Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes, Drucks. 18/4088; hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4672:

Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und GRÜNEN gegen

die Stimme der LINKEN und bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/4672 in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Schork, ich danke Ihnen herzlich.

Ich muss etwas korrigieren. Ich hatte eben gesagt, dass der Gesetzentwurf zu den Universitätsklinika dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird. Das ist falsch. Der Gesetzentwurf wird selbstverständlich dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen. – Ich bitte um Verzeihung.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wohin denn sonst?)

Jetzt kommen wir zur Aussprache zum Hessischen Weiterbildungsgesetz. Sie wird eröffnet durch Frau Gnadl von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen leider trotz der fortgeschrittenen Uhrzeit eine Rede nicht ersparen, schließlich wollen wir die Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes in zweiter Lesung beschließen. Ich denke, dass die Weiterbildungsträger in Hessen auch zu dieser Uhrzeit noch ein Recht auf eine ordentliche Debatte haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Vor dem Hintergrund, dass CDU und FDP immer vom angeblichen „Bildungsland Nummer eins“ reden, fragt man sich, ob man angesichts dieser leeren Versprechen eher lachen oder angesichts der realen Zustände eher weinen sollte. So ist es bei den allgemeinbildenden Schulen, so ist es in der Hochschulpolitik, und so ist es leider auch im Bereich der Weiterbildung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Der Hessische Volkshochschulverband hat es auf den Punkt gebracht: 1 € für die Bildung ist zu wenig. – Pro Jahr investiert das Land Hessen nur einen einzigen Euro pro Bürger in die Volkshochschulen. Die Landesförderung der Volkshochschulen beträgt in Hessen nur etwa die Hälfte der Landesförderungen im bundesdeutschen Durchschnitt. Gemessen an der Kaufkraft werden die Ausgaben für die Weiterbildung jährlich geringer, denn seit dem Jahr 2000 sind die Mittel für die Weiterbildung hier in Hessen eingefroren, was durch die Inflation inzwischen einer realen Mittelkürzung um etwa 20 % gleichkommt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Diese schleichende Absenkung der Mittel wollen Sie in den nächsten fünf Jahren fortschreiben. Es gibt aber nicht nur diese versteckten Absenkungen, sondern es gibt auch zusätzliche Kürzungen, die Sie mit der Gesetzesänderung vornehmen wollen. So soll mit der Novelle des Weiterbil

dungsgesetzes der Innovationspool gestrichen werden. Anscheinend haben CDU, FDP und die Landesregierung kein Interesse daran, die Weiterbildung in Hessen weiterzuentwickeln und Qualitätssicherung zu betreiben. Sonst dürften Sie nämlich den Innovationspool nicht streichen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wir finden es bedauerlich, dass bei den Verhandlungen, die nach der ersten Lesung stattgefunden haben, nur eine einzige Verbesserung am ursprünglichen Gesetzentwurf erzielt werden konnte, nämlich der Erhalt der Bauunterhaltungskosten für die Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck. Diese Änderung begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich, sie reicht uns aber nicht.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Weitere dringend notwendige Verbesserungen des Gesetzentwurfs sind leider an der Blockade von CDU und FDP gescheitert. Besonders ärgerlich finde ich das beim Innovationspool, denn da geht es um lächerliche 200.000 €. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Betrag im Landeshaushalt nicht abbildbar sein soll.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Weitere Punkte, die wir am vorliegenden Gesetzentwurf für verbesserungswürdig halten, machen wir in unserem Dringlichen Entschließungsantrag deutlich, über den heute mit abgestimmt werden soll. Darin betonen wir nochmals die Bedeutung der Weiterbildung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und für die Lebensperspektive unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir sind überzeugt, dass den Weiterbildungsangeboten in öffentlicher Verantwortung eine ganz große Bedeutung zukommt und dass die Landesregierung mit einem Einfrieren der Mittel auf dem Stand von 2000 ihrer Verantwortung nicht gerecht wird.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Wer wie Sie die öffentliche Weiterbildung schrittweise aushungert, sollte sich später nicht wundern, wenn Weiterbildungsangebote immer weiter zurückgefahren werden bzw. die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger steigen.

