Weil das auch Gegenstand von Änderungsanträgen und Diskussionen gewesen ist, will ich noch einmal auf zwei Punkte hinweisen und erklären, warum wir als Landesregierung an diesen Stellen keinen Änderungsbedarf sehen. Zum einen geht es um die Gewährung des Landesblindengeldes an Personen, die sich in stationären Einrichtungen in Hessen befinden, deren Wohnsitz aber vorher nicht zwei Monate lang schon in Hessen gewesen ist. Wir wollen damit schlicht und einfach vermeiden, dass es einen Zuzug nach Hessen gibt, um in die Leistungsberechtigung hineinzukommen, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. Da es in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet wird, handelt es sich um eine hessische Regelung.
Das dient auch dem Schutz der Sozialhilfeträger. Wenn man insbesondere die Ausführungen des Städtetages und des Landkreistages gelesen hat, weiß man, dass es mit der Zweimonatsregelung einen Riegel geben wird, der den Zuzug in dieses Sozialsystem verhindert, das letztlich auch von der kommunalen Seite zu tragen ist. Nach meiner Auffassung ist es sachgerecht, so vorzugehen.
Zweitens betrifft das die Fragestellung, von der ich schon glaube, dass man sich mit ihr noch einmal intensiv auseinandersetzen sollte. Dabei geht es um die Fragestellung eines eigenständigen Gehörlosengesetzes, auf die ich jetzt eingehen will. Im Gegensatz zu den blinden haben gehörlose Menschen andere Leistungsansprüche. Sie haben Leistungsansprüche aus dem Hessischen BehindertenGleichstellungsgesetz, dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dem SGB I und dem SGB X, soweit es Maßnahmen am Arbeitsmarkt betrifft. Darüber hinaus stehen ihnen auch Leistungen aus der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zur Verfügung.
Wir müssen bei dieser Diskussion im Hinblick auf die Frage des Herausgreifens von Menschen aufpassen, die sicherlich an einer schweren Behinderung leiden und die Schwierigkeiten haben, ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft zu führen. Es geht da um die Frage, inwieweit wir eigenständige Leistungsgesetze für Menschen schaffen wollen, die solchen Personenkreisen angehören.
Wir müssen auch sehen, was wir damit für eine Wirkung für Menschen mit anderen Behinderungen schaffen, die auch ein Problem hinsichtlich der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Ich finde, bei der weiteren Diskussion müssen wir in der Tat aufpassen, dass wir nicht die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gegeneinander ausspielen. Denn das hat keiner verdient. Dazu gibt es eine ernsthaft geführte Debatte.
Wir müssen da auch sehen, dass es eben nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen oder Gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen gibt. Vielmehr haben wir auch noch Menschen mit anderen Behinderungen. Es muss unser Ziel sein, allen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das werden wir nicht immer durch eigenständige Leistungsgesetze machen können.
Ich glaube, es hat sich aber bewährt. Deswegen ist es gut, dass wir an dem Landesblindengeldgesetz so festhalten. Über alle anderen Dinge können wir dann diskutieren. Aber das sollte dann in der Diskussion zumindest mit eine Rolle spielen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Grüttner, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über das Landesblindengeld, Drucks. 18/4522 zu Drucks. 18/4123.
Wer dem Gesetzentwurf in der hier vorliegenden Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder des gesamten Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Aufhebung der Verordnung über die Förderung von
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ich trage Ihnen jetzt die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Drucks. 18/4124, vor. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4515.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/4515 – und damit in der aus der Anlage der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Frau Ravensburg, vielen Dank für die Berichterstattung. – Noch aufgerufen wird der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/4566.
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Die erste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin SchulzAsche. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein ganz wesentliches Angebot für viele Frauen, die sich tatsächlich in einer starken persönlichen Konfliktsituation befinden. Ich bin sehr froh darüber, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, die Schwangerschaftskonfliktberatung bundesweit anzubieten.
Wir haben in Hessen eine große Vielzahl und Vielfalt an Angeboten der Schwangerschaftskonfliktberatung. Das entspricht der Vielzahl der Lebenssituationen der Frauen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen, die diese Beratung durchführen und sich damit ständig auseinandersetzen, in welche Konflikte die Frauen geraten, und die sich dafür engagieren, den Frauen in dieser Situation zu helfen, einmal ausdrücklich meinen Dank auszusprechen.
Diese Frauen befinden sich aus unterschiedlichen Gründen in dem Konflikt. Das kann aufgrund ihrer Lebenssituation oder aus religiösen Gründen sein. Ich glaube, die Vielfalt der Angebote ist eine Besonderheit in Hessen. Wir haben in der Anhörung erfahren können, wie breit und wie unterschiedlich die Träger aufgestellt sind.
