Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

Der Erfolg des Flughafens wird sich am Ende nicht dadurch auszeichnen, dass man zwei- oder dreimal in der Woche nach Mallorca fliegen kann. Das ist ein Zusatzprodukt, aber nicht die Kernaufgabe dieses Flughafens.

Auch wenn Sie es nicht mehr hören können, die Zahl der Arbeitsplätze ist zwischen 2005 und 2012 direkt am Flughafen Kassel-Calden um 20 % gestiegen. Durch das Gewerbegebiet wird sie weiter steigen. Wir haben dort eine regionale Wirtschaftsförderung etabliert.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Das hätten Sie auch bei einer guten Sanierung erreichen können!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein beträchtlicher Teil der Flugbewegungen wäre auch bei einer Sanierung des alten Flughafens dort nicht möglich gewesen. Sie hätten die Alternative gehabt, entweder eine neue Bahn zu bauen, was wir gemacht haben, oder den Dörnberg zu sprengen. Er war nämlich der Start- und Landebahn im Weg. Nur diese beiden Alternativen standen zur Auswahl.

(Beifall der Abg. Brigitte Hofmeyer (SPD) – Timon Gremmels (SPD): Frau Schott will den Dörnberg sprengen!)

Das wäre auch eine Schlagzeile, die der „HNA“ sicherlich weiterhelfen würde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht können wir zu einer Verabredung kommen, nämlich das, was

sich durch einen großen Teil der Redebeiträge gezogen hat, zu beherzigen: Den neuen Geschäftsführer und seine Mannschaft eine Zeit lang in Ruhe arbeiten zu lassen. – Jeder Versuch, ein einzelnes negatives Ereignis wieder hochzuziehen, senkt die Chancen, dass eine positive Entwicklung eintreten kann.

Wenn wir es schaffen, diese Verabredung einzuhalten, also die Beteiligten eine Zeit lang in Ruhe arbeiten zu lassen, dann bin ich mir sicher, dass der Beitrag des Flughafens in seiner wirtschaftlichen Entwicklung die Ziele, die wir ihm setzen, sehr viel leichter erreicht werden kann. Deswegen dürfen wir die Diskussion nicht immer wieder mit solchen Anträgen fortsetzen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Antrag, der besprochen worden ist, soll an den Haushaltsausschuss, federführend, und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, beteiligt, überwiesen werden. – Es widerspricht niemand, dann ist das so beschlossen.

Ich weise darauf hin, dass vereinbart worden ist, die Tagesordnungspunkte 28 und 66 zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu überweisen. – Dem widerspricht auch keiner, dann ist das auch so beschlossen.

Ich weise auch darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 32 ins nächste Plenum geschoben wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Kinderpornografie entschieden bekämpfen – Drucks. 19/248 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Herr Honka eröffnet die Aussprache für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir zu dieser Uhrzeit leider nur noch vor leeren Besucherrängen sprechen dürfen – –

(Andrea Ypsilanti (SPD): Wir sind noch da!)

Ich sagte ausdrücklich: Besucherränge. Das Plenum ist aber gefüllt. – Herr Schmitt, Sie sind auch da, das freut mich. Von daher ist es schön, dass wir uns diesem ernsten Thema doch noch, wie ich gerade gemerkt habe, mit guter Laune widmen können.

Bei diesem ernsten Thema ist uns doch allen immer wieder klar: Schnellschüsse verbieten sich. Dabei ist es auch egal, wie groß die mediale Aufmerksamkeit für eines einzelnes Ereignis ist.

Beim Thema Kinderpornografie müssen immer zwei Punkte das Motto sein: Die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden, und wir müssen dafür sorgen, dass Kinder zukünftig nicht mehr zu Opfern werden.

