Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

Das Schöne ist: Es profitieren nicht nur die großen Unternehmen, sondern es profitiert auch der Mittelstand in Hessen. Das geht quer durch alle Branchen, aber insbesondere profitieren Unternehmen des Maschinenbaus und der Chemie.

(Beifall bei der FDP)

Herr van Ooyen, was noch schöner ist – so viel Fairness muss schon sein –: Die Löhne steigen aufgrund solcher Möglichkeiten nahezu durchgängig in allen Branchen, und Geringqualifizierte profitieren vom Lohnwachstum stärker als die anderen Lohngruppen.

Das zweite Schreckgespenst, das Sie aufgemalt haben: durch solche Abkommen würden automatisch Standards gesenkt. Das Gegenteil ist der Fall. Der Kollege Reif ist darauf schon kurz eingegangen. Es gibt da keine Automatismen. Verhandlungen führen nicht automatisch zu einem

Vertragsabschluss und ändern kein einziges Gesetz, weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in der Europäischen Union.

Jede Änderung müsste vielmehr – falls es überhaupt solcher Änderungen bedürfte – sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Das heißt, wir hätten unmittelbare Einflussmöglichkeiten. Da die europäischen Staaten erklärt haben, dass sie keine Absenkung des Schutzniveaus wollen – ich habe auch hier und heute keinen Kollegen gehört, der dafür wäre, das Schutzniveau zu senken –, weiß ich gar nicht, wo Ihr Misstrauen herkommt.

Wir haben es doch selbst in der Hand, was wir auf die Tagesordnung der Verhandlungen setzen. Genau das sollten wir produktiv angehen, denn es geht nicht darum, einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, sei es beim Schutzniveau oder bei anderen Standards, sondern es geht darum, unnötige Handelshindernisse, unnötige Unterschiede zu ermitteln und auszuräumen.

Ich gebe Ihnen einmal ein ganz plastisches Beispiel. Auch Sie waren bei dem parlamentarischen Frühstück des ZVEI, und Sie haben Herrn Dr. Pieler erlebt, den Vorsitzenden des ZVEI Hessen. Er hat geschildert, dass die Bender GmbH, deren Geschäftsführer er ist, in Grünberg Meldeund Bedientableaus fertigt.

Herr Dr. Pieler hat erklärt, dass er ganz dringend auf den Abschluss dieses Freihandelsabkommens wartet, um den Standort Grünberg zu sichern, weil ihm dieses Abkommen erlaubt, nicht mehr zwei verschiedene Entwicklungslinien, zwei verschiedene Produktionslinien fahren zu müssen – eine für den europäischen und eine für den amerikanischen Markt –, sondern ihm die Möglichkeit gibt, die Märkte mit einem Produkt abzudecken, weil der Sicherheitsstandard derselbe ist. Das heißt, es werden am Standort Grünberg Kosten gespart und Arbeitsplätze gesichert. Ich glaube, es ist aller Mühen wert, derartige Handelshindernisse aus dem Weg zu räumen.

(Beifall bei der FDP)

Wie gesagt, jede Seite hat das Recht, die Standards im Umwelt- und im Sicherheitsbereich, im Arbeitsrecht und bezüglich gesundheitlicher Vorschriften so zu regeln, wie sie das für angebracht hält. Lieber Herr Kollege van Ooyen, das bedeutet letztendlich, dass die Handelsliberalisierung keine Bedrohung, sondern eine Chance ist.

Es ist eine Chance, mehr und bessere Waren und Dienstleistungen zu handeln. Es ist für die Unternehmen eine Chance, ihre Investitionen abgesichert zu bekommen. Herr van Ooyen, so, wie Sie hier und heute argumentiert haben, müssten Sie auch für die Festlegung des Brotpreises sein, und wir würden unsere Brotration im HO-Laden zugeteilt bekommen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Frau Beer, Sie müssen zum Schluss kommen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Freihandel schafft nicht nur Wandel, sondern bietet insbesondere auch Chancen. Auf eines möchte noch hinweisen, denn das ist der FDP wichtig. Dieses transatlantische Freihandelsab

kommen macht nur Sinn, wenn wir damit ein transatlantisches Datenschutzabkommen verbinden.

