Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich zu den Überwachungskameras im privaten Umfeld kommen. Da sehe ich den Schwerpunkt bei den Initiativen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Diese sind unseres Erachtens völlig anders als die sozusagen offiziellen Kameras zu bewerten. Die Installation der Überwachungskameras in Geschäften, Parkhäusern, Hauseingängen oder Vorplätzen wird mit der Sicherung des Eigentums und/oder der Sicherheit der Kunden begründet. So weit ist das natürlich okay. In der Regel wird die Verwendung richtig angezeigt. Die Kunden akzeptieren beim Betreten des Geschäftes diese Situation.

Problematisch wird es, wenn Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum ohne eigenes Wissen zufällig überwacht werden. Kameras, die nicht nur den privaten Bereich, sondern auch den öffentlichen dahinter oder davor filmen, sind nicht akzeptabel. Das ist auch von Rechts wegen nicht erlaubt.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die Betreiber solcher Kameras wissen das oft aber nicht, oder sie wollen nicht wissen, dass es da einschränkende gesetzliche Regelungen gibt. Gern wird einfach nach dem Motto darüber hinweggesehen, das ist wie beim Beschluss der Tiere des Waldes: Das geht uns Fische gar nichts an.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Auf diese Art und Weise versucht man das Thema auszublenden.

Tatsache ist: Das Erstellen von Bewegungsprofilen nur über Aufzeichnungen der privaten Kameras ist, so sagt es

die Initiative der Datenschützer, möglich. Allein diese Tatsache sollte uns aufmerksam werden lassen.

Nach den Recherchen der Datenschützer handelt es sich eben nicht um eine kleine Anzahl an Anlagen. Allein eine Umfrage in Frankfurt zu einem Bereich hat 700 Anlagen zutage gefördert. Ich glaube, das ist schon eine anständige Zahl. Die gilt es zu überwachen.

Das ist aber nur eine private Erhebung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Qualität. Weil es natürlich ohne Mithilfe der Eigentümer nur sehr schwer abzufragen ist, wurde z. B. nicht erhoben, wie mit den illegal erhobenen Daten umgegangen wird. Wer hat Zugang zu den Daten? Wie lange werden sie gespeichert?

Von besonders großer Problematik ist Folgendes: Wie werden die verwendeten WLAN-Netzwerke geschützt? – Die Verbindungen gerade zu diesen Wireless-LAN-Kameras sind oft leicht zu knacken. Jeder kann einmal mit seinem WLAN-fähigen Handy ausprobieren, wie viele ungeschützte Netze es in seinem Umfeld gibt. Dem Missbrauch ist dadurch Tür und Tor geöffnet.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind der Meinung, dass eine solch sensible Datenerhebung nicht ohne Aufklärung der Betreiber, aber auch durch die Möglichkeit der Kontrolle überwacht werden muss. Dazu ist es notwendig, dass die Kameraüberwachungssysteme erfasst werden.

Die Anträge greifen die Intention der Initiative „die Datenschützer Rhein-Main“ auf. Das geht in die richtige Richtung. Ein solches Verzeichnis der privat betriebenen Kameras ist notwendig. Eine Kontrolle der Betreiber ist sonst nicht möglich.

Die Mitglieder der SPD-Fraktion stehen hinter dem verantwortungsvollen und umsichtigen Umgang der Polizei bei der Überwachung einiger weniger Brennpunkte. Aber auch diese ist in regelmäßigen Abständen auf ihre Effektivität und Effizienz zu überprüfen. Natürlich sind diese Maßnahmen, wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist, mit entsprechend offensiver Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Dazu können sie in dem beantragten Verzeichnis natürlich mit aufgeführt werden. Das ist sicherlich der einfache Teil.

Die Überwachung von jeder Frau und jedermann im öffentlichen Straßenraum durch private Überwachungskameras darf nicht geduldet werden.