(Allgemeiner Beifall)

Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate haben einige Landesregierungen auch Anträge in den Bundesrat eingebracht, so auch die unsrige. Es ist sehr erfreulich, dass unser Antrag, der zunächst mit dem Antrag der Landesregierung Thüringen verbunden werden konnte, inzwischen aus den Fachausschüssen das Votum bekommen hat, dass alle Landesregierungen ihn mittragen. Das ist eine gute Idee und das ist ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierungen ernsthaft miteinander ausgetauscht haben, um die Punkte anzugehen.

Ich möchte diese vier Punkte daher gerne aufgreifen:

Erstens. Strafbarkeitslücken. Dieses Thema füllt gern die Schlagzeilen. Zum Glück wird im Moment weniger darüber geschrieben, dass der Strafbarkeitsrahmen erhöht werden muss. Die Frage ist stattdessen, welches Verhalten in unserer Republik strafbar ist und wo Lücken im Gesetz sind, die wir schließen müssen, weil die Gesetze in dieser Form den Kindern nicht dienen. Von daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von einigen Fachleuten in der juristischen Fachwelt wird an dieser Stelle gern darüber diskutiert, ob man nicht anders an dieses Thema herangehen muss, und zwar, ob man auf das Thema der Persönlichkeitsrechte von Kindern, die auf dem Bild fortwirken, abstellen muss. In der heutigen Zeit hat man es mit Bildern zu tun, die erst einmal einen ganz harmlosen Hintergrund haben.

Ein Bild von einem kleinen nackt am Strand spielenden Kind wird von den Eltern arglos in ein sogenanntes soziales Netzwerk eingestellt. Dieses Bild ist in diesem Netzwerk quasi schutzlos. Die Täter kommen auf die Idee, dieses Bild herunterzuladen, zu verfälschen und zu verfremden. Damit wird aus diesem ehemals arglosen Bild auf einmal etwas, das in der einschlägigen Szene große Beliebtheit erfährt.

An dieser Stelle kommen wir mit dem bisherigen Recht meist nicht weiter. Wir müssen uns etwas Gesamtgesellschaftliches einfallen lassen, denn dieses Verhalten muss so behandelt werden, wie es es verdient hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Wir brauchen eine Reform des StGB, die sich nicht allein dadurch erschöpft, dass, wie regelmäßig diskutiert wird, § 211 abgeschafft werden soll oder einzelne Worte angepasst werden sollen. Initiativen, wie wir sie in der Vergangenheit gern aufgegriffen haben, einzelne Paragrafen der digitalen Welt anzupassen, sind gut und schön. Wir müssen uns aber allgegenwärtig sein, dass ein Gesetz, das so alt ist wie das StGB, an vielen Stellen der digitalen Realität unserer Gesellschaft angepasst werden muss. Wir dürfen nicht nur aufgrund von Einzelfällen einzelne Normen ändern. Es muss am Ende egal sein, wo und wie Unrecht geschieht, es muss geahndet werden können.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Wir haben in Hessen schon vor einigen Jahren die geballte technologische Kompetenz der Staatsanwaltschaften in der zentralen IT-Stelle, die in Gießen ihren Hauptsitz hat, gebündelt. Es ist wunderbar, zu hören, dass das BKA

sehr gerne und sehr häufig mit dieser zentralen IT-Stelle zusammenarbeitet.

Ich würde mir wünschen, alle Bundesländer hätten solche zentralen IT-Stellen, die so kompetent sind wie unsere, damit auf Dauer juristisch und technisch hoch gebildete Juristen und Polizisten alle Straftaten entsprechend verfolgen können.

Viertens. Präventionsarbeit. Wir müssen auf die therapiebereiten potenziellen Täter zugehen. Das macht das Projekt „Kein Täter werden“ der Charité, auch mit einer Außenstelle in Gießen. Beim Thema Prävention müssen wir verstärkt auch auf die Eltern setzen.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Herr Präsident, ich komme zum letzten Satz. – Wir sollten nicht nur auf die Kinder setzen, sondern auch den Eltern erklären, welche Gefahren von manchmal harmlosen Bildern hervorgehen können. Ich erinnere nur an das Bild von vorhin.

