Nun, Herr Rock, Sie mögen es albern finden – wir halten es für professionelles Regieren, wenn man ein solches Familienzentrum umsetzen will, dass man vielleicht endlich auch die Förderrichtlinie im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht, sodass sich alle darauf berufen können, man sie beantragen kann und dieses Land Hessen endlich in den Genuss flächendeckender Familienzentren kommt.
Insofern weise ich auf Punkt 3 in Ihrem Antrag hin. Darin begrüßen Sie zwar „den Entschluss der Landesregierung, den Aus- und Aufbau von Familienzentren über eine Förderrichtlinie gezielt voranzutreiben“, fordern aber in Punkt 5 die Landesregierung nochmals auf, diese „Richtlinie zur Förderung... auf den Weg zu bringen“.
Jetzt ist die Frage: Freuen Sie sich schon, dass die Förderrichtlinie da ist, oder fordern Sie die Landesregierung noch einmal auf, sie herauszubringen? Das müssen Sie mit sich und der Koalition noch einmal in Ruhe ausdiskutieren. Fakt ist: Sie sind heute noch nicht veröffentlicht – am 12.09.2011, also am Montag, erscheint der „Staatsanzeiger“ –, das ist ein bedauerlicher Fauxpas. Vielleicht haben Sie diesen Setzpunkt anders geplant und sich gedacht, der Minister würde es am Montag veröffentlichen, sodass Sie am Donnerstag die Sau rauslassen können – leider war das ein völliger Rohrkrepierer, das kommt vor. Fakt ist: Wir können es noch immer nicht umsetzen, das finden wir GRÜNE bedauerlich.
Lassen Sie mich noch etwas sagen: Natürlich finden wir es richtig; wir GRÜNEN – meine Kollegin Frau SchulzAsche als kinderpolitische Sprecherin – haben damals mit verhandelt. Es ist ein Kernpunkt dessen, dass in den Kindergärten alle Eltern, deren Kinder spätestens im dritten Kindergartenjahr diese Einrichtung durchlaufen, eben nicht nur eine Kinderbetreuung erhalten, sondern den Eltern dort auch eine Beratung und Vernetzung ermöglicht wird. Das sind eminent wichtige inhaltliche Punkte. Wir sind froh, wenn den Einrichtungen durch die Förderrichtlinie so, wie es angekündigt wurde, bis zu 12.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, damit diese Vernetzungsaktivitäten verstärkt werden können.
Wenn es am Ende des Tages so kommt, können wir GRÜNE sagen: Ja, eine der Ideen, die wir selbst mit eingebracht und mitgetragen haben, hat dieses Land in der Familienpolitik ein Stück vorangebracht. Wir unterstüt
zen das nachhaltig, auch wenn Sie es jetzt als CDU und FDP umsetzen werden; das macht es nicht schlechter. Familienzentren sind ein wichtiger und richtiger Bestandteil für das Bundesland Hessen.
Angesichts dieses Setzpunktes bleibt uns deswegen nur noch die Frage: Wenn Sie diesen Setzpunkt setzen und wenn Sie darauf hinweisen wollen, wie wichtig das ist, hätten wir gedacht, dass es eben nicht drei Jahre dauert – so lange hat es jetzt gebraucht – und dass die anderen Punkte Ihrer Familienpolitik – ich nenne einmal die qualifizierte Schulvorbereitung – –
Ich erinnere mich an die Rede des Kollegen Rentsch. Der hat vor rund einem Jahr gesagt: Ein wichtiger Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP ist der Betreuungsgutschein. – Sie erinnern sich vielleicht noch dunkel. Nun haben wir schon immer ein sehr kritisches Verhältnis zu diesem Betreuungsgutschein gehabt, weil wir glauben, wir brauchen flächendeckende Ausstattung und einen Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Wir haben immer sehr große Probleme mit diesem Betreuungsgutschein gehabt, weil er unter Umständen ein Rohrkrepierer werden könnte.
