noch falsch abgeschrieben.
Aus diesem Grund fordern wir von der SPD-Landtagsfraktion:Liefern Sie uns eine Gesamtbelastungsstudie,die diesen Namen verdient hat.
Nur dann können wir verantwortungsvoll und kompetent den nächsten Schritt gehen und längst überfällige Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger einleiten. Alles andere wäre ein Hohn gegenüber den Menschen im Rhein-Main-Ballungsraum. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Landau, ich habe festgestellt – ich habe sie auch gelesen –, Sie haben die Anhörungsunterlagen wirklich bis ins Komma, bis ins Detail gelesen.
Nichtsdestotrotz ist es auch heute noch eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen, den Bau und Betrieb von Zuleitungskanälen zu überprüfen. Sofern der Grundstückseigentümer nicht selbst den Nachweis dafür erbringt, fallen den Kommunen die Kosten zu. Bislang hatten die Kommunen in der Tat keine Möglichkeit, diese Kosten wieder einzufordern. Die zugewiesene öffentliche Aufgabe hat die Kommunen damit finanziell in der Tat belastet und auch ihre kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt. Dieser Umstand wird im Übrigen seit einigen Jahren kri
tisiert und hat in der Vergangenheit bei den Kommunalen Spitzenverbänden und auch bei den Kommunen selbst für Unmut gesorgt.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf beseitigt aus unserer Sicht endlich diesen Mangel. § 43 Abs. 2 gibt dem sogenannten Abwasserbeseitigungspflichtigen die Möglichkeit, die entstandenen Kosten für einen ordnungsgemäßen Zustand der Zuleitungskanäle von den Grundstückseigentümern einzufordern. Daher ist es für die Kommunen wichtig, dass die Änderung des Hessischen Wassergesetzes jetzt endlich vollzogen wird.
Da dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eigenkontrollverordnung steht und in der durchgeführten Anhörung hauptsächlich auf die Eigenkontrollverordnung abgehoben wurde, bleibt zu hoffen, dass für die Flächenkommunen mit kilometerlangen Kanaltrassen und wenigen Anschlussnehmern in dieser Eigenkontrollverordnung etwas getan wird, dass die kommunale Familie hier entlastet wird.
Meine Damen und Herren, zudem bleibt abzuwarten, ob es bei dieser Form der Verordnung der Landesregierung gelingt, die oft beworbene Entbürokratisierung voranzutreiben.Wenn wir uns den Entwurf der Eigenkontrollverordnung anschauen, können wir nur feststellen: Erinnerungen, Mahnungen, Maßnahmen bei Überschreitungen, Erfassung der Wartungsdaten, Mängelbeseitigungen, kostenpflichtige Verfügungen und Zwangsgelder,das alles erledigt sich in den Verwaltungen der Kommunen nicht von selbst, sondern das erfordert und bindet selbstverständlich Personal.
Um erhebliche Streitigkeiten und Verwaltungsaufwendungen zu verringern, muss auch dringend der Begriff der Zuleitungskanäle in der Eigenkontrollverordnung genau definiert werden – wenn schon nicht in dem Hessischen Wassergesetz jetzt, dann wenigstens in der Eigenkontrollverordnung,
zumal es rechtlich sehr bedenklich erscheint, dass es jeder einzelnen Kommune überlassen wird, wie sie diesen Begriff der Zuleitungskanäle auslegt oder auch definiert.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen erwarten wir von der Landesregierung erhebliche Verbesserungen bei der Eigenkontrollverordnung gegenüber dem vorliegenden Entwurf. Wie wir den heute vorliegenden Änderungen im Hessischen Wassergesetz zustimmen, werden wir in den Ausschussberatungen und in der zweiten Lesung sehen. – Ich bedanke mich.