Sie müssen also erst einmal die Diskussion intern führen und intern miteinander reden, bevor Sie hier solche unausgegorenen Vorschläge vorlegen. Die zahlreichen Fußnoten zu diesem Punkt im hessischen Energiekonsens zeigen, dass es hier keinen Konsens gibt, dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich sage Ihnen hier deutlich: Nehmen Sie diesen Vorschlag zurück. Lieber der Status quo als diese Verschlimmbesserung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diskutieren Sie erst einmal innerhalb der Koalition, werden Sie erst einmal innerhalb einig, bevor Sie hier die Diskussion führen. – Ich danke Ihnen.
Wir gehen in der Debatte weiter. Das Wort hat Frau Abg. Enslin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte jetzt sagen: Das Beste kommt bei uns zum Schluss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen zu HGO und HKO habe ich hier meine Skepsis formuliert. Auch wir GRÜNE sehen die Notwendigkeit, Änderungen in bestimmten Bereichen vorzunehmen. Dazu wurden wir in der Vergangenheit auch immer wieder aktiv. Aber die Ergebnisse dieser Anhörung haben uns schon in unserer ersten Einschätzung bestätigt.
Natürlich sind einige Regelungen geplant, die den Kommunen in Zukunft die Arbeit erleichtern werden – z. B. die öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet.
Es sind aber auch etliche Änderungen geplant, die zusätzliche Einschränkungen bringen. Lassen Sie mich noch einmal besonders auf die Bereiche Bürgerbeteiligung und kommunale Haushaltswirtschaft eingehen.
Die derzeit in der HGO vorgesehenen direkten Beteiligungsmöglichkeiten für die Einwohnerinnen und Einwohner sind nicht ausreichend. Wir wissen, die Bürgerinnen und Bürger wollen sich auch außerhalb der Wahltermine in das kommunale Geschehen einbringen. Die dafür in Hessen vorgesehenen Hürden dürfen nicht unüberwindbar sein.
Natürlich haben wir auch auf kommunaler Ebene die Möglichkeit der Bürgerentscheide. Aber im Vergleich zu den anderen Ländern sind die an sehr hohe Bedingungen geknüpft.
Nun sieht der Gesetzentwurf von CDU und FDP hier eine kleine Verbesserung vor. Sie übernehmen eine Senkung der Einleitungsquoren nach Stadtgröße. Aber auch die Zustimmungsquoren entsprechend zu ändern, dazu konnten Sie sich nicht durchringen. Außerdem haben Sie einen zusätzlichen Ausschlussgrund in den Themenkatalog aufgenommen, nämlich dass Bürgerentscheidungen nur noch bis zum Aufstellungsbeschluss der Bauleitplanung möglich sein sollen.
Dies wird Hessen im Länderranking bei der direkten Demokratie wieder nach hinten werfen. Gerade nach dem Aufstellungsbeschluss beginnen in den Kommunen doch die ersten inhaltlichen Diskussionen zur Bauleitplanung. Oft geht es nicht nur um das Ob, sondern auch um das Wie der Bauleitplanung.
Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung schwächt die Bürgerbeteiligung, anstatt sie zu stärken. Wir haben auch einen Änderungsantrag zum Bürgerentscheid auf Landkreisebene eingebracht.
Eine weitere Schwachstelle ist die von CDU und FDP geplante Internetübertragung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Ich bin dankbar, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Ronellenfitsch Stellung zu der von CDU und FDP geplanten Änderung genommen und seine Bedenken mitgeteilt hat. Es ist nämlich gar nicht so einfach, zwischen dem Anspruch nach transparenten und öffentlichen Verfahren in der Politik und den Persönlichkeitsrechten der lediglich ehrenamtlich agierenden Mandatsträger die richtige Balance zu halten. Er brachte hier das Stichwort der umfassenden Videoüberwachung in die Diskussion ein. An dieser Stelle sollten wir heute Abend im Innenausschuss noch einmal gezielt über diese Regelung diskutieren.
In der kommunalen Haushaltswirtschaft haben es CDU und FDP geschafft, die gesamte kommunale Familie gegen sich aufzubringen. Jetzt die Kassenkredite unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen nimmt den Kommunen ein wichtiges Finanzierungsinstrument, auf das sie zurzeit noch nicht verzichten können.
Mittlerweile hat Ihre „kommunalfreundliche Haltung“ dazu geführt, dass Sie sich einer beispiellosen Klagewelle ausgesetzt sehen, und zwar unabhängig von der parteipolitischen Farbe der örtlich Verantwortlichen.
