Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Es werden neue Aufgaben an die Lebensmittelüberwachung weitergeleitet. Wer diesen Gesetzentwurf vor der Anhörung gelesen hat, hätte den Eindruck gewinnen können, dass die Landesregierung die bediensteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung für relativ unterbeschäftigt halten würde.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben dabei außer Acht gelassen, dass die Arbeitsbelastungen durch die ständige Zunahme von Aufgaben in allen Tätigkeitsfeldern seit der Kommunalisierung im Jahr 2005, die wir für einen Fehler gehalten haben, erheblich gestiegen sind. Infolge von EU-Vorgaben und bundesgesetzlichen Regelungen ist ein sehr großer Dokumentationsaufwand entstanden. Detaillierte Vorgaben eines sich stetig weiterentwickelnden Qualitätssicherungs

systems nehmen mehr Arbeitszeit in Anspruch. Dies alles ist weder personell noch finanziell berücksichtigt worden, noch soll es künftig berücksichtigt werden.

Fakt ist: Es ist in den letzten sechs Jahren zu keiner maßgeblichen Mittelzuweisung des Landes gekommen, die eine flächendeckende Personalaufstockung ermöglicht hätte. Wir haben immer anderes beantragt.

(Beifall bei der SPD)

Wer in der Anhörung war – Sie konnten wegen der Ministerkonferenz leider nicht teilnehmen, ich nehme aber an, es wurde Ihnen berichtet –, weiß, dass es so absolut nicht weitergehen kann. Ich hätte eigentlich erwartet, dass es heute einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gibt.

(Beifall bei der SPD)

Dass nichts vorliegt, zeigt, dass das Gewicht der Verbraucherberatung, des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelüberwachung doch relativ klein ist bzw. dass toleriert wird, dass ein ordnungsgemäßer Vollzug eigentlich nicht mehr gewährleistet ist. Um zu verdeutlichen, was das für uns alle bedeutet, möchte ich – mit Erlaubnis des Präsidenten – aus einer der Stellungnahmen zitieren:

So zeigt allein schon die exemplarische Auswertung der durchgeführten lebensmittelrechtlichen Routinekontrollen, dass in den vergangenen Jahren nicht einmal die Hälfte aller Kontrollen stattgefunden hat, die gemäß der aktuellen Risikobewertung der Betriebe eigentlich erforderlich gewesen wäre – in einigen Landkreisen waren und sind die vorhandenen Defizite dabei noch weitaus größer...

„Nicht einmal die Hälfte“ der notwendigen „Kontrollen“, und „in einigen Landkreisen... sind die... Defizite... noch weitaus größer“. Das stört offensichtlich nicht. – Ich sage: Das ist ein Skandal.

Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf wollen wir, dass die Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre ihre Arbeit sorgfältig und zeitnah machen können. Wir wollen, dass mehr geprüft wird, als das zurzeit der Fall ist, wohl wissend, dass noch zusätzliche Aufgaben hinzutreten werden. Wir wollen eine schnelle und transparente Verbraucherinformation. Wir wollen, dass der Verbraucherschutz in der Überschrift des Gesetzes bleibt, damit auch klar feststeht, dass von den Menschen weiterhin Bedarfsgegenstände und anderes geprüft werden und nicht nur die reine Lebensmittelkontrolle stattfindet.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen weiterhin, dass die Bevölkerung nicht nur per Schnellwarnsystem in Krisenzeiten aus Darmstadt gewarnt wird, sondern dass die Bevölkerung generell sicher sein kann, dass die Qualität von Lebensmitteln, von Speisen in Restaurants, Imbissbuden und Kantinen, aber auch Produkte des täglichen Bedarfs, z. B. Kinderspielzeug, in regelmäßigen und künftig in kürzeren Intervallen überprüft werden können.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das geht nicht mit Wegducken und Wegschauen, sondern nur mit ganz konkreten Festlegungen im Gesetz oder in einer Verordnung. Deshalb fordern wir die Festschreibung einer Mindestpersonalverordnung. Wir fordern eine neue Festlegung der Kontroll

frequenzen und eine zentrale Koordinierungsstelle, eine Informationsstelle für Verbraucher.

Wir wollen nicht, dass die Kommunen bei den Bürgern für die Überprüfung durch das Landeslabor zahlen müssen. Auch hier soll die Kostenfreiheit bleiben. Wir halten es auch für sinnvoll, wenn hoheitliche Aufgaben von den Veterinären und anderen wahrgenommen werden. Es ist wohl eine Tatsache, die mit großen Folgen einhergeht, wenn jemand einen Betrieb schließt oder eine Anordnung erlässt, dass hier der Beamtenstatus in der Regel – bei Vorhandensein der entsprechenden Voraussetzungen – auch der Normalfall wird.

Wir halten, wie die meisten der Sachverständigen, nichts davon, dass hier eine Kreisordnungsbehörde bei dem Landrat ist, sondern wir wollen, dass es weiterhin so bleibt, wie es in der jetzigen Gesetzesform besteht.