Schlagen wir nun den Haushaltsentwurf 2012 auf, dann stellen fest, er ist ersatzlos gestrichen. Was war denn da nur los? In der Zeitung haben wir dazu noch gar nichts lesen können. Herr Rock, können Sie uns noch einmal erklären, warum eigentlich das Flaggschiff der FDP-Sozialpolitik, die Betreuungsgutscheine, ersatzlos und kommentarlos gestrichen wurde? Ich dachte, Sie wollten da etwas in diesem Land bewegen. Ich kann nur vermuten, dass die CDU ihren Teil dazu beigetragen hat, damit es nicht dazu kommt.
Ich bedanke mich schon einmal präventiv, weil die Betreuungsgutscheine der falsche Weg gewesen wären. Herzlichen Dank dafür.
Mit der verpflichtenden Kinderschule – Frau Henzler ist nicht da – und mit dem Schulvorbereitungsjahr, so hieß es am Ende in der Koalitionsvereinbarung, landete das federführend schwuppdiwupp beim Herrn Sozialminister Grüttner. Dort hieß es qualifizierte Schulvorbereitung. Auch da sehen Sie uns auf der linken Seite des Hauses mit offenem staunendem Mund; wir denken: Mann, wann geht der nächste Schritt der Familienpolitik weiter?
In das hessische Staatswappen werden wir, wenn Sie weiter regieren, vermutlich die Schnecke aufnehmen müssen. Wir lehnen das ab. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die mobilen Begrüßungskommandos der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion, die jeden Euro, den die Landesregierung
ausgibt, und übrigens auch jeden Autobahnkilometer durch einen eigenen Antrag begrüßen, haben es für richtig gehalten, uns einen Antrag zur flächendeckenden Entwicklung von Familienzentren und zu dem segensreichen Beitrag vorzulegen, den die Landesregierung dabei leistet. Die FDP hat es für richtig gehalten, daraus einen Setzpunkt zu machen. Das ist insofern ein Fortschritt, als beim letzten Mal der Setzpunkt der FDP-Fraktion erstens keinen Gegenstand und zweitens konsequenterweise auch keinen Inhalt hatte. Deswegen musste der Kollege Greilich damals eine rhetorische Geisterfahrt hinlegen, sodass Kollege Bauer anschließend den Apostel Paulus angerufen hat.
Na gut, wenn wir schon einmal dabei sind, über die Dörfer zu gehen, dann gehen wir jetzt einmal richtig über die Dörfer.
Heute haben wir immerhin einen halbwegs fest umrissenen Gegenstand. Leider lässt der Inhalt immer noch etwas zu wünschen übrig. Das ist auch nach der Rede des Kollegen Rock nicht besser geworden. Lieber Kollege Rock, ich muss es sagen, Ihre Rede war inhaltsarm, und zwar etwa so inhaltsarm wie der Antrag, der dieser Debatte zugrunde liegt.
Was vor allen Dingen beklagenswert ist, ist das Verhältnis des Antrags zu dem Gegenstand, um den es geht. In dem Antrag wird zu Beginn etwas festgestellt, was schlicht falsch ist, dass es nämlich in Hessen so etwas wie eine moderne und zukunftsweisende Familienpolitik gäbe. Das ist, mit Karl Kraus gesprochen, so falsch, dass noch nicht einmal das Gegenteil davon stimmt.
Es gibt nämlich im Grunde keine Familienpolitik, jedenfalls keine konsistente und schon gar keine moderne, in diesem Land. Das ist ausgedrückt in dem vollständigen Desaster der Mindestverordnung und dem PR-Gag Familienkarte. Und dann gibt es noch ein paar Sachen, auf die Kollege Bocklet eben hingewiesen hat, wo ich aber durchaus damit zufrieden bin, dass sich der Herr Minister standhaft weigert, etwas zu tun, z. B. bei den Betreuungsgutscheinen.
Das war im Grunde die Botschaft aus der Fragestunde am Dienstag. Dafür herzlichen Dank übrigens noch einmal schriftlich und zu Protokoll.
Meine Damen und Herren, dann wird in dem Antrag etwas beschrieben, was alle Welt längst weiß und was der Landtag in einem sehr guten und trotzdem einstimmigen Beschluss vom Mai 2008 schon einmal ausführlich dargestellt hatte. Es wird etwas begrüßt, was demzufolge längst hätte getan werden können und auch müssen. Und – das ist das Entscheidende – es wird etwas begrüßt, was der Bedeutung der Aufgabe selbst, nämlich dessen, was geregelt wird, in keiner Weise gerecht wird. Aber dazu später.