Wir wollen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nur in Deutschland und in Europa kein Thema ist, sondern dass wir das auch international zum Standard machen. Dementsprechend ist hier genau der Ort, den Hebel anzusetzen und mit den Amerikanern Tacheles zu reden, dass es nicht sein kann, dass Private oder Wirtschaftsunternehmen ausspioniert werden. Das sollten wir vorantreiben, in Berlin genauso wie in Brüssel – und bei der Aushandlung dieses Abkommens.

(Beifall bei der FDP – Zurufe von der LINKEN)

Danke, Frau Beer. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Hammann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Beer, ich denke, ein kritischer Blick wäre auch an dieser Stelle angebracht. Man sollte nicht nur ein Loblied auf Freihandelsabkommen singen und auf der anderen Seite negieren, was es an Problemen mit Freihandelsabkommen gegeben hat. Ich werde dafür ein Beispiel nennen.

Meine Damen und Herren, die Verhandlungen über eine Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP genannt, müssen auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, denn das Abkommen umfasst unglaublich viele Bereiche. Es ist daher gut, dass man sich auch hier im Hessischen Landtag mit diesem Thema auseinandersetzt und über die Inhalte des Abkommens diskutiert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir erkennen an, dass ein Freihandelsabkommen Chancen bieten kann. Das sehen auch viele andere so. Wir hören aber auch andere Stimmen, die sich sehr wohl kritisch äußern und klare Vorbehalte gegen das haben, was uns bisher über das Freihandelsabkommen bekannt wurde. Es bestehen Vorbehalte und Ängste, und die muss man ernst nehmen.

Ich halte gleich zu Beginn meiner Rede fest, dass es kein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika um jeden Preis geben darf. Wir alle sind gut beraten, wenn wir nicht zulassen, dass es zu einer Reduzierung der über Jahrzehnte in der Europäischen Union erzielten Errungenschaften im Bereich der Lebensmittel-, Gesundheits- und Verbraucherrechte kommt. Diese Errungenschaften müssen verteidigt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Abkommen darf auch nicht zu einer Beeinträchtigung des innerhalb der EU bestehenden Arbeits-, Umwelt- und Tierschutzes führen. Wir legen außerdem großen Wert darauf, dass den Staaten weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, in vielen Bereichen konkretere und strengere Standards festzuschreiben.

Meine Damen und Herren, worum es geht, wurde von einigen Rednern eben schon angesprochen. Der EU-Minister

rat hat der Europäischen Kommission ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen erteilt. Geregelt werden soll der Marktzugang für Güter, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Auftragsvergaben. Handelshemmnisse sollen abgebaut werden.

Doch es bestehen – das habe ich vorhin schon gesagt – viele Befürchtungen in diesem Zusammenhang. Die Proteste – das haben Sie in den Medienberichterstattungen wahrscheinlich gesehen – haben zugenommen. Man muss eines festhalten: Auch die EU-Kommission hat an dieser Stelle einiges zum Entstehen des Misstrauens beigetragen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, kann man nämlich nicht erwarten, dass die Menschen per se glauben, da wird alles gut verhandelt. Ich verstehe den Einwand von Frau Beer schon, dass Verhandlungspartner einen geschützten Raum brauchen, innerhalb dessen sie über Inhalte reden können. Aber es ist natürlich notwendig, dass bestimmte Ergebnisse nach außen getragen und diskutiert werden. Ich glaube, das dürfen die Menschen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, sehr wohl erwarten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben Ihnen einen gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNEN vorgelegt. Wir haben uns wirklich sehr detailliert mit den Bestrebungen auf der EU-Ebene und zwischen der EU und Amerika auseinandergesetzt. Wir sehen, gerade vor dem Hintergrund, dass es in der EU – auch in Hessen – sehr intensive Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten gibt, dass dies notwendig ist.

