Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2009 den Gesetzentwurf beraten und ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der gerade wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 18/305 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP ge
Verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Dringliche Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2009 den Dringlichen Gesetzentwurf beraten und ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der von mir zuvor wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Herr Kollege Blum, schönen Dank. – Die Herren Geschäftsführer, gibt es noch Verhandlungsbedarf hinsichtlich des Themas Redezeit? Beträgt die Redezeit fünf Minuten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke nicht, dass ich die fünf Minuten Redezeit vollständig ausnutzen werde.
Der Ältestenrat hat sich mit den Gesetzentwürfen auseinandergesetzt und ist zu den gerade vorgetragenen Ergebnissen gekommen.
Ich will das nur einmal kurz in Erinnerung rufen. Es ist noch nicht so lange her. Wir haben am Dienstag darüber debattiert. Letztes Jahr haben wir ein Gesetz beschlossen, mit dem wir das Abgeordnetengesetz geändert haben.Mit ihm haben wir die entsprechenden Erhöhungen der Diäten der Abgeordneten des Hessischen Landtags für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 festgelegt.
Da die 17. Wahlperiode nur ein Jahr dauerte, ist es jetzt nötig – und auch möglich –,diesen einen Erhöhungsschritt für das Jahr 2013, es ist noch ein bisschen Zeit bis dahin, auch entsprechend festzulegen.
Ich denke, wir haben über die Fragen intensiv miteinander diskutiert, vor allen Dingen über die Frage des Systemwechsels, den wir zu früherer Zeit vollzogen haben. Am Anfang einer Legislaturperiode entscheiden wir über die einzelnen Erhöhungsschritte als solche. Das ist nach der Verfassung zweifelsfrei zulässig. Das machen andere
Landtage übrigens auch. In Baden-Württemberg und Bayern wird das in nicht beanstandeter Art und Weise genauso gemacht.
Die Höhe, die an den Reallohn gekoppelt ist, wird dann vom Statistischen Landesamt festgelegt.Man kann uns als Abgeordneten nicht unterstellen, wir würden über die Maßen zulangen.Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die Anpassung kann auch dazu führen, dass ein Anpassungsschritt negativ ist, also dass die Höhe der Diät entsprechend fällt, wenn die Reallöhne in Hessen fallen.
Ich glaube, das, was wir als Abgeordnete im Hessischen Landtag verdienen, ist angemessen. Über die Tätigkeit brauche ich Sie, die 117 Abgeordneten, sicherlich nicht zu belehren.
Ich möchte noch auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu sprechen kommen. Die LINKEN versuchen, wieder zu dem alten System zurückzukehren. Das ist blanker Populismus. Auch nach der Sitzung des Ältestenrates kann man sagen, dass das blanker Populismus ist, den DIE LINKE hier an den Tag legt. Dass sich Populismus nicht auszahlt,zeigen die Werte,nicht die erhöhten, sondern die erniedrigten Werte, zumindest prozentual gesehen, der Umfragen, die für DIE LINKE derzeit zustande kommen.
Bezüglich der Regeln zur Transparenz, die die GRÜNEN wieder angesprochen und zu denen sie etwas auf den Tisch gelegt haben,habe ich schon während der ersten Lesung und auch während der Sitzung des Ältestenrates für meine Fraktion sehr deutlich gemacht, dass wir die geltende Regelung bezüglich der Transparenz für richtig und gut halten und dass das weiterhin so vollzogen werden soll. Es ist einfach so, dass wir damals festgelegt haben, dass die Regeln zur Offenlegung insofern notwendig sind, wenn es um Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, bei denen eine Interessenkollision mit dem Mandat entstehen kann.
Daneben geht es noch um durch das Mandat erzielte Nebeneinkünfte, wegen des Mandats erhaltene Nebeneinkünfte und natürlich auch um Nebeneinkünfte, die man nur bekommt, weil man Abgeordneter ist. Diese Nebeneinkünfte sind offenzulegen.
Die Kolleginnen und Kollegen, die solche haben, legen sie im Internet auch offen, wodurch sie für alle einsehbar sind. Das, was die GRÜNEN wollen, ist vom Prinzip her gesehen die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte, z. B. auch derer, die aus einem normal ausgeübten Beruf erzielt werden, und zwar unabhängig davon, ob man Unternehmer ist, ob man Anwalt ist oder ob man irgendeine andere Form von Nebeneinkünften hat,die mit dem Mandat nun wirklich nichts zu tun haben.