Wir als SPD-Fraktion hätten der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes heute gern zugestimmt, weil wir die meisten Ansätze in der Novelle durchaus teilen. Die Kritikpunkte, die ich eben angeführt habe, machen uns eine Zustimmung aber nicht möglich. Deswegen werden wir uns heute der Stimme enthalten.

Wir machen mit unserem Entschließungsantrag konstruktive Vorschläge, wie die Weiterbildung strukturell verbessert werden kann. All das benötigt auch entsprechende Mittel. Deshalb werden wir, wie in den vergangenen Jahren, einen entsprechenden Haushaltsantrag hierzu einbringen; denn wir sind überzeugt, dass wir einen ersten Schritt zur Aufstockung der Landesmittel in der Weiterbildung in Höhe von 1 Million € benötigen. Das haben wir schon in den vergangenen Jahren deutlich gemacht. Wenn es den Regierungsfraktionen mit dem Schlagwort vom Bildungsland Nummer eins wirklich ernst ist, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und ändern Sie das Weiterbildungsgesetz entsprechend.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Gnadl. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Schork zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem Änderungsantrag eine Vorbemerkung machen. Ich will auch hier im Plenum deutlich machen – wie wir es im Ausschuss besprochen haben –, dass dieser Antrag inhaltlich von allen Fraktionen getragen und vorbereitet wurde. Bei der Einbringung zur Diskussion im Ausschuss ist er ein CDU- und FDP-Antrag geworden. Das will ich hier ausdrücklich feststellen und damit auch deutlich machen, dass die Diskussionen über die Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes in den Ausschussberatungen sachlich und fair, wenn auch in einzelnen Punkten kontrovers geführt worden sind. Auch dafür möchte ich mich namens der CDU-Fraktion ausdrücklich bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Beide Lesungen und auch die durchgeführte Anhörung zu dem Gesetzentwurf haben gezeigt, dass das Hessische Weiterbildungsgesetz in seinen Grundzügen und Regelungen unumstritten ist. Alle Träger der Weiterbildung und auch die Fraktionen im Hessischen Landtag haben ausgeführt, dass sich das Gesetz bewährt hat und dass es richtig ist, dass es in der Form weitergeführt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Am Ende waren es zwei oder drei Punkte, über die strittig diskutiert worden ist, die die SPD-Fraktion, wie angekündigt, in ihrem Entschließungsantrag dargestellt hat.

Der erste Punkt ist, dass wir in unserem Gesetzentwurf, in der Novellierung die Regelungen in Bezug auf die Förderung der Träger der Weiterbildung unverändert lassen. In der Frage der Zahl der Stunden, die gefördert werden, wurden keine Kürzungen vorgenommen, und es ist vorgesehen – das können Sie im Haushaltsplan 2012 nachlesen –, dass die Fördersumme von 25 € pro Stunde auch in den nächsten Jahren gezahlt wird. Dies ist in Zeiten knapper Kassen durchaus ein Erfolg, und das sollten wir hier auch einmal festhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Bei der Frage des Innovationspools müssen wir ehrlich sein und feststellen, dass es nicht nur eine Frage des Geldes ist. Wir konnten in den letzten Jahren nämlich auch feststellen, dass das, was wir mit dem Innovationspool verbunden und erwartet haben, in den letzten Jahren in dem Ausmaß und Umfang nicht eingetreten ist. Deshalb haben wir gesagt, es ist nicht notwendig, den Innovationspool aufrechtzuerhalten, sondern es gibt – unter anderem über Hessencampus – andere Möglichkeiten, um in der Weiterbildung innovativ tätig zu sein. In dem Zusammenhang will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Haushaltsplan für 2012 unverändert 800.000 € für die freien Träger vorgesehen sind, die zu einem gewissen Prozentsatz über Hessencampus für Innovationen im Bereich der Weiterbildung eingesetzt werden können und sollen und damit ein Teil des Problems „Streichung des Innovationspools“ lösen.

