Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind selbstverständlich gern bereit, noch einmal im entsprechenden Ausschuss gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen die einzelnen Anträge zu beraten. Das möchte ich vorneweg sagen.
Herr Kollege Hahn, für den sehr differenzierten Vortrag bin ich sehr dankbar, weil er doch deutlich gemacht hat, dass die Problematik nicht so einfach daherkommt, wie sie von den LINKEN hier in ihrem Antrag dargestellt worden ist. Der Bayerische Landtag hat eine Drucksache mit 99 Seiten mit einem entsprechenden Kataster zusammengestellt. Ich glaube, dass das für uns nicht zielführend ist, und zwar unter mehreren Gesichtspunkten.
Zum einen ist es ein erheblicher Aufwand. Das ist schon deutlich geworden. Der Aufwand und der Nutzen, den wir daraus ziehen können, stehen in überhaupt keinem Verhältnis. Das hätte keine Aussagekraft und überhaupt keinen Aussagewert. Denn niemand wäre verpflichtet, uns die entsprechenden Videoanlagen tatsächlich vollständig zu melden.
Übrigens werden Videoanlagen gelegentlich abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut. Auch das könnte ein solches Kataster oder Register überhaupt nicht aufnehmen.
Meine Damen und Herren, im Einzelfall kann ein Register oder ein Kataster auch keine Feststellung darüber treffen, ob eine Videoüberwachungsanlage rechtmäßig oder rechtswidrig ist, sondern es würde schnöde dargestellt, ob an einer bestimmten Stelle zu einem gewissen Zeitpunkt eine Videoanlage aufgestellt worden ist oder nicht. Schon alleine daran können Sie erkennen: Es ergibt faktisch keinen Sinn, ein solches Register zusammenzustellen.
Hinzu kommt: Wenn wir das machen wollten, dann müssten wir die kommunale Seite mit beteiligen. Wir müssten 426 Städte und Gemeinden und 21 Landkreise befragen, inwieweit sie in irgendeiner Form Videoüberwachungsanlagen vorhalten. Dabei müssten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen für die Einhaltung des Datenschutzes höchstselbst verantwortlich sind. Das haben wir in unseren Datenschutzgesetzen so vorgeschrieben.
Das bedeutet: Als Innenministerium haben wir überhaupt keine Aufsicht in diesem Bereich über den Datenschutz bei den Kommunen. Insofern müssten die Kommunen bei diesem Vorgang noch nicht einmal mitwirken.
Auch damit will ich Ihnen nur deutlich machen: Da ist eben nicht zu Ende gedacht. Insofern kann ich uns nur davor warnen, uns hier einen erheblichen Aufwand für unterschiedlichste Behörden auszudenken, der am Ende zu keinem Erfolg führen wird – schon allein deswegen, weil ein solches Register niemals vollständig sein könnte. Im Zweifel würde das nur etwas vorgaukeln, was es nicht ist. Ich meine, das sollten wir uns gemeinsam ersparen.
Zu den Videoüberwachungsanlagen, die wir vorhalten, erlaube ich mir allerdings einen kleinen Hinweis. Gestern in der Debatte über die Polizeiliche Kriminalstatistik habe ich das schon kurz angedeutet: Für den polizeilichen Erfolg, den wir gestern gemeinsam gefeiert haben – als wir Polizeibeamtinnen und -beamten gemeinsam ein gutes Zeugnis ausgestellt haben –, sind an einigen Stellen im Lande Videoüberwachungsanlagen notwendig und ein Mittel zum Erfolg.
Dafür haben wir einen Rechtsrahmen geschaffen. Kollege Hahn war so freundlich, uns das nochmals zu erläutern. Dort sind klare Regeln festgeschrieben. Das hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz setzt klare Regeln für die Aufstellung solcher Anlagen. Wir haben 114 solcher Anlagen an 20 Standorten im Land, und die dienen am Ende der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Auch das will ich an dieser Stelle nochmals deutlich bemerken.
Ein Weiteres will ich Ihnen zurufen. Der Kollege Holschuh hat das Thema Effektivität angesprochen. Natürlich ist die Polizei immer dazu berufen, die Effektivität ihrer eingesetzten Maßnahmen zu überprüfen. Die hessische Polizei geht übrigens so weit, den Hessischen Datenschutzbeauftragten konzeptionell in die Aufstellung einer solchen Anlage einzubeziehen, ehe sie tatsächlich eingerichtet wird. Wir gehen also schon von vornherein mit einem äußerst hohen Standard an die Aufstellung einer solchen Anlage heran, weil wir natürlich um die Bedeutung eines solchen Eingriffs wissen.
Daher sind wir gut beraten, darüber nochmals miteinander zu diskutieren. Wir haben in unserem Land einen Rahmen und Regeln, die dafür Sorge tragen, dass niemand – zumindest von den staatlichen Stellen – in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus überprüft der Datenschutzbeauftragte nicht nur die öffentlichen, sondern auch die privaten Anlagen in jedem Jahr, und ein jeder Bürger, eine jede Bürgerin in diesem Lande hat die Möglichkeit, sich über jede einzelne Überwachungsanlage bei genau diesem Datenschutzbeauftragten zu beklagen. Daher glaube ich, dass wir am Ende keine Lücke in diesen Rechten haben, sondern einen guten Rahmen. Ich halte es für entbehrlich, ein solches Register aufzustellen. Aber selbstverständlich freuen wir uns, im Ausschuss nochmals gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten diese Diskussion zu führen. – Vielen Dank.