Schließlich wird ein Vorgehen begrüßt, das meiner Meinung nach im Widerspruch zu dem selbst erhobenen Anspruch beim Ausbau und der Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung steht,
Zum guten Schluss wird die Landesregierung mannhaft in dem Antrag aufgefordert, etwas zu tun, was anschließend unverzüglich als das vollzogene Faktum gewürdigt wird, das es auch tatsächlich ist, weil die Landesregierung schon längst hinausposaunt hat, dass sie genau das Gute und Segensreiche zu tun gedenkt, zu dem der Antrag sie erst auffordert. Es ist ein Antrag, der genau in dem Wissen darum überhaupt erst gestellt wurde und gestellt werden konnte.
Meine Damen und Herren, das erinnert ein bisschen an das, was Wolfgang Neuss, der große Kabarettist der Sechzigerjahre, einmal in Bezug auf die Interviews von Werner Höfer gesagt hat:
Sagen Sie mir, wozu ich Sie auffordern soll, es fällt Ihnen dann leichter, das hinterher auch einzuhalten.
Es ist nicht ganz zutreffend, was der Kollege Bocklet gesagt hat. Es ist nur folgerichtig, dass der Minister selbst in einer Presseerklärung – sie ist ein bisschen missverständlich, weil die Mail vom 12.09., das Datum der Presseerklärung vom 12.08. ist – verkündet hat, in der nächsten Woche würden die Fördergrundsätze im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht. Er hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass Anträge bis zum 17. Oktober gestellt werden können. Vor allen Dingen können Sie und die potenziellen Antragsteller froh sein, dass der Minister nicht so lange gewartet hatte, bis Sie mit Ihrem Begrüßungsantrag endlich fertig geworden sind, sonst wäre die Antragsfrist für dieses Jahr wahrscheinlich verstrichen gewesen.
Meine Damen und Herren, das ist natürlich alles zusammen völlig albern. Es ist genau der Typus Antrag, mit dem auf die Länge der parlamentarische Betrieb in diesem Landtag ad absurdum geführt wird. Das muss man wirklich einmal sagen. Dieser Antrag ist wie viele andere, auch welche von uns, das will ich gleich dazusagen, in seiner inhaltlichen Aussagekraft und seiner tatsächlichen Regelungswirkung nach ein klassischer Nullantrag. Marcus, das muss ich jetzt sagen, und da musst du durch: Das gilt auch für den Antrag der Kollegen von den GRÜNEN.
Man kann, auch das muss einmal gesagt werden, die Uhr danach stellen, dass auf einen albernen Ursprungsantrag ein noch viel albernerer Dringlicher Entschließungsantrag formuliert wird.
Ich will das einmal ausführen. Wenn wir Stilkritik machen, und dabei bin ich: In dem Antrag der GRÜNEN wird festgestellt, dass wir schon etwas festgestellt haben. Dann stellen Sie noch einmal das fest, was wir damals schon festgestellt hatten. Dann stellen Sie fest, dass keiner auf uns gehört hat. Das ist schon einmal richtig.
Die einzige neue, aber nicht ganz zutreffende Bemerkung war die mit dem „Staatsanzeiger“. Dazu habe ich schon etwas gesagt. So viel zu Entschließungsanträgen und Setzpunkten.
Damit einer über die Materie selbst redet, jetzt zu der Frage, was durch die Förderrichtlinie des Landes und der Landesregierung tatsächlich befördert und gefördert wird. Zu der Frage Familienzentren, und was sie bedeuten und leisten sollen, ist schon manches gesagt worden, soweit hier überhaupt zum Gegenstand geredet worden ist. Ich kann das deswegen abkürzen und konzentriere mich auf das, was wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Förderungsrichtlinie wissen.
Dazu gibt es im Einzelnen Folgendes zu sagen. Ich glaube, dass die Förderhöhe von 10.000 bis 12.000 € pro Einrichtung und Jahr im Verhältnis zu der erwartenden Leistung, die eine hochkomplexe und eine hoch anspruchsvolle ist, nicht ausreichend ist. Das ist möglicherweise ein Schritt in die richtige Richtung, aber dies ist nicht ausreichend.