(Beifall bei der SPD)

An diese Betreiber zu kommen, ist sicherlich ungleich schwerer. Die Kontrolle, die Aufklärung der Betreiber und die Sensibilisierung der Betroffenen durch die Erstellung und die Veröffentlichung eines Verzeichnisses ist daher unserer Auffassung nach der richtige Weg.

Herr Minister Beuth, an Sie geht die Bitte: Überdenken Sie Ihre Haltung dazu noch einmal. Ich bitte Sie ganz herzlich. Ich glaube, das würde der Datensicherheit auf jeden Fall dienen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei der LINKEN)

Herr Holschuh, vielen Dank. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede hier.

(Allgemeiner Beifall)

Aufgrund dieses Anlasses habe ich Ihnen eine Minute Redezeit mehr gegeben. Das ist doch angenehm. Viel Spaß weiterhin.

Als Nächste hat sich Frau Kollegin Goldbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Wilken, wir stimmen Ihnen völlig darin zu, dass es nicht zulässig ist, den öffentlichen Raum mit Kameras zu überwachen, die an Häusern von Gewerbetreibenden oder Privaten befestigt sind und nicht nur deren Grundstücke und Häuser überwachen, sondern auch den öffentlichen Raum. Das ist keine Frage. Da sind wir uns einig. Deshalb wollen wir jetzt sorgfältig abwägen, welches das Mittel der Wahl ist, um die unzulässige Überwachung des öffentlichen Raums zu verhindern.

Schauen wir uns einmal an, wie es aussehen würde, wenn wir uns ein solches von Ihnen vorgeschlagenes Verzeichnis erstellen lassen würden. Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag geschrieben, es solle ein Verzeichnis aller Kameras sein. Das heißt, das betrifft Kameras unabhängig davon, ob sie Privaten, Gewerblichen oder der öffentlichen Hand gehören. Soweit ich weiß, betreibt das Land Hessen nur zwei.

Das Problem bei der Erfassung besteht schon einmal darin, dass die privaten Kameras nicht meldepflichtig sind. Das heißt, es ist ungeheuer schwer, erst einmal darauf zu kommen, wie viele es sind und wo sie hängen. Dann müsste man überprüfen, ob das wirklich Kameras sind, die aufzeichnen, oder ob das vielleicht Attrappen sind. Es ist also tatsächlich technisch schwer durchführbar.

Was könnte das für Folgen haben? Das könnte zu einer Vollständigkeitsneurose oder zu einer Vervollständigungsneurose führen. Denn wenn wir ein Kataster hätten, in dem die Kameras aufgelistet sind, die den öffentlichen und privaten Raum überwachen, würde das natürlich gerade diejenigen, von denen wir das nicht wollen, dazu verleiten, die Überwachungslücken zu schließen, da also zu vervollständigen, damit eben diese Überwachungsprofile, die wir alle nicht haben wollen, möglich werden. Was würden denn die privaten Betreiber bzw. Inhaber der Kameras tun, wenn wir sie denn in einem Kataster erfassen würden?

Im Zweifel würden sie gar nichts tun. Sie würden die Kameras ganz gewiss nicht abbauen. Eine Anzeige beim Hessischen Datenschutzbeauftragen führt aber dazu – und das ist unseres Erachtens der richtige Weg –, dass z. B. die Kameras, Herr Hahn hat es vorhin schon erwähnt, mit Sichtblenden versehen werden, um zu verhindern, dass sie einen Teil des öffentlichen Raumes mit filmen. Das ist so z. B. an der Alten Oper passiert.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte nimmt alle Meldungen über Kameras, die illegal den öffentlichen Raum überwachen, an, überprüft sie, macht eine Vor-Ort-Besichtigung und leitet Maßnahmen ein, um die unzulässige Überwachung zu verhindern oder abzustellen. Das ist für uns der richtige Weg.

