Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Sehr bedauerlich ist aus unserer Sicht auch, dass die Finanzierung der Hessencampus-Initiativen in absehbarer Zeit ausläuft, es also nicht gelungen ist, eine Regelfinanzierung hinzubekommen. Man mag, was die Details betrifft, zu der Arbeit der Hessencampus-Initiativen stehen, wie man will – wir haben den Grundgedanken immer begrüßt –; aber es war in den vergangenen Jahren klar, dass über diese Initiativen zusätzliches Geld für die Weiterbildung zur Verfügung stand. Dieses zusätzliche Geld wurde auch dringend gebraucht.

Wenn Hessencampus ohne eine Regelfinanzierung, an der auch das Land beteiligt ist, dasteht, ist zu befürchten, dass die Arbeit erlahmen wird – über die Jahre hinweg ist hier viel Gutes geleistet worden – und dass von Hessencampus am Ende nicht mehr als ein Türschild übrig bleiben wird. Deshalb bedauern wir, dass den Reden über die Bedeutung von Weiterbildung nicht auch eine Finanzierung folgt, die diese Reden glaubhaft machen würde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt begrüßen wir also die Struktur, wie sie in dem Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz angelegt worden ist. Was die Finanzierung angeht, werden wir zu den Haushaltsberatungen Anträge vorlegen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Der begleitende Antrag der SPD bringt aus unserer Sicht viel von dem, was Frau Kollegin Gnadl angesprochen hat und was auch ich in meiner Rede darzulegen versucht habe, noch einmal sehr gut auf den Punkt.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Deshalb stimmen wir diesem Antrag sehr gern zu. Wir alle sollten diesen Antrag als Handlungsanleitung für die Haushaltsberatungen sehen. Bei der nächsten Novellierung des Weiterbildungsgesetzes werden wir hoffentlich das strukturell verankern, was wir derzeit Jahr für Jahr von Neuem bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes erstreiten müssen. Insofern bedanken wir uns für diese Initiative, der wir sehr gern zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Wagner. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich ihr Vorsitzender, Herr van Ooyen, zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen – das haben wir in den Anhörungen im Vorfeld auch deutlich gemacht –; denn uns beschäftigt nicht nur die Struktur, sondern es geht uns im Wesent

lichen um den Inhalt und auch um die Konsequenzen für die nächste Generation. Darauf komme ich noch zurück.

Nach wie vor wird die Weiterbildung von der hessischen Politik sträflich vernachlässigt – so sagen wir –, trotz der wiederkehrenden Beteuerung, die Weiterbildung als vierte Säule der Bildung ausbauen zu wollen. Die Realität sieht ganz anders aus: Radikale Kürzungen im Kontext der neoliberal ausgerichteten Neuorientierung der Arbeitsmarktpolitik und der viel kritisierten Hartz-IV-Gesetze sowie die neuerlichen Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben nicht nur für die Arbeitslosen, sondern auch für die Beschäftigten in der Weiterbildung äußerst negative Folgen.

So wurden in den letzten Jahren durch diese Politik ca. 50.000 feste, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut und die Menschen dem Prekariat zugeführt. Die gegenwärtige Tendenz des weiteren Abbaus arbeitsmarktpolitischer Instrumente und die damit einhergehenden Kürzungen der finanziellen Mittel für die berufliche Fort- und Weiterbildung durch die BA führen schon jetzt zu einem weiteren Abbau des fest angestellten Personals.

Im Zuge dieses Kürzungswahns bleiben vor allem die älteren und die gering qualifizierten Arbeitslosen auf der Strecke. Ich will als Beispiel die sogenannte Leo-Studie anführen, die einigermaßen für Klarheit, aber auch für Betroffenheit sorgt: 7,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind nicht in der Lage, mehr als einige wenige Sätze am Stück zu lesen oder zu schreiben. Sie beherrschen das für ihren Alltag Notwendige, können Schilder entziffern und Unterschriften leisten. Allerdings wissen sie oft nicht, was sie unterschreiben, da Behördenformulare oder Arbeitsanweisungen zu komplex und zu lang sind. Man spricht hier von „funktionalem Analphabetismus“. 4 % der Bevölkerung, immerhin 2,3 Millionen Menschen, verstehen sogar nur einzelne Wörter, keine Sätze. Sie sind Analphabeten im engeren Sinn.

Obwohl gleichzeitig über einen drohenden Fachkräftemangel geklagt wird, werden die Mittel für diesen Personenkreis gekürzt. Ich will hinzufügen: Das ist nicht ein Problem der Migranten. Immerhin sprechen 58 % der Analphabeten Deutsch als Muttersprache.

Wer wenig liest und schreibt, verlernt die Sprache wieder. Das ist einer der Punkte: Die Weiterbildung sollte genutzt werden, um hier eine Gegenentwicklung in Gang zu setzen.

