Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Aber wir sollten versuchen, ruhig, gelassen und dem Anlass angemessen der Reihe nach darüber zu diskutieren.

Ich glaube, es war richtig, auf der G-20-Ebene damit zu beginnen; denn hier findet sich auch eine der Ursachen für die Krise. Wirtschaftskrisen größeren Ausmaßes sind heute nämlich nur noch ganz selten lokal beschränkt, etwa auf einzelne Gebiete eines Kontinents oder auf einen Kontinent. Vielmehr haben wir es immer mit globalen Auswirkungen zu tun, weil das Tempo, mit dem die Informationen rund um den Globus gejagt werden, so hoch ist, dass sich die Folgen kaum auf einzelne Bereiche begrenzen lassen.

Das hat zur Konsequenz, dass Sie sich immer anschauen müssen, ob das nationale Vorangehen hilft, die Probleme zu lösen, oder ob dadurch nur neue Inseln geschaffen werden. Auf wie viel international abgestimmtes Verhalten muss man sich verständigen, um die Entwicklungen in den Griff zu bekommen? Das ist alles andere als banal.

Das sieht man schon an dem auf den ersten Blick vergleichsweise simplen Beispiel der Finanztransaktionssteuer. Wenn wir weltweit eine Finanztransaktionssteuer bekämen, wäre das prima; denn das würde eine stärkere Beteiligung der Menschen bedeuten, die ihr Einkommen zum Teil dadurch erzielen, dass sie ihr Geld an den Märkten vermehrend einsetzen. Es wäre prima, wenn sie sich in einem größeren Umfang an der Finanzierung der staatlichen Risikovorsorge für Krisen beteiligten.

Das kann man richtig machen; man kann es aber auch ordentlich versenken. Die Schweden haben vor einigen Jahren versucht, auf nationaler Ebene eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Sie sind damit ziemlich krachend auf die Nase gefallen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

In Großbritannien gibt es seit vielen Jahrzehnten so etwas wie eine Börsenumsatzsteuer; aber sie ist mit so vielen Ausnahmen versehen, dass man von einer regelmäßigen Besteuerung nach unseren Maßstäben nicht sprechen kann.

Deshalb werden wir schauen müssen, wie weit wir auf der internationalen Ebene kommen, wenn es darum geht, möglichst viele davon zu überzeugen, dass es richtig ist, ein solches Instrument zu haben. Es ist sicherlich falsch, zu behaupten, in der Vergangenheit sei nichts passiert. Man kann sagen, manches sei zu langsam gegangen, und es hätte mehr passieren müssen; ganz klar.

Aber die Regeln von Basel III zur Eigenkapitalausstattung von Banken sind eine Antwort auf Krisensituationen. Eines ist nämlich klar: Die Wahrscheinlichkeit, dass staatliche Sicherungssysteme eingreifen müssen, ist umso geringer, je mehr die Banken in der Lage sind, selbst in der Risikovorsorge tätig zu werden. Das heißt in der Konsequenz: Je höher die Eigenkapitalquoten der Banken sind und je stärker wir sie dazu zwingen, Eigenkapital vorzuhalten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende der Ruf nach dem Staat erfolgt.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich war es vernünftig, sich anzuschauen, in welchen Bereichen Leerverkäufe und Derivate notwendige Gestaltungsmechanismen ökonomischer Prozesse sind und wo die Spekulation beginnt. Die Grenzziehung wird immer spannend bleiben, und wir müssen immer darauf schauen, dass wir die Spekulationen so weit wie möglich begrenzen.

Die Vergütungsanreizsysteme im Finanzsektor funktionieren bis heute nicht so, wie ich es mir vorstelle. Angesichts der Tatsache, dass in den großen Banken die Summe der ausgezahlten Boni in manchen Jahren größer ist als die an die Aktionäre ausgezahlte Dividende, müssen wir am Ende auch über aktienrechtliche Veränderungen in der Zukunft nachdenken.