Die beiden antragstellenden Fraktionen haben mir mitgeteilt, sie wünschen, dass die Anträge zur weiteren Behandlung dem Unterausschuss für Datenschutz überwiesen werden. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Regionalflughafen Kassel-Calden: keine dauerhafte Finanzierung der Defizite in Millionenhöhe aus öffentlichen Haushalten – Drucks. 19/243 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Das Wort für die antragstellende Fraktion hat Frau Kollegin Schott.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich bitte einen Moment vor, Sie würden im nordhessischen Raum leben und eine Flugreise planen. Dann gehen Sie zum Rathaus und holen sich dort, selbstverständlich kostenlos, eine Fahrkarte zum nächsten Flughafen, z. B. Paderborn oder Frankfurt, ab. – Ziemlich absurd diese Idee, oder? Aber das wäre deutlich preiswerter als das, was wir heute tatsächlich haben. Denn das würde weniger kosten als die Subventionierung dieses unsäglichen Flughafens, an dem kein Flieger abhebt.
Wir würden also Geld sparen, und die Menschen in Nordhessen wären deutlich preiswerter an die große Infrastruktur angebunden. An dieser Situation, die wir gerade in Calden haben, wird sich vermutlich nicht so furchtbar viel ändern. Das ist einer der teuersten und am höchsten subventionierten Flughäfen.
Jetzt kommt auch noch der Sachverständigenrat für Umweltfragen und sagt, er hätte vom Bau dieses Flughafens abgeraten, wenn man ihn beizeiten gefragt hätte. Wenn es in der Bundesrepublik eine Bedarfsplanung für Flughäfen gäbe, wäre dieser Flughafen nicht gebaut worden. Es gibt nun also noch ein Expertengremium mehr, das Ihnen sagt: Diesen Flughafen braucht man nicht.
Es ist lohnend, sich dieses Gutachten anzuschauen, denn es enthält einige spannende Bemerkungen zum Fluglärm und zur Nachtruhe.
Im vorigen Jahr räumte der Finanzminister auf Nachfrage der GRÜNEN ein, dass wir mit einem jährlichen Defizit von etwa 10 Millionen € rechnen müssten. Kurz zuvor allerdings waren es noch 6 Millionen € pro Jahr.
Sicherlich kann uns Infrastruktur Geld kosten. Beispielsweise kostet uns der ÖPNV Geld, und zwar auf Dauer. Der
In ihrem Wahlprogramm sahen die GRÜNEN das übrigens noch ganz genau so. Sie schreiben da, ich darf zitieren:
Wir lehnen jegliche Subventionierung des Flugverkehrs ab und setzen uns dafür ein, dass auf Kerosin endlich eine Mineralölsteuer erhoben wird. Den Neubau des Flugplatzes Kassel-Calden konnten wir nicht verhindern, obwohl von Anfang an klar war, dass er ein Millionengrab ist. Deshalb wird es mit uns keine dauerhafte Defizitfinanzierung durch das Land geben; wir wollen nicht noch mehr Steuergeld hierfür aus dem Fenster werfen.
Nun schreiben aber diese beiden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag, dass die Wirtschaft stärker an den Chancen und Risiken des Flughafens beteiligt werden soll, und der Verlustausgleich soll Jahr für Jahr um mindestens 10 % sinken; das könne auch durch eine höhere Beteiligung der Mitgesellschafter oder privater Dritter geschehen.
Ich glaube, die Caldener können keine Bibliothek und kein Schwimmbad mehr schließen, denn die haben gar nichts Derartiges mehr.
Auch im Kasseler Haushalt ist keine Luft mehr. Wer, bitte, soll da noch mitfinanzieren, noch dazu in höherem Maße? Schon als Forderung ist das ein Unding. Wenn man dann noch sagt, dass das Defizit jährlich um 10 % sinken soll, man aber keine dauerhafte Defizitfinanzierung haben will, dann muss man einmal ausrechnen, was das bedeutet: 10 % bei 10 Millionen € im Jahr. Das sind dann nämlich ungefähr 20 Jahre, bis man damit fertig ist. Das nennen Sie nicht dauerhaft? Für mich sind 20 Jahre ziemlich dauerhaft.
Jetzt kommt vermutlich jemand mit den Einnahmen durch Steuergelder, die durch diesen Flughafen bereits getätigt werden.
Niemand, der sich dort angesiedelt hat, braucht einen Flughafen – dafür hätte auch ein Verkehrslandeplatz genügt. Man hätte den bestehenden Verkehrslandeplatz mit einer überschaubaren Geldsumme in Ordnung und auf den neusten Stand der Dinge bringen können und hätte keine Folgekosten gehabt.
Das hätte genau dieselben Effekte erzielen können, die wir jetzt haben – ohne den negativen Rattenschwanz.