keit geschaffen, bei fehlender Vertrauensstellung in den Ruhestand zu gehen. Wir sehen hier eine Notwendigkeit. Wir haben hier einen Vorschlag unterbreitet. Wir meinen, dass dieser praktikabel ist
Aber man muss darüber reden und deutlich machen, dass Sie unterschiedlicher Auffassung sind. Sich wegzuducken und das nicht zu regeln, geht an der Wirklichkeit, was in den Kommunen passiert, vorbei.
Sechstens. Wir stärken den ehrenamtlichen Parlamentsvorsteher in der Amtsposition als Vertreter der Gemeinde.
Siebtens. Endgültige Einführung der ausschließlichen doppischen Haushaltsführung und notwendige Änderung der Aufsichts- und Verwaltungspraxis. Dabei bekommen die beiden Kommunen, die noch Handlungsbedarf haben, entsprechende Hilfe. Sie müssen das nicht sofort machen, sondern haben Übergangsmöglichkeiten.
Wir führen die Rechtsform der kommunalen Anstalt ein. Herr Schaus, das ist keine Erfindung der LINKEN,
sondern das ist eine Diskussion, die alle Fraktionen aufgenommen haben, Sie erstmals mit Ihrem etwas konfusen Gesetzentwurf. Aber auch dort ist in der Tat die kommunale Anstalt angeführt. Wir führen diese jetzt ein.
Wir führen die direkte Möglichkeit ein, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, nach dem Umwandlungsgesetz. Wir erleichtern den Austritt von Zweckverbänden, ganz praxisrelevant, und stärken damit die kommunale Selbstverwaltung.
Wir haben viele praktische Änderungen der Kommunalverfassung aus der kommunalen Praxis vor, die sich in dem Gesetzentwurf wiederfinden. Wir haben auch nach der Anhörung Handlungsbedarf gesehen und in unserem eigenen Gesetzentwurf nachgebessert, z. B. bei § 16 HGO. Neben der bloßen Änderung der Gemeindegrenzen soll auch die Neubildung und Auflösung von Gemeinden von der Möglichkeit des Ratsbegehrens ausdrücklich erfasst werden. Die Mehrheit wird auf die qualifizierte Mehrheit in den jeweiligen Gemeindevertretungen festgesetzt, um der Bedeutung der Vorhaben gerecht zu werden.
§ 17 HGO: Es wird eine Klarstellung zur Rolle der Kommunalaufsicht bei Änderungsverträgen zwischen den Gemeinden deutlich gemacht.
§ 52 HGO: Es wird nach dem Vorbild von MecklenburgVorpommern die Möglichkeit eingeführt, aus Sitzungen von Gemeindevertretungen z. B. per Livestream zu berichten. Herr Schaus hat es vorhin erwähnt: Die Entscheidung hierüber soll aber – nach unserer Auffassung ist das
der richtige Weg – mit qualifizierter Mehrheit in der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung selbst getroffen werden.
Wer kommunalpolitisch tätig ist, weiß um die Bedeutung des § 53 HGO. Auch hier besteht Änderungsbedarf. Hier wird die Möglichkeit unterbunden, Anträge auf Feststellung der Beschlussunfähigkeit zu stellen und diese durch anschließendes Verlassen selbst herbeizuführen. Das ist ganz praxisrelevant und bedeutsam. Das ist für viele von uns, die Kommunalpolitik machen, eine ganz bedeutsame Änderung, die ich am heutigen Tag im Kontext mit HGO und HKO erwähnen möchte.
§ 62 Abs. 2 Satz 4 HGO: Eine einfache Mail der eigenen Fraktion reicht künftig auch zur Abberufung von Gemeindevertretern aus Ausschüssen im Benennungsverfahren aus. Weiter gehende Abweichungen vom Schriftformerfordernis sind aus praktischen Gründen vertretbar. Im Einzelnen lässt sich das dem Gesetz entnehmen.
Wir haben eine Präzisierung der Voraussetzungen für einen ausgeglichenen Haushalt zur erleichterten Rechtsanwendung für die Praxis. Wir haben in § 112 eine Regelung zur Einbeziehung von Vermögensbeteiligungen in den Jahresabschluss und zur einheitlichen Bewertung.
Wir haben den § 126a HGO, Geltung der §§ 122 und 121 auch für wirtschaftliche Tätigkeiten einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts. Das war in unserem ersten Gesetzentwurf noch nicht geregelt. Das ist jetzt geregelt.
Wir haben vielfältige Regelungen in HKO, KWG, KGG und vielem mehr, die praxisrelevant sind und einer Modifizierung bedürfen.