Aber wir müssen auch noch an ganz anderen Punkten etwas machen. Je stärker wir uns auf die Banken als Regulierungsobjekte konzentrieren, desto größer ist das Risiko, dass wir Ausweichreaktionen, also die Verlagerung in andere Bereiche des Finanzmarkts, produzieren. Das sehen wir schon jetzt. Der sogenannte graue Kapitalmarkt bedarf dringend einer weiteren intensiven Regulierung. Die entsprechende EU-Vorschrift ist auf dem Weg. Wir müssen sie umsetzen; denn sonst sind wir am Ende stolz und froh darüber, dass wir die Banken toll reguliert haben, während die wirklich risikoträchtigen Geschäfte over the counter stattfinden, also jenseits der von uns regulierten Mechanismen. Wir haben weniger Transparenz, sehen nicht so gut, welche Risiken dort enthalten sind, und wundern uns am Ende, dass eine neue Krise ausbricht. Das darf nicht passieren.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen. Die aktuelle Krise hat nur auf den ersten Blick allein etwas mit den Banken zu tun. Sie hat etwas damit zu tun, dass die Institutionen, zu denen auch die Banken gehören, mittlerweile den alten, bei uns tradierten Glauben, der Staat könne nicht pleitegehen, infrage stellen, wenn sie aufgefordert sind, den öffentlichen Körperschaften in Europa und in der ganzen Welt Geld zu leihen, es also als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht nur dem Um

stand geschuldet – es wäre zu kurz gesprungen, das anzunehmen –, dass wir im Rahmen der Bewältigung der Krise im Jahr 2008 dramatische Anstiege der Verschuldungsquoten zu verzeichnen hatten. Es ist der Zweifel daran, dass die Staaten künftig noch in der Lage sind, ihre Schulden zurückzuzahlen. Dafür, dass es diesen Zweifel gibt, tragen sämtliche Generationen von Politikern der letzten 40 Jahre eine große Verantwortung.

(Beifall bei der FDP)

Es geht bei uns doch darum, wie es mit der öffentlichen Verschuldung aussieht. Dass es eine öffentliche Verschuldung gibt, war über Jahrzehnte hinweg ein Thema für volkswirtschaftliche Proseminare. Sie sollte aber, bitte schön, nicht beim fröhlichen Politikgestalten stören.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass der Glaube schwindet, dass unser Gemeinwesen in der Lage ist – bei uns, aber auch in ganz Europa –, die von ihm angehäuften Schulden zurückzuzahlen. Es hat sich bis heute noch nicht überall herumgesprochen, dass das ein Problem ist.

Wir Hessen standen im Bundesrat auf verlorenem Posten, als es darum ging, bei der Umsetzung von Basel III dafür zu sorgen, dass in den Bankbilanzen Staatsanleihen künftig mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Die Mehrheit im Deutschen Bundesrat hat das komplett abgelehnt. Die Fehlanreize dafür, Staatsanleihen in Bankbilanzen zu übernehmen, sind also nach wie vor existent, und wir werden dafür sorgen müssen, dass auch dies aus den Regeln entfernt wird, damit nicht die Finanzminister mancher Länder aus Angst vor den Refinanzierungskosten die falschen Konsequenzen an der Stelle ziehen.

Sie sehen, dass zehn Minuten ein relativ knapp bemessener Zeitraum sind, um wenigstens einen Überblick über das zu geben, was da auf uns zukommt. Ich bleibe bei meiner Ausgangsthese: Das ist eine extrem spannende und extrem komplizierte Position, und wir alle wären gut beraten, diese schwierigen Themen ein Stück weit aus dem parteipolitischen Streit herauszuhalten. Vieles ist konsensualer angelegt, als es auf den ersten Blick möglicherweise aussieht. Ich glaube, die Menschen, deren Befürchtungen hier zu Recht thematisiert werden, haben angesichts der Komplexität des Themas ein Recht darauf, dass diejenigen, die die politische Verantwortung tragen, nicht jede Gelegenheit nutzen, um daraus ein parteipolitisches Scharmützel zu machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir haben über zwei Entschließungsanträge zu entscheiden. Ich lasse zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend für Demokratie und gegen Bankenmacht, Drucks. 18/4667, abstimmen.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und Ablehnung durch die übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt worden ist.