Alles in allem sind es eigentlich nur einige Änderungen, die wir in unserem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf haben. Aber ich glaube, es sind wesentliche Änderungen. Ich würde mir wünschen, dass die Mehrheitsfraktionen diesen Änderungsantrag mittragen. Das Gesetz würde dadurch ein wirkliches Schutzgesetz für die Menschen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Lannert für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beitrag von Frau Fuhrmann zu diesem Gesetz überrascht uns jetzt nicht wirklich. 2004 haben wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Kommunen dazu entschlossen, mit der Kommunalisierung der Lebensmittelüberwachung, des Veterinärwesens und von Teilen des Verbraucherschutzes diesen Teil der Verwaltung in Hessen in die Hände unserer Kommunen zu legen. Wir haben das getan, weil wir überzeugt sind, dass Subsidiarität hier der richtige Weg war und ist.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))

Denn Kommunen vor Ort kennen die konkrete Situation deutlich besser und können sie besser beurteilen, und Überwachung muss konkret vor Ort stattfinden.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Richtig!)

Die Kommunalisierung war richtig, ist richtig und wird auch richtig bleiben.

(Holger Bellino (CDU): So ist es!)

Diese Verwaltungsreform war ein großer Erfolg, und sie hat die Verwaltung näher zu den Menschen gebracht.

(Beifall bei der CDU)

Damit folgen wir dem Grundsatz: so bürgernah wie möglich, aber so zentral wie nötig.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer glaubt denn das noch?)

Diesen Erfolg hat uns nicht zuletzt auch der Hessische Rechnungshof attestiert, als er die kommunalisierte Le

bensmittelüberwachung intensiv geprüft und für gut befunden hat.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Waren Sie denn bei der Anhörung?)

Meine Damen und Herren, unsere Lebensmittelüberwachung arbeitet gut und effektiv. Sie sorgt für sichere Lebensmittel und Bedarfsgegenstände überall in Hessen, Frau Fuhrmann. Mein Dank gilt deshalb auch allen, die sich dieser wichtigen Aufgabe verschrieben haben und diese zentrale staatliche Aufgabe, nämlich den Schutz der Bürger vor jeder Art von Schaden, so zuverlässig erfüllen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))

Nun gibt es bei jeder Form staatlichen Handelns immer auch Widerstände und Kritik. Dem will ich mich auch nicht verschließen. Zum einen ist da immer die Diskussion über die richtige finanzielle Ausstattung. Da ist die Opposition, die grundsätzlich für alles immer mehr staatliche Gelder, also Steuergelder, ausgeben will, weil dann angeblich auch alles besser wird.

(Zuruf von der SPD)

Aber auf der anderen Seite steht unser Finanzminister. Wir haben ihn eben gehört. Er trägt eine große Verantwortung dafür, dass wir unsere staatlichen Aufgaben gering halten, um die Schuldenbremse in Verantwortung für unsere künftigen Generationen auch umzusetzen.

Wir haben 2004 wirklich ausführlich darüber gestritten, wie viel Geld die Kommunen für die Erfüllung dieser Aufgaben vom Land bekommen. Und wir haben uns geeinigt. Darauf lege ich großen Wert, und ich will es in Erinnerung rufen. Diese Einigung jetzt wieder infrage zu stellen ist grundlegend falsch.

Wir müssen vielmehr die Gelder richtig, effektiv und vor allem auch für konkrete Aufgaben einsetzen. Das ist eine Frage des sachgerechten Vollzuges, aber keine Frage von Mittelzuweisungen. Beim Thema der Fachaufsicht haben wir mit unserem Gesetzentwurf einen fairen Kompromiss gefunden. Wir lassen den Kommunen die zugesicherte Eigenständigkeit – eben weil wir Vertrauen in unsere Kommunen haben und weil wir kein zentrales Kontrollorgan brauchen, das den Kommunen ständig auf die Finger schaut.

(Beifall bei der CDU – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr richtig! Brauchen wir nicht!)

Was wir aber brauchen, ist Koordination, wenn es Notfälle gibt, die über die Kreisgrenze hinausgehen. Gerade im europäischen Verbund mit intensivem Warenaustausch über alle Grenzen hinweg ist es sehr wichtig, dass wir auf Gefahren im Lebensmittelbereich schnell, entschlossen, richtig und daher auch koordiniert reagieren können. Dafür schaffen wir für alle Fälle des EU-Schnellwarnsystems eine Koordinierungsstelle beim RP in Darmstadt.

Damit stellen wir sicher, dass in Ernstfällen einheitlich, gut und richtig reagiert werden kann, ohne den Kommunen in allen Einzelfällen in die Verwaltung hineinzureden. Hier haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute, faire und sachgerechte Lösung gefunden.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Bei der Anhörung waren Sie nicht!)

Wir schaffen mit diesem Gesetz auch die Möglichkeit für Kommunen, die Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung in interkommunaler Zusammenarbeit wahrzuneh

men. Damit geben wir den Kommunen noch mehr Verwaltungsfreiheit. Wir lassen ihnen die Entscheidung, wie sie die Aufgaben am effektivsten erfüllen können, weil sie die Situation vor Ort am besten einschätzen können. Ich bin überzeugt, dass das dazu führen wird, dass wir noch besser, noch effektiver und noch kostengünstiger überwachen werden.

Das sind wenige Änderungen – Frau Fuhrmann hat es gesagt –, aber wichtige Verbesserungen. Sie sind Ergebnis aus Erfahrungen der letzten Jahre und der Evaluation im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

Abschließend möchte ich noch einmal auf die drei zentralen Vorteile dieses Gesetzes eingehen.

Erstens. Wir haben rechtliche Klarheit und eindeutige Zuständigkeiten geschaffen – für die Mitarbeiter, für die Kommunen, aber auch für die zu kontrollierenden Betriebe.