Protokoll der Sitzung vom 02.02.2012

Vielen Dank. – Das Wort hat der Abg. Caspar für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon in der Debatte zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs haben wir verdeutlicht, dass wir überhaupt nichts von ihm halten und ihn ablehnen werden. Auch die zwischenzeitlich im Ausschuss durchgeführten Beratungen sind so verlaufen, dass Ihrerseits keine neuen Argumente vorgebracht werden konnten, die uns von der Notwendigkeit dieses Gesetzes überzeugt hätten. Zudem wurde in der Anhörung deutlich, dass die Gängelung durch Quotierungen, welche Sie in dem Gesetz vorschlagen, auch auf kommunaler Seite nicht auf Zustimmung stößt. Insoweit ist für uns nicht erkennbar, weshalb wir einem solchen Gesetz zustimmen sollten.

(Günter Rudolph (SPD): Dann lassen Sie es eben!)

Wir als Regierungsfraktionen interessieren uns außerordentlich für die Infrastruktur in unserem Lande

(Janine Wissler (DIE LINKE): „Außerordentlich“, genau!)

und setzen uns sehr für deren Weiterentwicklung ein. Wir haben das Ergebnis der Föderalismusreform stark unterstützt, übrigens – das muss man ganz klar sagen – gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene. Danach wird die Regelung umgesetzt, der zufolge die Länder mehr Kompetenzen erhalten, auch in der Frage der Infrastrukturentwicklung. Dadurch erhalten sie natürlich auch mehr politischen Spielraum, wie damit umzugehen ist. Das wollen wir nutzen.

Wir hatten Ihnen schon in der Debatte zur ersten Lesung angekündigt, dass wir gesetzgeberisch tätig werden. Hier allerdings werden wir fundierter vorgehen. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf war sicherlich ein Schnellschuss, wobei ein Schnellschuss nicht unbedingt immer ein guter Schuss ist, der auch an der richtigen Stelle trifft. Man kann ins Ziel treffen oder daneben, dieser ging nun einmal daneben. Deswegen werden wir fundiert vorgehen, die Interessen der Kommunen aktiv mit berücksichtigen und mit aufnehmen, zumal wir mit Ihren Quotierungsvorschlägen überhaupt nicht einverstanden sind.

Der Kollege Müller hat bereits richtigerweise darauf hingewiesen, dass etwa der öffentliche Personennahverkehr insbesondere im ländlichen Raum nicht nur Busse betrifft, sondern auch den Individualverkehr mit dem Fahrrad, der über Straßen erfolgt. Das ist dem einen oder anderen von Ihnen wahrscheinlich gar nicht so bewusst, da Sie Ihren Gesetzentwurf ansonsten wohl anders formuliert hätten.

(Petra Fuhrmann (SPD): Er ist besser als alles, was Sie vorgelegt haben!)

Alles in allem ist festzuhalten, dass dieser Entwurf mit Blick auf seine Qualität nicht zur Umsetzung geeignet ist und die Quotierung eine Gängelung bedeutet, weswegen er nicht unsere Zustimmung finden wird. Wir kündigen aber nochmals an, unsererseits eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Es gibt hierbei nicht das zeitliche Erfordernis, dies jetzt und heute zu tun; wir haben auch noch in den nächsten Monaten Zeit dazu. Sobald wir so weit sind, können wir mit unserem Gesetzentwurf noch einmal in eine vertiefte inhaltliche Debatte einsteigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Danke. – Jetzt hat das Wort Herr Kollege Frankenberger von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe es bei der Einbringung des Gesetzes gesagt, ich habe es im Ausschuss wiederholt und ich sage es auch heute noch einmal: Hier muss wiederum eine Oppositionsfraktion die Arbeit der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen erledigen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Es ist schon ein starkes Stück, was die Kollegen Müller und Caspar hier vorhin abgeliefert haben: Selber nichts auf die Reihe bringen, aber an dem, was vorliegt, herumkritisieren – so kann man mit diesem wichtigen Thema, nämlich Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur über 2013 hinaus zu sichern, nicht umgehen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Ich erinnere noch einmal an die Ausgangslage. Seit 2007 erhalten die Länder als Ersatz für wegfallende Mittel nach dem GVFG Mittel zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur aus dem Bundeshaushalt. Dies ist

in dem sogenannten Entflechtungsgesetz geregelt. Ab 2014 fällt diese Zweckbindung allerdings weg; dann müssen diese Mittel nur noch für investive Zwecke jeglicher Art verwendet werden.

In der Anhörung war es eindeutig – ich korrigiere meine beiden Kolleginnen nur ungern, die gesagt haben, der Gesetzentwurf sei von allen Anzuhörenden bestätigt worden –: Die Intention des Gesetzentwurfes wurde von allen Anzuhörenden bestätigt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Richtig, der Grundsatz!)