Wir wissen auch, dass die Polizei diese Aufnahmen nutzt, auch die von nicht öffentlichen Kameras. Das gelingt aber auch deshalb, weil eben die Kriminellen nicht wissen, wo

diese Kameras aufgehängt sind. Kriminalität hat eben die Eigenschaft, in Nischen stattzufinden, in denen sich die Kriminellen unbeobachtet fühlen. Das sind Nischen, in denen keine Kameras hängen. Wenn nun bekannt wird, wo überall im öffentlichen Raum keine Kameras hängen, könnte das sogar zu einer Nischenkriminalität führen. Wir wissen auch, dass z. B. das Drogenmilieu sich gern in solchen Bereichen ansiedelt. Das muss nicht so sein, aber das ist bei der Abwägung zu berücksichtigen. Es könnte sein.

Wir kommen zu dem Schluss, dass es nicht das richtige Mittel ist, ein Kataster beim Innenministerium erstellen zu lassen, sondern dass wir die bewährte Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten weiterhin unterstützen. Wir finden es auch ausdrücklich gut, dass die Organisation Datenschützer Rhein-Main ihn auch unterstützt und dort Meldungen macht, die er dann weiterverfolgt. Das unterstützen wir. Aber ein solches Kataster könnte ganz unerwünschte Wirkungen haben, und deshalb lehnen wir es ab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb können wir in dem Antrag, den die FDP vorgelegt hat, ausdrücklich die Punkte 1 bis 3 unterstützen, den Punkt 4 aber nicht. Bei der LINKEN gilt: Wir lehnen Ihren Antrag ab, aber wir unterstützen, wie gesagt, ausdrücklich die Intention, die dahintersteckt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Heinz für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Zulässigkeit von Videoüberwachung hat in diesem Haus eine große Geschichte. In vielen Wahlperioden hat der Landtag darüber beraten, ob und wie Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr durch öffentliche Stellen, durch die Polizei und Gefahrenabwehrbehörden zugelassen werden kann und soll.

Kollege Hahn hat eben darauf hingewiesen: Gerade in der letzten Wahlperiode hat eine breite und intensive Diskussion innerhalb der damaligen Koalition aus CDU und FDP, angeführt von dem damaligen Sprecher Greilich und dem damaligen Innenminister Bouffier, ein aus unserer Sicht sehr gutes Ergebnis gebracht, sodass wir im HSOG eine vernünftige und tragfähige Lösung gefunden haben, die sowohl dem Sicherheitsinteresse der hessischen Bevölkerung Rechnung trägt als auch dem Recht jedes Bürgers auf den Schutz seiner privaten Daten.

Zugleich hatten wir in der letzten Wahlperiode auch eine lange und intensive Diskussion, wie der Datenschutz in Hessen organisiert werden soll. Wir sind nach langer Beratung gemeinschaftlich zu dem Ergebnis gekommen, europarechtskonform den kompletten Datenschutz einer unabhängigen Stelle, nämlich dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, den wir in der vergangenen Plenarrunde gerade erst bestätigt haben, zu übertragen.

Die Videoüberwachung in Hessen zur Gefahrenabwehr wird mit Augenmaß ausgeübt. Frau Goldbach hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das gar nicht so massenhaft geschieht, wie es immer dargestellt wird, sondern sehr gut

abgewogen ist. Wir haben sicherlich auch berechtigten Einsatz von Videokameras durch Private in privaten Einrichtungen. Der Datenschutzbeauftragte achtet sehr genau darauf, dass dieser Einsatz, der nach dem Bundesdatenschutzgesetz üblicherweise geschieht, auch so rechtskonform erfolgt, dass auch hier dem Interesse der Bürger nach Schutz ihrer persönlichen Daten Rechnung getragen wird.

Wir haben uns in den vergangenen Sitzungen des Unterausschusses Datenschutz mit der Frage beschäftigt, ob eine Rundumüberwachung der Mitarbeiter beispielsweise in Bäckereien zulässig ist. Klammer auf: selbstverständlich nicht. In seinem jüngsten Bericht, den wir als Abgeordnete gerade verteilt bekommen haben, geht der Datenschutzbeauftragte unter anderem auf die Frage ein, ob und wie es sich mit der Rechtmäßigkeit von Überwachung in privat betriebenen Taxis verhält.

