Ursula Hammann
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem zynischen Namen „Operation Ölzweig“ startete die Türkei am 21. Januar dieses Jahres eine Militärintervention in Syrien, indem sie ihre Truppen in die nordsyrische Region Afrin einmarschieren ließ. Eine Ausweitung der Aktion in Richtung Irak wird von der Türkei ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Die türkische Region rechtfertigt dies mit dem Vorwurf der Terrorgefahr und mit ethnischen Säuberungen. Diesen Vorwurf macht sie der YPG, dem militärischen Arm der kurdisch-syrischen Partei, und der Demokratischen Union, der PYD, aber Belege für diese Vorwürfe hat die Türkei bisher in keiner Weise geliefert. Deshalb sind das Zurückdrängen der Kurden und das Zerstören der Ambitionen auf einen eigenen Staat wohl das eigentliche Ziel. Allein die Nähe der YPG zur Kurdischen Arbeiterpartei, PKK, ist keine Rechtfertigung für eine Militärintervention der Türkei in Syrien. Deshalb kann man feststellen, dass diese Militärintervention eine unverantwortliche Gewalteskalation vonseiten der türkischen Regierung ist.
Damit hat die Türkei – Herr Kollege Lenders hat es schon gesagt – gegen das Völkerrecht verstoßen. Es ist potenziell völkerrechtswidrig, was vonseiten der Türkei gemacht wird. Für uns Deutsche ist dies problematisch, weil bei den Angriffen natürlich auch Panzer und Waffen aus deutscher Produktion verwendet werden. Mit diesen Waffen werden Menschen angegriffen, die noch – das muss man wissen – vor wenigen Monaten gegen den sogenannten Islamischen Staat, gegen den IS, gekämpft haben.
Zudem zählt Afrin zu den wenigen Gebieten, die bislang vom Krieg in Syrien weitgehend verschont geblieben sind. Afrin ist deshalb ein ganz wichtiges Rückzugsgebiet für Flüchtlinge und Binnenvertriebene innerhalb Syriens. Unzählige Menschen sind – das ist Ihnen bekannt – durch den Krieg des Assad-Regimes gegen seine eigene Bevölkerung und die barbarischen Verbrechen des IS bereits zur Flucht in dieses Gebiet gezwungen worden. Sie sind durch den türkischen Einmarsch erneut von Krieg und Vertreibung bedroht. Man kann feststellen: Bereits einige Tage nach dem Beginn der Intervention befanden sich mehr als 5.000 Menschen auf der Flucht vor der türkischen Offensive.
Meine Damen und Herren, durch diese Militärintervention ist die Frage nach Waffenexporten aus Deutschland wieder in den öffentlichen Fokus geraten. Ich denke, das ist auch gut so. Deutschland hat daher eine Verantwortung. Deutschland muss als eine der führenden Nationen in Europa daher seiner Rolle gerecht werden und bei der Lösung des Konflikts eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu gehört auch konsequentes Handeln innerhalb der Bundesregierung. Konsequentes Handeln bedeutet, alle deutschen Rüstungsexporte in die Türkei müssen umgehend gestoppt werden. Sie müssen so lange gestoppt werden, bis die Türkei zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt.
Es ist auch möglich, diese Exporte einzuschränken; es gibt dafür Beispiele. Der damalige Außenminister Guido Westerwelle hat dies nach der Revolution in Ägypten getan; und Lieferungen in die Türkei wurden bereits einmal begrenzt. Es ist also machbar. Das gilt auch für die von der türkischen Region geforderte Aufrüstung der Leopard-2Panzer, die gegenwärtig offenkundig in dieser türkischen Militäroffensive eingesetzt werden.
Ebenso, das finde ich ganz wichtig, müssen Vorhaben zur Beteiligung deutscher Unternehmen an Rüstungskonsortien, wie sie jüngst im Fall des Vorhabens der Rheinmetall AG zur Unterstützung des Aufbaus einer Panzerfabrik in der Türkei öffentlich wurden, beendet werden.
Zugleich muss auch wieder die Stunde der Diplomatie schlagen. Die Genfer Runde, die Friedensverhandlungen für Syrien in Genf, bietet eine absolut gute Gelegenheit dazu. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Deutschland muss diese Gespräche auch weiterhin unterstützen.
Es ist auf Bundesebene angesichts der Lage in Syrien oft darüber gesprochen worden, die Fluchtursachen bekämpfen zu wollen. Am vorliegenden Fall lässt sich gut zeigen, dass Rüstungsimporte eine dieser Fluchtursachen sind. Hier wäre eine Geste der Humanität gefragt. Man kann Fluchtursachen nicht bekämpfen, wenn man den unangenehmen Wahrheiten, auch über eigene Verantwortlichkeit, nicht ins Auge schaut. Wer Fluchtursachen bekämpfen will, aber nur den Ausbau Europas zur Festung meint, hat die Werte unseres Grundgesetzes nicht verinnerlicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land Hessen unterhält als einziges Bundesland eine Partnerschaft mit einer türkischen Region. Ich bin der Europaministerin sehr dankbar dafür, dass sie in diesen schwierigen Zeiten den Gesprächsfaden mit der Türkei nicht abreißen lässt.
Allerdings müssen wir auch feststellen: Wir können keine Außenpolitik machen. Das ist Sache des Bundes. Die Bundesregierung muss sich daher für eine diplomatische Offensive gegenüber der Türkei und Vertreterinnen und Vertretern der kurdischen Bevölkerung in der Region einsetzen, um Druck für eine politische Regelung der Kurdenfrage aufbauen zu können.
Letzter Satz: Gemeinsam muss es uns mit allen Kräften gelingen, ein weiteres Blutvergießen in Syrien zu verhindern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns über das Interesse der Stadt Wiesbaden, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Main-Taunus-Kreises in Bezug auf eine mögliche Biosphärenregion Wiesbaden/ Rheingau-Taunus/Mainspitze.
Wenn sich die Kommunen gemeinsam mit dem Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus für eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie aussprechen – ich betone das Wort „ergebnisoffen“ –, begrüßen wir das alle sehr.
Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass die Landesregierung dies unterstützt, indem sie eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie dazu erarbeiten lässt.
Im Vorfeld der Debatte wurde immer wieder die Frage gestellt, dass es bereits ein Biosphärenreservat Rhön in Hessen gebe und ob wir überhaupt eine Biosphärenregion brauchen, wie sie seit einiger Zeit in der Diskussion ist. Dazu kann man einfach sagen: Eine Biosphärenregion in dieser Ausprägung wäre etwas ganz Besonderes. Bei Etablierung einer UNESCO-Biosphärenregion Wiesbaden/ Rheingau-Taunus/Mainspitze wäre dies das einzige urban geprägte Biosphärengebiet in Deutschland.
Es hätte zudem im europäischen Rahmen einen unglaublichen Stellenwert. Was besonders wichtig ist: Diese Biosphärenregionen gibt es weltweit nur dreimal. Das muss man sich vor Augen führen. In Österreich gibt es den Biosphärenpark Wienerwald mit der vorgelagerten Hauptstadt Wien. In Brasilien ist es Mata Atlantica, und in Italien ist es seit 2016 Collina Po. Das heißt, mit einer Ausweisung
dieser Biosphärenregion könnten wir bei einer Anerkennung, wenn das alles mit der Machbarkeitsstudie funktioniert, die ergebnisoffen ist, es schaffen, dass wir an vierter Stelle weltweit kommen. Das ist ein besonderer Stellenwert. Das ist besonders zu beachten. Das ist etwas wirklich Besonderes.
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) hat die Biosphärenreservate bzw. -regionen – man kann es unterschiedlich benennen – mit dem Ziel versehen, eine ausgewogene Beziehung zwischen Menschen und der Biosphäre zu fördern. Das ist das Besondere. Nicht der Mensch wird ausgegrenzt, sondern es geht um den Menschen in der Biosphäre.
Es ist der Gedanke der Nachhaltigkeit, der im Einklang von Ökologie, Ökonomie und sozialer und kultureller Umwelt in einer Biosphärenregion zum Ausdruck kommt. Dies beinhaltet beispielsweise die Erhaltung des touristischen Kapitals, Natur, Landschaft und Kultur. Gerade in dieser Region muss man sagen: Der Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor in diesem Bereich und gehört gerade in einer Biosphärenregion mit einer besonderen Beachtung ausgestattet.
Es geht um die Bewahrung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit auch des Landschaftsbildes. Bedeutend ist aber auch, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit immer unter Berücksichtigung – das macht das Besondere an der Biosphäre aus – umwelt- und sozial verträglicher Standards erfolgen muss: der Einsatz nachwachsender Rohstoffe und die Nutzung regenerativer Energieträger, die Stärkung des regionaltypischen Handwerks und Gewerbes durch regionale Wirtschaftskreisläufe.
