Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums in Hessen – Drucks. 19/299 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als erster Redner hat sich Herr Kollege Dr. Wilken von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Datenschützer, deren Initiative wir unterstützen, wollen wissen, wann wir alle im öffentlichen Raum gefilmt und damit überwacht werden – ich meine, ein mehr als berechtigtes Anliegen.
Es ist deshalb mehr als bedauerlich, dass Innenminister Peter Beuth, CDU, der Anfrage der Datenschützer nach einer Art öffentlichem Kameraverzeichnis nicht entsprechen will, wie er am Dienstag in der Fragestunde sagte.
Meine Damen und Herren, heimliche Überwachung des öffentlichen Raums ist rechtswidrig. Aber wie soll sich der Bürger, die Bürgerin dagegen wehren, wenn sie versteckt und heimlich erfolgt?
Hier wären Sie am Zuge. Doch Sie verweigern, die Transparenz herzustellen. Um den orwellschen Staat zurückzudrehen, müssten wir irgendwann und irgendwo Nein sagen. Dieses Nein wird immer ein Nein zu einer ganz kleinen Entwicklung, zu einer ganz kleinen Scheibe Salami sein. Aber auch gerade dies fällt offensichtlich so schwer.
Einige mögen die Einstellung haben, eine einzelne Kamera, die ein Stück der Fußgängerzone filmt, ist doch nicht so schlimm. Aber wohin führt eine solche Einstellung? – Die Datenschützer haben aufgedeckt: Sie führt dazu, dass fast an jeder Ecke eine kleine Kamera hängt, wenn man Glück hat, sichtbar, wenn man Pech hat, versteckt oder so klein,
Meine Damen und Herren, wir sind gegen eine sich immer mehr ausbreitende Videoüberwachung, egal, ob stationär oder mobil. Dies garantiert nicht die öffentliche Sicherheit, erhöht aber die andauernde Überwachung.
Meine Damen und Herren, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden, haben alle das Recht, im öffentlichen Raum zu tun und zu lassen, was sie wollen, ohne dabei permanent der Beobachtung einer staatlichen oder sonstigen Stelle ausgesetzt zu sein.
Die Installation von Videokameras ist immer ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf Datenschutz derjenigen, die gefilmt werden. Moderne Videoüberwachungsanlagen haben ständig alle Personen im Blick, die sich im überwachten Bereich aufhalten. Videoüberwachung ist aber nur dann zulässig, wenn sie der Wahrung eines berechtigten Interesses dient, und auch nur dann, wenn dies auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
Die Situation in Großbritannien sollte eine Warnung sein. Die flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums mit Milliardeninvestitionen in Überwachungstechnik hat dort nicht zu mehr Sicherheit geführt, sondern nur zu mehr Bespitzelung.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies umfasst auch das Recht am eigenen Bild. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt jeder und jedem das Recht, selbst zu bestimmen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über einen weiß. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung umfasst dieses Recht den Anspruch des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten und damit auch Bilder.
Die Ungewissheit, beobachtet zu werden, führt zu angepasstem Verhalten und hält von der Nutzung der bürgerrechtlichen Freiheiten ab. Eine Gesellschaft, die unter dauernder technischer Kontrolle steht, ist verfassungswidrig. Dies ist das Gegenteil einer freiheitlichen Demokratie.
Die derzeitige Praxis der Videoüberwachung lässt nicht klar erkennen, wer Bilder aufzeichnet und wie diese Bilder genutzt werden. Videoüberwachung ist ein klassisches Beispiel für den Konflikt zwischen einer Überwachungstechnologie und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Herr Innenminister und meine Damen und Herren, ich kann Sie nur dringend bitten, unserem Antrag zu folgen und insbesondere den Datenschützern, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zu geben, zu erfahren, wann und von wem sie überwacht werden. Herr Innenminister, überdenken Sie Ihre Entscheidung bitte noch einmal. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus sehr, sehr häufig, insbesondere in der letzten Legislaturperiode, über die rechtlichen Grundlagen diskutiert und gestritten, die notwendig sein sollen, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum durchgeführt werden darf. Es war insbesondere der Kollege Greilich, der für die FDP-Fraktion – nach Gesprächen auch mit dem damaligen hessischen Innenminister Volker Bouffier – uns, dem Hessischen Landtag, ein Regelwerk vorgeschlagen hat, in dem festgeschrieben worden ist, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ein Akt der Gefahrenabwehr ist, grundsätzlich nur in Einzelfällen eingesetzt werden darf und nur bei besonderen Gefahrenlagen möglich ist.
Im Gesetz steht, dass sie ein elementarer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Deshalb muss sich die Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf die Kernbereiche der effektiven – ich betone: effektiven – Gefahrenabwehr und auf das zur Strafverfolgung notwendige Maß beschränken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Hessische Landtag, also der Vorgängerlandtag in der letzten Wahlperiode, hat deshalb, übrigens genauso wie auch im Bundesgesetz, festgeschrieben, dass die Prämissen Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz die grundlegenden Prinzipien sind. Ich habe das Gefühl, dass auch wir alle, der 19. Hessische Landtag, dieses Grundprinzip und diese Aussagen gemeinsam voll und ganz teilen.