Aber hier wie auch in anderen Bildungsbereichen werden Tendenzen zur Ausweitung prekärer Arbeit deutlich sichtbar. Die pädagogische Arbeit hat in allen Bildungsbereichen in kultureller, sozialer und ökonomischer Hinsicht einen höheren Wert für die Gesellschaft. Eine Diskriminierung des Personals in der Weiterbildung sowohl hinsichtlich der Entlohnung als auch hinsichtlich der sozialen Rechte ist nicht akzeptabel und höchst problematisch. Es ist ein Skandal, dass in der öffentlich geförderten Weiterbildung für hoch qualifizierte pädagogische Arbeit oftmals nur auf Hartz-IV-Niveau bezahlt wird, dass keine Sicherheit des Arbeitsplatzes und keine soziale Absicherung bestehen und dass im Krankheitsfall keine Weiterbezahlung erfolgt.

Wenn man sich im Weiterbildungsgesetz für neue Verbundsysteme einsetzt – ich will ganz kurz auf die Struktur eingehen –, ist das grundsätzlich begrüßenswert. Es hat in der Vergangenheit schon einige solcher Versuche gegeben. Erinnert sei z. B. an die Lernenden Regionen, die zu

meist aufgrund mangelnder Ausstattung und ungenügender Vernetzung wieder eingegangen sind.

So geht die Weiterentwicklung der Verbünde, die im Gesetz unter Hessencampus aufgeführt werden, an den Realitäten in den Kommunen und Regionen oft völlig vorbei. Wie diese Verbundorganisationen perspektivisch zusammenarbeiten sollen, bleibt ebenfalls völlig unklar.

Genauso sieht es mit der Finanzierung aus, wenn sich die Beteiligung des Landes nicht wesentlich erhöht, wie aus dem Punkt E Ihres Gesetzentwurfs deutlich vernehmbar ist. Dieses neue Hessische Weiterbildungsgesetz schreibt nur die Misere der letzten Jahre fort. Es erkennt zwar die öffentliche Verantwortung des Landes an der Weiterbildung an, ist aber nicht bereit, dafür zu sorgen, die Voraussetzungen sowohl struktureller als auch finanzieller Art zu leisten. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt spricht Herr Döweling für die FDP-Faktion.

Herr Präsident! Ich möchte zu dieser Stunde zunächst einmal den Vorrednern von SPD und GRÜNEN für die durchaus sachliche Betrachtungsweise danken.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So kennen Sie uns!)

Nicht immer, Herr Wagner. – Zu Herrn van Ooyen, zu dem, was Sie da gerade schwadroniert haben, kann man nur sagen: Systemwechsel über die Weiterbildung? – Ich weiß es nicht, also keine Ahnung, darauf möchte ich nicht näher eingehen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): „Keine Ahnung“?)

Ich will aber noch einmal darauf zurückkommen, was Herr Kollege Wagner richtigerweise gesagt und was Herr Kollege Schork für uns ausgeführt hat. Es ging bei den Beratungen über dieses Gesetz eigentlich um zwei Fragen. Es ging zum einen um den inhaltlichen Rahmen des Gesetzes, über den wir uns, glaube ich – es wurde schon angekündigt, dass auch SPD und GRÜNE zustimmen wollen –, unter den demokratischen Fraktionen in diesem Hause grundsätzlich einig sind. Dann ging es natürlich darum, zu fragen: Was ist mit den Ressourcen? Wie werden die Ressourcen bereitgestellt? – Ich finde es richtig, dass wir das in der Tat trennen, denn es ist noch immer eine Frage des Haushalts und des Haushaltsplans, darunter sollten wir es dann auch beraten.

Ich möchte noch zwei, drei inhaltliche Punkte sagen, die ich sehr gut finde. Ich denke, es ist gut, dass Hessencampus mit diesem Gesetz und in Zusammenarbeit mit dem neuen Hessischen Schulgesetz klar definiert wird, gerade auch die Rolle der selbstständigen beruflichen Schulen. Das ist aus unserer Sicht eine sehr gute Geschichte und dringend nötig.

Ich sage zur Finanzierung der Hessencampus-Einrichtungen, ein Punkt, der auch angesprochen wurde: Aus unserer Sicht war es immer so, dass eine Anschubfinanzierung für Hessencampus erfolgt ist. – Eine Regelfinanzierung ist, darüber kann man natürlich diskutieren, aus unserer Sicht nicht unbedingt das, was Hessencampus braucht, und wird ihm auch nicht gerecht.

Gut ist auch, dass wir Angebote des E-Learning in das Gesetz geschrieben haben, dass dies dort Einzug findet. Damit gehen wir einen Schritt mit der Zeit. Das zeigt auch die Notwendigkeit, Gesetze von Zeit zu Zeit immer wieder zu überprüfen, bevor wir sie novellieren. Das ist eine gute Geschichte und kann gerade für den ländlichen Raum eine große Chance sein, die Weiterbildung zu fördern. Es wurden auch die Anmerkungen aus der erfolgten Anhörung eingearbeitet, beispielsweise das Thema Gesundheitsfürsorge, was redaktionell noch einmal neu gefasst wurde.