Es sollen neue Ansätze erprobt und auch etabliert werden, um den Schutz des Naturhaushalts und die Entwicklung der Landschaft als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum miteinander zu verbinden. Die Entwicklung einer umweltgerechten Landnutzungspraxis, d. h. einer nachhaltigen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, hat ebenfalls eine große Bedeutung. Dazu gehört auch die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels. Dazu zählt auch: Wie sieht es aus mit der Transporteffizienz im Personen- und Güterverkehr?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ganz besonders wichtig ist: Eine Biosphärenregion ist keine Käseglocke. Es wird nichts darübergestülpt und nicht alles konserviert, sondern es wird auch darin eine nachhaltige Weiterentwicklung gefordert.
Es geht um die nachhaltige Entwicklung im Einklang mit Ökologie, Ökonomie und sozialer und kultureller Umwelt. Es ist hervorzuheben, dass Biosphärenreservate oder Biosphärenregionen Umweltschutz und Wirtschaft zusammenbringen und ein einträchtiges Zusammenleben von Menschen und Natur bewirken sollen.
Da muss man schauen: Wie sieht diese Region aus? Diese Biosphärenregion im Gebiet einer Metropolregion RheinMain bietet unglaublich gute Chancen für eine beispielhafte Entwicklung einer auf Nachhaltigkeit gestützten Handlungs- und Wirtschaftsweise. Dies ist mit Blick – das tun wir auch – auf den bedeutenden Wirtschaftsstandort, den
Bevölkerungszuwachs, die Arbeitsplätze, die Wohnungen, die Verkehrsplanung sowie die nachhaltige Trinkwassernutzung in der gesamten Metropolregion besonders wichtig.
Dafür gibt es auch einen Kriterienkatalog der UNESCO. Laut diesem Kriterienkatalog der UNESCO muss eine Biosphärenregion Landschaften und Lebensräume umfassen, die von den Biosphärenreservaten der Bundesrepublik nicht ausreichend repräsentiert werden und die aufgrund ihrer natur- und kulturräumlichen wie auch gesellschaftlichen Gegebenheiten in besonderer Weise geeignet sind, das MAB-Programm der UNESCO beispielhaft umzusetzen und international zu repräsentieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die Gegebenheiten einer Biosphärenregion Wiesbaden/Rheingau-Taunus/Mainspitze würden genau auch diesen Kriterien entsprechen können. Wir können feststellen, dass auch jede Gemeinde in der angedachten Biosphärenregion ihre Besonderheiten und ihre eigenen markanten Aspekte hat. Diese würden im Rahmen einer ausgewiesenen Biosphärenregion in keiner Weise geschmälert oder verloren gehen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie können aus dem regionalen Kontext neue Bedeutung und Bekanntheit gewinnen. Deshalb sage ich, es ist ein erstrebenswertes Ziel, diese Schätze zu heben und besser bekannt zu machen durch ein kooperatives Projekt und einen gemeinsamen Auftritt.
Doch was sind die Besonderheiten dieser angedachten Biosphärenregion Wiesbaden/Rheingau-Taunus/Mainspitze? Ich habe versucht, es Revue passieren zu lassen, aber ich sage gleich vorweg: Das kann ich nicht alles aufzählen. Da sind so viele gute Dinge, so viele Besonderheiten, so viele Pluspunkte, die man benennen müsste. Ich werde es daher nur exemplarisch tun.
Wir haben den Qualitätsanbau im Rheingau in Verbindung mit der Rheinromantik. Es sind die touristischen Schwerpunkte, die zahlreiche Menschen anlocken. Dazu gehören das Niederwalddenkmal und auch Rüdesheim.
Im Rheingau-Taunus-Kreis haben wir eine große Waldfläche. Auf 55,7 % der Fläche – das sind über 45.000 ha – ist Wald zu finden. Der Untertaunus ist von Landwirtschaft geprägt, und der Naturpark Rhein-Taunus bietet eine naturnahe Erholung nicht nur für Tagesausflügler aus dem Rhein-Main-Gebiet. Wer schon einmal im Naturpark Rhein-Taunus war, der weiß um die Besonderheiten. Dort ist das größte Vorkommen der europäischen Wildkatze und der Äskulapnatter zu finden.
Es gibt eine Reihe von Natura-2000-Gebieten mit einer besonderen Verantwortung für bestimmte Arten wie z. B. den Hirschkäfer. Dies sind Perlen im Naturschutz, genauso wie die Natura-2000-Gebiete der Rheininseln, die Rast- und Überwinterungsmöglichkeiten für zahlreiche Vögel bieten wie z. B. für Schwarz- und Rotmilane.
Um diese Aufzählung zu erweitern: Es gibt bereits zwei bedeutende UNESCO-Welterbestätten: den Limes und das
Obere Mittelrheintal. Wiesbaden verfügt über zahlreiche Thermal- und Mineralquellen. Es ist eines der ältesten Kurbäder Europas. Kurbetriebe sind zu finden in Schlangenbad und Bad Schwalbach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Spannungsfeld von urbaner Metropolregion und einem vielfältigen Natur- und Landschaftsraum stellt für die UNESCO sehr wahrscheinlich ein interessantes Projekt dar. Was besonders zu betonen ist: Eine Anerkennung als UNESCOBiosphärenregion würde bedeutende Chancen für die Einwerbung von Fördermitteln bei der Europäischen Union bieten, sei es ELER, LEADER, ESF oder EFRE.
Das heißt, finanzielle Mittel werden explizit in solche Regionen geleitet, damit diese Regionen sich so entwickeln können, wie man es vonseiten der UNESCO möchte.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mitentscheidend für den Erfolg eines Biosphärenreservats ist aber auch die Akzeptanz der ortsansässigen Bevölkerung. Diese Akzeptanz ist absolut wichtig.
Es bedarf daher einer sorgfältigen Beratung, einer guten Öffentlichkeitsarbeit und Planung sowie eines kontinuierlichen Dialogs. Dieser Dialog muss mit Feingefühl und Fantasie geführt werden. Das entspricht auch dem Willen der UNESCO.
Ich komme zum Schluss. – Da ist es besonders wichtig, diese Akteure in eine mögliche Realisierung der Biosphärenregion einzubeziehen. Dieses Programm der UNESCO mit dem Titel „Mensch und Biosphäre“ zeigt dies ausdrücklich. Es ist gewünscht, dass der Mensch dies mitgestaltet. Wir von politischer Seite wollen es unterstützen. Ich hoffe, dass wir eine breite Zustimmung zu unserem Antrag erhalten werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von SPD und FDP, Ihre Anträge beweisen, dass Sie sich immer mehr vom Tierschutz entfernen. Sie beschäftigen sich nicht ernsthaft mit den Tierarten Waschbär und Kormoran. Sonst könnten Sie nicht zu solchen Aussagen kommen. Ihnen scheint das, was wir in der Verfassung festgehalten haben – Schutz der Tiere –, wirklich egal zu sein. Ich bedauere an dieser Stelle Ihren Populismus sehr;
denn es geht in diesen Anträgen um das Leben – richtigerweise muss man sagen, den Tod – dieser betreffenden Tierarten. Herr Kollege Lotz, ich finde das wirklich anmaßend, wenn Sie einer Spezies das Lebensrecht absprechen, wie es eben von Ihnen hier am Pult getan wurde. Sie verkleistern das Ganze ein bisschen. Sie haben gesagt, Sie wollten Gespräche mit der Wissenschaft und mit der Wirtschaft, Sie wollten einen Maßnahmenplan. Das wäre das, was Sie wollten. Aber was steht in Ihrem Antrag?
Der Hessische Landtag fordert die Landesregierung auf, das Jagdrecht dahin gehend zu ändern, die Erle
gung des Waschbären ohne Einschränkungen zuzulassen.
Das ist Ihr Ziel. Meine Damen und Herren, ich finde das angesichts der Fakten, die uns vorliegen, absolut absurd. Wir haben in Hessen den Elternschutz bei einigen Tierarten zeitlich konkretisiert. Dazu zählt auch der Waschbär. Damit tragen wir zur Rechtssicherheit bei und verhindern auch, dass Welpen getötet werden und dann erst die Elterntiere. Die Elterntiere konnten deshalb getötet werden, weil sie eben nicht mehr den Elternschutz hatten. Das heißt, dass diese Unsitte damit auch beendet wird.
Es ist doch nicht so, dass die Hessen die Einzigen sind, die eine Schonzeit haben. Sie brauchen doch nur einmal in die anderen Bundesländer zu schauen: In Baden-Württemberg, in Berlin und im Saarland gibt es fast ähnliche Regelungen, wie wir sie in Hessen haben. Da gibt es auch keine Bejagung der Jungwaschbären.