Ich will Ihnen dazu auch eine Zahl nennen: Die hessischen Unternehmen exportierten im Jahr 2013 Waren im Wert von mehr als 6,2 Milliarden € in die USA. Sie können anhand dieser Zahl erkennen, dass es sich um sehr bedeutende Exporte handelt. Wenn man mit Unternehmen spricht, sieht man, gerade auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen, dass sie sehr wohl eine Chance für sich sehen, wenn ein vernünftiges – ich betone: vernünftiges – Freihandelsabkommen auf den Weg gebracht werden kann.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass wir die bestehenden Chancen im Interesse der hessischen Wirtschaft auch nutzen sollten, aber ich betone: nur wenn dies nicht im Umkehrschluss zu einer Verschlechterung der bestehenden Standards führt und es weiterhin möglich ist, weiter gehende soziale und ökologische Standards durchzusetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir diese Botschaft senden. Wir haben daher zusammen mit der CDU festgehalten, dass wir von der Kommission in diesem Verfahren die größtmögliche Transparenz erwarten. Wir erwarten auch, dass alles, was an Schriftstücken und Dokumenten zur Verfügung steht, in der deutschen Sprache und ständig aktualisiert zugänglich gemacht wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich betone aber noch einmal: Es ist uns wichtig, dass die Standards, die wir bis jetzt erreicht haben, in keiner Weise verwässert werden, sondern so beibehalten werden, gerade beim Schutz des Lebens, bei der Gesundheit, dem geistigen Eigentum, den Arbeitnehmerrechten, beim Umwelt

und Tierschutz und beim Daten- und Verbraucherschutz. Diese Punkte sind im Rahmen eines Freihandelsabkommens nicht verhandelbar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte Sie auch noch einmal an die Diskussion über die Privatisierung der Wasserrechte erinnern. Da gab es vonseiten der EU-Kommission den Vorschlag, dass man dort eine Privatisierung zulässt. Deshalb heißt es sehr wohl, demgegenüber kritisch zu sein, was vonseiten der EU-Kommission vorgelegt wird. Das war damals nämlich ein Fehler, und gerade im Hinblick auf ein zustande kommendes Freihandelsabkommen ist das etwas, das wir sehr wohl im Auge behalten müssen.

Das bedeutet für uns – das haben wir im Antrag mit der CDU auch so festgehalten –, dass das Recht auf Wasser, also der Schutz des Wassers vor Privatisierung, gegenüber außereuropäischen Investoren nicht aufgeweicht werden darf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Armin Schwarz (CDU))

Lassen Sie mich auf zwei weitere wichtige Punkte aufmerksam machen. Der erste Punkt umfasst die Diskussion zu den Investor-Staat-Klagen. Wir lehnen den geplanten Investitionsschutz durch Investorklagen ab. Hier sollen Unternehmen nämlich gegen eine staatliche Regelung klagen können, wenn sie sich in ihrer wirtschaftlichen Betätigung benachteiligt sehen, d. h. wenn sie glauben, dass ihnen ungerechtfertigt Handelshemmnisse auferlegt werden.

Die Streitigkeiten – so ist die Diskussion – sollen jedoch nicht vor ordentlichen Gerichten durchgeführt werden, sondern vor Schiedsgerichten, wie Herr van Ooyen schon erwähnt hat. Das lehnen wir aber ab, da wir sehr wohl der Auffassung sind, dass Investitionsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten verhandelt werden sollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Frau Hammann, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Beer zu?

Frau Beer, vielleicht am Ende. Ich würde das gern noch ausführen.

Wir wollen keine Entscheidung vor Schiedsgerichten, wie es beispielsweise in einem Verfahren zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Mexiko der Fall war. Dieses Beispiel zeigt, dass hier andere Dinge ausschlaggebend waren als der Wunsch von Mexiko, dass der Gesundheitsschutz einen höheren Stellenwert als der Handel zwischen Mexiko und den USA hat.

Die Sachlage ist, dass drei US-Firmen unter Berufung auf das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA gegen die mexikanische Regierung geklagt haben. Sie haben geklagt, weil ihnen – so sagen sie – Handelshemmnisse auferlegt worden seien. Klagegrund war eine Ablehnung des Staates Mexiko. Der Staat Mexiko hat aus Gesundheitsgründen den Import von Maissirup abgelehnt. Das