Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

Zweitens. Das ist ein unglaublich sensibles Thema. Im Übrigen teile ich Ihre Meinung nicht, dass es so unstrittig ist. Ich glaube vielmehr, dass man, wenn man dabei Fehler begeht, ganz große Diskussionen im Land heraufbeschwören kann. Deswegen ist es auch für uns GRÜNE – ich betone es noch einmal – ein ganz sensibler Bereich der Bürgerrechte: Es geht um freiheitsentziehende Maßnahmen, es geht um Prävention, Vermeidung von Unterbringung, es geht um die Frage von menschengerechter Unterbringung, es geht um Betreuung und Nachsorge. Das ist ein hochsensibler Bereich.

Genau deswegen sind wir, übrigens genau wie Sie auch, der Meinung, dass wir frühzeitig alle Betroffenenverbände, Kommunen, Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftler in die Diskussion einbinden wollen, um eben keine Fehler zu begehen und Gräben aufzureißen. Wir wollen alle Bedenken mit einbeziehen und werden Sie mit einbeziehen. Wir brauchen ein zukunftsfähiges PsychKG, und ich bin mir sicher, wir werden auch ein zukunftsfähiges PsychKG bekommen.

Liebe Kollegen von der SPD und der LINKEN, den Eindruck zu erwecken, wir stünden hier vor einem kompletten Neuanfang, ist weit übers Ziel hinausgeschossen. In allen angrenzenden Bundesländern gibt es mittlerweile Entwürfe oder in Kraft getretene PsychKGs. Wir müssen doch nicht bei null ansetzen.

Wir kennen die Problematik, wir werden die Menschen zu Wort kommen lassen, wir werden ihre Sorgen und Bedenken einbeziehen. Ich verstehe deshalb auch nicht die von Ihrer Seite so hochstilisierte Frage, wann nun eine Anhörung stattfindet – ob nun vorher, wenn noch keiner weiß, worüber wir eigentlich reden. Aber auch das können wir machen. Das ist ein bisschen wie die Frage mit der Henne und dem Ei.

Im Kern aber ist es doch eigentlich zweitrangig, ob man eine Anhörung vor einer Vorlage oder danach durchführt. Aus dem politischen Kontext bin ich es gewohnt, dass man erst über etwas redet, wenn man beispielsweise wenigstens schriftlich ein paar Eckpunkte vorliegen hat, anstatt dass jeder ins Blaue redet, nach dem Motto: Schön, dass wir drüber gesprochen haben, aber es bleibt folgenlos. – Nein,

Herr Bocklet, ich habe ein wenig Zeit dazugegeben, aber Sie müssen zum Schluss kommen.

der Punkt muss sein, dass wir im Rahmen eines neuen Gesetzes eine umfängliche Beteiligung haben werden. Es muss gewährleistet bleiben, dass wir sensibel mit dem Thema umgehen, dass es um Bürgerrechte geht und dass wir von CDU und GRÜNEN mit größter Vorsicht darauf achten werden, ein sehr gutes PsychKG zu bekommen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Herr Bocklet. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Rentsch gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert, dass zu einem Thema, bei dem – zumindest in der Frage, ob wir einer Meinung sind – keine unterschiedlichen Positionen bestehen, derartig gestritten wird. Kollege Bocklet, was Sie Herrn Spies gerade vorgeworfen haben, ist ja eine Verhaltensweise, die wir bei Ihnen auf jeden Fall sehr häufig beobachtet haben:

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Pressekonferenzen abzuhalten, die Landesregierung aufzufordern, dann die große Gemeinsamkeit herauszustellen und völlig verwundert zu reagieren, wenn die Landesregierung allein gehandelt hat. Jetzt haben wir uns am Anfang dieser Legislaturperiode alle in die Hand versprochen – ich weiß, dass Koalitionen mit einem größeren Koalitionspartner einen auch verändern, ich weiß, Sie reißen sich seitdem zusammen – –

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht nach 76 Tagen, Herr Rentsch!)

Aber inhaltlich ist bei diesem Thema doch eines klar: Wir haben einen Personenkreis von Menschen, für die wir dringendst gesetzliche Regelungen brauchen, weil wir bei vielem – und da bin ich bei Herrn Dr. Spies, auch wenn ich nicht bei allen Positionen einer Meinung mit ihm bin – vom Grundsatz her feststellen müssen, dass wir zeitgemäße Rahmenvorgaben brauchen, wie wir mit diesem Personenkreis umgehen. Dies ist nötig, damit die Menschen und ihre Angehörigen wissen, worauf sie vertrauen können und was sie hier bei einem Umgang mit der öffentlichen Hand

erwartet. Es ist unstreitig, dass dort gehandelt werden muss.