In Hessen kann – das muss man noch einmal deutlich machen – bei einer erwiesenen Störung des biologischen Gleichgewichts für einen fest definierten Zeitraum und unter entsprechender wissenschaftlicher Begleitung eine Ausnahme für ein bestimmtes Gebiet vorgenommen werden.
Herr Kollege Lenders, suggerieren Sie doch nicht immer wieder, die Landesregierung würde sich nicht dafür einsetzen, dass in Privatwohnungen oder in urbanen Räumen Schäden von Waschbären verhindert werden. Das ist nicht so. Eine wirksame Entfernung des Waschbären ist in den urbanen Räumen und insbesondere in Privatwohnungen möglich gewesen, und das ist es auch heute noch. Schildern Sie nicht eine Unwahrheit; denn das ist es nämlich.
Es gibt auch bestimmte Fakten, die in dem ganzen Bereich wichtig sind und die wir auch zu beachten haben. Was sind denn die gesundheitlichen Risiken, die immer wieder in den Raum gestellt werden?
Herr Kollege Lenders, ich würde mich freuen, wenn Sie noch ein bisschen zuhören würden. – Die gesundheitlichen Risiken werden als äußerst gering bewertet. Tollwut, Fuchsbandwurm und Trichinen spielen keine Rolle. Er kann Überträger des Staupevirus sein. Doch Sie wissen, auch die Hunde werden in der Regel gegen Staupe geimpft.
Die einzige Zoonose, der Waschbärspulwurm, wird als äußerst selten von den Wissenschaftlern bewertet. Wie sieht es denn aus mit dem immer propagierten Einfluss auf andere Tierarten? Es gibt bis heute keine wissenschaftlichen Daten, die einen ernsthaften Prädationsdruck belegen. Es gibt eine Untersuchung, die immer wieder gerne herangezogen wird. Das ist die Untersuchung zu der Europäischen Sumpfschildkröte in Brandenburg. Diese Untersuchung belegt keine direkte Einwirkung durch den Waschbären, sondern weist lediglich auf Indizien hin.
Ich sage auch einmal ganz deutlich: Dort wurden innerhalb von drei Jahren die Überreste von vier Sumpfschildkröten gefunden. Ich habe mich damit auseinandergesetzt, und ich habe auch eine Stellungnahme des Autors. Das ist der Herr Schneeweiß. Er teilt auf eine Anfrage am 10.03.2017 mit,
er habe nicht behauptet, dass der Waschbär die Europäische Sumpfschildkröte ausgerottet hätte.
Ich nenne auch einmal ein Zitat. Er sagt: Natürlich werden darüber hinaus Tausende Waschbären erlegt – in vielen Fällen sinnlos, da die Kadaver weder einer Verwertung zugeführt werden noch ein nennenswerter Effekt im Sinne des Schutzes bedrohter Tierarten erreicht wird.
Er spricht sich auch gegen eine flächendeckende systematische Bejagung aus. Er sagt, nur in einem bestimmten Gebiet und dann als Beispiel auch durch einen Berufsjäger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die Vogelwelt bezogen belegen Untersuchungen, dass die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft und die Versiegelung von Flächen Ursachen für großräumige Stoffeinträge sind und deshalb auch die Artenvielfalt beeinträchtigt ist. Ich nenne nur die Drucks. 18/4575 des Bundestages.
Am Beispiel des Hessischen Rieds wird ganz deutlich: Laut Streckenliste des Kreises Groß-Gerau gibt es kein Waschbärenproblem. Gerade einmal zwei Waschbären sind im Jagdjahr 2016/2017 verzeichnet.
Dennoch ist leider auch hier der Rückgang von Arten feststellbar. Kiebitz, Feldlerche und andere Vogelarten
haben es im Hessischen Ried schwer.
Nur noch einen Satz zum Kormoran. Da ist es mir wichtig, zu sagen, dass es gut veröffentlichte Untersuchungen der Staatlichen Vogelschutzwarte gibt, die das, was von der FDP behauptet wurde, nicht belegen, die sagen, das ist unwahr; denn die Brutbestandszahlen des Kormorans bewegen sich in den letzten Jahren nicht mehr nach oben, sondern sind eher rückläufig. Das kann man einsehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fachlichkeit ist wichtig in dieser Diskussion und nicht Populismus. Das erwarte ich: einen verantwortungsvollen Umgang, den wir alle im Landtag zu pflegen haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir GRÜNE sind sehr erleichtert und sehr zufrieden, dass der rechtspopulistische Selbstdarsteller und Europakritiker Geert Wilders bei der Wahl in den Niederlanden seine persönlichen Ziele nicht erreichen konnte und sich die Rechtspopulisten in den Niederlanden in ihren Erwartungen enttäuscht sehen. Diese Rechtspopulisten hatten Geert Wilders bereits an der Spitze der Regierung gesehen. Deshalb ist es absolut erfreulich, dass die demokratische Entscheidung der Niederländer mit einer hohen Wahlbeteiligung einen Triumph der Rechtsradikalen in den Niederlanden verhindert hat.
Wahlbeeinflussend war wohl auch der Kurs, den Mark Rutte gegenüber der Türkei eingeschlagen hat. Aber auch die klare Absage von Rutte an eine erneute Zusammenarbeit mit Geert Wilders war ausschlaggebend. So wird der konservativ-liberale Ministerpräsident Mark Rutte auch weiterhin sein Amt ausüben können.
Meine Damen und Herren, wir konnten auch mit großer Freude zur Kenntnis nehmen, dass die Grünen in den Niederlanden so deutlich Stimmen hinzugewonnen haben. Sie sind mit ihrem klaren offenen Kurs für ein starkes weltoffenes Europa eingetreten. Das hat sich ausgezahlt.
Ihr gutes Abschneiden ist ermutigend, da gerade sie gezeigt haben, dass sie mit ihrem europafreundlichen Profil, mit ihrem europafreundlichen Programm erfolgreich waren. Dies beweist, dass eine klare Abgrenzung von den Rechtspopulisten und den Europafeinden sinnvoll und notwendig und auch erfolgreich ist.
Man kann doch feststellen, dass diese klare Abgrenzung auch dazu führt, dass z. B. jetzt in der Wiener Hofburg mit Alexander Van der Bellen ein überzeugter Europäer sitzt und im Wiener Rathaus weiterhin der Sozialdemokrat Michael Häupl, statt dem FPÖ-Vorsitzenden Heinz-Christian Strache, sitzt.
Meine Damen und Herren, wir feiern am Samstag den 60. Jahrestag der Römischen Verträge. Diese bilden die Grundlage der Europäischen Union. Nach einem verheerenden Weltkrieg haben die Europäische Union und die Vorläuferorganisationen dem Kontinent Zusammenarbeit, Frieden, Wohlstand und Freiheit gebracht. All dies hat am 25. März 1957 in Rom seinen Anfang genommen. Bei aller Kritik an der EU heute: Dies ist ein Grund zur Dankbarkeit und ein Grund zum Feiern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für ein vereintes und demokratisches Europa und gegen EU-feindliche Populisten gehen seit einigen Wochen in Dutzenden Städten in Deutschland und in Europa Tausende von Menschen auf die Straße. Dieser Bewegung „Pulse of Europe“ gehören unsere volle Sympathie und unsere Anerkennung.
Es ist dem Frankfurter Ehepaar Sabine und Daniel Röder zu verdanken, dass ähnliche Demonstrationen inzwischen auch in zahlreichen Städten in Deutschland und in Städten der Europäischen Union stattfinden. Das ist gut so.
Vor der Wahl in den Niederlanden fanden diese Demonstrationen unter dem Slogan „Blijf bij ons“ – also: bleib bei uns – statt. Sie warben für eine proeuropäische Wahlentscheidung. Folgerichtig konnte man feststellen, dass rund 3.000 Pro-Europa-Demonstranten von „Pulse of Europe“ in Frankfurt das niederländische Wahlergebnis feierten.
Für die Organisatoren ist dieses Wahlergebnis ein absoluter Hoffnungsschimmer. Sie haben bereits angekündigt, diesen Schwung nun für die anstehende Präsidentenwahl in Frankreich und für die Bundestagswahl im Herbst zu nutzen. Dieses überparteiliche, zivilgesellschaftliche Engagement ist ein großartiges Heilmittel gegen das Gift der Ignoranz, das rechtspopulistische Menschenfänger zusammenbrauen.
Daher sollten wir jene Kräfte unterstützen, die sich für ein modernes Europa der Toleranz und der Vielfalt einsetzen. Die Antwort auf den Brexit und die Angriffe durch Europas Feinde von rechts muss heißen: mehr Europa und nicht weniger.
