Es wird Sie nicht überraschen: Ich halte diesen Gesetzentwurf für weitaus gelungener als die entsprechenden Gesetzentwürfe der Opposition.
Das gilt insbesondere für den Gesetzentwurf der LINKEN, weil er, Herr Schaus, bei allem Respekt, ausschließlich durch Zusammenhanglosigkeit besticht.
Stimmt, Sie haben vollkommen recht, Frau Wissler. Einen roten Faden gibt es: Er ist dunkelrot, und er macht die Sache zusammenhanglos. Insofern haben Sie vollkommen recht.
Ich halte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in einem ganz wichtigen Punkt, den Bürgerbegehren, für weitaus vorzugswürdig gegenüber dem Gesetzentwurf, den die sozialdemokratische Fraktion vorgelegt hat, al
leine aus dem Grunde, dass die Gemeindevertreter erleben würden, wenn das realisiert würde, was die SPD vorgeschlagen hat, dass ihre Beschlüsse von Bürgerinitiativen mithilfe eines Bürgerentscheids sehr einfach zu Fall gebracht werden könnten. Damit würde dem wichtigsten kommunalen Ehrenamt ein Bärendienst erwiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde sehr gut, dass CDU und FDP deswegen sagen: Das ist mit uns nicht zu machen. Das sind ganz großartige Leute, die dort ihr Ehrenamt leisten. Deswegen können wir als CDU und als FDP diesen Weg nicht mitgehen.
Frau Wissler, die Chance ist jedenfalls besser als bei Ihnen. Aber darauf gehen wir an einem anderen Ort ein.
Nein, ich bin da ganz demütig. Wahlen haben immer ihre eigenen Gesetze. Das ist keine Frage. Aber ich glaube, dass die CDU in Frankfurt immer vor der Linkspartei sein wird, weil die Frankfurter sehr vernünftige Leute sind. Insoweit habe ich die Chanceneinschätzung einmal vorgenommen.
Ja, aber Sie sind keine richtige Frankfurterin. Sie sind keine geborene Frankfurterin. Das ist schon ein Unterschied.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den inhaltlichen Schwerpunkten will ich Folgendes sagen. Dieser Gesetzentwurf ist deswegen ein fortschrittlicher Gesetzentwurf – –
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten will ich nur Folgendes sagen. Ich will mich auf das konzentrieren, was die Änderungen nach der Anhörung ergeben haben. Ich glaube, das ist auch das Wichtige; denn die wesentlichen Änderungen haben die Abg. Bauer und Blechschmidt schon vorgetragen. Es ist auch ihr Gesetzentwurf. Deswegen ist es ausreichend, wenn ich mich auf das konzentriere, was sich nach der Anhörung der Verbände und der Betroffenen noch ergeben hat.
Hier finde ich es absolut richtig, dass der Weg gegangen wird, dass für die Abberufung von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern aus einem Ausschuss eine einfache E-Mail reicht. Das entspricht der Forderung der Spitzenverbände. Das entspricht den praktischen Notwendigkeiten. Es entspricht natürlich auch den Gegebenheiten, die die modernen elektronischen Kommunikationsmittel bieten. Deswegen ist das der richtige Weg. Ich glaube, so sollte man es machen.
Ganz ähnlich gelagert ist die Situation bei der sogenannten Medienöffentlichkeit in Sitzungen. Die jetzige Rechtslage ist zunehmend unattraktiv. Sie ist es insbesondere deswegen, weil man mit der jetzigen Rechtslage junge Menschen für Kommunalpolitik nicht begeistern kann. Man kann Menschen nicht für Kommunalpolitik errei
chen, weil sie beispielsweise aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mobil sind oder weil sie es aus Zeitgründen nicht schaffen, an den entsprechenden Sitzungen teilzunehmen. Deswegen ist es richtig und auch wichtig, die Medienöffentlichkeit in Sitzungen jetzt beispielsweise durch das sogenannte Streaming herzustellen – ein absolut richtiger Weg.
Es entspricht auch dem ausdrücklichen Wunsch des Städte- und Gemeindebundes, dass wir jetzt das Prozedere zur Herstellung der Beschlussunfähigkeit gesetzlich eindeutig regeln. Ich glaube, dass nichts schädlicher ist, als wenn einer, der meint, er könne einen ganz tollen Trick machen, als Letzter einen Antrag stellt und dann den Raum verlässt, sodass er nicht mehr mitgezählt wird. Das wird ab sofort nicht mehr möglich sein. Deswegen ist es auch nicht schützenswert, wenn jemand einen solchen Weg wählt. Deswegen wird er ab sofort als anwesend gezählt, auch wenn er den Sitzungssaal verlassen hat. Auch das halte ich für exakt den richtigen Schritt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem wurde in Anbetracht der Anhörung – ich will es nicht vertiefen, weil insbesondere Herr Blechschmidt schon vertieft darauf eingegangen ist – die Neuregelung der kommunalen Anstalt an einigen Stellschrauben nachgebessert. Das ist genau richtig so, und das ist auch wichtig so.