Wir haben vor einem Jahr lange darüber geredet, wie wir das regeln können. Die GRÜNEN haben immer das Argument vorgebracht, man müsse wissen, ob ein Abgeordneter nur sein Abgeordnetenmandat ausübe. Dann müssten wir erfassen, wie viel Zeit für die Nebentätigkeiten aufgebracht werde. Das müsste dann angegeben werden. Aber da wünsche ich gute Verrichtung, auch wegen der Nachprüfbarkeit.
Ich glaube,dass das,was wir im letzten Jahr zu den Nebeneinkünften beschlossen haben, hervorragend ist. Lieber Herr Kollege Wagner, Sie werden gleich dazu reden.
Wenn ein Abgeordneter Nebeneinkünfte, die er wegen seines Mandats bekommt, nicht angibt, kann der Präsident bzw. das Präsidium des Hessischen Landtags eine
Strafe erlassen, die bis zu einer Jahresdiät reichen kann. Jeder von uns weiß also, was er zu erwarten hat, wenn er das nicht tut. Mehr an Sanktionen kann man nicht machen.
Frau Wissler, Sie brauchen nicht so zu schauen, denn es ist so. Ich hoffe, Sie haben Ihre Nebeneinkünfte auch alle angegeben.
Ich sage Ihnen sehr deutlich, die Frage ist vom Prinzip her die, dass wir transparent nach außen sind, dass wir offen nach außen sind. Ich glaube, das sind die hessischen Landtagsabgeordneten. Dort muss es weder eine Verschärfung noch eine Erleichterung geben. Deswegen bleiben wir bei dem Gesetz, wie wir es jetzt haben. Bei den Abgeordnetendiäten wird das um ein weiteres Jahr auf das Jahr 2013 erstreckt. Wir haben das letztes Jahr schon bis zum Jahr 2012 beschlossen. Dieses eine Jahr ist akzeptabel. Deswegen werden wir in der zweiten Lesung diesen Gesetzentwurf annehmen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den CDU, SPD und FDP heute hier einbringen, bedeutet eindeutig weniger Transparenz, was die Rechtsangelegenheiten der Abgeordneten angeht.
Das wird nicht dadurch besser, dass dieses Gesetz bereits im letzten Jahr geändert wurde. Wir haben im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass es weniger Transparenz bedeutet, wenn wir nicht mehr eine jährliche Befassung des Landtags mit der Diätenerhöhung haben. Wir betonen das auch dieses Jahr. Es ist weniger Transparenz, und wir bedauern das ausdrücklich.
Wir bedauern es ausdrücklich, weil es eben nicht um Populismus geht, sondern weil es darum geht, dass wir hier im Parlament als Abgeordnete sehr selbstbewusst sagen: Wir haben nichts zu verstecken. Wir können gegenüber den Bürgern Rechenschaft über unsere Diäten ablegen.
Wir können und sollten auch gegenüber der Bevölkerung transparent machen, welche Nebeneinkünfte wir haben.
Genau das haben wir beantragt. Wir bedauern sehr, dass sich hierfür in diesem Haus keine Mehrheit findet.
Wenn es diese Mehrheit, zumindest was die Transparenz bei den Nebeneinkünften angeht, gegeben hätte, wären wir bereit gewesen, das Weniger an Transparenz bei den
Bezügen der Abgeordneten zu von uns akzeptieren.Aber selbst dieser aus unserer Sicht sehr abgewogene Kompromiss findet leider in diesem Haus keine Mehrheit.Wir bedauern das ausdrücklich.
Herr Kollege Wintermeyer, was Sie zur Transparenz der Nebeneinkünfte sagen, ist aus unserer Sicht so nicht richtig. Es fehlt wesentlich die Transparenz über die Einkünfte, die ein Abgeordneter aus seinem vor dem Mandat ausgeübten Beruf hat.
Herr Wintermeyer, das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir finden, diese Information ist wesentlich, damit Bürgerinnen und Bürger mit ihren Abgeordneten darüber das Gespräch suchen können. Darum geht es mit dieser Transparenzregelung.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gottfried Milde (Griesheim) und Axel Wintermeyer (CDU))
Auch hier betone ich, dass die allermeisten Abgeordneten bei dieser Transparenz überhaupt nichts zu verstecken haben.