Das bedeutet: Europa erklären, statt es anzugreifen. Europa verbessern und nicht abschaffen wollen. Für das, was uns verbindet, kämpfen, statt immer nur spalten zu wollen. Die Rückbesinnung auf die gemeinsamen europäischen Werte ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist ein eigenes positives Signal. Das beste Mittel gegen Rechtspopulismus ist ein eigenes positives integratives Szenario einer gelingenden offenen europäischen Gesellschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, regional verwurzelt zu sein und europäisch zu denken, schließen einander in keiner Weise aus. Es sind keine Gegensätze. In diesem Sinne demonstrieren die Menschen auf den Straßen. In diesem Sinne sollten wir im Parlament handeln. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, lieber Willi van Ooyen, als ich Ihren Antrag gelesen habe, musste ich zunächst einmal feststellen: Er ist in sich überhaupt nicht stringent.
Ich mache es an einem Beispiel deutlich. In der Überschrift haben Sie formuliert: „Handels- und InvestitionsschutzAbkommen CETA ablehnen“. Unter Punkt II Ziffer 4 fordern Sie, der Landtag solle die Landesregierung auffor
dern, auf europäischer Ebene, auf Bundesebene und im Bundesrat „konkret absehbare Folgen des Abkommens für Hessen zu erörtern und eine Folgenabschätzung, im Falle der Ratifizierung, vorzunehmen“. – Lieber Kollege van Ooyen, wir haben eine absolut eindeutige Beschlusslage im Hessischen Landtag. Das, was Sie jetzt über den Antrag einzufordern versuchen, ist schon Bestandteil dessen, was wir hier entschieden haben. Wir werden dieses Abkommen sehr kritisch begleiten und genau prüfen, ob sich das, was an Erkenntnissen und Verbesserungen suggeriert wurde, am Ende tatsächlich in der Wirklichkeit wiederfindet.
Sie wissen ganz genau, dass wir zu denen gehörten, die eine kritische Protestbewegung zu TTIP und auch zu CETA angestoßen haben. Man muss doch einmal feststellen: Gerade diese kritische Protestbewegung hat dazu beigetragen, dass es zu Nachverhandlungen gekommen ist. Insbesondere Deutschland und auch der Wallonie ist es zu verdanken, dass es zu Zusatzvereinbarungen gekommen ist. Diese Vereinbarungen haben Fortschritte gebracht.
Inzwischen gibt es 37 Zusatzvereinbarungen, bei denen allerdings noch Unklarheiten bestehen, auch im Hinblick auf ihre Rechtsverbindlichkeit. Das heißt, der Vertragstext von CETA sowie die 37 Zusatzvereinbarungen gehören auf den Prüfstand. Sie müssen – damit komme ich zu Ihrem Antrag zurück – einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, insbesondere mit Blick auf ihre konkreten Auswirkungen auf Hessen und ihre Rechtsverbindlichkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Klarstellung, dass CETA – auch auf europäischer Ebene – zu einem „gemischten Abkommen“ erklärt wurde, bedeutet, dass sich natürlich auch die nationalen Parlamente mit dieser Thematik beschäftigen werden und am Ende eine Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung treffen müssen. Sie wissen ganz genau, dass die Bundesregierung und der damalige Bundeswirtschaftsminister Gabriel im Juli 2016 verkündet haben, ein Ratifizierungsgesetz zu CETA vorzulegen, mit dem sich auch der Bundestag und der Bundesrat befassen sollten. Mir ist nicht bekannt, ob aus diesen Ankündigungen inzwischen schon etwas entstanden ist.
Nein, ich sage nur, auch das angekündigte und noch nicht vorliegende Ratifizierungsgesetz der Bundesregierung bedarf einer sorgfältigen Überprüfung. Nichts anderes will ich damit festhalten.
Für uns GRÜNE ist es wichtig, dass die vom Hessischen Landtag durch seine Zustimmung zu den Anträgen Drucks. 19/300 und 19/3333 aufgestellten Kriterien als Prüfungsgrundlage zur Bewertung der Verhandlungsergebnisse herangezogen werden. Ich betone noch einmal, was wir damals beschlossen haben: Wahrung von Schutzstandards, insbesondere zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des geistigen Eigentums, der Arbeiternehmerrechte, des Umwelt- und Tierschutzes sowie des Daten- und Verbraucherschutzes – unter Beibehalt des in Europa bewährten Prinzips des vorsorgenden Verbraucherschutzes und unter Beibehalt eines sozialen und ökologischen Standards als Be
standsteil öffentlicher Ausschreibungen – sowie Schutz des Wassers vor Privatisierung.
Damit haben wir die Kriterien, anhand derer das alles überprüft werden muss.
Ich möchte Sie auf die Ausgabe Nr. 6 der Zeitung „Rathaus und Umwelt“ aus dem Jahre 2016 aufmerksam machen. Darin finden Sie eine Zusammenfassung. Ich möchte zwar nicht in Gänze, aber in Ausschnitten darstellen, was dort zusammengefasst wurde. Darin heißt es – das ist nicht meine Wertung, sondern das ist etwas, was am Ende zu überprüfen wäre; ich betone das gleich zu Beginn, damit kein falscher Eindruck entsteht –, CETA würde die Regierung nicht daran hindern, diese Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu definieren, zu erbringen und zu regulieren.
Es wird auch ausdrücklich betont, dass CETA die Fähigkeit der Vertragschließenden wahrt, ihre eigenen Gesetze und Vorschriften zu erlassen und anzuwenden, die die Wirtschaftstätigkeit im öffentlichen Interesse regulieren, etwa in den Bereichen – das ist ein wörtliches Zitat – „Schutz und Förderung der öffentlichen … Sicherheit, Umweltschutz, öffentliche Sittlichkeit, Sozialschutz oder Verbraucherschutz, Schutz von Privatsphäre und Datenschutz sowie Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt“.
Auch die Europäische Kommission hat dies noch einmal bestätigt – Zitat –:
CETA berührt nicht die Lebensmittel- und Umweltvorschriften der EU. Kanadische Erzeugnisse dürfen – ohne jegliche Ausnahme – nur dann in die EU eingeführt und hier verkauft werden, wenn sie vollständig im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften stehen.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, der Handel, den die EU mit Regionen und Staaten betreibt, muss fairen Regeln unterliegen und darf den Wirtschaftsraum der EU und ihre demokratischen Institutionen nicht schwächen. Ob das im Falle von CETA so ist, wird die Prüfung ergeben. Anschließend wissen wir mehr. Für uns gilt nämlich: erst die Fakten, dann die Meinung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus allen Redebeiträgen wird klar, dass uns eine große Sorge umtreibt, die Sorge: Was passiert mit Europa?
Was geschieht zurzeit? Man kann erkennen, dass die Rechtspopulisten einen Aufschwung haben. Wir sehen, dass sich die Antieuropäer lautstark zu Wort melden. Die Europagegner wittern Morgenluft. Das treibt uns alle um. Das macht uns wirklich große Sorgen. Es geht jetzt nicht nur darum, zu zeigen, dass Europa wichtig ist, sondern es geht darum, zu zeigen, dass diese Menschen eine ganz andere Herangehensweise haben. Das sind Populisten. Das sind Rassisten. Sie versuchen, ein System, das sich über so viele Jahrzehnte gebildet hat, eine Europäische Union, die uns eine große Wirtschaftskraft verliehen, Frieden, Wohlstand und Menschenrechte und vieles mehr gebracht hat, herunterzuschreiben und herunterzureden. Das macht uns große Sorgen.
Nachdem sich die Menschen in Großbritannien mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union entschieden haben, hat dieses Referendum – das muss man einfach deutlich feststellen – diesen Populisten und Scharfmachern noch einmal neuen Schub verliehen. Sie behaupten, die Europäische Union habe ausgedient. Sie spielen dabei mit den Emotionen der Menschen. Das macht das Ganze so gefährlich. Donald Trump wird mit seiner ebenso unverantwortlichen wie anmaßenden politischen Zielsetzung, die wir jetzt alle gehört haben, mit: „America first“, nun gar zum Helden dieser rechtsgerichteten Fraktion im Europaparlament. Das ist eine Entwicklung, die uns mit Sorge umtreibt; und diese Entwicklung bedauern wir sehr.
Meine Damen und Herren, wir konnten sehen, dass sich vor wenigen Tagen die selbst erklärten Vorkämpfer, die sogenannten Patrioten Marine Le Pen aus Frankreich, Geert Wilders aus den Niederlanden sowie Frauke Petry, die Bundessprecherin der sogenannten Alternative für Deutschland, in Koblenz getroffen haben, um gegen die Europäische Union und für die Rückkehr zu Nationalstaaten zu polemisieren. Deren populistische und polemische Auseinandersetzung mit der Europäischen Union ist gefährlich; denn sie schüren bei den Menschen Ängste. Sie suggerieren, dass die Lösungen für ihre nationalen Probleme darin liegen könnten, zurück in die europäische Kleinstaaterei zu verfallen.