So viel Zeit muss schon sein, und so viel Genauigkeit muss bei einem so wichtigen Vorhaben auch erlaubt sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Die Forderung aber war eindeutig. Ich zitiere hier den Hessischen Landkreistag:

Eine Zweckbindung der Mittel nach § 6 Abs. 2 Entflechtungsgesetz für den Zeitraum 2014 bis 2019 durch ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz muss erreicht werden. Nur durch gesetzliche Festschreibung in einem GVFG-Nachfolgegesetz kann die notwendige Zweckbindung der Kompensationsmittel für die Verbesserung der verkehrlichen Verhältnisse in den Kommunen vorgenommen werden, um damit für die kommunale Ebene Planungssicherheit zu schaffen …

(Beifall bei der SPD)

Im Ausschuss hatte ich den Eindruck, als würde von den Regierungsfraktionen diese Forderung der Kommunalen Spitzenverbände nachvollzogen. Nachdem ich gehört habe, was Herr Kollege Müller und Herr Kollege Caspar gesagt haben, bin ich mir aber nicht mehr ganz so sicher, ob das noch so gesehen wird. Jedenfalls habe ich den Eindruck, dass Sie das in Ihrer Rede ein bisschen relativiert haben.

Bisher zeigte die Landesregierung bei diesem so wichtigen Thema Arbeitsverweigerung.

(Günter Rudolph (SPD): Das können sie!)

Es ist schon ein starkes Stück, dass Sie bisher nicht in der Lage waren, einen Gesetzentwurf einzubringen.

Die Kollegin Müller hat darauf hingewiesen, dass andere Bundesländer dabei wesentlich weiter sind und gehandelt haben. Dies gilt z. B. für Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg.

Meine Damen und Herren, es gibt eine gute sozialdemokratische Tradition in Hessen. „Hessen vorn“, hieß es damals. Im Moment kann man aber nur sagen: Hessen ist wie immer zu spät dran.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Wir begrüßen die Zielrichtung. Aus unserer Sicht enthält der Gesetzentwurf auch viel Positives. Bei einem Punkt können wir Sozialdemokraten aber nicht mitgehen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Dies betrifft die Quotierung. Nicht nur die Sozialdemokraten, sondern auch die Kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie die Quotierung als eine Gängelung der kommunalen Selbstverwaltung ansehen und sie deshalb ablehnen.

Zudem besteht die Gefahr, dass diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, weil sie in einer anderen Kommune eingesetzt werden, nur um eine bestimmte Quote zu erfüllen. Dann besteht die Gefahr, dass eine Maßnahme realisiert wird, die nicht so vordringlich war, aber realisiert werden musste, nur um eine bestimmte Quote zu erfüllen.

Selbst diejenigen, von denen man annehmen konnte, dass sie die Quote unterstützen, weil sie die Profiteure dieser Quotierung sind, haben sich in der Anhörung mehr als zurückhaltend geäußert. In diesem Zusammenhang nenne ich ausdrücklich die ÖPNV-Verkehrsverbünde. Ich zitiere aus der Stellungnahme des NVV:

Für wenig geeignet hält der NVV die... im Gesetzentwurf vorgesehene starre quotale Aufteilung der Finanzmittel 60 % für den ÖPNV, 30 % für MIV und 10 % für Radverkehr. Eine sinnvolle Umsetzung von Verkehrsprojekten

damit trifft er genau das, was Sozialdemokraten denken –

orientiert sich nicht an Quoten, sondern an dem jeweils aktuellen tatsächlichen Bedarf [der Verkehrsinfrastruktur].

(Beifall bei der SPD)

Es macht nämlich überhaupt keinen Sinn, den einen Verkehrsträger gegen den anderen Verkehrsträger auszuspielen.

Die genannten Quoten können als unverbindliche Orientierungshilefen vorgegeben werden, als Zielwert sollten sie jedoch nicht angesehen werden,...

So der NVV.

Auch der RMV hat sich eindeutig positioniert. Er lehnt starre Quoten ab.

Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Anhörung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Starre Quoten, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wurden von der deutlichen Mehrheit der Anzuhörenden im Ausschuss abgelehnt. Darin fühlen wir Sozialdemokraten uns in unserer Haltung bestätigt.

(Beifall bei der SPD)

Die Anzuhörenden waren sich aber auch darin einig, dass ab 2014 die wegfallende Zweckbindung durch ein entsprechendes Landesgesetz zu sichern ist, damit die Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur auch über das Jahr 2013 hinaus gesichert werden können.

Die Kollegin Müller hat am Ende der Anhörung einen respektablen Vorschlag gemacht und damit verdeutlicht, dass es den GRÜNEN bei diesem Gesetzentwurf um die Sache geht. Ich war sehr dankbar für Ihren Vorschlag. Sie haben den Regierungsfraktionen zugesichert, Sie seien kompromissbereit, was den Gesetzentwurf anbelangt, damit man in der Sache schneller vorankommt und die Kommunen wissen, woran sie nach 2013 sind. Wie immer haben CDU und FDP das in ihrer Mehrheitsarroganz abgelehnt.

(Günter Rudolph (SPD): So sind sie!)

Sie haben einen Gesetzentwurf angekündigt. Ich sage das insbesondere in Richtung der Herren der FDP. Sie sind nicht mehr lange in der Regierung. Viel Zeit haben Sie nicht mehr.

(Lachen bei der FDP)

Sie müssen sich beeilen, etwas Entsprechendes vorzulegen. – Vielen Dank.