Am Schluss bleibt die Frage, inwieweit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Förderung auf über 25 € pro Stunde zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Haus

haltssituation und all dessen, worüber im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und der Generationengerechtigkeit diskutiert wird, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass dort zurzeit keine Spielräume sind. Das ist keine angenehme, aber eine notwendige und sachgerechte Entscheidung vor dem Hintergrund der Gesamtsituation des Landes.

Unter dem Strich stelle ich also für die CDU-Fraktion fest: Die Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes ist sachgerecht und wird in den Grundzügen von allen mitgetragen. Ich bin froh, dass heute im Hessischen Landtag über die Fraktionen der CDU und der FDP hinaus diesem Gesetzentwurf zugestimmt wird und dass auch die SPD-Fraktion ihn nicht ablehnt.

Ich glaube, insgesamt ist es ein gutes Zeichen, das wir in die hessische Weiterbildungslandschaft senden können, und dafür darf ich mich bei allen recht herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Danke, Herr Schork. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Wagner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes. Ich glaube, dabei müssen wir zwei Punkte unterscheiden. Der eine ist die Struktur der Weiterbildungslandschaft in Hessen, und bei dem anderen geht es um die finanziellen Mittel, mit denen wir diese Struktur hinterlegen.

Was die Struktur angeht, ist das geltende Weiterbildungsgesetz sehr gut. Deshalb hat dieses Weiterbildungsgesetz in den vergangenen Jahren auch die Zustimmung des ge samten Hauses gefunden. Wie ich gehört habe, wird der Gesetzentwurf auch in dieser Lesung von keiner Fraktion dieses Hauses abgelehnt werden.

Wir sagen, die Struktur der Weiterbildungslandschaft, so, wie sie in dem Weiterbildungsgesetz verankert ist, ist gut. Auch die Weiterentwicklung in Bezug auf die regionale Kooperation ist gelungen. Daher können wir dem Inhalt des Gesetzentwurfs zustimmen.

Nicht unsere Zustimmung finden die Mittel, mit denen diese Weiterbildungslandschaft hinterlegt wird. Wir hätten uns gewünscht, dass wir da ein bisschen weitergekommen wären und auch schon im Weiterbildungsgesetz selbst strukturell eine bessere Finanzierung hätten verankern können. Das wird jetzt den jährlichen Haushaltsberatungen vorbehalten sein.

Meine Fraktion wird die entsprechenden Anträge einbringen, um dafür zu sorgen, dass die gute Struktur der Weiterbildungslandschaft auch mit Leben erfüllt werden kann. Es kann schließlich nicht sein, dass wir alle im Hessischen Landtag zwar jahrelang über die Bedeutung der Weiterbildung sprechen, die Mittel dafür aber konstant bleiben. Wenn man die Inflation in Betracht zieht, stellt man fest, dass das faktisch eine Kürzung ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es wäre gut gewesen, wenn wir es schon im Rahmen des Gesetzentwurfs – also strukturell – geschafft hätten, die Unterstützungsstruktur für die Volkshochschulen zu verbessern, die vom HVV-Institut getragen wird. Es wäre sehr gut gewesen, wenn in die Vergütung für die Unterrichtsstunden Bewegung gekommen wäre und wenn wir den Innovationspool weiterhin im Gesetz hätten verankern können; denn die Weiterbildung lebt immer auch davon, dass sie sich selbst weiterentwickelt. Dafür war der Innovationspool durchaus ein wichtiges Instrument.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr bedauerlich ist aus unserer Sicht auch, dass die Finanzierung der Hessencampus-Initiativen in absehbarer Zeit ausläuft, es also nicht gelungen ist, eine Regelfinanzierung hinzubekommen. Man mag, was die Details betrifft, zu der Arbeit der Hessencampus-Initiativen stehen, wie man will – wir haben den Grundgedanken immer begrüßt –; aber es war in den vergangenen Jahren klar, dass über diese Initiativen zusätzliches Geld für die Weiterbildung zur Verfügung stand. Dieses zusätzliche Geld wurde auch dringend gebraucht.