Abschließend: Lassen Sie uns gemeinsam ein ebenso starkes Zeichen setzen, wie es der Bundesrat in seinen Fachausschüssen getan hat und wie es das Plenum voraussichtlich in der nächsten Sitzung tun wird. Lassen Sie uns einstimmig dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt kommt Frau Hofmann für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Herstellen, Verbreiten und der Besitz kinderpornografischer Inhalte und Missbrauchsabbildungen gehört zu den schlimmsten und schwersten Straftaten, die wir kennen. Pädokriminalität wird meist von internationalen kriminellen Netzwerken organisiert, die sich dabei digitaler Technologien und natürlich des Internets bedienen.

INHOPE, der Dachverband der Internetbeschwerdestellen, erfasste 2010 über 24.000 Meldungen kinderpornografischen Materials im Internet. Seit 2002 erhielt und analysierte die US-Datenbank National Center for Missing & Exploited Children 49 Millionen – 49 Millionen – kinderpornografische Fotos und Videos.

Meine Damen und Herren, diese Taten hinterlassen unfassbare seelische und körperliche Schäden an Kindern und Jugendlichen, oft ein Leben lang. Und, das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen und Studien, die Opfer werden immer jünger. Deshalb müssen wir uns in der Tat fragen: Haben wir alles getan, um die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen?

Problematisch ist, dass die Ermittler hier zwar – das muss man ganz klar sagen – eine anstrengende, professionelle Arbeit leisten, sie aber auch Sisyphosarbeit leisten. Wir haben es hier mit Massendelikten zu tun. Ein Verfahren bein

haltet oft Millionen sogenannter inkriminierter Daten. Der eine oder andere mag sich an die bundesweite Fahndung erinnern, die damals als Operation Himmel bezeichnet wurde.

Damals wurde bundesweit gegen 12.000 Tatverdächtige ermittelt. Und zumindest die Juristen unter uns wissen, dass die Ermittler bei einem solchen Datenvolumen nicht nur sehr präzise arbeiten müssen, sie müssen die Dinge auch noch beweiserheblich und gerichtsfest aufarbeiten, damit die Täter auch wirklich dingfest gemacht und – auch das wollen wir – die Opfer identifiziert werden können.

Ich komme auf den Punkt zu sprechen, der gerade hier in Hessen hoch problematisch ist. Wir haben bei den Staatsund Amtsanwaltschaften eine sehr hohe Arbeitsbelastung von durchschnittlich 140 %. Über 1.000 Polizeistellen sind in den letzten Jahren abgebaut worden, meine Damen und Herren. Da löst auch die IT-Stelle in Gießen das grundsätzliche Problem nicht, dass wir nämlich auf der einen Seite auskömmliches Personal brauchen, um diese Massenverfahren mit den Massen an Daten erfassen und ausermitteln zu können, sondern dass wir natürlich auch das technische Equipment dazu benötigen.

Wir brauchen auch einheitliche Verfolgungsstrategien für Polizei und Justiz. Ich sage Ihnen auch ganz klar: Für die Ermittler ist es eine sehr, sehr belastende Arbeit. Für die Ermittler in diesem Bereich brauchen wir eine implementierte Supervision.

Ich will an die Anhörung erinnern, die die SPD-Landtagsfraktion im Jahr 2011 in diesem Hause zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern initiiert hat. Wenn Sie noch einmal in die Anhörungsunterlagen hineinschauen, werden Sie sehen, dass die Anzuhörenden schon damals gesagt haben, dass wir in Hessen ein flächendeckendes Präventionsprogramm für pädophile Männer brauchen. Solch ein Angebot hat es damals nur in Frankfurt beim sogenannten Männerzentrum gegeben. Jetzt gibt es auch ein zusätzliches Angebot in Gießen. Aber wir brauchen solch ein Beratungsangebot niedrigschwellig und dezentral in ganz Hessen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)