Deswegen haben wir überhaupt nicht verstanden, dass die Landesregierung mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschlagen hat, ab dem kommenden Haushaltsjahr die Zuschüsse für die Personalkosten der Beratungsstellen um 17.000 € im Jahr zu kürzen. Gerade für kleinere Beratungsstellen, die über keinen großen Apparat verfügen, die aber einen wesentlichen Bestandteil der Vielfalt der Beratungsstellen darstellen, hätte das das Aus bedeutet. Das war nicht hinzunehmen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP das tatsächlich eingesehen haben und zumindest einen Teil der Kürzung mit dem Änderungsantrag, den sie zur Vorbereitung der zweiten Lesung eingebracht haben, wieder zurückgenommen haben.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Länder die Beratungsstellen so unterstützen, dass sie die Personalkosten für eine vernünftige Beratung tragen können. Das ist also keine Sache, die nach Gutsherrenart entschieden werden kann. Man kann nicht in dem einen Jahr sagen, da ist es so viel, und in dem anderen Jahr, da ist es so viel.
Deswegen haben die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN zusammen einen Änderungsantrag zu dem jetzt mit der Beschlussempfehlung vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir sagen, dass es nicht sein kann, dass nur im Jahr 2012 der Unterstützungsbedarf für die Stellen an Personal höher ist. Ab dem Jahr 2013 sind die ganzen Träger der Beratungsstellen wieder völlig unsicher hinsichtlich der Frage, wie es weitergehen wird. Die gleiche Bedrohung wie bisher besteht dann also wieder.
Ich möchte hier nur einmal zwei Träger nennen, die davon besonders betroffen wären und die das auch im Jahre 2013 wieder wären. Das sind Donum Vitae, die vor allem katholisch gläubige Frauen beraten, und pro familia. Daneben gibt es noch viele andere kleine Angebote. Aber die beiden möchte ich ausdrücklich nennen. Sie wären davon besonders hart betroffen gewesen.
Ich finde es deswegen völlig richtig und konsequent, dass wir hier gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht haben, der besagt: Wir brauchen analog zum Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes eine Rechtssicherheit. Wir brauchen eine Rechtssicherheit der Beratungsstellen hinsichtlich der Zuschüsse für die Personalkosten, und zwar nicht nur für das Jahr 2012, sondern auch darüber hinaus.
Meine Damen und Herren, deswegen sind wir, was das Jahr 2012 angeht, mit unserem Vorschlag gar nicht so weit auseinander. Daher möchte ich ausdrücklich an Sie appellieren, den Beratungsstellen schon heute zu sagen: „Liebe Beratungsstellen, die Personalkosten, die ihr 2012 brauchen werdet, sehen wir auch für 2013 und darüber hinaus.“ Deswegen stimmen wir dem Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gab einen Konsens auf Bundesebene, dass für Frauen in Schwangerschaftskonflikten ein breites, ein plurales, auch ein konfessionelles Beratungsangebot vorzuhalten ist und die Länder dieses Beratungsangebot mit 80 % zu fördern hätten.
In dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind jetzt allerdings ganz wacklige Füße eingebaut. Sie behaupten, wir lägen an der Spitze der Bundesländer, was die Finanzierung betrifft. Das ist schlicht und einfach nicht wahr. Die Ausgestaltung der Gesetze in den Bundesländern ist genauso vielschichtig wie die Finanzierung und sehr unterschiedlich. Sie lassen z. B. außer Acht, dass die freien Träger in Hessen die Kosten der Hilfevermittlung und der Mittelverwaltung für die Bundesstiftung alleine finanzieren, während es in anderen Bundesländern flankierende Landesstiftungen und auch personelle Unterstützung für die Verwaltung gibt. Sie bezeichnen die 20-prozentige Kürzung als angemessen, ohne zu beschreiben, was daran angemessen sein soll, und Sie weisen darauf hin – das ist das ganz Spannende –, dass es nicht um eine Reduzierung der Anzahl der Beratungsstellen, sondern nur um die Höhe der Förderung gehen soll. Dazu muss ich sagen, dass das ein absolut zynischer Satz ist.
Natürlich ist die Förderung entscheidend für die zu erbringende Leistung und auch für die zu erbringende Qualität in der Beratung. Wenn also die Anzahl der Beratungsstellen erhalten bleiben soll, dann heißt das ganz zwangsläufig, dass sich die Träger einzuschränken haben oder die Beraterinnen eben noch schlechter bezahlt werden. Oder, um es auf den Punkt zu bringen: Sie setzen letztlich den Trägern die Pistole auf die Brust, und diese dürfen wählen zwischen Pest und Cholera und sich entweder für die Entlassung von Mitarbeiterinnen oder aber die Bezahlung unter Tarif entscheiden. Mit dieser Kürzung treffen Sie natürlich auch wieder und vor allem Frauen – Frauen in den Konfliktsituationen und Frauen, die dort arbeiten; es sind überwiegend Frauenarbeitsplätze.