Ich erinnere nur an die Demonstration der Bürgermeister, das Anrufen der Konnexitätskommission zur Mindestverordnung; es gibt eine Klage zur Kompensationsumlage – Landkreise wollen das Land verklagen, und auch die Kämmerer vier großer Städte in Hessen haben zu einer großen Pressekonferenz geladen, um darauf aufmerksam zu machen, wie wenig sie in der Lage sind, die ihnen in den Kommunen übertragenen Aufgaben in der derzeitigen finanziellen Situation zu erfüllen.
Außerdem muss man sagen: Durch die geplanten Änderungen von HGO und HKO sehen wir die kommunalen Spielräume weiter eingeschränkt. Dazu haben wir nach der Anhörung unsere Änderungsanträge vorgebracht.
Dann kam der Diskussionsprozess ins Stocken. Während die Oppositionsfraktionen ihre Anregungen einbrachten, ließ der mehrmals angekündigte Änderungsantrag von CDU und FDP auf sich warten. Als er endlich kurzfristig vorgestellt wurde, waren wir schon überrascht. Nicht nur hatten wir keine Möglichkeit, uns ausreichend mit den Änderungen auseinanderzusetzen – die kurze Zeitspanne von Mittwoch auf Donnerstag ließ eine angemessene inhaltliche Auseinandersetzung nicht zu. Dass sich aber die CDU im Ausschuss vornehm zurückhielt und Kollege Blechschmidt von der FDP die Begründung übernahm, sagt schon einiges darüber aus, wer in dieser Diskussion die Hosen anhatte.
Hinzu kam noch, dass Kollege Bauer in seiner Pressemitteilung entschuldigend auf den Energiegipfel, speziell zu § 121 HGO – wirtschaftliche Betätigung der Kommunen – einging und darauf verwies, dass dazu noch etwas nachgereicht wird.
Wenn ich mir jetzt vorstelle: Bis jetzt liegt dazu nichts konkret auf dem Tisch, worüber wir nachher im Ausschuss diskutieren können.
Insgesamt bleibt mir nur das deprimierende Fazit zu ziehen: Nach fast einem Jahr sind Sie nicht in der Lage, auf die für die Kommunen in Hessen wichtigen Fragen die entsprechenden Antworten zu finden.
Mit Ihrem Gesetzentwurf haben wir nicht mehr Bürgerbeteiligung. Die Kommunen haben nicht mehr, sondern weniger Spielraum. Auf die wichtige Frage der wirtschaftlichen Betätigung, § 121 HGO, finden Sie bisher keine Antwort.
Ich kann nur sagen: Wenn Sie das noch bis zum Ende dieses Jahres schaffen wollen, dann müssen Sie sich sputen. Ich finde, da hätten Sie schon etwas eher anfangen können.
Wir von der Opposition haben Ihnen gezeigt, wie man das machen kann. Ich bin auf die interessante Diskussion heute Abend im Innenausschuss gespannt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vorhin Frau Faeser gesprochen hat, habe ich mich ein bisschen über ihr Selbstbewusstsein gewundert,
bzw. über ihr fehlendes Selbstbewusstsein. Denn Frau Abg. Faeser hat es kritisiert, dass ein Gesetzentwurf von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP stammt. – Es ist doch toll, wenn die Fraktionen von CDU und FDP einen Entwurf
für das Grundgesetz der Kommunen vorlegen. Ich finde, das entspricht dem Selbstbewusstsein eines großen Parlaments.
Der Zwischenruf von Günter Rudolph zeigt: Sie müssen sich schon zwischen den beiden Polen entscheiden. Günter Rudolph sagt immer, wir – also die Landesregierung – hätten diesen Gesetzentwurf geschrieben. Frau Faeser aber kritisiert jetzt, dass Sie einen Gesetzentwurf vorlegen.
Beides geht nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insoweit bleibt für mich einfach nur die Feststellung,
dass der Kommunalminister und die Landesregierung in Gänze diesen Gesetzentwurf, aber auch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ausdrücklich begrüßen. Denn dieser Gesetzentwurf ist wirklich umfassend. Er ist sehr ausgewogen. Mit einer beeindruckenden Sachorientierung sorgt er dafür, dass die Kommunen vorangehen können und ordentliche Kommunalpolitik geschehen kann. Insbesondere ermöglicht er fortschrittliche Kommunalpolitik.
In der zweiten Lesung heute will ich dazu nicht allzu viel sagen. In der ersten Lesung habe ich schon viel zu den Themen gesagt. Lassen Sie mich deswegen heute nur auf einzelne ausgewählte Punkte eingehen.
Es wird Sie nicht überraschen: Ich halte diesen Gesetzentwurf für weitaus gelungener als die entsprechenden Gesetzentwürfe der Opposition.