Mit der Taskforce Lärmschutz, die wir über das Umwelthaus gemeinsam mit dem Betreiber, mit den Fluggesellschaften, mit den Kommunen betreiben, haben wir ein Gremium, das sich ganz konkret mit den Maßnahmen beschäftigt, wie wir den Lärm reduzieren können. Ich glaube, am 14. November ist unter Führung des Kollegen Posch die nächste Zusammenkunft dieses Gremiums. Hierher gehören die Bemühungen, die Ab- und Anflugrouten so zu gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger weniger belastet sind. Dafür sind wir nicht zuständig. Das macht die Deutsche Flugsicherung, die Aufsicht. Trotzdem, auch wenn wir nicht zuständig sind: Wir haben uns
Ich hoffe sehr, dass wir, wenn die Erfahrungen des Realbetriebs ausgewertet sind, zu verbesserten Situationen kommen; denn kein Mensch kann damit zufrieden sein, wenn sich die Dinge nicht zum Besseren wenden. Damit sind auch wir nicht zufrieden.
Aber ich will Ihnen eines deutlich sagen: Wir haben hier keine Denkverbote. Deshalb sind alle aufgefordert, realistische Vorschläge zu machen, die man umsetzen kann. Wir werden sie nicht nur aufgreifen. Wir werden auch, soweit wir zuständig sind, dafür sorgen, dass sie umgesetzt werden, und soweit wir nicht zuständig sind, mit aller Kraft dafür werben, dass die, die zuständig sind, das tun.
Meine Damen und Herren, auch die gerade in den letzten Wochen besonders intensive Diskussion um die Zulässigkeit von Nachtflügen ist verständlich, aber oft irreführend.
Worum geht es? Es geht zum einen darum, die Interessen und Rechte der Bürger auf möglichst ungestörte Nachtruhe
auszugleichen mit den Interessen und Rechten sowohl des Betreibers als auch der Luftfahrtgesellschaften und abzuwägen mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des größten Frachtflughafens des Kontinents.
Darum geht es. Meine Damen und Herren, dies ist in dem umstrittenen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 in der Weise gelöst worden, dass man 17 Flüge für zulässig hielt.
Herr Kollege Rudolph, diese Entscheidung ist nicht getroffen worden, um Menschen zu ärgern, sondern – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen – sie ist getroffen worden als Folge der Rechtsprechung.
Herr Kollege Rudolph, ich empfehle uns aber gemeinsam, dass wir die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis nehmen.
Das heißt im Konkreten: Im Jahr 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin-Schönefeld entschieden, dass ein Nachtflugverbot jedenfalls dort möglich ist, wo die Luftfracht keine Rolle spielt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Dort, wo die Luftfracht eine große Rolle spielt – das wird bei dem größten Frachtflughafen des Kontinents in Frankfurt am Main niemand bestreiten –, muss man diese Aussage des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigen.
Das war der Grund, warum man sich seinerzeit so entschieden hat, um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Wir sind auch nicht dem Antrag der Lufthansa gefolgt – daran darf man auch einmal erinnern –, die 70 Nachtflüge beantragt hatte. Man hat hier also keineswegs versucht, sich mit lockerer Hand über irgendetwas hinwegzusetzen. Es war ein Abwägungsprozess, der seinerzeit stattgefunden hat.
Eines muss man heute auch noch einmal sagen, meine Damen und Herren: Das ist nicht heimlich oder hintenrum geschehen – dies ist in einer beispiellosen Weise transparent gewesen. Es ist hier im Hessischen Landtag und in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Es ist zwei oder drei Monate vor einer Landtagswahl diskutiert worden. Wir haben den Menschen vorher gesagt, was wir vorhaben, nicht nachher. Deshalb muss man auch das heute sagen.
Diese vorgesehene Regelung ist heftigst umstritten. Der Verwaltungsgerichtshof hat diesen Teil des Planfeststellungsbeschlusses auch beanstandet. Aber – und das ist besonders wichtig, deswegen muss es hier deutlich untermalt werden – er hat in seiner Grundsatzentscheidung gesagt, dass das von ihm nicht getragen wird und er das für rechtswidrig hält. Er hat aber nicht gesagt – und das ist entscheidend –, was denn nun stattdessen gelten soll, meine Damen und Herren.
Und weil wir das nicht haben, haben wir eine ganz schlichte Situation. Es ist deshalb falsch, wenn man den Menschen den Eindruck vermittelt, dass, wenn man die Revision zurücknähme, alle Probleme gelöst wären und insbesondere das Nachtflugverbot gesichert wäre – dies ist falsch, meine Damen und Herren.
Warum ist das falsch? – Es ist deshalb falsch, weil wir, wenn man sie zurücknähme, die Hauptsacheentscheidung des VGH in Kassel hätten, der uns eben nicht gesagt hat: zwei, drei, fünf, vier oder null. – Deshalb müssten wir dann einen neuen Planfeststellungsbescheid machen.
Dieser könnte aussehen, wie er wollte: Gehen wir einmal auf null, egal wie, dann würden die Luftverkehrsgesellschaften klagen. Gehen wir auf drei oder vier, dann würden andere klagen. Jedenfalls würde jeweils derjenige klagen, dessen Interessen vermeintlich nicht berücksichtigt wurden – und zwar über alle Instanzen und über etliche Jahre. Die Rechtsunsicherheit würde für viele Jahre fortbestehen.
Was wir brauchen, ist eine höchstrichterliche Entscheidung. Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kann diese nur durch das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverwaltungsgericht, erfolgen.
Daran ändert auch der Beschluss des VGH im Eilverfahren überhaupt nichts, weil es nämlich keine Entscheidung in der Hauptsache ist. Deshalb ist die Revision, die die Landesregierung eingereicht hat, richtig. Sie ist, ganz nebenbei, auch der schnellste Weg, um zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen. Ich bedauere ja auch, dass es manchmal lange dauert. Aber es ist besser, jetzt noch ein halbes Jahr zu warten als auf ein neue Runde, die uns wieder mindestens fünf Jahre kostet, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, die neue Landebahn sichert uns Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit. Sie schafft Arbeitsplätze und Wohlstand, weit über die Region hinaus. Die damit verbundenen Belastungen nehmen wir ernst. Wir wollen die notwendigen Interessenausgleiche als fairer Partner für die Bürgerinnen und Bürger bewerkstelligen.
Das bedeutet konkret: Der Rhein-Main-Flughafen muss auch in Zukunft seine Weltgeltung und seine herausragende Bedeutung als Jobmotor behalten. Aber ich füge hinzu: Das geht nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, sondern nur mit den Bürgern. Weil das so ist, müssen wir dazu kommen, weniger Lärm zu bekommen. Wir brauchen eine Lärmbremse. Dazu haben wir ein Bündel von Maßnahmen initiiert, und wir arbeiten an weiteren Maßnahmen. Selbst dann, wenn wir nicht zuständig sind, können sich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen darauf verlassen: Diesen schwierigen Interessenausgleich werden wir auch in Zukunft so gestalten, dass man im RheinMain-Gebiet nicht nur Arbeitsplätze findet, sondern dort auch wohnen kann. – Ein schwieriger Prozess, aber wir werden ihn erfolgreich gestalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben eine Besuchergruppe für heute angemeldet, der der Zu