Ich sage das auch persönlich mit absolutem Selbstbewusstsein, weil ich die bisherige Fassung von § 121 HGO kenne. Ich meine, dass das dem § 121 HGO theoretisch wie praktisch Rechnung trägt. Viele Probleme, die hier diskutiert werden, die einer Lösung zugeführt werden sollen, sind theoretischer Natur. Für uns Liberale – das unterscheidet uns in der Tat, Herr Al-Wazir, von den GRÜNEN, aber auch von SPD und LINKEN – gilt: privat vor Staat.
Wir haben es uns in der Fraktion wirklich nicht leicht gemacht – die Kollegen können das sagen –, vor acht Tagen zur Möglichkeit beizutragen, dass der Energiegipfel einen Konsens findet. Sie kennen den Formulierungsvorschlag des Kompromisses, der wahrscheinlich Gegenstand der dritten Lesung sein wird.
Diesen haben Sie schon in einer Protokollnotiz kritisiert. Er wird von Ihnen in der Presse kritisiert. Gleichwohl trägt er dem Rechnung, was unterschiedliche Gesellschaftsschichten, die bedeutsam sind, hier sehen: dass der § 121 HGO einen Bestand hat, indem im Rahmen des Energiegipfels eine Öffnung mit der Ausschließlichkeit, wie er in unserem Vorschlag formuliert ist, zwar ermöglicht werden soll, aber nicht das – Herr Al-Wazir hat es erwähnt –, was LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt haben. Das ist nämlich eine totale Öff
nung. Der Gesichtspunkt Breitband spricht für sich, Herr Al-Wazir. Ich habe in Ihrem Beitrag keinen Gesichtspunkt gehört, warum die GRÜNEN das Breitband mit einarbeiten.
Wir Liberale sagen: Nein. Privat geht vor Staat, mit den Beschränkungen. Wir haben einen Kompromiss offeriert. Wir bitten, das wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen. Sie können ihn würdigen, Sie können ihn kritisieren. Aber die Liberalen haben sich bewegt. Gleichwohl sagen wir: Wir wollen nicht die Öffnung wie die LINKEN, die nämlich das Prinzip „privat vor Staat“ durch eine umfassende Änderung des § 121 abschaffen, aufweichen wollen. Wir wollen auch nicht eine Öffnung des § 121, wie Sie, Herr AlWazir, und wie die SPD es beantragt haben im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und Breitband; denn das hat eine Aushöhlung des Begriffs „privat vor Staat“ zur Folge.
Wir sind bereit, einen Kompromiss mitzutragen. Sie selbst haben immer wieder betont, der Energiegipfel sei kompromissfähig. Wir haben es im Rahmen des § 121 bewiesen. Es liegt an Ihnen, das zu würdigen und zur Kenntnis zu nehmen. Aber in dem Bereich – das sage ich für mich ganz persönlich und für meine Fraktion – „privat vor Staat“, wo Sie diese Änderung als Heilsglauben vor sich hertragen und hier auch schon in Gesetzesform eingebracht haben, werden wir nicht mitgehen, sondern wir werden in der dritten Lesung diskutieren, wie man dem Rechnung trägt. „Privat vor Staat“ gilt für die FDP und wird auch weiterhin gelten. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Blechschmidt, die FDP widerspricht sich auf offener Bühne. Sie verteidigen jetzt den gefundenen Kompromiss zum § 121 HGO, den sogenannten Scheinkompromiss, während Ihr Fraktionsvize, Herr Greilich, laut „dpa“ vom Freitag sagt, dass sein Herz nicht daran hängt. Das müssen Sie intern ausdiskutieren.
Ich sage Ihnen: Wir können gut damit leben, statt dieser Verschlimmbesserung, die Sie dort präsentiert haben, den Status quo zu belassen und nach einer Regierungsübernahme den Kommunen das zu geben, was ihnen zusteht, nämlich eine echte kommunalwirtschaftliche Betätigung.
Herr Dr. Arnold, es ist doch nicht nur so, dass wir das kritisieren. Es ist doch Ihr eigener Parteifreund, der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden, Herr Müller, der in der „FAZ“ vom 12.11. sagt – ich zitiere –:
Der Vorstoß zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung falle nicht nur erheblich hinter das zurück, was der Städtetag gefordert habe, sondern bedeute sogar... eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage,...
Das sagt kein SPD-Oppositioneller, kein GRÜNER, sondern das sagt Ihr eigener Parteifreund, der Wiesbadener Oberbürgermeister.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Günter Rudolph (SPD): Dann muss es stimmen!)
Sie müssen also erst einmal die Diskussion intern führen und intern miteinander reden, bevor Sie hier solche unausgegorenen Vorschläge vorlegen. Die zahlreichen Fußnoten zu diesem Punkt im hessischen Energiekonsens zeigen, dass es hier keinen Konsens gibt, dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich sage Ihnen hier deutlich: Nehmen Sie diesen Vorschlag zurück. Lieber der Status quo als diese Verschlimmbesserung.