Dabei bleiben sie bewusst unbestimmt und konzeptionslos. Ihr einziges Programm ist doch eigentlich nur die Klage gegen die vermeintliche Schwerfälligkeit und Bürgerferne
der europäischen Institutionen. Diese Populisten nehmen es in Kauf, dass eine Rückkehr zum Nationalstaat die wirtschaftlichen Vorteile der Union und darüber hinaus die ökologischen und sozialen Chancen ganzer Generationen von Europäern zerstören würde.
Als überzeugte Europäer ist es gerade jetzt unser aller Aufgabe, gemeinsam für die Europäische Union und für unsere europäischen Werte zu streiten. Denn in einer Debatte, in der die nationalen Egoismen schwerer wiegen als das gemeinsame europäische Interesse, besteht doch die Gefahr, dass die europäischen Werte ganz unter die Räder geraten. Ich habe vorhin einige angesprochen. Ich will sie einfach noch einmal betonen, weil sie für uns alle wichtig sind; sie sind universell, und es gilt, sie zu verteidigen.
Dazu gehören die Achtung der Menschenwürde, die demokratischen Strukturen, die individuelle Freiheit jedes Einzelnen, die Wahrung der Menschenrechte, die Gleichheit der Menschen und eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit. Meine Damen und Herren, dies alles gilt es zu verteidigen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war es das Projekt des Friedens, der Freiheit und der Demokratie. Für ihre friedenspolitischen Aktivitäten hat die Europäische Union im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhalten.
Wir sind stolz darauf, Mitglied der Europäischen Union zu sein. Meine Damen und Herren, jeder, der einer bedingungslosen Rückkehr zum europäischen Nationalstaat das Wort redet, muss wissen: Nationalismus in Europa war immer gleichbedeutend mit Krieg in Europa.
Früher haben sich die Menschen Europas auf einem Schlachtfeld bekriegt, heute führen sie – das ist gut so – Debatten in einem Parlament und führen eine demokratische Auseinandersetzung. Deswegen darf es keinen Weg zurück geben in die Nationalstaaterei.
Wir haben durch das Schengener Abkommen die große Freiheit, ohne Grenzkontrollen durch Europa reisen zu können. Die gemeinsame Währung hat den Binnenmarkt einfacher gestaltet, und das Geldwechseln ist überflüssig geworden. Daher dürfen wir den Populisten dieses Feld nicht überlassen.
Der Kampf gegen den Klimawandel, gegen die globale Armut und für die ökologische und soziale Modernisierung der Wirtschaft, das sind Dinge, die uns wichtig sind und von denen wir glauben, dass diese Herausforderungen nur global zu leisten sind und wir sie innerhalb der Europäischen Union angehen müssen.
Ich komme zum Ende. – Das heißt nicht, dass die Europäische Union so bleiben soll, wie sie ist. Wir haben genü
gend Gründe, zu sagen, die Europäische Union muss sich ändern. Wir müssen die Menschen emotional mitnehmen und ihnen zeigen, wie sich die Europäische Union neu aufstellt, um dieses Vertrauen, das offenbar momentan nicht vorhanden ist, wieder zurückzugewinnen.
Europa hat viel für uns getan. Jetzt heißt es für uns: Wir müssen etwas für Europa tun. Wir müssen für Europa werben. – Wenn ich die jungen Menschen auf der Besuchertribüne sehe, kann ich nur appellieren: Wir müssen alle zusammen für Europa kämpfen und streiten. Das ist eine Errungenschaft, von der wir sagen müssen: Wir sind weitergekommen, Europa hat uns groß gemacht, und wir müssen für Europa da sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer schweigt, der toleriert. Wir im Hessischen Landtag wollen nicht zu dem schweigen, was in der Türkei geschieht. Wir wollen nicht zusehen und zu dem schweigen, was von der Regierung Erdogan auf den Weg gebracht wurde. Denn wir sehen mit großer Bestürzung diese Entwicklung, die zurzeit in der Türkei festzustellen ist.
Aber das heißt auch, dass wir einen Putschversuch missbilligen, und zwar auf das Schärfste. Denn das entspricht nicht demokratischen Prinzipien.
Es rechtfertigt aber auch nicht die repressiven Maßnahmen, die vom türkischen Präsidenten Erdogan ergriffen wurden. Das ist unverhältnismäßig. Dieses Vorgehen ist zu verurteilen. Das sind eklatante Verstöße gegen Grundrechte und Grundpfeiler der türkischen Verfassung, und es verstößt darüber hinaus auch gegen die demokratischen Werte der Europäischen Union.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftler, Gewerkschaftsvertreter, Intellektuelle und demokratisch gewählte Abgeordnete, Bürgermeister, Bürgermeisterinnen und Zehntausende Beamte, Bürgerinnen und Bürger ohne rechtstaatliche Verfahren entlassen, verfolgt, drangsaliert und verhaftet werden.
Fast einen Monat nach dem Putschversuch waren 35.000 Menschen festgenommen worden. Verhaftungen sind in der Türkei auf der Tagesordnung. Das setzt sich alles fort.
Ein Viertel der türkischen Richter und Staatsanwälte, also über 3.500, wurde suspendiert. Es wurden 650 Richter und Staatsanwälte festgenommen. Der türkische Innenminister spricht davon, dass 76.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes entlassen wurden. Der Ministerpräsident spricht
sogar von 80.000 Beschäftigten. In Untersuchungshaft befinden sich 20.000 Verdächtige, darunter Polizisten, Soldaten, Mitarbeiter des Justiz- und Verwaltungsapparats.
Dem Außenminister zufolge wurden 300 Mitarbeiter seines Ressorts entlassen, darunter zwei Botschafter. Zahlreiche Einrichtungen und Institutionen wurden geschlossen, beschlagnahmt oder an öffentliche Einrichten übertragen – darunter Schulen, Wohnheime, Stiftungen, Universitäten, Nachrichtenagenturen, TV-Sender, Radiostationen, Zeitungen, Verlage, Vertriebskanäle und Gewerkschaften.
Man muss feststellen, dass sich die Politik Erdogans gegen alle Andersdenkenden richtet, insbesondere gegen die demokratisch gewählten Abgeordneten der HDP. Sie werden verfolgt und ihrer Lebensgrundlage beraubt. Das ist etwas, was wir nicht akzeptieren werden.
Freie Meinungsäußerung führt in der Türkei zu Verfolgung. Erdogan nutzt die Zeit nach dem Putsch, um sich aller kritischen Stimmen und aller Andersdenkenden mit einer unglaublichen Zielstrebigkeit zu entledigen.
Auch wir sind über die Situation in Bursa besorgt, unserer Partnerregion in der Türkei. Auch dort sind Verfolgungen und Inhaftierungen Andersdenkender festzustellen. Unter dem Deckmantel des Ausnahmezustandes greifen Willkür und Rechtlosigkeit um sich. Dies alles gefährdet die Beitrittsverhandlungen der Türkei zur Europäischen Union.
Wir erwarten von der Türkei, dass rechtsstaatliche Prinzipien und die gemeinsamen Werte der Europäischen Union geachtet und gewahrt werden. Das ist unabdingbar für die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union. Denn klar ist auch: Die Türkei befand sich auf dem Weg in die Europäische Union. Diese Tür ist noch nicht zu. Es ist auch nicht unser Ziel, dass diese Tür zugeht. Vielmehr wollen wir erreichen, dass umgehend eine Politik der Deeskalation beginnt und die Scharfmacherei beendet wird.
Wir erwarten von der Türkei, dass Menschenrechte und die Meinungsfreiheit beachtet werden. Frei gewählte Abgeordnete müssen ihr Mandat ausüben dürfen. Rechtsstaatliche Verfahren müssen durchgeführt werden. Ich sage auch deutlich: Unsere Gedanken sind bei denjenigen in der Türkei, die sich offen für die Verteidigung der Demokratie einsetzen.
Unsere Aufgabe ist es auch, diese zu stärken und ihnen Hoffnung zu geben, ohne die Kommunikation mit der Regierung außer Acht zu lassen. Wir appellieren daher an die deutsche Bundesregierung, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, in diesem Sinne auch auf die türkische Regierung einzuwirken.
Selbst wenn Erdogan sich nicht von Beschlüssen des EUParlaments beeindrucken lässt – man hat es schon lesen können, dass er sagt, dass ihm das eigentlich egal sei, was dort entschieden wird –, so muss der Dialog mit der Türkei trotzdem aufrechterhalten werden. Denn die türkische Zivilgesellschaft und die Opposition brauchen jetzt mehr denn je unsere Unterstützung.