Zweiter Punkt. Jetzt stellt sich die Frage, was man zuerst macht. Führt man zuerst eine Expertenanhörung durch und versucht, dieses Thema gemeinsam voranzubringen – wofür bei diesem nicht unstreitigen Thema meiner Meinung nach viel spricht –, oder lässt man die Landesregierung mit einem Entwurf vorangehen? Normalerweise hätten wir es nicht diskutieren müssen; denn normalerweise ist es so, dass die Landesregierung Gesetzentwürfe einbringt und wir diese dann diskutieren.

Da wir uns aber gemeinsam in die Hand versprochen haben – der Ministerpräsident, die Fraktionsvorsitzenden, der Alterspräsident in seiner herausragenden Rede –, dass wir auch bei diesem Thema vielleicht eine gewisse Stiländerung vornehmen, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, hier auch einmal einen anderen Weg zu wählen. Ich hätte deswegen nichts dagegen, wenn wir zu Beginn eine Expertenanhörung durchführen und dann in die Frage eintreten würden, was das Sozialministerium als Gesetzentwurf vorlegt. Das kann auch eine Reihenfolge sein, die wir bei diesem Thema beherzigen könnten.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Wir werden uns deshalb, weil wir uns nicht überall einig werden könnten, Kollege Dr. Spies, bei Ihrem Antrag enthalten und werden den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen müssen. Wir sind beim Inhalt an vielen Stellen bei dem Antrag. Aber so weit geht der neue Stil nicht, dass wir den Koalitionsvertrag zwischen Schwarz und Grün begrüßen. Ich glaube, Sie haben Verständnis dafür, dass das für die FDP nicht möglich ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Grüttner. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe durchaus Verständnis für die Haltung der Kollegen aus der FDP-Fraktion, wobei ich im Wesentlichen davon ausgehe, dass es auf die inhaltliche Auseinandersetzung und nicht auf das Abstimmungsverhalten ankommt. Insofern haben wir hier ein Gesetzesvorhaben vor uns, das dringend der Beratung bedarf.

Das hessische Freiheitsentziehungsgesetz ist 62 Jahre alt und entspricht nicht mehr den modernen Erfordernissen. Das hat nicht nur mit dem Alter zu tun, sondern auch mit in der Zwischenzeit gänzlich veränderten Rahmenbedingungen.

Aber ich will sehr deutlich sagen: Es ist nicht so, dass die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Hessen aufgrund eines fehlenden Gesetzes etwa schlecht wäre. Wir haben in Hessen seitens des Landes in der Krankenhausplanung besonderen Wert darauf gelegt, eine möglichst wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, und wir haben dieses Ziel erreicht.

Es gibt mittlerweile 37 psychiatrische Fachkliniken bzw. Fachabteilungen mit Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen. Dazu kommen acht kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken, auch mit Tageskliniken und Ambulanzen. Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie haben wir in den vergangenen Jahren die Kapazitäten um ein Drittel erhöht, um dem Bedarf Rechnung zu tragen.

Die ambulante Versorgung andererseits obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Damit hat das Land keinen direkten Einfluss auf die Planung. Wir versuchen jedoch, im Dialog mit den Verantwortlichen darauf hinzuwirken, dass die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessert wird. Es gibt in Hessen ein breit gefächertes Angebot der Eingliederungshilfe. Das betreute Wohnen wird kontinuierlich ausgebaut. Es gibt Wohnen in Familien. Es gibt psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, die ein niedrigschwelliges Angebot darstellen. Es gibt Werkstätten und Tagesstätten, das persönliche Budget und noch vieles mehr.

Unbestrittenes Ziel bezüglich der psychiatrischen Versorgung ist, personenzentrierte und damit bedarfsgerechte Hilfen für jeden Einzelnen zur Verfügung zu stellen, um so ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde zu sichern.

Damit sind wir beim Antrag der SPD. Wie bereits dargelegt, ist schon längst beschlossen, ein Psychisch-KrankenHilfe-Gesetz zu verabschieden. Es ist ausdrücklich zu begrüßen – das sage ich sehr deutlich –, dass die SPD ihre Bereitschaft erklärt hat, sich konstruktiv an der Erstellung eines solchen Gesetzes zu beteiligen. Wie Sie sind auch wir der Überzeugung, dass wir alles daransetzen müssen, einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten zu erzielen.

