Genau, „oje“, da haben Sie ein schlechtes Gewissen, und zwar zu Recht, weil Sie viele Leute so beschäftigt haben. Wenn jeder junge wissenschaftliche Mitarbeiter, der bei einem CDU-Bundestagsabgeordneten tätig war, Beamter wird, kostet dies das Land Hessen in den nächsten Jahren Hunderttausende von Euro.
Bevor Sie hier also andere beschimpfen, weil sie bestimmte politische Auffassungen darlegen, Herr Innenminister, greifen Sie sich an die eigene CDU-Nase.
Sie haben wesentlich mit dazu beigetragen, dass die Personalkosten in Hessen stark gestiegen sind. Eines ist auch klar: Die Verschuldung des Landes Hessen hat bis zum Jahr 1999 rund 22 Milliarden € betragen. Sie beträgt jetzt 40 Milliarden € - in zwölf Jahren Schwarz-Gelb hat sie sich fast verdoppelt. Bevor Sie bei anderen vom Sparen reden, fangen Sie erst einmal bei sich an, das wäre redlicher.
Zwei Bemerkungen noch: Jetzt wissen wir endlich, was Herr Rudolph und Herr Rhein tun, wenn sie allein sind; vielen Dank für den Hinweis. Ich lasse übrigens gerade das Wasser entfernen, da sonst wegen Überschwemmung keiner mehr reden könnte.
Ich stelle fest, dass wir die zweite Lesung erfolgreich hinter uns gebracht haben und eine dritte Lesung beantragt worden ist. Damit stelle ich fest, dass wir nach Beendigung der zweiten Lesung beschließen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung samt dem Entschließungsantrag unter Tagesordnungspunkt 23 in den Innenausschuss zu überweisen. – Dem widerspricht keiner, dann ist das einstimmig so beschlossen. Der Innenausschuss tagt im Anschluss an diese Sitzung in Raum 510 W.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/4508 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ganz kurz: Ich bringe für die Landesregierung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes ein. Ich möchte gleich vorab sagen: Die ursprünglich vorgesehenen, sehr umfangreichen Änderungen im Zusammenhang mit der Einziehung von Forderungen wurden inzwischen aus dem Entwurf herausgenommen und gestrichen, der sich jetzt nur noch mit einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates aus dem Jahr 2006 befasst.
Diese Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt hat Bundes- und Landesgesetzgebern aufgegeben, eine ganze Reihe von Gesetzen anzupassen. Das betrifft bei uns die Rahmengebühren bei Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern. Diese Rahmenbedingungen müssen europarechtskonform angepasst werden. Dies sieht dieses Gesetz vor, zu allem Weiteren freue ich mich schon auf die Beratungen im Rechts- und Integrationsausschuss. – Vielen herzlichen Dank.
Damit ist die erste Lesung durchgeführt, und wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechts- und Integrationsausschuss. – Dem widerspricht keiner.
über die namentliche Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts an hessischen Schulen – Drucks. 18/4529 –