Wir danken der Landesregierung daher dafür, dass sie die Kontakte nach Bursa, in unsere Partnerregion, hält und auch in diesem Sinne agiert. Wir werden dem Dringlichen
Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der Kollegin Öztürk nicht zustimmen.
Wir könnten ihm inhaltlich zustimmen, weil wir ihn inhaltlich teilen. Jedoch haben wir einen eigenen Antrag mit der gleichen Zielrichtung eingebracht.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrem Antrag deshalb so nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! So einen starken Tobak habe ich schon lange nicht mehr hier im Hessischen Landtag gehört.
Insbesondere bin ich sehr enttäuscht über die Reaktion vonseiten der SPD, habe ich doch die ganze Zeit immer noch gehofft, dass sie den Bereich Tierschutz und Wildschutz sehr ernst nimmt.
Lieber Kollege Lotz, Sie sprechen davon, dass wir uns falsch verhalten hätten, von einer Arroganz der Macht?
Meine Güte, wir hatten einmal einen Innenminister Bökel von der SPD. Alle Verordnungen wurden so verändert im Lande Hessen. Da hat sich nichts geändert, auch nicht unter Schwarz-Grün. Das ist auch niemals durch das Parlament gegangen, weil es eine gesetzliche Regelung gibt. Es gibt das Jagdgesetz, und das legt ganz klar fest, wer die Rechtsverordnung herausgibt.
Ich möchte mich jetzt eigentlich nicht an der SPD abarbeiten, aber eines muss ich Ihnen doch sagen. Wenn Sie von einem modernen Jagdgesetz reden, frage ich Sie: Was wollen Sie denn? Von Ihnen habe ich noch nichts dazu gehört.
Zur FDP. Lieber Kollege Lenders, was Sie mit dieser Aktuellen Stunde erreichen wollen, ist doch nicht, dass Sie über Inhalte diskutieren wollen. Sie wollen erreichen, Wahlstimmen von den Jägerinnen und Jägern zu bekommen.
Da sage ich Ihnen: Das ist eine ganz billige Tour.
Ihnen geht es rein um die Erjagung dieser Wählerstimmen. Ich sage Ihnen: Selbst innerhalb der Jägerschaft wird das, was Sie tun, nicht überall honoriert. Es wird auch ganz anders bewertet. Deshalb sprechen Sie nicht immer von den Jägern und Jägerinnen; denn das stimmt nicht. Es gibt hier ganz unterschiedliche Auffassungen.
Ich will es einmal in der Jägersprache ausdrücken: Der Luderplatz der FDP für die Jägerinnen und Jäger ist die Klageerhebung vor dem Staatsgerichtshof. – Der Luderplatz ist eine Anlockungsstelle, das wissen Sie.
Sie greifen offensichtlich nach jedem Strohhalm, um das ständige Schwinden Ihrer Wählerstimmen zu stoppen. Das kann die FDP tun, aber ob es ihr etwas bringt, das ist fraglich.
Ich finde vollkommen absurd, was Sie hier praktizieren. Sie waren in der Regierungsverantwortung mit der CDU. Sie haben diese gesetzliche Regelung in diesem Jagdgesetz so mitbestimmt.
Sich jetzt darüber aufzuregen, das ist doch absurd und absolut scheinheilig und unglaubwürdig.
Heute wollen Sie nichts mehr davon wissen. Sie handeln nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
Ja, das nervt Sie. Aber damit müssen Sie leben. Wer etwas mitbestimmt, der muss am Ende auch dazu stehen. Sie haben es mit geregelt.
Aber schauen Sie einmal in die Bundesländer hinein, schauen Sie sich die gesetzlichen Regelungen dort an. Es gibt ein Bundesland, Rheinland-Pfalz, in dem Sie noch in der Regierungsverantwortung sind. Wie regelt RheinlandPfalz das Ganze?
Auch da geht es über eine Rechtsverordnung. Da gibt es keinen Parlamentsvorbehalt, den Sie jetzt einklagen.
Ich weiß nicht, wie das Gericht am Ende entscheiden wird. Aber offensichtlich sind Sie sich selbst nicht sicher; sonst hätten Sie das heute nicht zu einer Aktuellen Stunde gemacht, um das Ganze noch einmal hochzuziehen.
Meine Damen und Herren, Sie von der FDP haben offensichtlich kein Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte. Wir glauben, dass uns in diesem Bereich recht gegeben wird; denn sonst müssten alle Rechtsverordnungen in allen Bundesländern von Ihrer Seite beklagt werden, und das tun Sie nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist geschehen? Die Jagdverordnung, die wir heute haben, ist eine Sammelverordnung, in der viele Rechtsverordnungen zusammengefasst wurden. Außerdem ist der Bereich Wildtierschutz überprüft worden. Das heißt, wir haben überprüft: Gibt es Tiere, die aus der Jagdzeit herausgenommen werden sollen? Gibt es Tiere, die eine andere Schonzeit bekommen sollten? Gibt es Tiere, die eine konkrete Schonzeit brauchen, gerade für die Aufzucht ihrer Jungen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir das hinbekommen, zeigt, dass Schwarz-Grün den Bereich Tierschutz bei der Jagd als sehr wichtig angesehen und das umgesetzt hat.
Wir sind überzeugt davon, dass diese neuen Regelungen im Interesse des Tierschutzes und des Naturschutzes sind und eine naturverträgliche Jagd unterstützen. Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht. Wir haben tatsächlich wis
senschaftliche Erkenntnisse herangezogen. Da schaue ich noch einmal zur SPD-Fraktion. Wo haben Sie Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Sie immer anführen bei dem Motto, das Jagdgesetz müsse verändert werden?
Ich komme gerne zum Schluss; ich denke, es ist alles gesagt. – Hier wird reiner Populismus betrieben. Was wir getan haben, ist eine Veränderung in der Jagd, die mehr ethische Grundsätze hat und wildbiologische Akzente setzt. Das ist ganz wichtig, auch mit Blick auf die Öffentlichkeit, die von uns allen erwartet, dass sich in diesem Bereich etwas verändert.
Liebe Kollegin und Kollegen von der FDP, ich kann Sie nur auffordern: Lassen Sie ab von diesem populistischen Kesseltreiben. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das geplante Handelsabkommen mit Kanada, CETA, wird ebenso wie das noch nicht abgeschlossene Handelsabkommen mit den USA in der Öffentlichkeit recht kritisch diskutiert. Wir müssen feststellen, dass es zahlreiche Demonstrationen geben wird. Am 17. September wird es in mehreren Großstädten in Deutschland zu Demonstrationen kommen, auch in Frankfurt wird es zu einer Demonstration kommen. Man muss auch feststellen, die Aufrufer zu diesen Demonstrationen sind sehr verschieden. Ich nenne sie einmal: Umweltinstitut München, Brot für die Welt, kleine und mittlere Unternehmen gegen TTIP, Umweltverbände, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, DGB, und es sind auch andere dabei.
Diese breite Protestbewegung findet große Aufmerksamkeit innerhalb der Bevölkerung, auch bei Menschen, die sich mit TTIP und CETA intensiv auseinandergesetzt haben. Wie intensiv, das ist natürlich zu hinterfragen. Man
kann nicht wissen, wie viel die Menschen von diesem ausgehandelten Abkommen tatsächlich wissen.
Aber es ist das gute Recht und selbstverständlich die freie Entscheidung jeder Person, sich an den Demonstrationen zu beteiligen. In unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU betonen wir nachdrücklich das Recht auf Meinungsund auf Demonstrationsfreiheit. Wir sehen eine friedliche Demonstration aus der Zivilgesellschaft als einen wichtigen Teil der demokratischen Kultur an. Es ist das gute Recht aller Menschen, Aufrufe mit zu unterzeichnen und an Bündnissen teilzunehmen. Deshalb – das wurde eben schon von den LINKEN gesagt – hat auch unsere Partei zur Teilnahme an diesen Demonstrationen aufgerufen.
Ich halte es auch für wichtig, dass sich nicht nur die Politik, sondern auch die Zivilgesellschaft für wichtige Entscheidungen interessiert und sich einbringt. Das mag unbequem sein, aber es ist wichtig, dass sich gerade die Zivilgesellschaft für diese weitreichenden Entscheidungen interessiert und sich überall deutlich dazu äußert,
gerade auch dann, wenn im Fall von TTIP und CETA wichtige Entscheidungen von der Europäischen Union verhandelt werden und die Transparenz – darüber haben wir im Hessischen Landtag einmal gesprochen – über die Inhalte und Ziele doch stark verbesserungswürdig erscheint.
Meine Damen und Herren, man kann doch auch sagen, dieses Einmischen war durchaus erfolgreich. Der Protest hat bereits dazu geführt, dass nicht nur bei der Daseinsvorsorge der Trinkwasserbereich aus dem nun vorliegenden Handelsabkommen CETA herausgenommen wurde, sondern auch die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zum Investitionsschutz, das Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren, das ISDS-System, deutlich nachgebessert wurde.