Dies war auch der Grund, warum wir in der letzten Legislaturperiode bewusst darauf verzichtet haben, den damaligen Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen und zu verabschieden, um einer neuen Regierung bei einem so wichtigen Thema nicht vorzugreifen und Fakten zu schaffen. Ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen: Als ich vor 19 Jahren in den Hessischen Landtag

(Florian Rentsch (FDP): So lange schon!)

ja, so lange schon – und in den Sozialpolitischen Ausschuss gekommen bin, war eines meiner Ziele, das überalterte HFEG abzuschaffen und durch ein modernes PsychKG zu ersetzen. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit dieser Koalition und dem Koalitionsvertrag nunmehr diesem Ziel einen wesentlichen Schritt näher gekommen sind und deswegen auch ein neues und zukunftsweisendes Gesetz in dieser Legislaturperiode erarbeiten und verabschieden können.

Denn das Ziel ist eindeutig und gemeinsam: Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit die psychiatrische Versorgung in Hessen besser wird. Hierfür wollen wir einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten. Mit dem Thema Grundrechtseingriffe, wie sie bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung erfolgen, muss sehr sorgfältig umgegangen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Frage und der Frage der Zwangsbehandlung eindeutige Vorgaben gemacht, die es nun in Landesrecht umzusetzen gilt.

Diese Regelungen müssen einem hohen fachlichen und auch rechtlichen Standard genügen, vor allem aber auch

den ethischen Anforderungen. Dies wird sicherlich auch zu kontroversen Diskussionen führen, aber wir werden mit allen diskutieren, und zwar frühzeitig, und die Anregungen und Vorschläge so weit wie möglich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen.

Die frühzeitige breite Einbindung insbesondere der Kommunalen Spitzenverbände, Krankenhäuser, Betroffenenverbände sowie der Experten ist uns ein wichtiges Anliegen. Es wird nicht nur darum gehen, die Voraussetzungen für eine Unterbringung und Behandlung zu schaffen. Wir werden auch eine verbindliche Struktur der qualitativen Weiterentwicklung brauchen. Dies beinhaltet neben der Erhebung entsprechender Daten die Be- und Auswertung. Auch dann muss es wieder Diskussionen mit allen Beteiligten geben.

Wir wollen kontinuierlich daran arbeiten, Unterbringungen gegen den Willen der Betroffenen immer weiter zu reduzieren. Auch das wird nur gelingen, wenn es einen breiten Konsens gibt.

Ich darf Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern.

Eine Minute noch, Frau Präsidentin. – Wir sind im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration derzeit dabei, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Hierzu sind bereits auf Arbeitsebene Gespräche mit den Beteiligten geführt worden. In der Anhörung zum hessischen Unterbringungsgesetz und zur Novellierung des hessischen Maßregelvollzugsgesetzes im letzten Jahr wurden 35 Verbände und Organisationen zur Stellungnahme aufgefordert. Diese haben teilweise schon damals in ihren Stellungnahmen Vorstellungen für ein PsychKG unterbreitet.

Das Ziel, ein möglichst breit getragenes PsychKG zu verabschieden, ist ein gemeinsames. Die Hessische Landesregierung ist jedoch der Auffassung, dass eine Diskussion auf Basis eines konkreten Vorschlags konkreter und damit zielführender ist. Ich versichere Ihnen, dass wir eine breite fachliche Diskussion führen werden, an der sich hoffentlich ganz viele beteiligen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Es wurde mitgeteilt, dass der Antrag Drucks. 19/199 direkt abgestimmt werden soll. – Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, das ist leider bis zu Ihnen nicht weitergegeben worden. Wir haben uns verständigt, dass dieser Antrag an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss gehen soll.

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Dann machen wir das so. Dann überweisen wir beide Anträge, Drucks. 19/ 199 und 19/298, an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.

Ich möchte Sie informieren, dass noch eingegangen und an Ihre Plätze verteilt worden ist: ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend unsägliche Asylbewerbervergleiche des Abg. Irmer, Drucks. 19/302. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 67. Als Redezeit sind fünf Minuten pro Fraktion vereinbart.

(Günter Rudolph (SPD): Am Ende der Tagesordnung!)

Nach dem letzten Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 24 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums in Hessen – Drucks. 19/225 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 64:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums in Hessen – Drucks. 19/299 –