Zum Zweiten sind wir uns alle darüber einig, dass widerrechtliche Überwachung im öffentlichen Straßenraum auch durch Private – also nicht nur durch Staatliche, wie nämlich Datenschutz einmal begonnen hat, „schützt den Einzelnen vor dem Staat“, sondern jetzt auch „schützt den Einzelnen vor den Privaten“ – nicht erfolgen darf und der Landtag eine klare Absage erteilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis zu diesem Punkt sind wir alle in diesem Haus einig. Jetzt kommt die Frage, wie wir mit den Äußerungen eines sehr ehrenwerten Frankfurter Vereins umgehen. Die Datenschützer RheinMain – ich habe einiges darüber im Internet nachgelesen, es sind sogar Vertreter des Hessischen Rundfunks, des Personalrats dabei – müssen also etwas Gutes sein. Nur daraus jetzt gleich die Schlussfolgerung zu ziehen, es so wie der „Amtsbruder“ – das steht in einem Schreiben – in Bayern zu machen, das halte ich für verfrüht.
Wir schlagen deshalb als FDP-Fraktion in unserem Dringlichen Entschließungsantrag vor, dass wir den Hessischen Datenschutzbeauftragten dazu befragen, dass wir über den Hessischen Datenschutzbeauftragten eine Diskussion zum einen über die Frage hinbekommen, wie er bereits jetzt mit den ihm ganz offensichtlich vorgetragenen widerrechtlichen privaten Überwachungsmaßnahmen umgeht.
Wir konnten z. B. der „Frankfurter Rundschau“, ich glaube, es war im Februar, entnehmen, dass es in einer Vielzahl von Fällen – ich weiß es nicht, vielleicht auch nur wenige, das will ich wissen – die Maßnahme des Datenschutzbeauftragten war, entweder die Kamera abzuschalten oder aber Blenden davorzupacken. Das war nur in dem privaten Bereich, aber nicht in dem öffentlichen Bereich.
Zum Zweiten möchten wir Liberale neben der Frage, was praktisch jetzt schon passiert, gern wissen, wie der Datenschutzbeauftragte, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, dieses Kataster beurteilt. Ich will Ihnen nicht verheimlichen, dass ich natürlich darüber schon mit Herrn Prof. Ronellenfitsch telefoniert habe. Meine persönliche Auffassung ist, dass wir aufpassen müssen, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten oder, um es datenschutzrechtlich zu sagen, nicht mit der Schaffung einer neuen Datei wieder neue datenschutzrechtliche Probleme aufzubauen.
Ich habe das Gefühl, dass das auch ein bisschen die Befürchtung von Herrn Prof. Ronellenfitsch ist, sodass wir – das ist die vernünftige Lösung – ihn jetzt als Parlament bitten, die beiden Fragen zu beantworten. Dann würde es mich freuen, wenn wir in einer der nächsten Sitzungen des auf Ihren Auftrag hin von mir jetzt zu führenden Unterausschusses die Frage diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Datenschutz ist – das haben Sie heute, gestern und vorgestern in mehreren Redebeiträgen meiner Fraktionskollegen gemerkt – für uns ein ganz wichtiges Thema. Wir lassen uns von niemandem – das sage ich immer – in der Vorratsdatenspeicherung ein X für das U vormachen, lieber Herr Kollege Beuth, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Sozialdemokraten und von den Christdemokraten. Aber jetzt eine neue Datei einzurichten – ich will gar nicht über die mögliche Fehlerhaftigkeit dieser Datei sprechen. Allein eine neue Datei ist schon wieder ein datenschutzrechtliches Problem.
Deshalb unser Vorschlag: Fragen wir doch den, den wir in der letzten Sitzung zum Hessischen Datenschutzbeauftragten einstimmig gewählt haben, Prof. Ronellenfitsch. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der FDP basieren auf dem Bericht der Datenschützer RheinMain. Wie ich finde, hat diese Gruppe zu Recht ein für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht erkennbares oder vielleicht auch verdrängtes Problem aufgegriffen.
Unstrittig ist, dass Überwachungskameras im öffentlichen Raum, die an Kriminalitätsschwerpunkten auf Wegen und Plätzen aufzeichnen, den Menschen ein Sicherheitsgefühl vermitteln. Dieser Umgang mit moderner Überwachungstechnik wird von den meisten Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert. Der Umgang der Polizei mit diesen aufgezeich
neten Daten ist meines Erachtens verantwortungsvoll und natürlich auch ein probates Mittel zur Verhinderung der Straftaten. Es dient auch der Aufklärung.
Wir wollen keinen Überwachungsstaat. Das wird in Hessen von der Polizei so auch nicht vermittelt. Die Kameras der Polizei sind auf die notwendigen Bereiche reduziert und weit davon entfernt, ein Big-Brother-Gefühl aufkommen zu lassen.
Wir haben es eben von Herrn Kollegen Hahn gehört: Die Rechtsprechung lässt eine Videoüberwachung nur an besonders gefährdeten Plätzen zu. Das ist auch gut so.
Die weitgehende Akzeptanz dieser Kameras im öffentlichen Raum in der Bevölkerung ist gerade auch dem besonderen und sensiblen Umgang der Polizei mit dieser Technik zu verdanken.
In Anbetracht der gestern geführten Diskussion in diesem Hause bezüglich der Kriminalitätsstatistik will ich auf Folgendes hinweisen: Überwachungstechnik ist und bleibt ein Hilfsmittel und ersetzt nicht Personal. Das möchte ich noch einmal ganz klar deutlich machen.
Frau Faeser hat es angesprochen. Wir wollten es dem Ministerpräsidenten direkt sagen. Es gab im Wahlkampf die Ankündigung, dass mehr als 500 Stellen bei der Polizei neu geschaffen werden sollen. Wir werden das sehr genau beobachten und werden die Etatisierung des nächsten Haushalts verfolgen. Ich glaube, das war nur heiße Luft. Wir werden das sehen.