Die für CETA gewählte Form einer öffentlichen Investitionsgerichtsbarkeit, Investment Court System, ICS, soll bilateral aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht bestehen. Die Urteile sollen nun von öffentlich ernannten Richtern gefällt werden, die vergleichbar sind mit Mitgliedern anderer ständiger internationaler Gerichte wie des Internationalen Gerichtshofs.
Meine Damen und Herren, dies zeigt einen deutlichen Fortschritt zu den bereits bestehenden Investitionsschutzabkommen, die die EU mit Kanada hat und die nun durch CETA ersetzt werden sollen. Das heißt, es gibt eine deutliche Verbesserung zu dem Iststand.
Ebenso erfolgreich war das Bemühen, die Abstimmung über dieses umfassende Handelsabkommen in den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten vorzunehmen. Hier hat es ein Einlenken der EU-Kommission gegeben, die CETA vorher – das ist Ihnen bekannt – als ein Abkommen in gemeinsamer Zuständigkeit ansah und einem gemisch
ten Abkommen ablehnend gegenüberstand. Dies hat sich jetzt verändert. Das heißt, diese öffentliche Diskussion hat zu positiven Veränderungen beigetragen und dadurch ihre Wirksamkeit belegt.
Seit Juli liegt die rechtsgültige Übersetzung von CETA auch in deutscher Sprache vor, und die Diskussion intensiviert sich – das können Sie feststellen –, nicht nur bei uns in Deutschland, sondern in allen Mitgliedstaaten der EU wie auch auf kanadischer Seite. Dabei wabern Gerüchte. Ich sage es noch einmal: Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger weiß nicht wirklich, was in diesem Abkommen festgehalten wird. Es ist auch für den, der sich die Mühe macht, das alles nachzulesen, manchmal sehr schwierig, das einzuordnen und zu sehen, welche Auswirkungen das Ganze hat. Diese kritischen Haltungen findet man auch in anderen EU-Staaten, da ist Deutschland nicht allein. Sie mehren sich insbesondere in den Mitgliedstaaten Luxemburg, Frankreich und Griechenland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beschlusslage im Hessischen Landtag ist sehr klar. In mehreren Anträgen, Drucks. 19/300 und 19/3333, wurden Bedingungen an die Freihandelsabkommen geknüpft. Aber es wurde auch dargestellt, welche Chancen in Freihandelsabkommen liegen können. Auch das haben wir in den Anträgen betont.
Mit Blick auf die exportorientierte Wirtschaft in Hessen kann ein Handelsabkommen zwischen diesen zwei großen Wirtschaftsräumen durchaus von Vorteil sein. Das beweisen auch die bereits beschlossenen Abkommen. Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände begrüßt daher das Freihandelsabkommen mit Kanada. CETA würde nach ihrer Ansicht den Zugang zum kanadischen Markt für die heimischen Unternehmen erheblich erleichtern und den bilateralen Wirtschaftsaustausch fördern. Gerade mittelständische Exportunternehmen würden laut VhU vom Abbau unnötiger Doppelregulierungen und auch vom Zollabbau profitieren.
Aber auch der Verband der Chemischen Industrie hat sich zu Wort gemeldet. Er hat eine Überprüfung vorgenommen. Sie sehen für sich Vorteile darin, z. B. durch einen besseren Zugang zu einem für sie interessanten Absatz- und Rohstoffmarkt. Der Verband der Chemischen Industrie zeigt sich überzeugt, dass CETA Vorteile für Verbraucher, Beschäftigte und Unternehmen in Europa bietet.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verantwortliche Politik bedeutet, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen und am Ende zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen. Daher ist es wichtig, dass die im Hessischen Landtag gefassten Beschlüsse mit dem Ergebnis der Verhandlungen zu CETA abgeglichen werden. Die realen Auswirkungen der Abkommen auf Hessen – und auf die Bundesrepublik als Ganzes – müssen also gründlich und sachlich überprüft werden.
Ich will die Ergebnisse deswegen noch einmal nennen. Das ist zum einen die Beibehaltung von Schutzstandards, insbesondere zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des geistigen Eigentums, der Arbeitnehmerrechte, des Umwelt
und Tierschutzes sowie des Daten- und Verbraucherschutzes.
Zum anderen ist es uns allen wichtig, dass das in Europa geltende Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes nicht angetastet wird. Die Entscheidung der EU und ihrer Mitgliedstaaten, bestimmte Produkte nicht zuzulassen oder deren Import zu verbieten, darf nicht durch Freihandelsabkommen konterkariert werden. Dies betrifft unter anderem Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, z. B. mit Wachstumshormonen oder mit verbotenen Verfahren behandelte oder geklonte Tiere und deren Fleisch. Diese dürfen auch weiterhin nicht in die EU importiert werden. Soziale und ökologische Standards müssen weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen bleiben können.
Dazu gehört auch, dass Investitionsschutzvereinbarungen rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen und Handlungsspielräume der Europäischen Union sowie der Parlamente und der Regierungen der Mitgliedstaaten gesichert sind. Es war daher sehr richtig, dass die Landesregierung in der Umweltministerkonferenz im Juni in Berlin zusammen mit anderen Landesregierungen die Bundesregierung aufgefordert hat, sich nicht auf eine Aufweichung der Umweltstandards einzulassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein ganz wichtiges Signal.
Eines wird klar sein: Aufgrund der Entscheidung der EU, das CETA-Abkommen nun als ein gemischtes Abkommen zu betrachten, wird es zu einer Behandlung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat kommen.
Medienberichten zufolge wird auch über die Notwendigkeit von ergänzenden Erklärungen und Präzisierungen zu dem Abkommen diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob es dazu kommen wird und ob diese Ergänzungen substanzielle Änderungen bzw. verbindliche Klarstellungen hinsichtlich des Abkommens bewirken. Eine sorgfältige Überprüfung des zur Ratifizierung vorliegenden Freihandelsabkommens in seiner endgültigen Fassung ist notwendig, um die Auswirkungen dieses Abkommens anschließend richtig bewerten zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das werden wir tun. Aber man muss auch wissen, dafür braucht man Zeit. Ich denke, am Ende wird eine richtige Entscheidung dazu getroffen werden. Weder Polemik noch Ängste dürfen uns dazu verleiten, eine Entscheidung zu treffen, sondern die Grundlage muss eine sachgerechte Abwägung dessen sein, was zur Entscheidung vorliegt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sehr geehrte Frau Müller! Auch wir GRÜNE halten die Einführung einer Verbandsklage für den Tierschutz für notwendig. Diese Position vertreten wir seit vielen Jahren; das ist belegbar.
Wir haben damals zu diesem Thema einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht – das hat Frau Müller ebenfalls schon erwähnt –, weil wir der Meinung sind, dass auf der Seite, die für den Tierschutz die rechtlichen Möglichkeiten einklagen will, kein Klagerecht vorhanden ist. Das gibt es nicht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD
natürlich; lieber Kollege Rudolph, es gibt natürlich auch immer eine andere Seite –,
ich frage Sie: Warum agieren Sie nicht auf Bundesebene, wo Sie diese Möglichkeit haben? Immerhin sind Sie eine Regierungspartei und hätten natürlich die Möglichkeit, dort Veränderungen voranzubringen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass gerade Frau Dr. Martin in der letzten Umweltausschusssitzung darauf hingewiesen hat, dass es notwendig wäre, hierfür eine bundesweite Regelung zu treffen.
Deshalb frage ich Sie noch einmal: Warum nutzen Sie nicht diese Chance, statt einen Antrag in den Hessischen Landtag mit dem Ziel einzubringen, eine Verbandsklage einzuführen?
Ich muss Sie außerdem darauf hinweisen, dass es auf der Bundesebene, beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik vom März 2015 gibt, mit dem Titel „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“. Genau darin wurde dieses Verbandsklagerecht im Tierschutz gefordert. Also haben Sie auf der Grundlage dieses Gutachtens eine Möglichkeit, auch auf der Bundesebene vorzugehen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass gerade Heiko Maas gesagt hat, er wird sich für eine Tierschutzverbandsklage einsetzen. Nur, wenn man sich die Aktivitäten, die dazu vonseiten der SPD auf Bundesebene entwickelt wurden, anschaut, muss man feststellen: Fehlanzeige.
Sie finden gerade in dieser Richtung keine Aktivität. Deshalb sage ich Ihnen – das werfe ich Ihnen direkt vor –: Sie haben diesen Antrag nicht eingebracht, um dem Tierschutz eine Chance zu geben, sondern Sie sehen für sich eine parteipolitische Chance, wenn Sie für den Tierschutz in Hessen punkten.