Lassen Sie mich ganz zuletzt – ich will Zeit sparen, zumal wir noch eine dritte Lesung haben werden – noch auf einen Punkt eingehen, das ist die wirtschaftliche Betätigung. Ich bin ausdrücklich dankbar, dass der Ministerpräsident letzte Woche den Energiegipfel zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hat. Das ist einmalig in Deutschland. Was hier in Hessen passiert ist, ist einmalig in Deutschland.
Das war ein ganz großartiger Weg, der aufgrund der geänderten Voraussetzungen gegangen worden ist. In diesem Zusammenhang steht für alle Kommunalpolitiker auch die Frage im Raum, inwieweit sich Kommunen bei der Energiegewinnung wirtschaftlich betätigen sollen oder auch dürfen. Es ist meine feste Überzeugung, es ist unsere feste Überzeugung als Koalition, dass die Energiewende nur und ausschließlich durch eine intensive, starke und stärkere Einbindung aller hessischen Kommunen gelingen kann.
Um den Kommunen eine echte Teilhabe an dem Prozess zu ermöglichen, werden die Regierungskoalitionsfraktionen, wie sie es angekündigt haben, heute Abend und in den nächsten Tagen einen Weg skizzieren. Ich glaube, es ist gut, dass wir das mit der kommunalen Familie dann noch erörtern, dass wir uns die Zeit nehmen, das mit der kommunalen Familie zu erörtern. Deswegen werden wir im Dezember aufgrund dessen zu einer dritten Lesung zusammenkommen. Alles Weitere werden wir dann diskutieren können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich will kurz zur Verfahrenslage mitteilen, dass alle Fraktionen außer der CDU
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man ideologisch so verengt ist wie die FDP, jahrelang wie eine Monstranz „mehr Netto vom Brutto“ vor sich herträgt, dann ist man grandios gescheitert. Als Zweites tragen Sie jetzt das Motto „privat vor Staat“. Herr Rentsch, was ist eigentlich so schlimm daran, wenn sich Kommunen aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen wollen? Was ist daran ideologisch verbohrt – Sie werfen das immer wieder vor –, wenn die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt werden wollen, wenn es darum geht, konsequent erneuerbare Energien umzusetzen, um aus der Atomenergie herauszukommen?
Was ist daran so verwerflich? Selbst wenn die Kommunen daraus einen Gewinn erzielen würden und dieses Geld einsetzten, um beispielsweise Kinderbetreuungsangebote zu finanzieren, was ist daran so schlimm, meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP? – Gar nichts.
Herr Dr. Arnold, wenn ich Sie störe, warte ich, bis Sie Ihre Besprechung beendet haben. – Vielen Dank.
Ja, wenn es andere nicht machen. – Herr Innenminister, da Sie sich hier selbst loben für die Gesetzinitiative, die Sie angeblich auf den Weg gebracht haben: Zunächst einmal gebe ich Ihnen recht, den Ursprungsgesetzentwurf von CDU und FDP haben die Fraktionen selbst zusammengeschustert. Dann haben Sie oder Ihre Beamten festgestellt, dass darin ein paar Fehler sind. Darauf gab es einen zehnseitigen Änderungsantrag, den Sie wahrscheinlich zu 99,8 % im Innenministerium geschrieben haben. Das haben wir festgestellt. Wir haben das nicht zu kritisieren, aber es ist ein merkwürdiges Verfahren. Normalerweise ist es Ihr Job, eine Gesetzesänderung der HGO ordentlich vorzubereiten. – Aber es ist nicht erste Mal so passiert.
Deswegen bleibt es bei dem, was Thorsten Schäfer-Gümbel am Donnerstag gesagt hat. Der Punkt der wirtschaftlichen Betätigung ist nicht nur nicht vernünftig geregelt, er ist auch falsch geregelt. Deswegen wird es 2014 die Aufgabe einer anderen Regierung sein, § 121 HGO zu ändern.
Wir wollen als Sozialdemokraten – da sind wir uns einig mit anderen Fraktionen –, dass Kommunen wirtschaftlich tätig sein können.
Das ist auch vernünftig. Das, was Sie auf den Weg gebracht haben, ist ein abenteuerliches Verfahren. Die Tinte unter dem Energiegipfel war noch nicht trocken, da kommt der bedeutende Innenpolitiker der FDP, Herr Greilich, und sagt: Wir brauchen eigentlich keine Gesetzesänderung. – Dann sagen Sie, Herr Innenminister: Wir werden uns irgendwie einigen.