Auch Burg Fürsteneck, wozu wir einen Änderungsantrag vorgelegt haben, der, wie Kollege Schork schon gesagt hat, von allen vier Fraktionen getragen wird, ist ein Thema, welches nie strittig war und wo es auch nie um die Absicht ging, dort irgendetwas zu kürzen oder Ähnliches, sondern eine Formulierung hat sich schlicht und ergreifend nicht mehr so wiedergefunden, sodass es etwas missverständlich war. Das bereinigen wir mit unserem Änderungsantrag.

Ich denke, es ist in der Tat ein sehr gelungenes Gesetz. Es ist richtig, dass wir den Innovationspool streichen, weil wir eben auch da klar sagen, dass es sich als Instrument nicht bewährt hat. Es ist von den Weiterbildungsträgern genutzt worden, um daraus Ressourcen zu ziehen. Das war aber nicht Sinn und Zweck des Innovationspools, deswegen streichen wir ihn folgerichtig. Von daher bin ich wirklich gespannt, wie wir bei der Weiterbildung fortfahren werden. Wir haben auch bald die hessische Weiterbildungskonferenz, wo wir das sicherlich erörtern werden. Dem SPD-Antrag können wir natürlich nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Döweling. – Es spricht jetzt Frau Staatsministerin Henzler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte betonen, dass die Debatte bei der Entstehung dieses Weiterbildungsgesetzes von sehr großer Sachlichkeit geprägt war, sowohl im Ausschuss als auch bei der Anhörung. Eines möchte ich allerdings korrigieren. Frau Kollegin Gnadl, laut Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung liegt Hessen bei einem Landesförderanteil für die Erwachsenenbildung von 8 % im Mittelfeld der Bundesländer. Bayern hat nur 5,4 % und Baden Württemberg nur 5,6 %.

(Stefan Grüttner (CDU): Da wohnen lauter schlaue Leute!)

Wir liegen da nicht am Ende, sondern wirklich im guten Mittelfeld.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Stefan Grütt- ner (CDU): Das muss man in Relation sehen!)

Super, nicht?

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Aber auch hier gibt es Analphabeten!)

Das Gesetz ist in einem sehr intensiven Dialog im Vorfeld entstanden. Deshalb gab es bei der Anhörung bis auf die finanziellen Dinge relativ wenige kritische Stimmen. Wir haben bereits im Vorfeld viele Wünsche der Träger einge

arbeitet. Das Einzige, was wir nicht erfüllen konnten, ist der Wunsch nach mehr finanzieller Ausstattung. In Sparzeiten ist es, denke ich, aber entscheidend, wenn man das, was man fordert, auf gleichem Niveau erhält, und wir erhalten die Unterrichtsstundenzahl sowie den Stundensatz auf gleichem Niveau.

Ich möchte Ihnen immerhin sagen: 25 € die Stunde sind nicht so wenig. Den Kirchen erstatten wir für den Religionsunterricht von Pfarrerinnen und Pfarrern nur 18 €, was zwischen den Kirchen und uns ständig ein Gespräch ist. Ich denke, 25 € sind auch gutes Geld.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der Innovationspool ist nicht gestrichen worden, sondern er ist in die Förderung der Hessencampus-Einrichtungen übergegangen. Herr Döweling hat zur Finanzierung schon gesagt: Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir nur in Form einer Anschubfinanzierung fördern. Hessencampus muss sich durch seine Effizienz und die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger irgendwann einmal selbst tragen. Das Land zieht sich keinesfalls aus Hessencampus zurück.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch!)

Wir sind nämlich mit den beruflichen Schulen, mit vielen Personal-, Lehrerstunden und viel Geld im Hessencampus drin. Wenn man sich anschaut, dass es Hessencampus gibt, die vier große berufliche Schulen in ihrem Verbund haben, dann sieht man, dass sich das Land auf keinen Fall aus Hessencampus zurückzieht. Im Gegenteil: Ich sehe eine sehr große Zukunft für den Weiterbestand und die Weiterentwicklung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein kurzes Wort zu den Volkshochschulen sagen. Die Volkshochschulen sind zurzeit selbst dabei, sich eine neue Struktur zu geben und eine effizientere Struktur zu finden. Ich denke, solange sie das nicht gefunden haben, braucht man da auch keine zusätzlichen Gelder hineinzugeben.

Lassen Sie mich zum Schluss allen Beteiligten für diesen konstruktiven Dialog danken. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Kultusministeriums für die gute Vorbereitung dieses Gesetzesvorhabens und bitte um große Zustimmung.