Sie versuchen auch – das sage ich ganz deutlich; das ist Ihnen auch bekannt, und es ist politisch legitim –, einen Keil zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu treiben: einen Keil, der nicht angebracht ist, denn zusammen machen wir eine sehr gute Tierschutzpolitik. Man kann genau darstellen, was wir getan haben.
Die Versäumnisse, die Sie eben angesprochen haben: Das, was zu regeln wäre – liebe Kollegin Müller, gerade das von Ihnen angesprochene Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken –, hätte über die Änderung des Bundestierschutzgesetzes geregelt werden können. Das ist nicht der Fall gewesen. Das hessische Ministerium hat dazu einen Erlass herausgegeben, der den Inhalt hat: Sobald die Geschlechtsbestimmung im Ei Praxisreife hat, wird es dieses
sinnlose Töten der Eintagsküken nicht mehr geben; das wird verboten.
Das Gleiche kann ich Ihnen zum Schenkelbrand bei Pferden sagen. Auch das hätte über das Bundestierschutzgesetz geregelt werden können, doch den Schenkelbrand gibt es weiterhin. Was haben wir mit unseren begrenzten Möglichkeiten getan? – Das Ministerium hat einen Erlass herausgegeben, in dem steht: Bei der Staatsprämierung werden nur noch die Pferde und Ponys prämiert, die keinen Schenkelbrand haben. Das gilt für alle Tiere, die ab 2015 geboren wurden.
Meine Damen und Herren, die unabhängige Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Martin hat dem Tierschutz in Hessen ein gutes Zeugnis ausgestellt. Sie war in der letzten Umweltausschusssitzung anwesend. In der Sitzung wurde dieser Bericht diskutiert, und es gab viele Nachfragen zu diesem Bereich. Aus dem Bericht ist erkennbar, dass Schwarz-Grün eine sehr gute Tierschutzpolitik aufweisen kann. Es ist hier viel umgesetzt worden, und darauf sind wir sehr stolz.
Ich werde nicht alles erwähnen können, aber Sie geben mir durch Ihren Antrag die Gelegenheit, auf ein paar Dinge hinzuweisen. Es gibt in Hessen eine neue Stiftung Hessischer Tierschutz. Sie unterstützt die Tierheime in Hessen. Eine Entlastung der Tierheime gibt es auch über die Rechtsverordnung zur Kastration von Katzen. Sie gibt den Kommunen endlich die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass Freigängerkatzen registriert, gekennzeichnet und kastriert werden. Das Katzenelend kann damit eingedämmt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Hochschulgesetz einen neuen Paragrafen aufgenommen, der Alternativen zu Tierversuchen vorschreibt.
Ich komme zum Schluss. – Wir können durch die Einrichtung der zwei Stiftungsprofessuren für die Erforschung solcher Alternativen sehr viel Gutes bewirken, und die Tierversuchszahlen werden zurückgehen. Ich kann Sie nur auffordern: Wenden Sie sich an die, die zurzeit auf Bundesebene die Verantwortung haben. Was wir in Hessen tun können, das tun wir; denn wir haben ein Herz für den Tierschutz, und wir werden all das umsetzen, was in unseren Möglichkeiten steht. Ich fordere Sie mit Nachdruck auf: Gehen Sie diesen Weg, da er sehr Erfolg versprechend ist. Das Bundestierschutzgesetz könnte bessere Regelungen vertragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig: Wir wollen, dass Großbritannien weiterhin ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union bleibt. Wir werden sehen, wie sich die Menschen in Großbritannien morgen entscheiden. Auf dem Stimmzettel des Referendums ist vermerkt: „Should the United Kingdom remain a member of the European Union or leave the European Union?“ Wie dies ausgehen wird, wissen wir alle nicht.
Wir sehen, dass sich die Gegner und die Befürworter ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. Ich sage ganz deutlich: Es rächt sich, dass in der Vergangenheit die Vorteile der Europäischen Union in der öffentlichen Diskussion überhaupt nicht offensiv dargestellt wurden. Vielmehr wurden die negativen Dinge genannt, die immer wieder einmal zu erkennen waren. Das hat natürlich dazu geführt, dass die Europagegner über einen unglaublichen langen Zeitraum an Lufthoheit gewonnen haben.
Man muss es leider feststellen: Der Austausch von Fakten und Sachargumenten wurde zu spät in den Vordergrund der Debatte gestellt. Mich erschüttert besonders, dass die Debatte so emotional und aufgeladen geführt wird. Es erfüllt mich persönlich mit großer Sorge, welche fremdenfeindlichen Töne sich in Großbritannien in die politische Debatte über die Vor- und Nachteile eines Brexits gemischt haben.
Die tödliche Attacke auf die europafreundliche britische Labour-Abgeordnete Jo Cox entsetzt uns alle. Sie hat ihre Haltung mit dem Leben bezahlt. Meine Damen und Her
ren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hass darf niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung werden.
Wir schauen daher mit großer Beunruhigung auf den Ausgang des Referendums. Einen Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU hat es noch nie gegeben. Aber eines ist klar: Das Verlassen der Europäischen Union wäre absehbar mit weitreichenden Folgen verbunden. Ein Brexit würde nicht nur Großbritannien schaden, sondern auch Deutschland und der EU. Der Austritt würde nicht folgenlos für den Europäischen Binnenmarkt bleiben.
Wenn man sich einmal die Zahlen anschaut, dann kann man feststellen, dass gerade Großbritannien mit großen Auswirkungen zu rechnen hätte. 50 % der britischen Exporte gehen bisher in die anderen 27 EU-Mitgliedstaaten. Bis zu 3 Millionen Arbeitsplätze hängen alleine am Export. Deshalb hat auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung vor großen Schäden für die Konjunktur Großbritanniens gewarnt. Die deutsche Außenhandelskammer in Großbritannien ermittelte durch eine Umfrage, dass etwa 80 % ihrer Mitgliedsunternehmen – immerhin knapp 700 – durch einen Brexit mit negativen Folgen für ihr Geschäft rechnen müssen. Deshalb sind die Unruhe und die Besorgnis innerhalb der deutschen Wirtschaft sehr groß.
Es wurde schon festgestellt: Hessen ist ebenfalls ein wichtiger Handelspartner für Großbritannien. Auch für uns Hessen ist Großbritannien ein wichtiger Handelspartner. Immerhin gingen in den letzten Jahren 8 % der hessischen Exporte nach Großbritannien.
Die Hoffnung der Austrittsbefürworter, dass durch einen EU-Austritt die Probleme in Großbritannien gelöst werden könnten, ist ein Trugschluss. Das können doch nur mutige Reformen im Land selbst bewirken. Dagegen würde ein Austritt nicht nur zu Problemen in Großbritannien führen; er würde die vorhandenen Probleme sogar weiter verschärfen.
Wir hoffen, dass die Menschen in Großbritannien den Populisten und Nationalisten unter den Austrittsbefürwortern nicht auf den Leim gehen. Gerade den jungen Menschen muss für ihre Zukunft klar sein, dass kein Land alleine in der Lage sein wird, die großen Herausforderungen wie das Aufhalten des Klimawandels und die Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Vertreibung zu bewältigen.
Die Werbung für die Europäische Union muss an erster Stelle stehen. Deshalb möchte ich hier die Arbeit von Organisationen wie die Jungen Europäischen Föderalisten und die Europa-Union loben, die mit großem Engagement den Sinn der Bevölkerung für die Vorteile der EU schärfen.
Eines ist wirklich klar: Die Herausforderungen sind groß, und sie können nicht von jedem Land allein bewältigt werden. Sie sind grenzüberschreitend. Deshalb muss die Europäische Union weiterhin so bestehen bleiben, um diese Aufgaben gemeinsam angehen zu können.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir brauchen mehr internationale Kooperation und die Solidarität der europäischen Länder untereinander, um den Problemen wirksam begegnen zu können.
Wir sind überzeugt davon, dass wir gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen wir so viele Probleme zu lösen haben, das Gewicht und die Stimmen aller 28 Mitgliedstaaten brauchen, um gute Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen zu finden. Eine Abspaltung Großbritanniens dagegen würde die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft schwächen. Es steht für uns alle viel auf dem Spiel, denn wir wissen nicht, wie die weiteren Entscheidungen aussehen werden.
Wir dürfen niemals vergessen, dass die EU ein Garant für Frieden ist. Sie hat uns ein niemals zuvor gekanntes Niveau an Sicherheit, Freiheit und Wohlstand gebracht. Wir haben innerhalb der Union gemeinsame Werte wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt, die Wahrung der Menschenrechte und die soziale Verantwortung. Sie gemeinsam zu schützen, muss uns allen eine Verpflichtung sein.