Jetzt kommen wir zu den Forderungen, die im Bereich der LINKEN erhoben werden, nämlich alle Kameras in Hessen zu erfassen – gleich ob öffentliche oder private. Wenn man als letzte Fraktion zu diesem Punkt spricht, ist von vielen schon vieles Richtige gesagt worden. Frau Goldbach hat zu Recht darauf hingewiesen: Der Versuch, alle Kameras zu erfassen, die in Hessen irgendwo angebracht sind, muss von vornherein scheitern, weil Sie bestenfalls immer nur Stichproben und Momentaufnahmen treffen können. Es wird niemals gelingen, den kompletten öffentlichen Raum so weit zu überprüfen, um festzustellen, wo eine Kamera hängt und wo keine Kamera hängt.

Man kann also den Bürgerinnen und Bürgern damit auch ein falsches Gefühl von Sicherheit suggerieren, wenn man nur eine ausschnitthafte Aufstellung zustande bringt. Jeder Versuch, der in diese Richtung geht, abschließend eine Kartei zu erstellen, muss von vornherein fehlerhaft sein. Es gibt auch Bereiche, die datenschutzrechtlich ausgesprochen relevant sind. Ich habe die Taxis eben erwähnt. Da kommen wir als staatliche Stellen überhaupt nicht hin, und auch zu Recht können wir sie gar nicht erst erfassen.

Wenn man das mit der Frage verknüpft, wer in Hessen überhaupt seit der vergangenen Wahlperiode für den Datenschutz zuständig ist, dann muss man von der LINKEN in die Mitte des Parlaments schwenken, und dann kommt man zu der richtigen Feststellung: Wenn überhaupt, dann ist dafür in erster Linie der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Dazu haben wir ihn ermächtigt. Der Innenminister würde sogar seine Arbeit in gewisser Weise brüskieren, wenn der Landtag zuerst eine Stelle einrichtet, der er die völlige Kompetenz für den privaten und öffentlichen Bereich überstellt, und dann mischt sich die Exekutive doch wieder in diesen alleinigen Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten ein.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt sind Sie kleinlich!)

Ich verrate damit sicher kein Geheimnis: Dem Antrag der LINKEN können wir – gleich, ob er heute oder im Ausschuss abgestimmt wird – so nicht zustimmen. Zum Antrag der FDP: Mit den Nrn. 1 bis 3 haben wir überhaupt keine Probleme. Das gibt die Rechtslage wieder, die wir gemeinsam in der vergangenen Wahlperiode erarbeitet haben. Nr. 4 müssen wir beraten. Da haben wir aber auch eher Bedenken, eine Aufforderung an den Datenschutzbeauftragten auszustellen. Auch das geht aus unserer Sicht ein Stück zu weit. Wir sind gern bereit, über diese Frage, wie mit dem Antrag umgegangen werden soll, auch noch im Ausschuss zu beraten, wenn das hier im Haus gewünscht wird.

Abschließend kann ich festhalten, dass wir einen breiten Konsens hier im Haus haben, was den Schutz von Bürgerrechten und persönlichen Daten angeht. In der Verfahrensweise, wie wir zu diesem Ziel gelangen, differieren wir manchmal um Nuancen. Aus unserer Sicht kann ich heute jedenfalls festhalten, dass eine Aufforderung zum Erstellen eines Katasters ein Schnellschuss wäre, der dem Anliegen nicht gerecht werden kann, auch wenn das Anliegen noch so berechtigt ist. Wir werden aber gern gemeinsam mit allen Kollegen im Haus so, wie das im Unterausschuss Datenschutz eine gute Tradition hat, weiterarbeiten für einen effektiven und verlässlichen Datenschutz in Hessen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)