Ich rufe den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Krisenprävention statt Krisenpopulismus, Drucks. 18/4713, auf.

Wer kann hier zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?

(Zurufe von der SPD)

Ich muss erst einmal das Ergebnis feststellen, bevor Sie beurteilen können, wie es ausgefallen ist. – Dafür haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN gestimmt. Dagegen haben die Fraktionen von CDU, FDP und LINKE gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz eine wichtige Sache einfügen, die ich jetzt endlich tun kann. Ich begrüße einen ehemaligen Kollegen und möchte ihn gleichzeitig verabschieden. Das passt jetzt so zusammen. Auf der Tribüne hat unser ehemaliger Kollege Wilhelm Dietzel Platz genommen.

(Allgemeiner Beifall – Zuruf von der CDU: Ah! Das waren noch Zeiten!)

Sonst brauche ich über Wilhelm eigentlich gar nichts mehr zu sagen. Wir möchten uns für die Tätigkeit im Hessischen Landtag und für den Dienst an diesem Lande als Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz herzlich bedanken. Das waren spannende und ertragreiche Zeiten. Es waren auch für Sie zufriedenstellende Zeiten. Die Entscheidung, zu sagen: „Ich höre jetzt auf; ich beende meine politische Laufbahn nach Bundestag, Landtag und Kabinett in Hessen“, ist hoch respektabel. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie da oben in Nordhessen alles Gute. Kommen Sie ab und zu herunter. Sie kennen ja die Richtung. Alles Gute und ein herzliches Wiedersehen in diesem Hause. Danke schön.

(Allgemeiner Beifall)

Also nicht, dass das missverstanden wird: Dieser Punkt kommt jetzt nicht zu Ehren des ehemaligen Ministers, obwohl der Fachbereich da hineingehört.

(Torsten Warnecke (SPD): Das ist Timing!)

Herr Warnecke, „Timing“ ist gut.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/4702 zu Drucks. 18/4303 –

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 18/4712 –

Zunächst hat der Berichterstatter, Herr Abg. Sürmann, das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften. Die Drucksache trägt die Nummer 18/4303.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Der Bericht: Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 80. Plenarsitzung am 24. August 2011 überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 3. November 2011 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 15. November 2011 die soeben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

Der Änderungsantrag der SPD hat zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch nicht vorgelegen. Deswegen ist er nicht behandelt worden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abg. Fuhrmann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch von dieser Stelle: Herr Dietzel, schade, dass Sie nicht mehr Mitglied dieses Hauses sind. Nette Kollegen verliert man sehr ungern.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren, bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 24. August sprach die Ministerin davon, dass dieses Gesetz darauf basiere, dass relativ wenige Änderungen vorgesehen sind. Das Entscheidende ist aber nicht, dass wenige Änderungen vorgesehen sind, sondern wie groß oder gering die Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung sind. Sie haben damals gesagt, es handle sich vorwiegend um Klarstellungen und Ergänzungen, es ginge um die Aufgabenwahrnehmung bei den kommunalen Stellen. – Ich muss sagen: Es sind bei näherer Behandlung des Ganzen dann doch mehr als kleine Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen. Sie haben erhebliche Auswirkungen:

Es werden neue Aufgaben an die Lebensmittelüberwachung weitergeleitet. Wer diesen Gesetzentwurf vor der Anhörung gelesen hat, hätte den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung die bediensteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung für relativ unterbeschäftigt halten würde.