Herr Grüttner, Sie haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfs behauptet, die Finanzierung werde sicherstellen, dass in allen Regionen in Hessen die Schwangerschaftskonfliktberatungen durchgeführt werden. Sie haben auch konstatiert, dass die 152 Beratungsstellen erhalten bleiben. Ich muss ehrlich sagen, dass ich hellseherisch nicht ganz so bewandert bin. Ich glaube, dass die geplante Kürzung zu einem Abschmelzen der Beratungsstellen führen wird.
Donum Vitae, deren Arbeit wir sehr schätzen – da wir der Auffassung sind, dass es ein plurales Angebot in der Schwangerschaftskonfliktberatung zu geben hat, und wir es auch sehr bedauert haben, dass die katholische Kirche aus der Beratung ausgestiegen ist, und wir sehr froh über die Aufnahme der Beratung durch die Laienorganisation sind –, hat z. B. im Landkreis Darmstadt-Dieburg angekündigt, dass die Kürzung dazu führen wird, dass sie ihre Beratung einstellen und auf der Stelle Insolvenz werden anmelden müssen.
Die pro familia im Landkreis Darmstadt-Dieburg – ich will nur diesen einen Landkreis nehmen, wir könnten alle nehmen – hat errechnet, dass die Kürzung zu einem Defizit von 126.000 € im Jahr führen wird. Das entspricht ungefähr viereinhalb Teilzeitstellen. Der Kreis hat dankenswerterweise angekündigt, einen Teil dieser fehlenden
Summe auszugleichen, aber ich sage Ihnen, das kann so nicht weitergehen. Das Land stiehlt sich aus der Verantwortung, und die Kreise sollen einspringen? – Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach dem Kompromiss eine Pflichtaufgabe der Länder, nicht etwa Aufgabe der Kreise. Das sollten wir festhalten, meine Damen und Herren.
Außerdem machen sich die Betroffenen natürlich Gedanken darüber, wie es nach einem solchen Kürzungsbeschluss weitergehen soll. Frau Ravensburg, mit Verständnis allein, wie Sie es in Ihrer Pressemeldung bekundet haben, oder mit der Aussage, es schaffe mehr Klarheit, ist es natürlich nicht getan. Klar ist vor allem eines: Die Landesregierung lässt die Beratungsstellen mit der Finanzierung der Arbeit ein Stück weit im Stich.
Aufgrund der ausführlichen Beratung und der Anhörung möchte ich Folgendes feststellen: Die Liga, die sehr ausführlich Stellung genommen hat und deren Stellungnahme sich viele Angehörte auch angeschlossen haben, bezweifelt, dass alles beim Alten bleibt. Sie bezweifelt, dass die Senkung der Förderung auf 2006 angemessen ist, dass alle Beratungsstellen die Veränderung bei der Finanzierung verkraften werden, dass das Berechnungsmodell des Landes die Arbeit der Beratungsstellen sicherstellen wird und dass es ohne eine Nachjustierung dieses Gesetzes gehen wird.
Der Vorschlag der Regierungsfraktionen, mit dem Änderungsantrag vorgelegt, bringt lediglich Luft für ein Jahr. Das müssen Sie wissen, das ist einfach nicht genug. Es bleibt grundsätzlich hinter dem Erfordernis der 80-%Förderung für die Beratungsstellen zurück. Wir bitten Sie deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Es ist ein Kompromissvorschlag, der von den Trägern ausdrücklich unterstützt wird und bei dem diese eine Kürzung hinnehmen, aber eben eine moderate. Gleichzeitig stellt er eine Förderung über das Jahr 2012 hinaus sicher und garantiert die Finanzierung.
Wir wollen keinen Rückschritt in die Vergangenheit, und ich glaube, das sollte in unser aller Interesse sein. Deswegen bitte ich Sie herzlich: Stimmen Sie dem Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN zu. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Auch meine Fraktion schließt sich dem Dank an die Beratungsstellen an, die eine ganz wichtige Beratungsarbeit für Frauen und Paare in Konfliktsituationen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft leisten.
Ich möchte jetzt nicht mehr auf den gesamten Gesetzentwurf eingehen, das haben wir in der ersten Lesung getan. Ich möchte mich vielmehr auf die Änderungsanträge, die CDU und FDP im Sozialpolitischen Ausschuss eingebracht haben, sowie den heute vorliegenden zweiten Änderungsantrag konzentrieren.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag das in die Tat umgesetzt, was Staatsminister Grüttner bereits in der ersten Lesung angekündigt hat; denn wir haben sehr viele Gespräche mit den Trägern geführt. Wir nehmen ihre Bedenken ernst. Gerade deshalb haben wir im kommenden Jahr die Absenkung deutlich reduziert,