Ich habe nun, und nicht zum ersten Mal, anhand von Zahlen deutlich gemacht, dass mindestens 1.200 – manche sagen auch: 1.400 – Stellen fehlen. Herr Minister, meine Damen und Herren von der Koalition, da reicht es in der Tat nicht aus, in diesem Jahr die Zahl der Anwärter minimal zu erhöhen.
Wenn dort stehen würde: „Wir werden in den zukünftigen Jahren jedes Jahr 550 Anwärter einstellen“, dann könnten wir dem zustimmen. So aber ist das nur ein Werfen von Nebelkerzen. So ist das reiner Populismus für das Parlament und wird nicht bewirken, dass sich bei der Polizei etwas nachhaltig ändert.
Lassen Sie mich aber noch auf einen anderen Sachverhalt eingehen, der auch mit der Situation im ländlichen Bereich zusammenhängt.
Uns liegen Informationen vor, dass derzeit bei der hessischen Bereitschaftspolizei wesentliche Veränderungen erfolgen. Diese wesentlichen Veränderungen werden zu weiteren Personalreduzierungen führen, nämlich in der Größenordnung von, im Jahr 2006, 1.500 Bereitschaftspolizistinnen und -polizisten auf dann noch etwa 850. Die Iststärke der Einsatzeinheiten wurde in den letzten zweieinhalb Jahren bereits um knapp 500 reduziert. Es geht darum, dass aus der Bereitschaftspolizei Löcher in den Polizeidienststellen gestopft werden, insbesondere im ländlichen Bereich – und diese Abordnungen sind von 234 auf 192 zurückgegangen.
Herr Minister, ich wüsste gerne die Begründung dafür, weshalb Sie jetzt auch noch Hand an die Bereitschaftspolizei anlegen. Womit ist das begründet? Wodurch ist das gerechtfertigt? Ich halte es weder für sinnvoll noch für notwendig, jetzt auch noch bei dieser Einsatzbereitschaft – die, wie gesagt, viele Löcher stopft – Löcher zu reißen und damit die Situation bei der Polizei weiter zu verschärfen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. – Es spricht nun unser Kollege Bellino von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können sicher sein,wir werden diese guten Zahlen,die uns das Innenministerium erfreulicherweise immer wieder präsentieren kann – dafür sind wir sehr dankbar –, nicht zum Anlass nehmen, uns zurückzulehnen.
Mit großem Interesse nehmen wir auch zur Kenntnis, dass nicht nur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sondern auch DIE LINKE sich mittlerweile Gedanken über unsere Sicherheitsarchitektur macht. Ich hoffe, diese Erkenntnis setzt sich auch fort.
Wir werden im Innenausschuss und im Plenum immer wieder Gelegenheit haben, uns darüber zu unterhalten, wie wir die Polizei – und auch andere Elemente unserer Sicherheitsarchitektur – weiterhin noch effizienter aufstellen können, als das heute schon der Fall ist.
Denn wir erinnern uns auch daran, dass die Zahlen heute schon ganz andere sind als zum Ende der rot-grünen Regierungszeit in Hessen.
Die Aufklärungsquote ist heute weitaus höher als damals, obwohl heute neue Deliktsformen dazukommen. Im Gegensatz zu damals gibt es heute deutlich mehr Polizisten.
Bei uns sind die Stellen besetzt, und deshalb haben wir mehr Polizisten, als es damals der Fall war.
Eine Ihrer größten intellektuellen Leistungen war es doch, die Anzahl der Kfz-Schilder zu verringern, weil weniger Fahrzeuge unterwegs waren – dafür aber die Namensschilder bei der Polizei einzuführen.
Da hat sich einiges geändert, sowohl bei der Quantität als auch bei der Qualität. Daran werden wir weiterarbeiten.
Da ich einige ungläubige Gesichter gesehen habe, verweise ich darauf, dass wir jetzt zum ersten Mal die neue Geschäftsordnung angewandt haben.
Überschreiten die Mitglieder der Landesregierung oder ihre Beauftragten die Redezeit der Fraktionen, verlängert sich die Redezeit für jede Fraktion …
Früher haben wir das ein bisschen aufgeteilt.Ich weise nur daraufhin, dass wir aus der Aktuellen Stunde so bald einen Aktuellen Vormittag oder einen Aktuellen Tag machen.
Meine Damen und Herren, wir haben nun über den Entschließungsantrag der Abg. Faeser, Franz, Quanz, Rudolph (SPD) und Fraktion betreffend Stopp des Rückzugs der Polizei aus der Fläche, Drucks. 18/251, abzustimmen. Es ist gebeten worden, über Punkt 3 dieses Entschließungsantrags gesondert abzustimmen.
Ich rufe also zuerst die Punkte 1, 2 und 4 dieses Entschließungsantrags auf.Wer diesen Punkten seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Dagegen? – CDU und FDP. Damit sind diese Punkte abgelehnt.
Dann rufe ich Punkt 3 dieses Entschließungsantrags auf. Wer stimmt zu? – SPD und DIE LINKE. Dagegen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Damit ist dieser Punkt und damit der Antrag insgesamt abgelehnt.
Dann rufe ich zur Abstimmung über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Polizeipräsenz in Hessen, Drucks. 18/299, auf. Wer stimmt zu? – CDU und FDP. Dagegen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag mit Mehrheit beschlossen.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Freie Gewissensentscheidung von Abgeordneten darf nicht sanktioniert werden) – Drucks. 18/287 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die „dpa“ hat in der vergangenen Woche den Schiedsspruch gegen den früheren SPD-Abgeordneten Jürgen Walter folgendermaßen zitiert:„Jede demokratische Ordnung muss jedoch Möglichkeiten haben, bindende Mehrheitsentscheidungen notfalls mit Sanktionen durchzusetzen.“
Meine Damen und Herren, nein, eine Sanktion gegen die Gewissensentscheidung von frei gewählten Abgeordneten ist nicht möglich. Das stelle ich hier für die CDU eindeutig fest.
Das darf es auch nicht geben. Es ist mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar, wenn die Gewissensentscheidung von Abgeordneten dieses Landtags oder des Deutschen Bundestags infrage gestellt wird.Abgeordnete genießen den Schutz des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, die Geschichte hat uns gelehrt, welche besondere Bedeutung das freie Mandat hat. Es gab Sozialdemokraten, die für die Erkämpfung des freien Mandats Blutzoll gezahlt haben. Insofern ist es völlig unverständlich, was Sie hier in diesem Schiedsverfahren gegen die vier Abweichler vollführen.
Abgeordnete unterliegen dem besonderen Schutz der Verfassung. Das ist in Wahrheit das Privileg unseres Mandats, auch hier im Hessischen Landtag: Immunität, Indemnität – halt die Freiheit des Mandats.Dieses Recht auf die verfassungsmäßige Freiheit des Mandats steht den